Diebstahl beschuldigt

Kind 12 Jahre wird des Diebstahls beschuldigt.Kind verleugnet diese tat.Hat plausible Erklärung weshalb es dort in der Nähe der Ranzen war.Wie ist das rechtlich,muss das Beschuldigte Kind seine Unschuld beweisen oder der Anzeiger die Schuld des Kindes?Was ist wenn es nur Zeugen bzw.auch nur Kinder als angebliche Zeugen gibt,die angeblich etwas gesehen haben wollen,aber erst später sagten das sie angeblich was gesehen hatten?Also nicht direkt,zu niemandem?Der leere Geldbeutel wurde bei einem anderen Kind im Rucksack gefunden nicht bei der Beglagten!Den soll sie angeblich auch dort noch versteckt haben.Wie soll man sich da verhalten? Wie soll man sich der Polizei gegenüber äussern? Soll man sich bei der Polizei überhaupt äussern?? Oder müssen diese die Schuld definitiv beweisen? Was gilt in solchem Fall als Beweis der Schuld??
Bitte wichtig was gilt in solchen Fall als Beweis der Schuld !!!Sind die äusserungen der Kinder ausreichend,ohne Beweis das das Geld bei dem Beklagten gefunden wurde??

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