was soll geändert werden?
Soll mein Sohn für mein Haus wenn er es erbt höhere Erbschaftsteuer zahlen müssen?
Grüße
Raimund
was soll geändert werden?
Soll mein Sohn für mein Haus wenn er es erbt höhere
Erbschaftsteuer zahlen müssen?
Grüße
Raimund
wenn es nach mir geht, nicht.
Schenke es ihm doch einfach, Stück für Stück.
Der Staat will es nicht anders, jeder muss sparen, oder?
MfG
Gerd
was soll geändert werden?
Soll mein Sohn für mein Haus wenn er es erbt höhere
Erbschaftsteuer zahlen müssen?
Hallo Raimund,
nein, Einfamilienhaus und wahrscheinlich auch Zweifamilienhaus werden davon nicht betroffen sein.
Gruss Günter
Hallo!
Auch ich wäre sehr an Details interessiert.
Ich hörte bislang lediglich, dass die Erbschaftssteuer erhöht werden soll. Von einer Freistellung von Einfamileinhäusern habe ich hingegen nichts gehört.
Was wird denn sonst noch vererbt? Bargeld? Der Großteil sind doch Immobilien.
Ausserdem will man mal wieder die „Reichen“ zur Kasse bitten. Wer ist denn nun „reich“?
Geht es mal wieder um die „Besserverdienenden“, also Leute, die über 40.000 Euro verdienen? Die, die Sprachen können und evtl. auch woanders arbeiten können?
Na dann viel Spaß Deutschland…
Grüße,
mathias
Sigmar Gabriel hat die angekündigte Erhöhung der Erbschaftssteuer als „gerechte“ Steuer bezeichnet. Was soll denn daran gerecht sein, wenn aus bereits versteuertem Geld erworbene Werte wieder und wieder versteuert werden müssen ???
Hier gilt wieder das Prinzip „Leistung wird bestraft“, denn in diesem Land scheint die Entwicklung dahin zu gehen, dass man sich am besten stellt, wenn man nichts hat und nichts kann und nichts leistet.
Gruß
Sarah
Erbschaftssteuer und der Mittelstand
Sigmar Gabriel hat die angekündigte Erhöhung der
Erbschaftssteuer als „gerechte“ Steuer bezeichnet. Was soll
denn daran gerecht sein, wenn aus bereits versteuertem Geld
erworbene Werte wieder und wieder versteuert werden müssen ???
Naja, die Frage stellt sich ja bei unserem Steuersystem wohl an jeder Ecke. Allerdings stellt eine Erbschaft - genauso wie eine Schenkung - ja eine Art Einkommen dar, insofern ist eine Besteuerung schon einzusehen.
Was allerdings nicht einzusehen ist, ist die Tatsache, daß schon heute der Tot des Eigentümers eines Unternehmens oftmals das Ende für das Unternehmen bedeutet. Denn die Erben müssen die Erbschaftsteuer zahlen, unabhängig davon, ob liquide Mittel in der entsprechenden Höhe da sind. Regelmäßig wird das Geld dann dem Unternehmen entnommen oder der Laden (teilweise) verkauft, um den Erben die Zahlung der Steuer zu ermöglichen.
Gruß
Christian
Hi Sarah,
welche Leistung wird denn beim Erben geleistet.
Oder ist es nicht doch Einkommen durch Zufall und somit EK-Steuer pflichtig?
gruss
winkel
Was allerdings nicht einzusehen ist, ist die Tatsache, daß
schon heute der Tot des Eigentümers eines Unternehmens oftmals
das Ende für das Unternehmen bedeutet. Denn die Erben müssen
die Erbschaftsteuer zahlen, unabhängig davon, ob liquide
Mittel in der entsprechenden Höhe da sind. Regelmäßig wird das
Geld dann dem Unternehmen entnommen oder der Laden (teilweise)
verkauft, um den Erben die Zahlung der Steuer zu ermöglichen.
Nun, Christian, das ist allerdings im Falle von firmen nicht Schuld des Staates sondern die engstirnigkeit der Eigentümer.
Eine rechtzeitige Übertragung des Betriebes an die Nachfolger, bzw. der rechtzeitige Verkauf oder die Gründung einer Stiftung erhalten dem Betrieb die sonst fälligen Steuern.
