Doppelleistung: ALG I & ALG II

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bzgl. eines Falles und vielleicht kann ja jmd. etwas dazu sagen.

Es geht darum, dass mein Vater im Jahre 2008 ALG II und ALG I bezogen hat. Als er den Antrag für ALG II beantragt hatte, hat er mich mit angegeben. Er gab eine Schulbescheinigung und eine Meldebescheinigung ab um zu beglaubigen, dass ich dort lebe und kein Einkommen verfüge.
Nebeninformation: Zu diesem Zeitpunkt war ich volljährig (20 Jahre).

Ich wusste von diesem Vorgang gar nichts und später fand das Jobcenter (BAgIS) den Doppelbezug fest und stellten mir den bezogenen Betrag in Rechnung. Als ich dort aufschlug und erfragt habe ob Sie irgendetwas von mir erhalten haben (Unterschrift, o.ä.) hieß es „Nein“.

Nun besteht noch eine Forderung von über 1.200 EUR, welche das Jobcenter von mir verlangt.
Mein Anwalt hat dem Jobcenter den Fall auch geschildert aber sie bleiben Stuhr und beharren darauf, dass ich zahlen sollte.

Weil mir persönlich der Fall natürlich nervt hab ich vor kurzem bei der Forderungsstelle angerufen und gesagt, dass ich der Zahlung zustimme, aber nur weil es grds. keinen Sinn macht weiter vorzugehen (vergeudete Anwaltskosten). Man vereinbarte eine Ratenzahlung und ich sollte dies schriftlich zugeschickt bekommen, was ich nach 3/4 Monaten immer noch nicht erhalten habe.

Nun habe ich im Internet ein Urteil vom obersten Bundessozialgericht gesehen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Sehen ihr vielleicht eine Chance dem ganzen ein Ende zu erteilen?

Ich danke euch im Voraus.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry. Aber das von Ihnen zitierte Urteil ist ja eindeutig. Ich würde mich darauf stützen.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Das Gerichtsurteil geht darauf ein, dass die Kinder nicht für die Zeit haften müssen, in der Sie noch NICHT volljährig waren, jedoch nicht in der zeit ab dem 18. LJ ich sehe da LEIDER keine Chance für dich daraus zu kommen, da dein Vater den Antrag für dich mitgestellt hat! Ich würde mich jedoch beim Anwalt mal erkundigen, wie das ist ob du von deinem Vater Geld verlangen kannst, da er dich ja erst in diese Situation gebracht hat und dir ja sicherlich den Anteil der für dich gedacht war auch nicht gegeben hat!?

Hallo,

mir ist die Fallage gar nicht klar. wenn Du dort gelebt hast in 2008 und in die Schule gingst und kein Einkommen hattest steht dir/Euch doch das Alg II zu.

Wenn du dort nicht gelebt hast ist es Leistungsmissbrauch und insofern folgerichtig rückforderbar.

Hast Du nun dort gelebt oder nicht ? Hattest Du eigenes Einkommen oder nicht !?
Wenn gelebt ohne Einkommen >100 Euro ja, was wollen die denn ? Natürlich kann man Alg I und ergänzend ALG II bekommen das ist sogar normal wenn das ALG I unter dem Mindestbedarf liegt.

Ich versteh das Problem jetzt überhaupt nicht.

Grundsätzlich wird es schwierig einen Widerspruch duchzukriegen der nicht gleich im Zeitrahmen 6 Wochen nach Forderungsbegehren schriftlich gestellt wurde. Habt ihr rechtzeitig protestiert kann man sich nochmal auf §48 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu berufen versuchen.

http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html

Wenn aber Deinberseits schon zugestimmt wurde der Rückforderung zu folgen, wird es allerdings schwieriger.
Grundsättzlich kommen Kinder NICHT für die ALG II Rückforderungen ihrer Eltern auf, sondern nur die Antragsteller selbst! Das ist richtig.

Gruß Gwenhyfar

Hallo,

so genau habe ich das jetzt nicht verstanden.
Was bedeutet hier Doppelbezug?
Haben Sie und Ihr Vater Leistungen nach dem SGB II für Ihre Person erhalten, also hatten Sie einen eigenen Anspruch?
Wohnen Sie zusammen mit Ihren Vater in einer Wohnung?

Nele

Keine Antwort möglich!
Hallo.

Leider kann/darf Deine Anfrage nicht beantwortet werden – weder von mir noch von sonst jemandem!

1. Kann nicht von mir, weil ich ausdrücklich und ausschließlich Alg- I -Experte bin, nicht Alg- II -.

2. Darf weder von mir noch von anderen, weil Du leider gegen FAQ:1129 verstoßen hast, sprich: eine Anfrage mit rechtlichen Fragen in der Ich-Form geschrieben hast, statt anonymisiert zu formulieren (s. a. Hinweistext unter meinem Artikel). (Wurde vorm Anfrageschreiben auch extra drauf hingewiesen!)

Gruß
Jadzia
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Erlaubt ist nur die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in Ich-Form)!
Ausführliche Informationen erhältst du unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries….

hmmm,

ich verstehe Dich jetzt nicht. Ich denke, Du warst beim Anwalt??? Dann lass den das Ganze in die Hand nehmen und misch DIch da nicht ein.
Der will versuchen, dagegen anzugehen und Du fällst ihm in den Rücken und gehst zum Jobcenter und erklärst Dich bereit, zu zahlen…
Und ANwaltskosten??? Da kann man einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen, dann ist das Ganze kostenlos - davon abgesehen ist das Sozialgericht sowieso kostenlos.

Hallo,

Du musst gegen die Aufrechnung/Verrechnung schriftlich Widerspruch einlegen, und asnchließend Klage beim Sozialgericht einreichen. Du kannst nicht für falsche Angaben Deines Vaters (ich nehme an das Euer Verhältnis zerrüttet ist) haftbar gemacht haben. Schicke eine Kopie vom Widerspruch und auch der eventuellen Klage an das zuständige Sozialgericht an die Forderungsstelle der REgionaldirektion und bitte um Zahlungsaufschub bis das Gerricht das Alles geklärt hat (aufschiebende Wirrkung beim Widerspruch und bei der klage). Es kann 1 bis 2 Jahre dauern.

Regi