hi zusammen folgendes problem habe ich.
meine zinseinkünfte im inland belaufen sich auf 1000 dm, desweiteren habe ich erträge (dividenden) von aktien aus dem ausland erhalten, bei diesen dividendenerträgen wurden 15% quellensteuer abgezogen.
kann ich mir diese 15% quellensteuer wieder vom dt. finanzamt holen?
mit den ausländischen erträgen komme ich auch nicht über meinen sparerfreibetrag hinaus.
danke im voraus.
Kein Problem, du mußt nur deiner Steuererklärung die Anlage AUS (für ausländische Einkünfte) beifügen und dort die Zahlen eintragen.
Gruß
Peter
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Doch ein Problem!
mit den ausländischen erträgen komme ich auch nicht über
meinen sparerfreibetrag hinaus.
Kein Problem, du mußt nur deiner Steuererklärung die Anlage
AUS (für ausländische Einkünfte) beifügen und dort die Zahlen
eintragen.
Sorry, aber stimmt nicht. Anrechnung ausländischer (hier: Quellen-)Steuer erfolgt max. bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Laut Sachverhalt betragen die Einkünfte aus Kapitalvermögen aber 0 DM, weil die Freibeträge nicht überschritten werden. Somit beträgt die deutsche Steuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt ebenfalls 0 DM. Anrechnung also = 0 DM. Auf den 15% Quellensteuer bleibt er sitzen.
Gruß Raúl
Hatte ich übersehen, stimmt natürlich !!!
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danke für die auskunft, was ist aber mit quellensteuer aus ländern wie der schweiz, niederlande oder frankreich wo der quellensteuersatz bei 35% liegt. bekomme ich dort ebenfalls keine anrechnung.
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Andere Länder…
…und doch keine anderen Sitten. Das, was ich zur Anrechnungsgrenze (max. anteilige deutsche Steuer) geschrieben habe, gilt für alle Länder.
danke für die auskunft, was ist aber mit quellensteuer aus
ländern wie der schweiz, niederlande oder frankreich wo der
quellensteuersatz bei 35% liegt. bekomme ich dort ebenfalls
keine anrechnung.
In Deinem Fall, nein. Du kannst Dir höchstens in dem jeweiligen Land die Quellensteuer erstatten lassen, die es nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zuviel einbehalten hat. Auf Dividenden dürfen die Schweiz und Holland nur max. 15% und Frankreich sogar gar keine Quellensteuer bei in Deutschland ansässigen zurückbehalten.
Im übrigen wäre auch eine Anrechnung auf die deutsche Steuer nur in dieser Höhe (15 bzw. 0%) möglich. Hast Du es verschlafen, Dir im Quellenstaat die zuviel erhobene Quellensteuer erstatten zu lassen…selbst schuld. Anrechenbar auf die deutsche Steuer ist immer nur das, was im DBA geregelt ist (hier: 15 bzw. 0%).
Gruß Raúl
Hi,
bei gleicher Sachlage (Freibeträge nicht überschritten) fällt keine deutsche Steuer an und dann kann auch keine Quellensteuer angerechnet werden. Maximal anrechenbar sind im Regelfall 15 %. Die Differenz zu den einbehaltenen 35 % kann von dem Quellensteuerland zurückgefordert werden aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen. Normalfall bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist, dass sowohl das Quellensteuerland als auch das Wohnsitzland die Einkünfte besteuern dürfen. Die Doppelbesteuerung wird begrenzt durch die Begrenzung des Quellensteuersatzes und im Wohnsitzstaat durch die Anrechnung derQuellensteuer (soweit Steuer anfällt).
Der Antrag beim Quellensteuerland ist manchmal bereits zu Beginn des jahres zu stellen. Am besten im Quellensteuerland Erkundigungen einziehen. Oft helfen auch die Banken mit Formularen.
Cirwalda
Einwand
Normalfall bei Einkünften aus
Kapitalvermögen ist, dass sowohl das Quellensteuerland als
auch das Wohnsitzland die Einkünfte besteuern dürfen.
Dies gilt in der Regel nur für Dividenden. Bei „normalen“ Zinsen ist meist KEIN Quellensteuerrecht vorhanden.
Saludos Raúl