Dienste nach Krankheit nacharbeiten?

Hallo zusammen, nehmen wir mal an, jemand würde bei einer Behörde arbeiten, die auch Samstags geöffnet hat. Dazu müsste der Angestellte i.d.R. einen Samstag im Monat arbeiten. Nun erkrankt der dort angestellte für einen längeren Zeitraum. Nach seiner Rückkehr, die zunächst im Hamburger Modell stattfinden würde, würde man ihm seitens des Arbeitgebers eröffnen, das er alle während seiner Krankeit angefallenen Samstagsdienste nacharbeiten müsste. Wäre diese Forderung rechtens? Vielen Dank!

Gruss Goetz

Hallo,

bei einer Arbeitsunfähigkeit kann grundsätzlich nie eine Verpflichtung zu wie auch immer gearteter Nacharbeit entstehen, da die Verhinderung durch AU die komplette Leistungspflicht des AN suspendiert.
Der An sollte im geschilderten Fall den AG mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Nacharbeit gefordert wird. Da dürfte der AG wahrscheinlich etwas ins Stottern kommen.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

Wolfgang hat ja schon das Wichtigste gesagt.

Daher eine praktische Überlegung:
Da die Arbeit von anderen erledigt wurde stellt sich die Frage ob man als Dankeschön an die Kollegen oder zur Wahrung des Bürofriedens nicht freiwillig eine Samstagsschicht übernimmt, natürlich extra bezahlt.
Auch wenn dazu keine Pflicht besteht könnte dies langfristig die bessere Entscheidung sein.
Was die Vorgesetzten angeht kann außerdem hervorheben, dass man dazu nicht verpflichtet ist, dies aber freiwillig „gerne“ macht.
Was für die Karriere vorteilhaft sein kann.

MFG

Vielen Dank euch beiden!