Hallo Experten,
an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Geschäftsführer einer ARGE? Das ist ja ein Gemeinschaftsunternehmen der Kommune und des BMWA, wer ist für die Überwachung der Tätigkeit zuständig?
Hallo Experten,
an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Geschäftsführer einer ARGE? Das ist ja ein Gemeinschaftsunternehmen der Kommune und des BMWA, wer ist für die Überwachung der Tätigkeit zuständig?
Hallo
na ja, am besten wohl in Nürnberg beim Herrn Weise oder beim Glos als Oberboss des ganzen Ladens. Erfolg wirste sicher nicht haben. Wie wäre es denn mit „Bild“ „WISO“ „Escher“ etc. Das würd ich als erfolgversprechender ansehen
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
für die ARGEn sind auf der einen Seite die Landratsämter oder die Kreisfreien Städte und auf der anderen Seite die Agenturen für Arbeit zuständig.
Gruß
Otto
Hallo Experten,
an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den
Geschäftsführer einer ARGE? Das ist ja ein
Gemeinschaftsunternehmen der Kommune und des BMWA, wer ist für
die Überwachung der Tätigkeit zuständig?
Hallo Michael,
an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den
Geschäftsführer einer ARGE?
an die sog. Regionaldirektionen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/Navigation/Di…
Aber vergiss es!!! Ich habe dort schon mehrfach hingeschrieben, weil eine Zeitarbeitsfirma extrem gesetzeswidrige Methoden und Verträge vorlegte. Nebst Urteil, aus dem diese Verfehlungen hervorgingen. Getan hat sich nichts, die Firma ist weiterhin tätig und missachtet ungehindert die Vorgaben, obwohl es der Regionaldirektion bekannt ist, und genau diese auf Grud ihrer eigenen Vorgaben einer solchen Firma die Erlaubnis entziehen müsste.
Du bist absolut davon abhängig, wie engagiert und gewissenhaft, oder nicht überlastet der Sachberbeiter ist, (was zumindest bei viele kleinen Ämtern selten ist, denn die sind wirklich überlastet) an den du gerätst.
Grüße Marion
Danke für den Hinweis auf die Zuständigkeit. Dann versuche ich mal einen kompetenten Ansprechpartner bei der Regionaldirektion zu finden.
Hallo
na ja, am besten wohl in Nürnberg beim Herrn Weise oder beim
Glos als Oberboss des ganzen Ladens. Erfolg wirste sicher
nicht haben. Wie wäre es denn mit „Bild“ „WISO“ „Escher“ etc.
Das würd ich als erfolgversprechender ansehen
Als persoenliche Genugtuung ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gar nicht schlecht weil sie evtl. auch in die Personalakte wandert. Wobei eine Petition im Zweifel gut wirken kann…
Hi!
an wen richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den
Geschäftsführer einer ARGE?an die sog. Regionaldirektionen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/Navigation/Di…
Möglich. (Zumindest, wenn der Geschäftsführer (GF) von der BA ist und nicht von der Kommune. Ist der GF von der Kommune, wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde wahrscheinlich über die Stadt/Gemeinde größeren Erfolg haben.)
Ist der GF von der BA, ist es auch möglich, eine E-Mail an das sog. „Kundenreaktionsmanagement“ der Bundesagentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/zentraler-Con… bzw. E-Mail „[email protected]“) oder ein Schreiben oder eine E-Mail mit der Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten des GF (dies wird in der Regel der Vorsitzende der Geschäftsleitung der örtlichen Hauptagentur sein) zu schicken. Die Adressen bekommst Du auch über http://www.arbeitsagentur.de.
Das Besondere am Kundenreaktionsmanagement (das es seit ca. 2 Jahren gibt) ist - und eine (Dienstaufsichts-)Beschwerde muss immer im Rahmen dessen abgehandelt werden! -, dass die BA intern verpflichtet ist, einer Anfrage oder gar Beschwerde nachzugehen und dem Kunden auch zu antworten!
In der Regel wird die Beschwerde an den direkten Vorgesetzten desjenigen, über den sich beschwert wird, weitergeleitet, der eben verpflichtet ist, die Sache zu klären und dem Kunden auch Rückantwort zu geben.
Gruß
Liza
P.S.: Die Hoffnung, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Personalakte landet, ist (aus verschiedenen Gründen) verschwindend gering.
Hmm, auch ein gutes Stichwort. Auch wenn Kundenreaktionsmanagement nach Zuständigkeitsverschleierungsverfahren klingt. Mit der nächsten Reform bekommen die bestimmt eine 0190-Nummer 
Danke für den Hinweis auf die Zuständigkeit. Dann versuche ich
mal einen kompetenten Ansprechpartner bei der
Regionaldirektion zu finden.
Also in Köln ist die Beschwerdestelle der ARGE dem AA Köln untergeordnet, d.h.
in der Zentrale sitzen in der 9- Etage einige Bearbeiter, die sich ausschließlich mir Beschwerden / widersprüchen etc. befassen.
Informationen dazu gibt es beim KALZ Kölner Arbeitslosenzentrum,
bestimmt gibt es in jeder Stadt solche Beschwerdestellen, das ist nämlich Bundesrecht, also ähnliche Struktur. Frage beim Arbeitsam nach der Beschwerdestelle der Arbeitsgemeinschaft und nenne den deinen Familienanfangsbuchstaben in großen Städten.
Dort ist die richtige Stelle für Aufsichtsbeschwerden etc.
Gruß susan