Kurz, für Dummheit und Eigensinn muß man halt zahlen.
gruss
winkel
Hallo Christian,
Sigmar Gabriel hat die angekündigte Erhöhung der
Erbschaftssteuer als „gerechte“ Steuer bezeichnet. Was soll
denn daran gerecht sein, wenn aus bereits versteuertem Geld
erworbene Werte wieder und wieder versteuert werden müssen ???Naja, die Frage stellt sich ja bei unserem Steuersystem wohl
an jeder Ecke. Allerdings stellt eine Erbschaft - genauso wie
eine Schenkung - ja eine Art Einkommen dar, insofern ist eine
Besteuerung schon einzusehen.Was allerdings nicht einzusehen ist, ist die Tatsache, daß
schon heute der Tot des Eigentümers eines Unternehmens oftmals
das Ende für das Unternehmen bedeutet. Denn die Erben müssen
die Erbschaftsteuer zahlen, unabhängig davon, ob liquide
Mittel in der entsprechenden Höhe da sind.
Mache dies mal einem Linken klar. Der versteht nicht, weshalb ein Erbe Vermögen erben soll, ohne dass er etwas dafür getan hat, auch dann versteht er es nicht, wenn in der Folge der Steuer möglicherweise unzählige Arbeitsplätze durch eine Insolvenz zerstört werden. Dann ist der Erbe schuld. Ich lob hier den Sozilaismus. Er hat die einfältigsten und einfachsten Antworten für solche Fälle. Immer ist der Unternehmer schuld. Steuern muss ja schließlich jeder zahlen.
Regelmäßig wird das
Geld dann dem Unternehmen entnommen oder der Laden (teilweise)
verkauft, um den Erben die Zahlung der Steuer zu ermöglichen.
Aber weshalb regen wir uns denn auf, es gibt doch mit Gerhard Schröder keine Steuererhöhungen, hat er uns doch klar und deutlich mehrfach versprochen. Und Hans Eichel sagt auch, dass es mit ihm keine Steuererhöhungen gibt.
Die Diskussion lässt mich die Frage aufwerfen, ob Schröder und Eichel im kommenden Bundestag nicht mehr Kanzler und Minister sind, denn wie sonst können sie ihre Versprechen halten ?
Gruss Günter
Eine rechtzeitige Übertragung des Betriebes an die Nachfolger,
bzw. der rechtzeitige Verkauf oder die Gründung einer Stiftung
erhalten dem Betrieb die sonst fälligen Steuern.
Dann hoffe ich mal für Dich, daß Du mit Deinen knapp über 40 Jahren (wenn ich nicht irre) auch schon angefangen hast, die Übertragung Deines Vermögens auf Deine Nachkommen vorzubereiten.
Schließlich ist es ja so ungewöhnlich nicht, daß man mit 42 mit einem Herzinfarkt in die Grube fährt oder mit 35 an einer Überdosis Betonmauer stirbt.
Kurz, für Dummheit und Eigensinn muß man halt zahlen.
Ehrlich gesagt, finde ich solche Sprüche ziemlich daneben. Der mag für einen krebskranken, 80 Jahre alten Seniorchef gelten, der dann - wie man manchmal in der Zeitung liest - „völlig unerwartet“ verstirbt, aber ich sehe keinen Grund, warum man mit 50 oder 60, wo man ja schließlich eigentlich noch 20-30 Jahre vor sich hat, mit der Übertragung des Unternehmens an die Kinder, die dann ja in der Regel auch nicht viel älter als 30 sind, zu beginnen.
Und - um diesen unsäglichen Text noch einmal aufzugreifen - wer da letztlich zahlt sind nicht die Erben, sondern die Arbeitnehmer des Unternehmens. Wenn der Laden nämlich dicht macht oder an einen Finanzinvestor verkauft wird, sind die nämlich diejenigen, die mit ihrem Arbeitsplatz dafür zahlen, daß diese bunte Bande von Trotteln ihre Finanzen nicht in die Reihe bekommt und die Wähler dem „FlutMobilcomkeinKriegimIrak“-Geschwätz des Fürsten von Hannover mehr Beachtung schenken, als der katastrophalen Politik der letzten 4 Jahre.
C.
hallo Sarah-Mae,
wenn´s so weiter geht, dann hat mein Freund recht: er verpulvert sein Einkommen (ein sehr gutes) so, wie es reinkommt.
Sein Motto: nach mir die Sintflut.
Und da er noch eine (bis vor kurzem Zwangs-)Versicherung hat (VBL), die ihm garantiert, dass er im Alter ca. 90 % seines Nettoeinkommens (Staatsrente + VBL) haben wird, ist das natürlich nicht ganz unlogisch.
Sparen ist für ihn ein Fremndwort.
Für uns in Zukunft auch?
Rentiert es sich noch, sich 25 - 30 Jahre krumm zu legen, sich ein Haus anzuschaffen und dann sicher zu sein, dass der Erbe das ganze verkaufen muss, da der Staat evtl. 50 % von dem Kapitalistenschwein haben will?
Haben wir bald die DDR wieder erreicht?
Grüße
Raimund
hallo Winkel, wenn ich ein Haus baue oder Kaufe, dann ist dieses Geld, das ich dafür aufwende versteuerter Rest.
