Doppelstaatsbürgerschaft durch Heirat?

Hallo,
ich wollte mal eine Frage zu Doppelstaatsbürgerschaften loswerden.

Mal ganz theoretisch…

Man ist verheiratet mit einem USstaatsangehörigen…

Wenn man in die USA geht, bekommt man die amerikanische Staatsbürgerschaft nach Antrag, wenn man glaube ich 4 Jahre dort gelebt habt oder?
Oder irgendetwas in diese Richtung, aber man muss die deutsche Staatsbürgerschaft nicht ablegen?

Aber was ist, wenn der/die Amerikaner/in nach Deutschland ziehen will und die deutsche Staatsbürgerschaft haben will?
Muss dieser/diese dann die amerikanische Staatsbürgerschaft ablegen? Soweit ich das gelesen habe ja oder?
Oder gibt es da auch Sonderregelungen? Oder wie sieht das dann aus…

Werde leider irgendwie nicht schlauer…

mfg Felix

Möglicherweise ist diese Frage bei Behörden besser aufgehoben.

ot: Brettwahl/Verschiebung

Möglicherweise ist diese Frage bei Behörden besser aufgehoben.

Nein. Sonst hätte ich sie eben kaum von dort hierher verschoben…

Schließlich stehen hier die rechtlichen Aspekte im Vordergrund und nicht irgendwelche Behördenprobleme.

Gruß
Jadzia
MOD „Ämter & Behörden allgemein“

Man verliert grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man freiwillig eine andere annimmt. Und das ist bei der US-Staatsbürgerschaft der Fall.

Ausnahmen gibt es, wenn man andere Staatsbürgerschaften automatisch erhält, auch solche Länder gibt es (z.B. wenn man einen Bürger eines solchen Landes heiratet). Für die USA gilt das ganz klar nicht.

Grüße
… Michael

p.s. Hatte jahrelang ein Forum für binationale Paare betrieben.

Möglicherweise ist diese Frage bei Behörden besser aufgehoben.

Nein. Sonst hätte ich sie eben kaum von dort hierher
verschoben…

Woran kann ich das erkennen?

Schließlich stehen hier die rechtlichen Aspekte im Vordergrund
und nicht irgendwelche Behördenprobleme.

Na, wenn das schon ein rechtliches Problem ist, das PaßG plus Verwaltungvorschrift zu erläutern, dann ist schon was dran an der weit verbreiteten Meinung, sei tunlich immer schlauer als die Behördenmitarbeiter.

Im Übrigen wurde mir unter Forum intern erst mitgeteilt, das auch verwaltungrechtliche Fragen in Dein Brett gehören, wat nu?

Ciao Ricco

Hi!

Nein. Sonst hätte ich sie eben kaum von dort hierher verschoben…

Woran kann ich das erkennen?

Ich gebe zu; nicht, von woher es verschoben wurde. Aber dass verschoben wurde, steht dann unter dem Ursprungsartikel.

Im Übrigen wurde mir unter Forum intern erst mitgeteilt, das auch verwaltungsrechtliche Fragen in Dein Brett gehören, wat nu?

Meine Lieblingsantwort: Kommt drauf an! :smile: Und manchmal passt auch beides. Ich brauche da auch manchmal Intuition.
Und es macht auch dem User keiner einen Vorwurf, wenn solche Artikel dann im „weniger richtigen“ Brett stehen! Gerade dazu gibt’s ja für uns MODs die Verschiebefunktion.

Aber hier stehe ich definitiv zu meiner Entscheidung (ohne weitere Begründung)!

LG
Jadzia