Dienst /Fachaufsichtsbeschwerde welche Fristen gibt es?

Guten Tag ,

folgender fiktiver Fall ,

auf Grund einiger Unstimmigkeiten und Vorkomnisse zum massiven Nachteil der Person A ,würde Person A bei einer Behörde eine Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.

Wie lange würde diese Behörde Zeit haben,um auf diese Beschwerden zu reagieren ?

Würde Person A in Kenntnis über den Ausgang dieser Beschwerde gesetzt werden ,und würde diese in schriftform erfolgen müssen ?

Was kann Person A machen,wenn nach Wochen oder Monaten keine Reaktion seitens dieser Behörde kommt ?

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden werden in den meisten Behörden durchaus ernsthaft bearbeitet und der Beschwerdeführer erhält auch eine Mitteilung, wie die Behörde das bewertet.

Allerdings sollte man wissen, dass man damit nur die Behörde beschäftigt, man erreicht eigentlich nichts.

Du bekommst im Zweifel ein Schreiben, in dem dir zunächst das Bedauern ausgedrückt wird, dass es bei dir zu einer Verärgerung über die Behörde gekommen ist, das dann anschließend den Vorgang aus Behördensicht zusammenfasst und in der Formulierung „ein Fehlverhalten meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters kann ich nicht erkennen“ endet.

Danach kannst du dir dieses Schreiben an die Klowand nageln.

Wenn in deinem Fall das alles noch nicht stattgefunden hat, dann frag doch einfach mal nach.

Hallo,

Ist keine Eingangsbestätigung gekommen?

Was kann man tun?
Nachfragen
Bei der vorgesetzten Behörde nachfragen?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den, der diese Dienstaufsichtsbeschwerde zu bearbeiten hat?
Petitionsausschuss?
Presse, Funk, Fernsehen?
BILD-Zeitung?

Die Frage bei Allem ist: Was soll erreicht werden?

Warum geht man nicht gegen die „schlechte“ Behördenentscheidung auf dem Rechtsweg vor? Irgend so etwas wird doch der Grund für die Dienstaufsichtsbeschwerde sein.

Gruss
Jörg Zabel

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Wie heißt es doch so schön zu Dienstaufsichtsbeschwerden: „Formlos, fristlos, fruchtlos!“

Man sollte seine Zeit als mit Dingen verbringen, die mehr Aussicht auf Erfolg bieten. Aber wenn man das tote Pferd unbedingt weiter reiten will, kann man nach einem halben Jahr ohne Rückmeldung ja auch noch eine Untätigkeitsklage anstrengen.

schade,dass es hier den Eindruck hinterlässt,dass man immer nur allen irgendetwas böses möchte…
Es wird ja einen Grund haben,warum man solche Schritten gehen muss. . .
und wenn man gegen gewisse Dinge nicht vorgeht,heißt es dann…na hätten sie mal… warum haben sie denn nicht …

Der springende Punkt dabei ist, selbst wenn die Behörde ein Fehlverhalten des Mitarbeiters erkennen würde, hättest du nichts davon. Der Mitarbeiter wird dann ermahnt, es gibt einen Eintrag in die Personalakte, vielleicht wird er sogar irgendwohin versetzt, wo er in Zukunft weniger Schaden anrichten kann, aber der belastende Verwaltungsakt ist deswegen nicht aus der Welt.

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aber es müsste doch eine Möglichkeit geben, eine Bescheids Entscheidung auf Grund von möglicher Befangenheit nochmals überprüfen /überarbeiten zu lassen.
Und wenn dieses mit einem freundlichem hiermit bitte ich um nochmalige Überprüfung - nicht funktioniert,muss man doch leider solche Wege wählen .
In diesem Besscheid würden finktiv falsche Angaben stehen und widersprüche zu getroffenen Aussagen stehen … das kann man doch so dann nicht stehen lassen.

Es geht nicht darum, dass Du etwas „Böses möchtest“, sondern darum, dass es recht wenig zielführend ist, den Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu gehen. Hat man einen belastenden Verwaltungsakt bekommen, gibt es Rechtsmittel, mit denen man dagegen vorgehen kann und auch sollte, wenn man Anhaltspunkte dafür hat, dass die Sache nicht zwingend so gesehen werden müsste, wie sie von der Behörde gesehen worden ist. Auf diesem Weg landet man dann sehr schnell bei einem Gericht, das mit der Behörde nicht verwandt und verschwägert ist, und bei dem man mit einem unabhängigen Urteil rechnen kann, gegen das man dann ggf. auch den weiteren Instanzenzug anstreben kann.

