Hallo Wolfgang,
da hast Du wohl bei Marlies einen wunden Punkt angesprochen!
Ich habe den Eindruck, dass sie der Tochter meiner Frau
„wesensähnlich“ ist. Die hat sich schon öfters mit ihrer
Mutter im Streit geschlägert und hat die Oberhand behalten,
weil sie ihr körperlich überlegen ist.
geschlägert und körperlich überlegen? Willste wissen was ich machen würde, beim ersten tätlichen Angriff? Eigenhändig ihren Kram einpacken und zwar im Eiltempo und vor die Tür stellen, Schloß auswechseln und ihr mitteilen, dass sie Glück hat, dass ich ihr keine Anzeige wegen Körperverletzung auf den Hals hetze.
Diese Tochter ist doch nur auf Ausnutzen aus. Wenn die Eltern in ihrem Alter auch so gewesen wären, wäre würde denn jetzt für das faule Töchterchen sorgen?
Ich habe mit 15 Jahren nach der Schule eine Ausbildung begonnen und in dem Alter Deiner Tochter, trotz Kleinkind und Scheidung meinen Handelsfachwirt gemacht. Ich habe es überlebt und viele andere Menschen überleben es auch, auch die Eltern müssen ja arbeiten und für ihren Unterhalt sorgen.
Faulheit wird weder von den Gerichten noch den Sozialämtern tolleriert. Sogar hier hat man gute Chancen sich den Forderungen die durch diese „Tochter“ entstehen zu erwehren.
Das Verhalten von solchem Nachwuchs hat meiner Meinung nach auch nichts mit der Erziehung in der Zeit der Minderjährigkeit zu tun, sondern nur mit inkonsequenten Verhalten nach der Schulzeit.
Gruß
Ingrid