Hallo zusammen, nehmen wir mal an, jemand würde bei einer Behörde arbeiten, die auch Samstags geöffnet hat. Dazu müsste der Angestellte i.d.R. einen Samstag im Monat arbeiten. Nun erkrankt der dort angestellte für einen längeren Zeitraum. Nach seiner Rückkehr, die zunächst im Hamburger Modell stattfinden würde, würde man ihm seitens des Arbeitgebers eröffnen, das er alle während seiner Krankeit angefallenen Samstagsdienste nacharbeiten müsste. Wäre diese Forderung rechtens? Vielen Dank!
Gruss Goetz