Die entwas andere Frage

Wie soll das schon rechtlich aussehen? Mehrfacher Mord
natürlich. *kopfschüttel*

Schüttel mal weiter dein Kopf, es ist alles „natürlich“
Also bei Beamten hast du wohl sogar recht, aber ich glaube dass wenn es Einbrecher wären dann könnte man mit etwas geschick die Verhandlung anderes ausgehen lassen.

Schüttel dein Kopf aber nicht zuviel, nicht dass deine Tastatur voll mit Schuppen ist.

Von Nils Holgersson
Manchmal glaube ich, hier laufen 12-Jährige rum. …
(Finde ich unnötig, laut deiner aussage ist seine Aussage „RICHTIG“ und ich bin 12, da es mit sicherheit auf mich bezogen war)

Meine Antwort
Manchmal glaube ich, hier laufen ungeborene rum…
(Finde ich ne lustige Antwort)

Von Gandalf
ÖK, Du bist ein simpler Troll - Plonk …
(Sehr hilfreiche aussage, aber das willst du G-Punkt wohl übersehen)

Von dir G-Punkt

Was meinst Du, wieviele das motiviert, Deine Frage (so man
denn überhaupt davon reden kann) zu beantworten?

Die Frage sollte doch sein "Wen will ich den motivieren? solche Aussagen brauche ich nicht.
Antwort also: NEIN, ich will solche User nicht motivieren.

Nehmen wir jetzt an, in echt baut jemand eine so ähnliche Apparatur in Deutschland und mehrere Polizisten stürmen auf grund einer Hausdurchsuchung in die Wohnung, dabei sterben sie alle , event. durch Stromschläge, oder Gaß.

das ist m.E. ziemlich eindeutig vorsätzliche Tötungsabsicht.

Gandalf

Nein, eben nicht.
Ist doch die Frage die man stellen sollte, wo sie sterben.
Wenn der Bewohner an die Straße ein Schild hängt an der steht
„Flohmarkt in meinem Haus“ und die Leute gehen rein, sterben, dann ist es Mord.
Was geklärt werden muss ist doch erstmal, was darf man zuhause alles machen und was nicht.
Sonst schreiben wir hier nur unnötig.

Was mir noch einfällt, wie würde es ausshen wenn auf der Tür ein Warnschild wäre?
„Betreten auf eingene Gefahr“

Moin,

Was mir noch einfällt, wie würde es ausshen wenn auf der Tür
ein Warnschild wäre?
„Betreten auf eingene Gefahr“

Du kannst dort auch ein Schild hinhängen:
„Wenn ihr reinkommt bring ich Euch um“
Wenn sie dann reingehen und werden getötet, auf die von Dir angegebene Art, ist es Mord.
Schlicht, weil Du eine vorsätzliche Tötungsabsicht hast.

Gandalf

Moin,

aber ich glaube
dass wenn es Einbrecher wären dann könnte man mit etwas
geschick die Verhandlung anderes ausgehen lassen.

glauben darfst Du in der Kirche.
Es ist und bleibt Mord.
Mord (Deutschland), im deutschen Strafrecht eine besonders verwerfliche Art der vorsätzlichen Tötung

Gandalf

Von Nils Holgersson
Manchmal glaube ich, hier laufen 12-Jährige rum. …
(Finde ich unnötig, laut deiner aussage ist seine Aussage
„RICHTIG“ und ich bin 12, da es mit sicherheit auf mich
bezogen war)

Meine Antwort
Manchmal glaube ich, hier laufen ungeborene rum…
(Finde ich ne lustige Antwort)

Von Gandalf
ÖK, Du bist ein simpler Troll - Plonk …
(Sehr hilfreiche aussage, aber das willst du G-Punkt wohl
übersehen)

Du scheinst zu glauben, daß Du hier durchgängig ein völlig normales Verhalten an den Tag legst. Das ist nicht der Fall.

Von dir G-Punkt

Was meinst Du, wieviele das motiviert, Deine Frage (so man
denn überhaupt davon reden kann) zu beantworten?

Die Frage sollte doch sein "Wen will ich den motivieren?
solche Aussagen brauche ich nicht.
Antwort also: NEIN, ich will solche User nicht motivieren.

Nun, alle begannen damit, daß sie Dir eine richtige Antwort geben wollten. Du hast darauf in einer Weise reagiert, die die Antworten provozierte, die Du erhalten hast. Will sagen: mit Deiner Art motivierst Du niemanden, Dir zu helfen. Erst recht nicht, wenn Du ohne Grund Benutzernamen verballhornst.

Dann sehe ich es auch als Schuld des Bewohners, aber
ansonsten… ES IST SEINE WOHNUNG, das muss einem klar sein.

Auch in seiner Wohnung darf er nicht tun und lassen was er will. Insbesondere nicht mit anderen Menschen gegen deren Willen. Es gibt tausende von Gerichtsurteilen, die das belegen.

