Sparerfreibetrag in D, wenn Wohnsitz in UK

Angenommen jemand zieht von D nach UK. Hat er dann hier in D immer noch den Sparerfreibetrag zur Verfuegung oder zahlt er ab dem ersten Euro Zins Steuern?

Thanks,

Einkünfte Kapitalvermögen Wegzug
Hi,

Angenommen jemand zieht von D nach UK.

Da sind zunächst mal 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1.) Im Wegzugsjahr werden die Einkünfte des ganzen Jahres erfasst. Dazu ist zu untersuchen, ob der Wohnsitz vollständig aufgegeben wurde. Ist dies der Fall, werden die Zinsen ab Wegzug nicht mehr angesetzt, da sie nicht unter die beschränkte Steuerpflicht fallen (§ 49 EStG). Es ist ein Antrag auf anteilige Erstattung der einbehaltenen Steuern für die Zinsen zu stellen. Für Dividenden liegt eine andere Rechtslage vor, da sie unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Im Wegzugsjahr sind sie in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
dort Abs.7

2.) Ab dem Folgejahr liegt kein Wohnsitz in Deutschland mehr vor und die Zinseinkünfte unterliegen nicht der beschränkten Steuerpflicht.
Die Bank sollte eigentlich schon keine Kapitalertragssteuer einbehalten. Ansonsten kann diese Steuer beim Finanzamt, an das die Steuer abgeführt wurde, ein Erstattungsantrag gestellt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html

Hat er dann hier in D
immer noch den Sparerfreibetrag zur Verfuegung oder zahlt er
ab dem ersten Euro Zins Steuern?

nee, auf Zinsen fällt keine Steuer an

noch aus dem Archiv
/t/2-wohnsitz-im-ausland-eu-belgien/1785859

zu Dividenden:
/t/dividenden-aus-dem-ausland/683110

Schöne Grüße
C.