DPD liefert angeblich Paket und ich bleibe auf dem Schaden sitzen

Ich habe mir eine Säge von einem Onlineshop in den Niederlanden gekauft, die mir mit DPD zugestellt werden sollte. Ich habe eine Abstellgenemigung erteilt, habe aber vergessen, das Gartentor aufzuschließen. Am 26.03 soll mir das Paket an meinem Wunschort zugestellt worden sein, was aber nicht möglich war, da der Zugang abgeschlossen war. Ich komme nachhause und sehe, das das Paket laut Sendungsnummer zugestellt worden sein soll. Ich habe alles abgesucht und die Nachbarn gefragt, kein Ergebniss. Auf Nachfrage sagt man mir, das es an meinem Wunschort abgestellt wurde. Als ich darauf antwortete, das es nicht möglich war es dort abzustellen, wurde eine Fahrerbefragung durchgeführt, mit dem Ergebniss, das es kein Erfolg bei der Fahrerbefragung gab. Ein paar Tage später habe ich wieder nachgefragt, da heißt es auf einmal, das der Fahrer es am Wunschort abgestellt hat. Das Problem ist jetzt, das der Versender sagt, das ich mich an wenden soll und DPD sagt, ich soll mich an den Versender wenden. So schiebt jetzt DPD und der Versender den schwarzen Peter zu und ich bekomme keine Erstattung! Ich behaupte, das der Fahrer, dem es ein paar Tage später doch eingefallen ist, der er lügt und es vor meiner Haustür abgestellt wurde und es wurde entwendet oder er hat es wo anders abgestellt.Ich habe mit dem Versender und Paypal Komuniziert, die aber beide nicht haften wollen, da das Paket zugestellt ist und DPD will nicht haften und haftet sehr sperrlich. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

Ich fürchte gar nicht !

Ist dein Gartentor so hoch, dass man nicht drübersteigen könnte ? Und wenn er das gemacht hätte, dann hätte er ja seinen Teil der Zustellung erledigt, weil Du so unvorsichtig warst eine solche Zustellung zuzulassen !
Nun beweis ihm mal das Gegenteil. Diebstahl wäre dein Problem ! Auch eine Anzeige wegen Verdacht der Unterschlagung braucht einen Anfangsverdacht der mehr ist als eine Vermutung.,

Wenn der Zaun und Tor praktisch unüberwindbar sind, dann könnte die Sache anders aussehen.

MfG
duck313

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Hallo Duck,
das Gartentor ist 1,80 m hoch.
Andreas

Da käme jemand ja nur mit ´ner Leiter drüber und wenn Du vergessen hast das Tor aufzuschließen, dann ist das allein Dein Problem wenn die Sendung verschwunden ist und nicht mehr auftaucht.
Säge und Geld kannst also abschreiben. ramses90

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Du hast sicherlich die rechtliche Belehrung gelesen, als du die Abstellgenehmigung erteilt hast?

Da steht:
Durch die weisungsgemäße Abstellung am angegebenen Ort geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf mich/uns als Empfänger/
Vollmachtgeber über. Eine Haftung des DPD für Schäden, die nach weisungsgemäßer Abstellung eintreten, ist ausgeschlossen. Unklar-
heiten bei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu meinen/unseren Lasten. DPD obliegt keine Prüfpflicht hinsichtlich der
Eignung des Abstellortes. Ich/wir stelle(n) DPD von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Versenders oder seitens Dritter frei. Im
Rahmen von Kaufverträgen zwischen mir/uns und dem Versender trage ich/tragen wir diesem gegenüber das Risiko des zufälligen
Untergangs, der Verschlechterung sowie des Abhandenkommens der Ware nach Abstellung.

Und jetzt viel Spaß dabei, DPD nachzuweisen, dass sie das Paket nicht zugestellt haben. Ich werde es wohl mein Lebtag nicht verstehen, wie man für hochpreisige Waren eine Abstellgenehmigung erteilen kann. Da fahre ich lieber in den Paketshop.

Ergänzung: die freie Auslegung des Wunschortes kann ich gerade aus dem Homeoffice sehen. Das klappt selbst bei einfachster Variante meist nicht

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Der Fahrer haftet persönlich, wenn er irgendwas falsch macht bei der Zustellung (jedenfalls ist das bei der DHL so), von dem ist also nichts zu erwarten.

Es wurde eine Abstellgenehmigung erteilt. Wenn die Ware dann verschwindet, ist es ziemlich schwer, den Fahrer den Untergang nachzuweisen.

