Die Würde des Menschen

Hallo Leute,

ich möchte hier mal einen Satz zur Diskussion stellen, der in unserer Familie übers ganze Wochenende für Gesprächsstoff sorgte:

Zunächst die Vorgeschichte:
Unser Sohn wurde am Freitag vereidigt (Polizei).
Bei der Festansprache bat der Festredner die jungen Auszubildenden sich bei der Routinearbeit in ihrem späteren Berufsleben besonders dann, wenn die Aufgabenstellung, die sie gerade bewältigen müssen, ekelerregend und abstoßend ist (er nannte das Beispiel, einen stinkenden Betrunkenen zu durchsuchen) immer wieder den Satz ins Gedächtnis zu rufen „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Gerade über diesen Satz haben wir innerhalb unserer (Groß)-Familie viel gesprochen und es wurde z. T. auch die Meinung in den Raum gestellt: „Aber auch die Würde des jeweiligen Polizeibeamten ist unantastbar.“

Wie gesagt, ich möchte hier eine Diskussion auslösen. Teilt uns bitte eure Gedanken dazu mit.

Danke
Gisela

wenn die Aufgabenstellung, die sie
gerade bewältigen müssen, ekelerregend und abstoßend ist (er
nannte das Beispiel, einen stinkenden Betrunkenen zu
durchsuchen) immer wieder den Satz ins Gedächtnis zu rufen
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Gerade über diesen Satz haben wir innerhalb unserer
(Groß)-Familie viel gesprochen und es wurde z. T. auch die
Meinung in den Raum gestellt: „Aber auch die Würde des
jeweiligen Polizeibeamten ist unantastbar.“

hi,

es soll ja auch menschen geben, die berufsmäßig wasserleichen sezieren, leichtenteile einsammeln, tote waschen, gräber schaufeln, bettlägerigen den hintern auswischen und vieles mehr. diese berufe kann man gar nicht hoch genug einschätzen. ich denke nicht, daß das würdelose tätigkeiten sind. das einzig würdelose dabei ist oft die bezahlung!

gruß
datafox

Hallo Gisela,

ich hab mir ein paar Gedanken gemacht und bin zu ( meinem ) Schluß gekommen, dass die Würde von der höheren Entscheidung abhängt, die man trifft.
Wie datafox schon sagte, es gibt Menschen die Jobs haben, die ich nicht möchte. Aber deren höhere Entscheidung war es, diese auszuüben.
Genauso ist es wohl wenn ich Polizist bin. Alles was unmittelbar mit diesem Beruf zusammenhängt ist nicht würdelos. Dieser Mensch hat sich freiwillig für diesen Beruf entschieden mit all seinen Aspekten.
Anders ist es, wenn etwas geschieht, dass nicht mehr mit Freiwilligkeit zu tun hat. Dann kann die Würde eines anderen verletzt werden.

Meine Sicht zu diesem Thema

Alles Liebe

Tanja

hallo Datafox,
richtig!
Die Tätigkeit kann nicht würdelos sein, wenn es dem Bedürftigen nützt.
Ich fand es nicht würdelos, meine schwer pflegebedürftigen Schwiegermutter zu Windeln, ihr den Hintern auszuputzen. Mein Sohn konnte das damals auch: 17 Jahre war er. Bin ganz stolz auf ihn.
Grüße
Raimund

Hi Gisela,

ich verstehe den Satz des Ausbilder so, dass er den jungen Azubis erklären will, dass auch Menschen, die sich in unseren Augen in einem würdelosen Zustand befinden ein Recht auf eine Behandlung haben, die zeigt, dass sie dennoch Menschen mit Würde sind. Das wird nicht immer leicht für deinen Sohn sein, das auch einzuhalten. Schau dir mal an, wie manche PflegerInnen mit alten Menschen umgehen, die sich in die Hose sch**, die sabbern, wüten, stinken. Hier mag es uns noch „ungerechter“ erscheinen und gemeiner, wenn Menschen mit Widerwillen und Ekel reagieren, schließlich können die alten Menschen ja nichts dafür. Dennoch kommt es im Pflegebereich immer wieder zu Misshandlungen seitens der Pfleger. Ich will das keinesfalls entschuldigen. Ob Pfleger, Arzt oder Polizist. Irgendwann hat vielleicht jeder seine Schmerzgrenze erreicht und dann ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass der gegenüber trotz seiner vollgeschissenen Hosen und seines vollgekotzen T-Shirts und trotz der Reste von Crack in seiner Hose immer noch ein Mensch ist.