Demgegenüber ist eine DAB eher ein: „Du bist doof!“, gegenüber einem Sachbearbeiter. Und was hast Du davon, wenn im besten Fall dann ein Vorgesetzter bestätigt, dass der Typ tatsächlich nicht die hellste Kerze ist?

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Dann erhebe Einspruch. Der Rechtsweg ist auf dem entsprechenden Bescheid angegeben. Alles andere ist Unfug und bringt dich keinen Schritt weiter.

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man versucht an das Gute in einem Menschen zu glauben ,und den Gerichtsweg Außen vor zu lassen. Nicht mit allem sollte man gleich zu Gericht gehen,Kosten herbeiführen,und die Gerichte belasten,bevor man nicht auf eigenemWege versucht hat Dinge zu klären.
Große Sorge besteht möglichwer Weise darin,dass wenn gewisse Sachen öffentlich gemacht werden,dieses einen unvorhersehbares großes Feld werden kann .

Die Behörde reagiert nur telefonisch,sodass keinerlei ich sage vorsichtig Beweismaterialien vorliegen ,bis auf diesen falschen Bescheid,der sich sogleich auch erher Stellungnahme nennt . Auf den Widerspruch hierzu wird auch nicht seitens der Behörde reagiert.

Gesetz dem Fall,die Person die diesen Bescheid erstellt hat,arbeitet mit dem Vorgesetztem , und auch der gegnerischen Seite unter einem Hut (ausreichend finanzille Mittel würden zur Verfügung stehen ) ,und deswegen erfolgt keine Reaktion auf diese Beschwerde , dann wird es doch auch vor dem Gericht schwer.

Hallo Coco2020,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die meisten DB die ich so erlebt habe, bzw. miterleben durfte, ihre Ursache nicht darin hatten, dass der Behördenmitarbeiter falsch gearbeitet hatte, sondern der Bürger nicht einsehen wollte, dass er im Unrecht liegt.

Außerdem scheitern viele Beschwerden, selbst wenn sie zurecht erhoben wurden, schlicht an mangelnden Beweisen. Die bloße Behauptung eines Sachverhaltes ohne entsprechende Beweise (Zeugen, Schriftverkehr) ist nicht ausreichend.

Deswegen ist der bereits zitierte Spruch „formlos-fristlos-fruchtlos“ richtig, bzw. zumeist die logische Folge einer solchen Beschwerde.

Bei mir in der Vollstreckung z.B., habe ich täglich Unstimmigkeiten mit dem Bürger und handle zu dessen Nachteil. Aber das sieht mein Stellenprofil auch so vor und ich bräuchte daher keine entsprechenden Beschwerden zu befürchten, solange ich nicht nachweisbar gegen Vorschriften verstoßen hätte.

Dein,
Ebenezer

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Tust du nicht. Du glaubst, dass da gelogen wird, gemauschelt wird, alle unter einer Decke stecken und auch noch öffentliche Gelder gegen dich missbrauchen.

Lies nach, was du gegen den Bescheid GENAU unternehmen kannst. Steht drauf. Und darauf wird auch reagiert. Alles andere ist Unsinn.

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Ich gehe auch immer davon aus, dass niemand mit boshafter Absicht Dinge tut, die ich nicht gleich verstehe und die zu meinem Nachteil sind. Vielfach fehlen einfach Informationen, sind Sachen missverstanden worden, kennt jemand eine ganz spezielle Ausnahmeregelung nicht, … Dann versuche ich es auch gerne im ersten Versuch damit, ohne gleich „Einspruch“ oben drüber zu schreiben und Fristen zu setzen, mit einem freundlichen Schreiben. Aber da kommt dann trotzdem entweder unten drunter ein Satz, „dass insoweit höchst vorsorglich fristwahrend Einspruch eingelegt wird“, oder ich schicke so einen Einzeiler dann rechtzeitig kurz vor Fristablauf noch mal hinterher, sollte ich bis dahin keine Reaktion erhalten haben, die so aussieht, als ob sich die Sache jetzt erledigt.

Verwaltungsrecht ist streng formal, und das ist auch gut so, denn nur so kann der Bürger abschätzen, was ihn erwartet, und die richtigen Dinge tun, wenn ihn etwas belastet, was ihn seiner Meinung nach nicht belasten dürfte. Die DAB ist dabei ein Mittel, das außerhalb dieses Formalismus steht (formlos, fristlos), und niemals das erste Mittel der Wahl sein sollte, sondern ganz im Gegenteil das letzte Mittel, wenn man mit den vorgesehenen „offiziellen“ Mitteln im Einzelfall nicht weiterkommen sollte.