Nicht Mordlust, sondern Heimtücke und wohl auch Grausamkeit stehen hier als Merkmale im Raum. Und ja, ihm wäre es recht wenn niemand stirbt, aber er sorgt eben dafür, dass die Person stirbt, die sein Grundstück, bzw. seine Wohnung, betritt. Das Motiv („Ich versuche nur, meinen Besitz zu verteidigen“) spielt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle. Tötest du in deiner Wohnung einen Einbrecher z.B. mit einem oder mehreren Messerstichen, kann das Notwehr sein. Richtest du ein System ein, wodurch ein etwaiger Einbrecher getötet wird, ist das eben Mord. Einer der Gründe, weshalb sich das unterscheidt, ist die Planung.

MfG,
TheSedated

Ja, da gebe ich dir recht

glauben darfst Du in der Kirche.

Gandalf

Falsch, glauben darf man überall

Und welche???

Du scheinst zu glauben, daß Du hier durchgängig ein völlig
normales Verhalten an den Tag legst. Das ist nicht der Fall.

Mein Verhalten ist nicht normal, aber ich bleibt mir in nichts nach, somit springe ich von der Brücke und ihr nach… oh, oh,ohhh

Nun, alle begannen damit, daß sie Dir eine richtige Antwort
geben wollten.

Es gibt hier keine 100Prozentig richtige Antwort, ihr seid doch keine Richter… oh,oh,oh…
Man kann hier reden und spekulieren, aber 100% kanns keiner wissen.

Antworten provozierte, die Du erhalten hast. Will sagen: mit
Deiner Art motivierst Du niemanden, Dir zu helfen. Erst recht
nicht, wenn Du ohne Grund Benutzernamen verballhornst.

Also Herr G-Punkt, ich will immer noch keine hilfe von Leuten die bei so leichten Aussagen sich provoziert fühlen.

Also jetzt mal ganz cool bleiben, mit Aussagen wie „Du kannst…“ brauchen wir hier nicht anfangen, ich habe nicht die „Was wenn…“ Frage gestellt um sie selber in die Tat umzusetzen, sondern um zu verstehen wie das Gesetz auf soetwas reagiert, also lass die Kirche im Dorf und zieh mich da nicht in den Dreck.
Wenn du aber mal ne „Was wäre wenn…“ Frage stellst kann ich gleich mir sicher sein dass du höchstwarscheinlich was aushäcken willst.
Abgestempelt und in die Schublade mit dir #Kopfschüttel# rofl!!!
hier laufen ja nur Embryos rum…

Tach,

hier laufen ja nur Embryos rum…

http://1.bp.blogspot.com/-htotZLOzJBQ/TaOVV40L0jI/AA…

Gandalf

http://www.duden.de/_media_/full/S/Schutzschild-2010…

Und schon wieder nur das letzte wahrgenommen…

Kurzfassung: Mord ist dann Mord wenn jemand hofft das jemand
in seine Falle Tappt und er dann stirbt, in meinem Beispiel
will der Eigentümer garnicht. Im gegenteil, ihm wäre es lieb
wenn niemand sein Grundstück betritt und niemand muss sterben.
Ein guter Nachbar halt. :smiley:DDDD

nein, mörder ist, wer bei einer vorsätzlichen tötung eines der merkmale in § 211 stgb verwirklicht.
deine „kurzfassung“ ist eine sehr schlechte umschreibung des tatvorsatzes.

In einem Film haben wir mal gesehen gehabt das sich Zwei jungs
den Flur so umgebaut haben dass Leute die durch die
Wohnungseinganstür gekommen sind im Flur stecken blieben, sie
konnten nicht ins Treppenhaus flüchten und auch nicht in die
anderen Zimmer, die Türen waren aus dickem eisen. Die Menschen
die dort gefangen genommen wurde waren Einbrecher und diese
wurden qualvoll umgebracht.

Nehmen wir jetzt an, in echt baut jemand eine so ähnliche
Apparatur in Deutschland und mehrere Polizisten stürmen auf
grund einer Hausdurchsuchung in die Wohnung, dabei sterben sie
alle, event. durch Stromschläge, oder Gaß.
Wie sieht es dann für den Bewohner der Wohnung rechtlich aus?

Das dürfte mit ziemlicher Sicherheit auf eine Verurteilung wegen Totschlags oder, sofern Mordmerkmale verwirklicht werden, Mordes hinauslaufen. Auch letzteres wäre nicht unwahrscheinlich; die Mordmerkmale „grausam“ bzw. „mit gemeingefährlichen Mitteln“ könnten durchaus gegeben sein.