Grüße,

barbara

hallo,
ein interessantes thema hast du da angerissen.

habe hierzu mal ein statement von einem kabaretisten gehört:

„die würde des menschen ist deshalb unantastbar, weil es sie nicht gibt!“

wie könnte man sonst menschen nach belieben diese sogenannte würde aberkennen, oder zuerkennen?

wenn würde im auge und dafürhalten des betrachters liegt, dann gibt es sie nicht.

was ist denn eigentlich würde?
kann man das beschreiben?
etwas, was den menschen übrer ein anderes wesen hinaushebt?

worin besteht denn eurer meinung nach die würde des menschen?

was die situation polizist, landstreicher betrifft…

was könnte bei wem verletzt werden ?

mir sind durch die medien mehr landstreicher bekannt, die durch polizisten zu schaden kommen, als umgekehrt, da gings aber wohl mehr um leib und leben…

über eine würde wurde da längst nicht mehr spekuliert.

das soll aber kein schlag unter die gürtellinie der polizisten sein,
dies leute beweisen sicher täglich mehr mut, als ich jeh zusammenkratzen könnte.:smile:

für mich selber steht fest, fals es eine würde gibt, auf die man einfluß hat, kann es nur die eigene sein!

die einzige würde die man in der hand hat, ist-sich nicht würdelos zu verhalten

wenn der polizist mit dem landstreicher gut umgeht, geht er mit seiner eigenen würde gut um.

viele grüße
felicitas…momentan ohne jede würde kaffeeschlürfend

-))
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Ehrenbeleidigung
Hallo Gisela!

Ein Richter in meiner Stadt hat diesen Sommer recht(???)gesprochen, dass die Bezeichnung „Scheiß Neger!“ nicht die Menschenwürde verletzt.
http://www.no-racism.net/staatsrassismus/rassistisch…

Ist das zu fassen???

Ein Oberösterreicher hat daraufhin übrigens in seinem Heimatort einen Polizisten „Scheiß Polizist“ genannt, doch der Beamte, der die Aufregung um dieses Urteil natürlich noch frisch in Erinnerung hatte, weigerte sich, den Mann anzuzeigen.
In Ö darf jetzt fröhlich beleidigt werden!

Deinem Sohn möchte ich diese Lektüre nahelegen. Er soll mit offenen Augen in seine berufliche Zukunft gehen - vielleicht gelingt es ihm mit anderen engagierten Kollegen, an diesen Zuständen etwas zu ändern?
http://www.copzone.de/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?fo…

Hanna

hi hanna,

habe den artickel gelesen.

und wieder stell ich mir die frage: woran machen die die würde des menschen fest?
scheiß nigger ist also nur ne ehrenbeleidigung-
erst scheiß nigger, ihr müßtet alle vergast werden ist gegen die menschenwürde.
seh ich das richtig, daß mit dieser unsagbaren würde für den richter was körperliches verbunden zu sein scheint?
wie siehst du das denn?
das würde mich echt interessieren.
ich würde für mich selbst wirklich zu gerne mal dahinterkommen.
es ist schade, daß artickel nur in einem forum gepostet werden dürfen.
würd mich interessieren, was die jura -interessierten darüber denken
und ob es da für den richter ne norm giebt, woran er das festmacht.
ob es möglichkeiten giebt das urteil juristisch auch noch anders zu beleuchten.
vielleicht les ich ja noch was von dir dazu.
würde mich freuen
felicitas

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Hallo Felicitas!

seh ich das richtig, daß mit dieser unsagbaren würde für den
richter was körperliches verbunden zu sein scheint?
wie siehst du das denn?
das würde mich echt interessieren.