Ich habe mir ein Eigentum angeschafft, das ich meinem Erben weitergebe.
wenn hier der Staat die Hand aufhält, dann ist das reiner Raub.
Nach meinem Empfinden ist jegliche Art von Erbschaftssteuer Raub.
Vererben an direkte Nachkommen muss frei von Steuern sein.
Grüße
Raimund
hallo Christian,
Es kommt noch ein Grund, warum man nicht schon seinen Betrieb mit 40 seinen Erben überträgt: welcher Erbe hat die gleichen Zukunftspläne wie der Gründer?
Soll sich der Gründer, der das volle Risiko einging, der in den ersten Jahren nicht wusste, wie er sich sein Mittagessen kaufen soll, der keinen Urlaub mehr machte und von morgends 6 bis abends 12 in der Maloche war, warum soll der kaum dass er in die anständige Gewinnzone kommt das alles abgeben?
Genauso würde ich nie meinem Sohn das Haus überschreiben. Nicht dass ich glaube, dass er mich auf die Straße setzt (ins Altersheim), sondern Kinder heiraten nun mal. Und wer garantiert mir, dass meine Schwiegertochter es nicht schafft, meinen Sohn dazu zu bekommen? Oder: ich gebe das Haus an meinen verheirateten Sohn. Doch wie´s so kommt: Scheidung! Jetzt nimmt die Schwiedertochter 50 % des Hauses mit. Also verkaufen! Und der alte Depp kommt ins Altersheim.
Danke!
grüße
Raimund
Du scheinst es nicht wissen zu wollen:
Nach den bestehenden Freigrenzen sind Erbschaften von Einfamilienhäusern nahezu steuerfrei. Es sei denn du hast ne Villa im Grunewald.
gruss
winkel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Laut SZ 500 000 € Freibetrag!
Hallo Raimund,
laut Süddeutscher Zeitung von heute sollen Immobilien bis zu einem Verkehrswert von 500 000 € Erbschaftssteuerfrei sein!
Grüße
Bernd
was soll geändert werden?
Soll mein Sohn für mein Haus wenn er es erbt höhere
Erbschaftsteuer zahlen müssen?
Grüße
Raimund
hallo Christian,
Es kommt noch ein Grund, warum man nicht schon seinen Betrieb
mit 40 seinen Erben überträgt: welcher Erbe hat die gleichen
Zukunftspläne wie der Gründer?
Die Übertragung hat doch nichts mit der Geschäftsführung zu tun!!!
Soll sich der Gründer, der das volle Risiko einging, der in
den ersten Jahren nicht wusste, wie er sich sein Mittagessen
kaufen soll, der keinen Urlaub mehr machte und von morgends 6
bis abends 12 in der Maloche war, warum soll der kaum dass er
in die anständige Gewinnzone kommt das alles abgeben?
An jeder Ecke wird Steuern gespart, aber an dieser Stelle sich über stuerliche Möglichkeiten zu informieren ist nicht oportun. solange deutsche Selbständige diese überalterten Denkungsweisen haben, ist es einzusehen, daß sie durch staatliche reglemetierungen gezwungen werden nachzudenken.
Genauso würde ich nie meinem Sohn das Haus überschreiben.
Dann überschreib es deiner Tochter!
Nicht dass ich glaube, dass er mich auf die Straße setzt (ins
Altersheim), sondern Kinder heiraten nun mal. Und wer
garantiert mir, dass meine Schwiegertochter es nicht schafft,
meinen Sohn dazu zu bekommen? Oder: ich gebe das Haus an
meinen verheirateten Sohn. Doch wie´s so kommt: Scheidung!
Jetzt nimmt die Schwiedertochter 50 % des Hauses mit. Also
verkaufen! Und der alte Depp kommt ins Altersheim.
Schon mal was von Eheverträgen gehört. Oder davon daß man Schenkungen oder Übertragungen von Bedingungen abhängig machen kann? Oder von eintragbaren Rechten für den Schenker, die über den Rechten von Erben oder Scheidungsprofiteuren stehen?
gruss
winkel
Eine rechtzeitige Übertragung des Betriebes an die Nachfolger,
bzw. der rechtzeitige Verkauf oder die Gründung einer Stiftung
erhalten dem Betrieb die sonst fälligen Steuern.Dann hoffe ich mal für Dich, daß Du mit Deinen knapp über 40
Jahren (wenn ich nicht irre) auch schon angefangen hast, die
Übertragung Deines Vermögens auf Deine Nachkommen
vorzubereiten.
Das ist schon geregelt, seit ich verheiratet bin, bzw. angepaßt je nach Vermehrung der Nachkommen!!!
Schließlich ist es ja so ungewöhnlich nicht, daß man mit 42
mit einem Herzinfarkt in die Grube fährt oder mit 35 an einer
Überdosis Betonmauer stirbt.
