Guten Tag,
ich hätte eine Frage bzgl. eines Falles und vielleicht kann ja jmd. etwas dazu sagen.
Es geht darum, dass mein Vater im Jahre 2008 ALG II und ALG I bezogen hat. Als er den Antrag für ALG II beantragt hatte, hat er mich mit angegeben. Er gab eine Schulbescheinigung und eine Meldebescheinigung ab um zu beglaubigen, dass ich dort lebe und kein Einkommen verfüge.
Nebeninformation: Zu diesem Zeitpunkt war ich volljährig (20 Jahre).
Ich wusste von diesem Vorgang gar nichts und später fand das Jobcenter (BAgIS) den Doppelbezug fest und stellten mir den bezogenen Betrag in Rechnung. Als ich dort aufschlug und erfragt habe ob Sie irgendetwas von mir erhalten haben (Unterschrift, o.ä.) hieß es „Nein“.
Nun besteht noch eine Forderung von über 1.200 EUR, welche das Jobcenter von mir verlangt.
Mein Anwalt hat dem Jobcenter den Fall auch geschildert aber sie bleiben Stuhr und beharren darauf, dass ich zahlen sollte.
Weil mir persönlich der Fall natürlich nervt hab ich vor kurzem bei der Forderungsstelle angerufen und gesagt, dass ich der Zahlung zustimme, aber nur weil es grds. keinen Sinn macht weiter vorzugehen (vergeudete Anwaltskosten). Man vereinbarte eine Ratenzahlung und ich sollte dies schriftlich zugeschickt bekommen, was ich nach 3/4 Monaten immer noch nicht erhalten habe.
Nun habe ich im Internet ein Urteil vom obersten Bundessozialgericht gesehen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…
Sehen ihr vielleicht eine Chance dem ganzen ein Ende zu erteilen?
Ich danke euch im Voraus.