Hallo,
im ArbZG sind die die allgemeinen Regelungen zu Arbeitsszeiten festgelegt, wie wöchendliche/tägliche/maximale Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten etc…
Aber zu folgenderm Fall habe ich keine passende Antwort im Web gefunden:
Ein AN macht eine Dienstreise. Dazu fährt er von Zuhause um 6:00Uhr, mit dem Zug 3h lang, zum auswärtigen Dienstort. Nach 9,75h Arbeitszeit und 45min Pause vor Ort, wieder 3h mit dem Zug zurück nach Hause.
Zusammen war er also 16,5h unterwegs und somit um 22:30Uhr wieder zurück.
Am Vortag hatte der AN „Spätschicht“ und hatte um 22:00Uhr Feierabend. Am Tage nach der Dienstreise allerdings „Früschicht“ mit Arbeitsbeginn um 6:00Uhr. Die Fahrzeit zwischen der Wohnung und des regelmäßigen Arbeitsplatzes beträgt ca. 1h.
Die vorgegebenen Zeiten, aus den §§3+4 des ArbZG, mit 8h tägliche Arbeitszeit, 10h für die maximale Arbeitszeit und die Pausenzeiten werden (aus meiner Sicht) eingehalten. Aber in §5 steht ja auch noch was von 11h Ruhezeit nach Beendigung der Arbeitszeit.
So viel ich weiss sind die 11h zum Erholen und Schlafen gedacht. Aber im geschilderten Fall kann der AN im heimischen Bett ja nur geschätzte 6h vor und 6h nach der Dienstreise schlafen (für mich wäre das keine Erholung).
Gibt es denn irgendwo Gesetze, Rechtssprechungen oder ähnliches über die Deckelung der Ausbleibezeiten, von der Wohnung, bei Dienstreisen und darüber hinaus? Gibt es dabei Unterschiede zwischen Angestellten und Beamte?
Gruß
Axel Rehling
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