Richtig! genau deswegen heißt es auch für diesen Fall VORSORGE treffen!
Kurz, für Dummheit und Eigensinn muß man halt zahlen.
Ehrlich gesagt, finde ich solche Sprüche ziemlich daneben. Der
mag für einen krebskranken, 80 Jahre alten Seniorchef gelten,
der dann - wie man manchmal in der Zeitung liest - „völlig
unerwartet“ verstirbt, aber ich sehe keinen Grund, warum man
mit 50 oder 60, wo man ja schließlich eigentlich noch 20-30
Jahre vor sich hat,
So? wer weiß denn wieviele Jahre er noch vor sich hat? Und denke dabei doch mal daran, wieviel Chefs Vorsorge getroffen haben, falls sie mal ins Krankenhaus müssen? Kaum einer! Isdt der Chef ernsthaft krank, weiß keiner wie´s weiter geht! Die Bank kann nicht handeln, weil keiner Unterschriftsberechtigt ist! Die Lieferanten fragen, nach den Zahlungen, die Kunden kriegen keine Auskunft, außer der Chef ist krank! Aber Hauptsache keine Verantwortung abgegeben!
mit der Übertragung des Unternehmens an
die Kinder, die dann ja in der Regel auch nicht viel älter als
30 sind, zu beginnen.
Die Übertragung des Unternehmens als Besitz ist ja keine Übertragung der Geschäftsleitung und der Weisungsbefugnis. Dafür gibt es ausgefeilte Verträge!!!
Und - um diesen unsäglichen Text noch einmal aufzugreifen -
wer da letztlich zahlt sind nicht die Erben, sondern die
Arbeitnehmer des Unternehmens.
Genau, weil der Chef nicht für den Fall der Fälle geordnet und angewiesen hat! Dann kommt nämlich genau das was du beschreibst:
Wenn der Laden nämlich dicht
macht oder an einen Finanzinvestor verkauft wird, sind die
nämlich diejenigen, die mit ihrem Arbeitsplatz dafür zahlen,
daß diese bunte Bande von Trotteln ihre Finanzen nicht in die
Reihe bekommt und die Wähler dem
„FlutMobilcomkeinKriegimIrak“-Geschwätz des Fürsten von
Hannover mehr Beachtung schenken, als der katastrophalen
Politik der letzten 4 Jahre.
Und vor allem, die die katastrophale Politik der 16 jahre davor vergessen bzw. nicht hingehört haben, daß genau diese Steueränderungen von der CDU/CSU als erstes zum Rückgängigmachen im Wahlprogramm standen!
Mir ist jetzt nicht klar, von wem du sprichst: Die bunte Bande von Trotteln, sind das die Arbeitnehmer oder die Unternehmer?
Und was kann die Politik dafür, daß es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Firmen gibt, aber diese nicht genutzt werden! alle schreien nach neuen Regeln und beklagen die Überregulierung und kennen nicht die regeln, die ihnen nutzen. Was sind denn das für unternehmer?
gruss
winkel
Hallo Bernd,
von einer Anhebung der Freigrenzen war eigentlich weniger die Rede. Bei Vererbung/Schenkung an das eigene Kind liegt derzeit die Freigrenze bei 200.000 Euro. Für eine durchschnittliche DHH im Großraum München beträgt die Steuerlast etwa 50.000 Euro.
Gruß,
Wolfgang Berger
Und vor allem, die die katastrophale Politik der 16 jahre
davor vergessen
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir vielleicht doch noch die Regierungszeit der SPD von 69-82 in die Betrachtung miteinbeziehen sollten.
Mir ist jetzt nicht klar, von wem du sprichst: Die bunte Bande
von Trotteln, sind das die Arbeitnehmer oder die Unternehmer?
Die bisherigen und zukünftigen Kabinettsmitglieder.
Ansonsten sehe ich keine Veranlassung, mich weiter damit zu beschäftigen, gegen Dein unerschütterliches Weltbild anzuschreiben, in dem es sich im wesentlichen darum zu drehen scheint, daß Unternehmer unfähig, ungerecht und auch ansonsten zu nichts zu gebrauchen sind.
C.
Hallo Wolfgang,
dass heißt allerdings im Umkehrschluß, dass eine DHH in München einen sehr hohen Verkehrswert hat, insofern steht die Erbschaftssteuer einem sehr viel höheren Wert gegenüber! (zumal der Steuersatz ja auch bei moderaten 7 % beginnt und dann progressiv zum Vermögen steigt).
Da ich noch einen Bruder habe und das Haus meiner Eltern kaum über 400 000 € Wert sein wird werde ich wohl an der Steuer vorbei kommen 
Grüße
Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]