Aber wie ist es im vorliegenden Fall? Die Abstellgenehmigung erteile ich für einen bestimmten Ort. Dieser Ort ist (aus eigener Dummheit :stuck_out_tongue:) objektiv nicht zugänglich, da das 1,80 m hohe Gartentor abgeschlossen ist. Dann kann doch der Fahrer gar nicht abstellen und muss das wieder mitnehmen, oder?? (obwohl ich auch mehrmals die Erfahrung gemacht habe, dass Zusteller, ich glaube auch DPD, zwischen Schuppen und Gewächshaus nicht unterscheiden können …)

Gruß
Christa

Soweit Du Verbraucher bist, ist der Verkäufer dein Ansprechpartner. Er kann dich nicht einfach an den Transport-Dienstleister verweisen. Aber er kann dir natürlich auf Basis der Abstellgenehmigung ein „Absage“ erteilen.

In welcher Situation hat der Fahrer diese Aussage getätigt?

BTW: Hier von „lügen“ zu schreiben, halte ich für etwas daneben. Der Fahrer verteilt am Tag zig Pakete und da kann es dann auch tatsächlich sein, dass er sich schlicht vertut.

Könnte Interessant werden, aber wir wissen ja nicht, was da wie genau stand. Bspw. „Gartentor“ spezifiziert halt nicht, ob davor oder da hinter. Ansonsten:

Ich hatte mir letzte Woche den Spaß mit einer Abstellgenehmigung erlaubt. Ich war in einem virtuellen Radrennen und wollte das nicht für ein Paket unterbrechen.

Aus meinem Wohnzimmer, in dem ich fahre, habe ich einen prima Blick auf den Hauseingang, bekomme also mit, wenn da was geliefert wird. Auch sehe ich mein Auto und daher hatte ich den Abstellort wie folgt spezifiziert:

Zwischen Hauswand und vor der Motorhaube des schwarzen PKW mit Kennzeichen ABC-DE-123 - dazu war zu der Zeit mein Auto das einzige, was dort stand.

Noch genauer geht es nicht. Dreimal darfst du raten, ob das funktioniert hat…

Hi,

Fahrer hat es vor dem Gartentor abgelegt, fährt weg, jemand anderes klaut es. Verantwortung des Empfängers. Genau das gleiche kann bei offenem Gartentor geschehen.

Die Franzi

Ja, deswegen war meine Frage allgemein gestellt, wie das ist, wenn man zwar einen Abstellort (ich sage jetzt mal Schuppen) angibt, dieser aber nicht zugänglich ist, weil das Gartentor abgeschlossen ist. Dann darf der Fahrer das doch nicht VOR dem Gartentor abstellen, oder?

Tztztz, Probleme haben die Leut’! :smiley:

Schon, aber das war ihm vielleicht zu offensichtlich. :smiley: Ich als Empfänger hätte mich nicht getraut, das als Ablageort anzugeben! Lag das dann in der Mülltonne, wurde auf den Balkon geworfen (was man so alles hört …), oder wurde es wieder mitgenommen?

Bei einem Schuppen hinter einem abgeschlossenem Gartentor müsste er es imho wieder mitnehmen, eine rechtliche fundierte Auskunft habe ich dazu aber nicht. Im Endeffekt hat man bei der Abstellgenehmigung als Empfänger das Problem der Beweisbarkeit - und damit ziemlich sicher die A-Karte. Dazu kommt der Druck unter dem die Fahrer stehen, der kann auch nicht ein paar Minuten suchen, bis er den Schuppen, der vllt von der Straße aus nicht direkt einsehbar ist, gefunden hat, auch sind nicht alle Fahrer des deutschen in Wort und Schrift mächtig, und so mancher (wie ich) hat bei einer handschriftlich ausgestellten AG einfach ne Sauklaue.

Von daher kann ich nur empfehlen, bei teuren/empfindlichen Sachen den Weg zum Paketshop zu unternehmen, dann ist es auch deutlich einfacher einen Transportschaden* geltend zu machen.

Es wurde geklingelt, ich bin in dem Rennen dann halt letzte geworden. Offensichtlich ist die Stelle nicht, das ist das Ende einer langen Einfahrt.

