Hallo,
ich habe ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte angeboten bekommen, die andere Grundstückshälfte steht noch zum Verkauf.
Jetzt meine Fragen:
Muß ich mit dem Baubeginn warten bis das Grundstück verkauft ist und mich mit dem neuen Besitzer wegen dem Haus absprechen? Was ist, wenn der neue Nachbar ein Haus will, wo mir überhaupt nicht gefällt oder zu teuer ist? Kann ich eine Doppelhaushälfte auch ohne zweite Hälfte bauen?
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
Gruß
Hallo
Muß ich mit dem Baubeginn warten bis das Grundstück verkauft
ist
Nein
und mich mit dem neuen Besitzer wegen dem Haus absprechen?
Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Also wieder Nein
Kann ich eine
Doppelhaushälfte auch ohne zweite Hälfte bauen?
Siehe oben, wer zuerst kommt…
Alles andere notwendige sagt dir die Gemeinde.
Gruß
Kati
Hallo,
ich habe ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte angeboten
bekommen, die andere Grundstückshälfte steht noch zum Verkauf.
Jetzt meine Fragen:
Muß ich mit dem Baubeginn warten bis das Grundstück verkauft
ist und mich mit dem neuen Besitzer wegen dem Haus absprechen?
Was ist, wenn der neue Nachbar ein Haus will, wo mir überhaupt
nicht gefällt oder zu teuer ist? Kann ich eine
Doppelhaushälfte auch ohne zweite Hälfte bau
Hallo !
Ein Doppelhaus ist in der Regel(ich kenn kein anderes Beispiel) in beiden Hälften zumindest optisch von Außen völlig identisch.
Gleiche Außenmaße,gleiche Trauf- und Firsthöhe,gleiche Pfannenart- und Farbe,gleicher Verblendstein oder Putz,gleiche Fensteranordnung.
Natürlich kann man allein beginnen,dann müßte man allerdings auch die Haustrennwand zum Nachbarn wie eine Außenwand herrichten lassen mit Isolierung.
Dort ist sonst nämlich keine wie an den anderen Außenwänden.
Willst Du denn vielleicht jahrelang dort herausheizen,wenn sich kein Baupartner findet,der sein Haus anbaut ?
Vorher muß man in den Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung der Gemeinde schauen,was für Anforderungen gestellt werden.
Dort kann vieles geregelt und vorgegeben sein,Art der Fassade,Dachform und Art der Deckung, Traufhöhe usw.
Für Doppelhäuser kann noch spezielles vorgeschrieben sein.
Ob die beiden Hälften später zueinander passen oder optisch total abweichen und so das Gesamtbild beeinträchtigen muß man bei Alleinbau bedenken.
Könnte der spätere Bauherr ganz abweichen ?
Kann der z.B. statt Satteldach eine andere Dachform wählen,die überhaupt nicht mit Deinem zusammen paßt ?
Wenn es optisch so verhunzt aussieht,sinkt m.E. auch der Wert Deiner Hälfte bei einem möglichen Verkauf.
Ist dieses Problem durch Bebauungsplan auszuschliessen,kann man wohl allein beginnen zu bauen.
m
MfG
duck313
MfG
duck313
Hallöle Topchopper,
das mit der Vorgabe Doppelhausbebauung heißt nur, dass beide Gebäude sich an der Grenze treffen müssen. Das muss aber nicht unbedingt auf voller Gebäudebreite sein. Und die Gebäude müssen sogar nicht mal gleich aussehen (es sei denn es gibt dementsprechende amtliche Vorgaben, was aber eher selten passiert).
Heißt der eine könnte ein Mini-Häuschen bauen, der andere ein halbes Schloß, der eine könnte ein rotes Dach haben, der andere ein blaues, der eine verputzt es der andere nimmt Klinker usw. (etwas ähnlich kurioses steht bei uns in der Nachbarschaft).
Du solltest jedoch daran denken, wenn Du schon baust, bevor die andere Hälfte verkauft ist und das evtl. auch etwas länger so bleiben sollte, dass Du ggf. zeitweise die auf der Grenze liegende Gebäudeseite dämmen und vor Nässe etc. schützen mußt, so lange bis endlich das andere Haus gebaut wird und dann müßte das alles wieder entfernt werden! Das bedeutet also Kosten, die eigentlich nicht anfallen würden.
wölfin
Hallo,
hier eine Kopie meiner Antwort unter „Immobilien“ (wo ich Deine Frage weit besser aufgehoben finde…) :
Man sollte sich tunlichst mit dem zweiten Bauherren absprechen bzw. einigen. Die erste Hälfte hat zwar einen gewissen „Prägungscharakter“, eine richtige Bindung untereinander besteht aber nicht. Du kannst nicht damit rechnen, dass Dein neuer Nachbar Deinen Geschmack hinsichtlich Fassadengestaltung oder Dachform teilt. Es kann sein, dass in einem örtlichen Bebauungsplan ein „Einheitlichkeitsgebot“ oder wenigstens die Geschossigkeit und Dachform für Doppelhäuser einheitlich festgesetzt wurde, das muss aber nicht so sein. Übliche Schwierigkeiten entstehen, wenn einer wesentlich „tiefer“ baut als der andere oder wenn ein unterkellertes auf ein nichtunterkellertes Gebäude trifft.
Grundsätzlich liegt der Sinn eines Doppelhauses in der Ersparnis der gemeinsamen Baumaßnahme und richtig schön sieht ein Holzhaus mit Pultdach neben einem Vollklinkergebäude mit Satteldach nicht aus
Gruß vom Schnabel