Eine Definiton der Würde des Menschen habe ich auch nicht, doch vereinfacht würde ich einmal sagen, wer einem Menschen mit Achtung und Respekt behandelt, verletzt seine Würde nicht.
Der Richter scheint die Grenzen weiter zu stecken, doch nachvollziehen kann ich seine Überlegungen nicht wirklich. Reduziert er den Menschen auf das Physische?

es ist schade, daß artickel nur in einem forum gepostet werden
dürfen.
würd mich interessieren, was die jura -interessierten darüber
denken
und ob es da für den richter ne norm giebt, woran er das
festmacht.
ob es möglichkeiten giebt das urteil juristisch auch noch
anders zu beleuchten.

Da meine Antwort ja keine eigene Anfrage war, wird es auch nicht als Doppelposting gewertet, wenn Du diesen Link im Rechtsbrett zur Diskussion stellst.
Auch ist schon manchmal vorgekommen, dass sich in einem Board eine Diskussion in eine Richtung entwickelt hat, die besser in ein anderes gepasst hätte - dann sind die Schreiber in das passende Brett umgezogen und haben dort die Sache weiter erörtert. Da sehe ich wirklich kein Problem!

Viele Grüße - und willkommen in wer-weiss-was!

Hanna

Hallo Hanna,

Ein Richter in meiner Stadt hat diesen Sommer
recht(???)gesprochen, dass die Bezeichnung „Scheiß Neger!“
nicht die Menschenwürde verletzt.
Ist das zu fassen???

Wenn ich ganz ehrlich bin: ich kann das schon verstehen. Mehr dazu weiter unten.

Ein Oberösterreicher hat daraufhin übrigens in seinem
Heimatort einen Polizisten „Scheiß Polizist“ genannt, doch der
Beamte, der die Aufregung um dieses Urteil natürlich noch
frisch in Erinnerung hatte, weigerte sich, den Mann
anzuzeigen.

Hätte es sich ansonsten denn gelohnt?

In Ö darf jetzt fröhlich beleidigt werden!

Da ist der springende Punkt: dies klingt, als würde für Dich jede Beleidigung die Menschenwürde verletzen. Und das sehe ich anders.

Ich bin nicht der Meinung, daß eine Beleidigung immer gleich die Menschenwürde verletzt, und ich finde es auch eine Zumutung, wenn empfindsame Seelen meinen, für jeden Mist gleich die Gerichte bemühen zu müssen. Ist es denn wirklich so schlimm, wenn jemand verbal über die Stränge schlägt?
Sicher, schön ist das nicht, und in dieser Hinsicht ein laisser-faire propagieren will ich auch nicht, aber ich habe trotzdem das Gefühl, daß die Leute immer stärker zum Überreagieren neigen. Gerichtsverfahren für Beleidigungen wie die oben erwähnten sehe ich auf der gleichen Ebene wie diejenigen der typischen Nachbarsprozesse, wo einer dem anderen den Gartenzwerg madig macht. Sind wir denn im Kindergarten? - Onwohl das eine Beleidigung für die KiGa-Kinder wäre, die sowas meist schnell wieder vergessen.

Tut mir leid, aber ich gebe dem Richter hier recht. Nach solchen Maßstäben hätte ich auch schon oft Richter und Anwälte beschäftigt.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar ausgedrückt, und es kommt nun keiner und meint, ich bin dafür, ständig fluchend und keifend durch die Gegend zu rennen.

Gruß Kubi

Hallo Kubi!

In Ö darf jetzt fröhlich beleidigt werden!

Da ist der springende Punkt: dies klingt, als würde für Dich
jede Beleidigung die Menschenwürde verletzen. Und das sehe ich
anders.

Wenn ich Dich persönlich beleidigen würde (was ich nicht vorhabe), könntest Du recht haben. Wenn aber jemand eine ganze Menschenrasse (eben Afrikaner) beleidigt, sehe ich das schon anders.