Den Fall mit Zustellung im Mülleimer hatte ich auch schon mal, Dienstags. Dienstags werden die Tonnen geleert…

Zum *: es kommt gerne aller Mist zusammen: Im Herbst habe ich einen neu eingespeichten Laufradsatz bekommen, da nicht zu Hause, umgeroutet an den Paketshop. Als ich das abholen wollte hat man mit ein Paket präsentiert, wie ich es noch nie gesehen habe (und auch nie wieder sehen will): Beide Felgen mit Paketband ohne jegliche Zwischenlage aufeinandergeklebt, ein paar Kabelbinder um die Speichen gezogen (ordentlich fest, eine Speiche direkt ausgerissen), an 2 Stellen noch Spuren des Kartons sichtbar, ausgerissene Speichen und auf den ersten Blick eine Acht die sich gewaschen hatte. Wenn mir der Haufen Schrott mit einer AG zugestellt worden wäre, hätte ich noch größere Probleme gehabt wieder ans Geld zu kommen als mit der Annahmeverweigerung.

Na ja, aber wenn das Paket einfach auf der Straße liegt, ist die Wahrscheinlichkeit schon etwas größer.

Gilt diese Abstellgenehmigung nicht nur für den Fall, dass niemand anwesend ist?

Nein, aktuell läuft sie unter ‚Kontaktlose Übergabe‘, heißt bei allen etwas anders, beinhaltet aber grob das gleiche. Und weil wir hier über DPD reden, hier der Link zum Nachlesen:

Und weil es da nicht ganz klar ist, hier noch der Screenshot aus den Corona-Faq

Ja. Aber mich stört, dass automatisch, ohne Beweise, der Fahrer im Verdacht ist. Eir wissen ja nicht mal, wie groß, einsehbar, abgelegen, … der Garten ist.

Die Franzi

Das ist natürlich so rechtlich gar nicht haltbar. Es gibt ja aus gutem Grund ein System aus Paketverfolgung und Übergabebestätigung. Wenn nun der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - auf den Gedanken kommt, dieses System über den Haufen zu werfen und die Übergabequittung quasi abzuschaffen, dann muß der Arbeitgeber auch die Haftung übernehmen. Sowohl für seine Mitarbeiter als auch für seine Kunden als auch für diebische Nachbarn.

Wenn der Kunde sagt, daß er das Paket nicht erhalten hat, kann niemand das Gegenteil belegen. Zumal der Kunde auch nicht zugestimmt hat, daß die für ihn bestimmten Pakete irgendwo abgelegt werden dürfen. Wenn es überhaupt eine wirksame Änderung der Zustellbedingungen gegeben haben sollte, dann ist das eine Änderung, die zwischen Versender und Paketdienst wirkt.

Wenn der Mitarbeiter sagt, daß er das Paket irgendwo abgelegt hat und der Kunde sagt, daß er das Paket nicht erhalten hat, kann das - dank fehlender Unterschrift - niemand belegen. Aber natürlich darf der Arbeitgeber nicht auf den Mitarbeiter verweisen, der ja nur gemacht hat, wozu ihn der Arbeitgeber aufgefordert hat.

Die „normale“ Ablagegenehmigung" („Garagenvertrag“) ist da noch einmal etwas anders, weil da der Kunde zustimmt, daß Pakete am vereinbarten Ort abgeworfen werden können und das ist etwas, dem man aus Kundensicht eigentlich nur dann zustimmen kann, wenn man sich in einem gewissen Umfeld bewegt, d.h. dörfliche Strukturen, vertrauenswürdiges Umfeld, kein Wechsel bei den Zustellern usw.

So hatten wir in vielen, vielen Jahren nur einmal das Problem, daß eine Sendung verschwunden ist und das war, als eine Urlaubsvertretung von DHL hier tätig war. Zwei große Pakete am gleichen Tag mit erkennbarem Inhalt versandt, eines wurde an der Tür übergeben und vorab als am Wunschort abgestellt gekennzeichnet (wie die das hier gerne machen). Das zweite auch, nur tauchte das nie auf. Das Problem ließ sich dann mit einem Anruf beim gewerblichen Versender regeln, aber bei einem privaten Verkäufer, z.B., wäre das wohl nicht so problemlos über die Bühne gegangen.

Gruß
C.

Nein, das ist so nicht richtig. Ich habe als Wunschort angegeben, „Bitte rechts durch das Gartentor,einmal ums Haus gehen,die 2Holztür(Abstellraum) ist auf,dort bitte abstellen“
und wenn das Gartentor verschlossen ist, muß der Bote das Paket wieder mitnehmen und nicht woanders hinstellen!

Na ja, ´nem ständig uter Stress stehenden Paketboten zuzumuten 1x ums Haus zu gehen, zudem nichtmal sicher ist ob er der deutschen Sprache in Wort UND Schrift überhaupt mächtig ist, halte ich für eine Zumutung.

Da gebe ich Dir allerdings recht. ramses90