Doppelte Haushaltsführung und Umzug wegen Job

Hallo liebe Community,

Ich schildere einen Fall, ich bin mir leider nicht so ganz sicher, was man hier genau steuerlich geltend machen könnte - und was nicht. Wäre toll, wenn ein Experte helfen könnte.

Szenario: Jemand zieht zum 1.7. berufsbedingt in eine andere Stadt um, die etwa 200km von seinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Dieser jemand plant, diese Wohnung ab dem 1.7. dann auch als Hauptwohnsitz anzumelden, ebenso wird der private PKW an diesem Ort angemeldet. Die neue Wohnung stellt den neuen Lebensmittelpunkt dar.

Da es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt, können entsprechende Kosten geltend gemacht werden - das ist klar. Jetzt aber zum „Problem“: Die alte Wohnung am jetzigen Noch-Wohnort wurde gekündigt, aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ist das Kündigungsdatum der 31.8. Leider hat sich kein Nachmieter gefunden, der die Wohnung übernehmen könnte. Ergo wird man für den Juli und August noch die Miete zahlen müssen.

Im Juli und August wird allerdings schon der neue Wohnort bewohnt, also wird für diese beiden Monate leider doppelt Miete fällig.

Kann man diese doppelte Belastung steuerlich geltend machen? Mein persönliches Rechtsempfinden würde mir jetzt sagen, dass man die zwei Monatsmieten für die alte Wohnung von der Steuer absetzen kann. Stimmt diese Annahme?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Umzug doppelte Mietzahlung
Hi,

Szenario: Jemand zieht zum 1.7. berufsbedingt in eine andere
Stadt um, die etwa 200km von seinem jetzigen Wohnort entfernt
ist. Dieser jemand plant, diese Wohnung ab dem 1.7. dann auch
als Hauptwohnsitz anzumelden, ebenso wird der private PKW an
diesem Ort angemeldet. Die neue Wohnung stellt den neuen
Lebensmittelpunkt dar.

dann ist das steuerlich kein „doppelter Haushalt“, sondern Umzug

Da es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt, können
entsprechende Kosten geltend gemacht werden - das ist klar.

z.B.
/t/umzugskosten-absetzen/4932625/2
/t/umzugskosten-belege-und-pauschale-gleichzeitig/30…

Jetzt aber zum „Problem“: Die alte Wohnung am jetzigen
Noch-Wohnort wurde gekündigt, aufgrund der dreimonatigen
Kündigungsfrist ist das Kündigungsdatum der 31.8. Leider hat
sich kein Nachmieter gefunden, der die Wohnung übernehmen
könnte. Ergo wird man für den Juli und August noch die Miete
zahlen müssen.

Im Juli und August wird allerdings schon der neue Wohnort
bewohnt, also wird für diese beiden Monate leider doppelt
Miete fällig.

Die Miete für die nicht bewohnte Wohnung gehört zu den Umzugskosten und ist deshalb steuerlich abziehbar.

Kann man diese doppelte Belastung steuerlich geltend machen?
Mein persönliches Rechtsempfinden würde mir jetzt sagen, dass
man die zwei Monatsmieten für die alte Wohnung von der Steuer
absetzen kann. Stimmt diese Annahme?

ja, ausnahmsweise gilt mal das persönliche Rechtsempfinden :wink:

Schöne Grüße
C.

Super, vielen Dank… bei der doppelten Mietzahlung war ich mir nicht sicher, danke auch für die Links!