Ich bin nicht der Meinung, daß eine Beleidigung immer gleich
die Menschenwürde verletzt, und ich finde es auch eine
Zumutung, wenn empfindsame Seelen meinen, für jeden Mist
gleich die Gerichte bemühen zu müssen. Ist es denn wirklich so
schlimm, wenn jemand verbal über die Stränge schlägt?
Sicher, schön ist das nicht, und in dieser Hinsicht ein
laisser-faire propagieren will ich auch nicht, aber ich habe
trotzdem das Gefühl, daß die Leute immer stärker zum
Überreagieren neigen. Gerichtsverfahren für Beleidigungen wie
die oben erwähnten sehe ich auf der gleichen Ebene wie
diejenigen der typischen Nachbarsprozesse, wo einer dem
anderen den Gartenzwerg madig macht. Sind wir denn im
Kindergarten? - Onwohl das eine Beleidigung für die
KiGa-Kinder wäre, die sowas meist schnell wieder vergessen.

Damit hast Du einerseits recht, andererseits sind Polizisten und Gendarmeriebeamte in Österreich die Vertreter der Exekutive, also ein Staatsorgan und haben IMHO auch so zu agieren. Persönliche Meinungen sind in diesem Falle hintanzustellen. Daß in Österreich kaum ein Exekutivbeamter verurteilt wird, steht auf einem anderen Blatt und gehört auf jeden Fall nicht in dieses Brett.

Wenn nicht vom Polizisten, dann hat IMHO der Richter diei Würde einer ganzen Menschenrasse verletzt. Um das, was ich meine zu verdeutlichen, stell Dir vor es wäre kein Schwarzer, sondern ein Jude (aufgrund unserer diesbezüglich dunklen Vergangenheit) gewesen.

Tut mir leid, aber ich gebe dem Richter hier recht. Nach
solchen Maßstäben hätte ich auch schon oft Richter und Anwälte
beschäftigt.

Dann müßten aber auch alle Ehrenbeleidungugsklagen, die Exekutivbeamte eingereicht haben, zurückgezogen werden.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar ausgedrückt, und es kommt
nun keiner und meint, ich bin dafür, ständig fluchend und
keifend durch die Gegend zu rennen.

Nein, nein, ich denke, ich habe Dich schon verstanden.

Grüße

Gollum

Hallo Kubi!

Der Urteilsspruch hat deshalb in Österreich so viel Aufsehen erregt, weil unsere empfindsamen Polizisten sehr schlecht im Einstecken sind und schnell wegen Amtsehrenbeleidigung klagen.
http://www.rechtsinfo.com/kuchetext.html
(etwas unterhalb der Mitte: „Polizist als „AFFE“ beschimpft ? …“)

Wenn sie so gut im Austeilen sind, sollten sie mit dem Einstecken nicht so zimperlich sein!

Vielleicht wäre auch der Schwarzafrikaner besser beraten gewesen, wegen Ehrenbeleidigung zu klagen.

Hanna

Hallo,

es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Ich verstehe die Amtssprache sowieso kaum richtig, darum bin ich mir hier über die Bedeutung dieser Aussage auch wieder im Unklaren. Für mich bedeutet der Satz, daß man die Würde des Menschen garnicht verletzten kann, ob man will oder nicht. Das hat - so sehe ich das - einen Einfluß auf die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, weil ein Mensch damit ganz unabhängig von allen Umständen seine Würde prinzipiell nicht einbüßen kann.

Das zu übertragen im Sinne von „ich darf die Würde des Menschen nicht verletzten“ empfinde ich als Fehlinterpretation. Jemand, der sagt, ich sei ein „wertloser Haufen Müll“ oder einen Negroiden als „Scheiß Neger“ bezeichnet oder eine ganze Rasse oder Religonsgemeinschaft oder Nation usw. in dieser Weise beschimpft, muß sich höchstens wegen Beleidigung verantworten, nicht aber wegen einer Würdeverletzung.

Achtung, das Folgende klingt jetzt ziemlich Hochnäsig, ist aber eigentlich ganz „straight-forward“ gemeint: Mit der Beleidigung ist das auch noch so eine Sache: Derjenige, der sich durch beleidigende Äußerungen angegriffen fühlt, sollte mal über sein Selbstverständnis nachdenken. Ich bin der Ansicht, daß wenn sich jemand beleidigen läßt (i.S.v. „ein getroffener Hund bellt“), hat’s nicht anders verdient. Erwachsene, mündige Menschen reagieren nicht unwirsch auf Beleidigungen, sondern höchstens Mitleidig für die arme Kreatur, die keine adäquatere Möglichkeit findet, mit seinen Gefühlen umzugehen.