Was Du hier machst ist, dass Du sehenden Auges Fristen für brauchbare Rechtsmittel verstreichen lässt, nur um Dich der Illusion hingeben zu können, dass Du abseits offizieller Verfahren irgendetwas erreichen könntest, was - so vermute ich - tatsächlich auf offiziellem Wege nicht erreichbar ist. Das kann und wird nicht funktionieren!

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Es geht in diesem Fall nicht um offentliche Gelder ,sondern um das der Person A.und hier nicht nur um das Geld der Person A sondern auch der Gesundheit.

In diesem Schreiben der Behörde,ist weder eine Rechtbelehrung noch sonstiges angefügt,auch nicht rückseitig.
Jegliche anderer Korrespondenz wurde Seitens dieser Behörde nur telefonisch gemacht ,man bekommt nichts schriftlich.
DIe Aussagen in diesem Schreiben sind schlichtweg falsch und wiedersprüchig . Hierzu gibt es in einigen Punkten auch Zeugen.
Zum anderem haben 2 weitere Personen genau die selben Probleme wie Person A -mit der Person ,um die von der Behörde eventuell gedeckt wird.

Hallo,

Das ist Alles richtig. Aber wenn man mit einer Behörde Probleme hat, dann liegt dem irgendein Verwaltungshandeln zu Grunde. Und dagegen gibt es Rechtsmittel, die aber nichts mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gemein haben. Hier ist eher der derAnsatz, da das Behördenhandeln prüfen zu lassen.
Ist Alles nach den geltenden Regeln abgelaufen und Du bist noch nicht zufrieden, dann hilft nur die Regeln zu ändern. Das nennt sich dann „Politik“.

Gruss
Jörg Zabel

Vielleicht solltest du dir doch mal darüber einig werden, um was es eigentlich geht. Ein Bescheid ist ein Bescheid und ein Schreiben ist ein Schreiben. So wird das nichts.

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Ein Bescheid /ein Schreiben mit einer Festsetzung… . Vielleicht könnte man auch nicht erwarten,dass alle Menschen so firm in bestimmten Dingen sind,diese explixit /genau erkennen und benennen zu können. … Ein Bescheid ist für mich ,ein Schreiben mit einer Festsetzung.

Dachte dieses ist ein Forum ,wo auch Menschen Fragen stellen dürfe,die eben nicht alles genau kennen … und wissen ,was sie tun könnten.

Trotzdem Danke,deiner Zeit,mir zu antworten

Nun lass doch endlich einfach mal raus, um was es sich eigentlich handelt.

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Wenn ein Bescheid rechtskräftig ist, ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch nichts daran - selbst wenn diese als begründet gewertet wird.

Abgesehen davon, dass du wahrscheinlich den „Widerspruch“ meinst, ist meistens die Klage das richtige Rechtsmittel - steht aber üblicherweise im Bescheid.

ist es denn dann ein Bescheid? was steht in dem Schreiben?

Dann den Bescheid abwarten und das zulässige Rechtsmittel einlegen. Im Moment sehe ich nicht, was du eigentlich möchtest.

WAS wird da festgesetzt? Der „Bescheid“ , wie nun es nennst, heißt im Behördendeutsch „Verwaltungsakt“ und ist streng definiert.

ist auch richtig so, aber du widersprichst dir hier mehrfach - darum verweise ich auf die Frage von @anon43214967.

Hallo coco,

ohne nähere Ausführungen zum Inhalt des von Dir genannten Schreibens ist keine genaue Antwort möglich. Dafür blühen hier bereits Spekulationen.

Je nach Rechtsgebiet kann es sehr wohl sein, daß ein Schreiben ein Bescheid ist, obwohl es weder darübersteht und/oder keine Rechtsmittelbelehrung hat.
Auch kann je nach Rechtsgebiet auch ein bestandskräftig gewordener Bescheid noch in Frage gestellt werden - zB mit einem Antrag auf Rücknahme.

Du mußt auch damit umgehen, daß eben in Rechtsfragen der Sachverhalt trotz Anonymisierung klar und vollständig dargelegt werden muß. Rückfragen zum Sachverhalt sind sehr oft notwendig, um eine halbwegs seriöse und fundierte Einschätzung abgeben zu können. Das hat nichts mit Geringschätzung oder so zu tun.

@hawethie: Wer andere belehrt

sollte selber sattelfest sein. Im Verwaltungsverfahren kommt grundsätzlich zuerst der Widerspruch, bevor dann gegen den Widerspruchsbescheid ggfs. geklagt werden kann.

&tschüß
Wolfgang