Nein, es ist nicht zulässig, das zu untersagen.
Jeder darf sich mitbringer was und wieviel er möchte; ganz egal, was im Vertrag oder in irgendwelchen Aushängen steht.
Es gibt zwar ein Gerichtsurteil, aber ich weiss leider nicht wo und welches. Hab’s auch nur zufällig mal in der Zeitung gelesen.
Wenn’s mir wieder einfällt, melde ich mich.
Das Landgericht Stade; Az 4035/97 hat mal ein entsprechendes Urteil gefällt.
Dort steht z.B. drin, dass Betreiber von Fitneßstudios kein Geschäft mit dem Durst der Sportler machen dürfen. Es sei für den Kunden nicht zumutbar, den erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport nur beim Veranstalter stillen zu können. Mit welchen Getränken sie das tun, müssen sie selbst entscheiden können.
soweit ich weiß, ist das untersagen von mitgebrachten getränken dann zulässig, wenn die preise moderat gestaltet sind und so jedem möglich ist, seinen durst zu löschen.
ich hab´dazu aber kein gerichts-urteil in der tasche, müsstest die juristen mal fragen.
gruß,
michael
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soweit ich weiß, ist das untersagen von mitgebrachten
getränken dann zulässig, wenn die preise moderat gestaltet
sind und so jedem möglich ist, seinen durst zu löschen.
3,80 DM für ½-Liter Apfelschorle? Da kriege ich eine ganze Kiste Mineralwasser für… ;-(
Ausserdem zahle ich genug Beitrag um dort trainieren bzw. um Badminton spielen zu können…
Zauberm@us
ich hab´dazu aber kein gerichts-urteil in der tasche, müsstest
die juristen mal fragen.
gruß,
michael
Hallo,
ich habe im Rechts-Brett schon die gleiche Frage gestellt:
Ist es zulässig das Mitbringen von eigenen Getränken und
Speisen im Sportstudio zu untersagen?
Vielleicht habt Ihr Sportler dazu auch etwas zu sagen?
Im Vertrag ist nichts geregelt, nur ein Aushang in den
Umkleideräumen.
Ich bitte um Meinungen hier oder im Brett „Recht“.
3,80 DM für ½-Liter Apfelschorle? Da kriege ich eine ganze
Kiste Mineralwasser für… ;-(
Ausserdem zahle ich genug Beitrag um dort trainieren bzw. um
Badminton spielen zu können…
Zauberm@us
hm, ich mach mal nachgeforscht, leider hab´ich nichts gefunden was meine theorie bestätigen würde.
es gibt eine gegent. entscheidung unter http://www.focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=131… aber dummerweise kann man den volltext des urteils nicht abrufen (denn ich glaube immer noch, daß ich da was gelesen habe, naja…)
trotzdem sportliche grüße,