Eine Strafe für eine Beleidigung ist dann natürlich sinnvoll, wenn die Beleidigung einen Folgeschaden für die Person hat. Ich habe nur kein Beispiel, wann sowas der Fall sein könnte.

würdevolle Grüße,
Jochen

Hallo,

wenn der polizist mit dem landstreicher gut umgeht, geht er
mit seiner eigenen würde gut um.

Ja, diese Theorie werde ich bei uns noch mal ansprechen. Find ich gut.

Dank
Gisela

eins oben dran
Hallo Felicitas,

es ist schade, daß artickel nur in einem forum gepostet werden
dürfen.
würd mich interessieren, was die jura -interessierten darüber
denken
und ob es da für den richter ne norm giebt, woran er das
festmacht.

Hannah hat ja schon gesagt, dass du umziehen kannst mit einer Frage. Vorher geh aber mal ins Brett hier drueber, ins „Polizei und Kriminalistik“ Brett, da wird diese Frage naemlich auch gerade diskutiert.

Gruesse, Elke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

Eine Strafe für eine Beleidigung ist dann natürlich sinnvoll,
wenn die Beleidigung einen Folgeschaden für die Person hat.
Ich habe nur kein Beispiel, wann sowas der Fall sein könnte.

zb. wenn du *öffentlich* als scheißdeutscher, scheißpiefke, oaschpreiß oder ähnliches bezeichnet wirst, dann entsteht bereits ein schaden für dich: du wirst gedemütigt und auf rassistische weise angegriffen. m.e. nach ist das nicht nur eine ehrenbeleidigung sondern volksverhetzung. daß ö. gegen den scheißneger nicht härter vorgegangen ist, wundert mich sehr.

gruß
datafox

Hallo,

zb. wenn du *öffentlich* als scheißdeutscher, scheißpiefke,
oaschpreiß oder ähnliches bezeichnet wirst, dann entsteht
bereits ein schaden für dich: du wirst gedemütigt und auf
rassistische weise angegriffen. m.e. nach ist das nicht nur
eine ehrenbeleidigung sondern volksverhetzung.

Da hast nu natürlich Recht. Mich betrübt dabei nur, daß dies auf dem „schlechten Charakter“ derer beruht, die sowas als Ernst zu nehmenden Angriff auf was-auch-immer betrachten.

Um das an einem profanen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Schüler in einer Klasse einen anderen beleidigt, hat das an sich doch keine Folgen für das „Opfer“. Es sei denn, die anderen Mitschüler bringen darauf hin diesen Schüler mit der Beleidigung in Verbindung und benachteiligen ihn deswegen (zB wollen sie nicht mehr mit ihm spielen etc). Das ist dann ein tatsächlicher Schaden, der aber, wie gesagt, auf dem „schlechten“ Charakter der Mitschüler beruht, die m.E. eher den „Täter“ ächten müßten - oder ihm helfen, die Situation, die zu den beleidigenden Äußerungen geführt hat, vernünftig zu hinterfragen und ggf zu ändern.

Das gilt für mich nicht nur für Schulklassen, sondern für jedwede menschliche Gemeinschaft (Nation, Rasse, Berufsgruppe,…).

Herzliche Grüße
Jochen

Hallo Gollum,

Wenn ich Dich persönlich beleidigen würde (was ich nicht
vorhabe),

:wink:

könntest Du recht haben. Wenn aber jemand eine ganze
Menschenrasse (eben Afrikaner) beleidigt, sehe ich das schon
anders.

Kann ich schon nachvollziehen, aber irgendwo sträubt es sich bei mir trotzdem. Ich hätte kein Problem damit, als „Scheiß Deutscher“ tituliert zu werden, und würde das auch nicht als Entwürdigung ansehen. So etwas deklassiert doch nicht den Angesprochenen, sondern den Sprecher…

Damit hast Du einerseits recht, andererseits sind Polizisten
und Gendarmeriebeamte in Österreich die Vertreter der
Exekutive, also ein Staatsorgan und haben IMHO auch so zu
agieren.