Der nötige Tötungsvorsatz dürfte sich ohne weiteres aus den Umständen ergeben: Dazu genügt nämlich, dass der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. Demjenigen, der hinter der Tür eine Falle installiert, die unterschiedslos, zuverlässig und sofort jeden umbringt, der seinen Kopf durch die Tür steckt, ohne vorher zu warnen oder wenigstens in einem gestuften Reaktionsmechanismus durch eine vorgeschaltete Sicherung weniger gefährliche Eindringlinge vom lethalen Schritt abzuhalten, wird man das ohne weiteres unterstellen können.

Ob eine solche Tat im Einzelfall durch Notwehr gerechtfertigt sein kann, kann man prinzipiell diskutieren (dazu gibt es unter dem Stichwort „antizipierte Notwehr“ reichlich Literatur); hier dürfte das aber kaum in Frage kommen.

Das dürfte mit ziemlicher Sicherheit auf eine Verurteilung
wegen Totschlags oder, sofern Mordmerkmale verwirklicht
werden, Mordes hinauslaufen. Auch letzteres wäre nicht
unwahrscheinlich; die Mordmerkmale „grausam“ bzw. „mit
gemeingefährlichen Mitteln“ könnten durchaus gegeben sein.

Der nötige Tötungsvorsatz dürfte sich ohne weiteres aus den
Umständen ergeben: Dazu genügt nämlich, dass der Täter den Tod
des Opfers billigend in Kauf genommen hat.

nein, das genügt nach jahrzehnterlanger rechtsprechung des bgh nicht. es geht hier nämlich nicht um einen bloßen diebstahl, sondern die tötung eines anderen menschen. daher sind die argumentationsregeln für das vorliegen eines eventualvorsatzes dahin zu modifizieren, dass sich konkrete anhaltspunkte ergeben müssen, die auf die überwindung der hemmschwelle einer tötung hinausgehen (daher auch „hemmschwellentheorie“). das bloße errichten einer solchen anlage lässt noch nicht auf das überschreiten der hemmschwelle schließen.

Demjenigen, der
hinter der Tür eine Falle installiert, die unterschiedslos,
zuverlässig und sofort jeden umbringt, der seinen Kopf durch
die Tür steckt, ohne vorher zu warnen oder wenigstens in einem
gestuften Reaktionsmechanismus durch eine vorgeschaltete
Sicherung weniger gefährliche Eindringlinge vom lethalen
Schritt abzuhalten, wird man das ohne weiteres unterstellen
können.

„ohne weiteres“ wird man bei einem totschlag den vorsatz niemals bejahen können.

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nein, das genügt nach jahrzehnterlanger rechtsprechung des bgh
nicht. es geht hier nämlich nicht um einen bloßen diebstahl,
sondern die tötung eines anderen menschen. daher sind die
argumentationsregeln für das vorliegen eines eventualvorsatzes
dahin zu modifizieren, dass sich konkrete anhaltspunkte
ergeben müssen, die auf die überwindung der hemmschwelle einer
tötung hinausgehen (daher auch „hemmschwellentheorie“).

Nicht ganz. Der Schluss von der zutreffend erkannten hohen Lebensgefahr auf bedingten Tötungsvorsatz ist auch nach der Rechtsprechung des BGH möglich und rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter im übrigen in seine Erwägungen alle einzelfallrelevanten Umstände mit Indizwert einbezogen hat, die diesen infrage stellen (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 08.05.2001 - 1 StR 137/). Bedingter Tötungsvorsatz ist danach vor allem dann abzulehnen, wenn aus Sicht des Täters Gesichtspunkte gegeben sind, die das Erwarten eines glimpflichen Geschehensverlaufs nachvollziehbar machen (Schneider in: MünchKomm, 2003, StGB § 212, Rn. 11). Derlei Umstände oder Gesichtspunkte gibt der Sachverhalt aber nicht her. Und da wir hier abstrakte Rechtsfragen auf der Grundlage konstruierter Sachverhalte beurteilen, ist das auch das Ende der Durchsage.

Für die Praxis allerdings, in der deutlich differenziertere Sachverhalte zu beurteilen sind, ist es aber sicher nützlich, dass Du das Thema Hemmschwellentheorie angesprochen hast. Dort sind auch die Vorsatzprüfungen entsprechend differenzierter. So hat sich der BGH in der oben zitierten Entscheidung beispielsweise unter anderem mit den gesundheitlichen Folgen einer Krebsoperation auseinander gesetzt, die der Täter erlitten hatte …

Ich kann dich gut verstehen, nur finde ich es eigenartig in meinem Haus nicht das machen zu können was ich will, sofern es niemanden außerhalb verletzt oder stört.
Also sowas wie eine Bombe bauen oder zuhause Menschen als Sklaven halten.

Aber andere Frage, wenn im Flur mal keiner stirbt, dann spricht doch nichts gegen dass der Flur zur Falle umgebaut werden kann, oder?