darf ein Arbeitgeber die freien Tage seiner Mitarbeiter wahrlos verschieben?
Beispiel: Der AN hat immer Dienstags seinen freien Tag. Aus irgendwelchen Gründen wurde dieser dann einmalig auf Donnerstag verschoben. Soweit so gut, da dies etwa eineinhalb Wochen vorher im Dienstplan angegeben wurde. Er legt ein Vorstellungsgespräch (was geheim bleiben soll), eine Hotelübernachtung, einen Theaterbesuch oder einen Arzttermin auf diesen freien Donnerstag.
Doch ein paar Tage zuvor erfährt er, dass er jetzt seinen freien Tag auf dem Mittwoch hat. Gründe werden nicht genannt.
Darf der AG das einfach so verschieben? Wer würde im Fall des gebuchten Hotelzimmers / Theaterkarte auf den möglichen Kosten sitzenbleiben? Gut, vom Ärger durch das abgesagte Vorstellungsgespräch einmal abgesehen…
Hallo Tato, das kommt drauf an was konkret ( im genauen Wortlaut am besten! ) im Vertrag zur Arbeitszeit vereinbart ist. Ist da ein bestimmter Tag als Arbeitstag benannt? Arbeit nach Dienstplan? …
dort steht: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40,0 Wochenstunden. Die Lage der Arbeitszeit wird im Rahmen des jeweils geltenden Landesschlussgesetzes unter Beachtung der für das Arbeitsverhältnis geltenden und tariflichen Vorschriften vom Arbeitgeber festgesetzt.“
Leider beträgt die Arbeitszeit keine 40 Stunden, sondern deutlich mehr - das ist aber ein anderes Problem.
Trotzdem finde ich es nicht fair, wenn man Voestellungsgespräch / Hotel / Theater / Arztbesuch absagen muss.
dort steht: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40,0
Wochenstunden. Die Lage der Arbeitszeit wird im Rahmen des
jeweils geltenden Landesschlussgesetzes unter Beachtung der
für das Arbeitsverhältnis geltenden und tariflichen
Vorschriften vom Arbeitgeber festgesetzt.“
…und was steht in den tariflichen Bestimmungen? Es gibt über 60.000 Tarifverträge in Deutschland!
Trotzdem finde ich es nicht fair, wenn man
Voestellungsgespräch / Hotel / Theater / Arztbesuch absagen
muss.
Es scheint aber so zu sein, dass eben keine konkrete Arbeitszeit (Wochentage oder/und eine bestimmte Uhrzeit von wann bis wann) geregelt ist. Und da kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten schon aufgrund seines Weisungsrechts -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__106.html bestimmen. Ob sowas kurzfristig geschehen darf, könnte man ja auch mal im Tarifvertrag nachschauen (insofern dazu dort was geregelt ist).
…und was steht in den tariflichen Bestimmungen? Es gibt über
60.000 Tarifverträge in Deutschland!
Und welcher ist für ihn gültig? Wo findet man soetwas? Gibt es einen Tarifvertrag für Einzelhandel in Niedersachsen? Ich vermute mal, der wird gelten…
Und da kann der Arbeitgeber die
Arbeitszeiten schon aufgrund seines Weisungsrechts -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__106.html
bestimmen. Ob sowas kurzfristig geschehen darf, könnte man ja
auch mal im Tarifvertrag nachschauen (insofern dazu dort was
geregelt ist).
Es hat sich noch etwas ergeben… Am Montag den 03.10. ist ja Feiertag. Dafür fällt bei ihm der freie Tag am Dienstag weg.
Es kann doch nicht sein, dass all diese „Nettigkeiten“ erlaubt sind…
…und was steht in den tariflichen Bestimmungen? Es gibt über
60.000 Tarifverträge in Deutschland!
Und welcher ist für ihn gültig?
Tato, das weiß ich leider nicht.
Wo findet man soetwas?
Entweder gibt da die Gewerkschaft Auskunft (insofern man in einer Mitglied ist) oder der Tarifvertrag muss - wenn er für das Arbeitsverhältnis gilt - in der Firma ausliegen.
Gibt es
einen Tarifvertrag für Einzelhandel in Niedersachsen?
Keine Ahnung. Vielleicht googlest du mal unter der Bezeichnung. Der Tarifvertrag wird zwar vermutlich selber nicht im www zu finden sein (das sind die wenigsten TV), aber sozusagen, ob es ihn überhaupt gibt.
Es hat sich noch etwas ergeben… Am Montag den 03.10. ist ja
Feiertag. Dafür fällt bei ihm der freie Tag am Dienstag weg.
Es kann doch nicht sein, dass all diese „Nettigkeiten“ erlaubt
sind…
Ihr solltet schleunigst sehen, dass ihr irgendwie an den Tarifvertrag kommt, da könnte sowas durchaus geregelt sein. Es ist von hier aus nicht mit Sicherheit zu sagen, ob der Arbeitgeber einfach damit durchkommen wird indem er „bei Bedarf“ die Arbeitstage verschiebt. Sowas ist nur eindeutig zu beantworten, wenn konkret geregelte Arbeitszeiten bzw. -tage vorliegen, was ja bei ihm nicht der Fall ist … leider.