Da stimme ich Dir zu (ist hier auch nicht anders).

Persönliche Meinungen sind in diesem Falle
hintanzustellen.

Wenn es sich um offizielle Verlautbarungen handelt, selbstverständlich. Allerdings haben auch Exekutivvertreter ein Recht auf eine eigene Meinung. Sie müssen diese halt nur sorgfältig von ihren Amtsgeschäften trennen.

Um das, was ich
meine zu verdeutlichen, stell Dir vor es wäre kein Schwarzer,
sondern ein Jude (aufgrund unserer diesbezüglich dunklen
Vergangenheit) gewesen.

Ja, da wäre der Aufschrei wahrscheinlich noch weit höher gewesen. Und auch wenn ich jetzt gelyncht werde: auch das fände ich nicht so schlimm.

Dann müßten aber auch alle Ehrenbeleidungugsklagen, die
Exekutivbeamte eingereicht haben, zurückgezogen werden.

Na sicher.

Noch was: ich habe glaube ich das Ursprungsposting nicht ganz richtig gelesen. Mir war entgangen, daß ein Polizist diese Beleidigung ausgesprochen hat. Wenn er das im Amt tat, ist das natürlich in der Tat daneben. Mir ging es jetzt um den allgemeinen Fall.

Gruß Kubi

Hallo Hanna,

Der Urteilsspruch hat deshalb in Österreich so viel Aufsehen
erregt, weil unsere empfindsamen Polizisten sehr schlecht im
Einstecken sind und schnell wegen Amtsehrenbeleidigung klagen.
http://www.rechtsinfo.com/kuchetext.html
(etwas unterhalb der Mitte: „Polizist als „AFFE“ beschimpft ?
…“)

Ich hab’s in die Antwort an Gollum schon geschrieben: ich hatte irgendwie nicht mitbekommen, daß ein Polizist im Amt die Beelidigung ausgesprochen hat. Das finde ich natürlich auch ziemlich daneben, da hat man doch eine etwas andere Verantwortung. Trotzdem finde ich immer noch, daß es die Menschenwürde nicht verletzt.

Wenn sie so gut im Austeilen sind, sollten sie mit dem
Einstecken nicht so zimperlich sein!

Stimmt.

Vielleicht wäre auch der Schwarzafrikaner besser beraten
gewesen, wegen Ehrenbeleidigung zu klagen.

War es einer? Oder vielleicht ein Afroamerikaner? Oder ein Österreicher schwarzafrikanischer Herkunft? Hach, political correctness kann so anregend sein…

Gruß Kubi

Hallo Kubi!

Ich hab’s in die Antwort an Gollum schon geschrieben: ich
hatte irgendwie nicht mitbekommen, daß ein Polizist im Amt die
Beelidigung ausgesprochen hat. Das finde ich natürlich auch
ziemlich daneben, da hat man doch eine etwas andere
Verantwortung.

Ja. Der Polizist hat diese Worte im Rahmen einer Amtshandlung verwendet.
Weißt Du, die Kultur ist ja in einem ständigen Wandel begriffen. Was vor 30 Jahren noch undenkbar war, ist heute gang und gäbe - und umgekehrt. Die Sitten erlauben heute einen rüderen Umgangston, aber dann müsste diese Freiheit für alle gelten.

Trotzdem finde ich immer noch, daß es die
Menschenwürde nicht verletzt.

Da ich noch keine Definition der Menschenwürde kenne, kann ich mir auch darüber kein Urteil bilden.

Vielleicht wäre auch der Schwarzafrikaner besser beraten
gewesen, wegen Ehrenbeleidigung zu klagen.

War es einer? Oder vielleicht ein Afroamerikaner? Oder ein
Österreicher schwarzafrikanischer Herkunft? Hach, political
correctness kann so anregend sein…

*lach*
Ach, wo sind die Zeiten, wo man noch mit allem Respekt „Neger“ sagen durfte!

Viele Grüße

Hanna