Hallo,
als kleinen Beitrag und um die auch genügend Möglichkeiten zu geben, die Theorie eines unfreien Willens anzuzweifeln, poste ich mal einen Beitrag, den ich schon in einem anderen Brett hierzu geschrieben habe:
Dein Beitrag spiel ein wenig auf die Determinismusdebatte an.
Nach den Vertretern dieser Theorie wäre der Mensch tatsächlich nicht frei, da er lediglich einem von außen auf ihn einwirkenden Schema folgt.
Das würde bedeuten, dass er nicht in der Lage wäre, überhaupt Entscheidungen zu treffen, da diese lediglich eine Reaktion auf die gesammelten Umwelteinflüsse und die entsprechende Reaktion seiner Psyche sind. Er glaubt zwar, zu entscheiden, tatsächlich folgt er aber einem programmierten Schema.
Verhaltensweisen und auch vermeintliche Entscheidungen sind daher nichts anderes als das logische Produkt aus individueller Veranlageung, sozialen Erfahrungen durch Umwelt und Erziehung sowie Reaktionen auf konkrete äußere Einflüsse.
Diese Theorie wird seit einigen Jahren auch von der neueren Hirnforschung unterstützt (Roth hat hierzu einiges geschrieben), die zum Teil der Ansicht ist, dass das Gehirn eine reine Impulsbearbeitungmaschiene ist, jedoch, letztlich mit Verweis auf die Gesetze der Thermodynamik, davon ausgeht, dass für einen eigenen, eine menschliche Entscheidung generierenden Gehirnimpuls, kein Raum ist.
Das ist natürlich alles sehr umstritten, unter anderem mit Blick auf zwei Aspekte.
Einerseits möchte keiner so richtig akzeptieren, dass wir gänzlich oder jedenfalls überwiegend fremdgesteuert sind, da wir wollen und davon ausgehen, dass wir unser Verhalten selbst bestimmen und die Umwelt somit aktiv beeinflussen, nicht umgekehrt.
Auch die Rechtswissenschaft hat hiermit seit der großen Determinismusdebatte Anfang des 20. Jahrhunderts gewisse Probleme, insbesondere im Strafrecht bekommen.
Denn Ansatzpunkt ein jeder Strafe für eine Straftat ist das in § 46 StGB niedergeschriebene Schuldprinzip - ohne Schuld keine Strafe.
Schuld meint juristisch aber individuelle Vorwerfbarkeit, welche der BGH definiert als „die Tatsache, dass sich der Täter für das Unrecht und gegen das Recht entschieden hat, obwohl er sich hätte anders entscheiden können“.
Eine Erkenntnis, dass sich der Mensch gar nicht für eine Straftat entschieden hat, weil er ohnehin aufgrund der Gesamtheit der Einflüsse, welchen er bisher ausgesetzt war, nur so und nicht anders handeln konnte, würde dieses natürlich ad absurdum führen.
Hierzu ist auch schon in der Rechtsphilosophie viel geschrieben worden, man wird sehen, wie es sich entwickeln wird.
Wie Du siehst, sind das alles reine Axiome und Theorien, die erstens kaum belegbar sind und zweitens auch keinesfalls, selbst wenn man ihnen dem Grunde nach folgen würden, dafür sprechen, das der ganze Wille unfrei ist. Genauso gut kann man vertreten, dass wir vielleicht in großen Linien geleitet werden, der Wille des alltäglichen und auch umfänglicheren Lebens jedoch durchaus völlig frei ist, nur das Wollen des Einen oder Anderen beeinflusst uns hier und da mal mehr und mal weniger.
Ich habe das alles aus einem Seminar, an welchem ich an der Universität teilgenommen habe, war aber selbst, wie mein Beitrag zeigt, nur mit der soziologischen und rechtlichen Seite befasst.
Es nahmen auch Philosophen teil, welche die Frage einer Unfreiheit des Willens auf einer gänzlich anderen Ebene diskutiert haben. Mangels Sachverstand dieser Materie kann ich hierzu leider nichts sagen.
Gruß
Dea
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