Dreinreden und Gängeln bei Kindern über 20

Hallo Michael,

dann kann man sich weigern bei Sozialamt zu bezahlen, dann muss entweder Töchterchen oder Sozialamt auf Unterhalt klagen.

Es gibt hierfür einen wunderschönen Paragrafen:

§ 1602 Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer AUSSERSTANDE ist, sich selbst zu unterhalten.

Ein junger gesunder Mensch ist meist im Stande sich selber zu unterhalten. Ausnahmen wären eben Schulausbildung, Studium oder Ausbildung (Krankheit, Behinderung). Im Gesetz steht nicht drin, dass er „ohne Willen“ sein darf, sich selbst zu unterhalten.

Gammeln, Selbstfindung, Ausbildungsabbrüche usw. muss meist auch nicht von einem Unterhaltspflichtigen (z. B. Scheidungsvater) finanziert werden. Wie das die Gerichte oftmals sehen, findest Du im Forum von www.zweitfrauen.de unter den Urteilen für Volljährige. Gerichte sind sehr streng bei arbeitsscheuen, arbeitsunwilligen „Kindern“.

Ausserdem schreibst Du immer von der Tochter Deiner Frau. Als bist Du vermutlich Stiefvater. Der wird zur Unterhaltsleistung sowieso nicht herangezogen.

Bei Hartz IV sieht es neuerdings wahrscheinlich noch strenger aus. In vielen Städten (z. B. Köln) gibt es übrigens Programme für Leute unter 25 die ohne Job sind. Diese werden nullkommanix in irgendwelche Arbeit vermittelt - ob es ihnen gefällt oder nicht. Wenn sie die Arbeit nicht annehmen, gibt es rigoros kein Geld - wenn dann Töchterchen nicht auf das Hotel Mama zurückgreifen kann, wird es das Leben schon kennenlernen.

Grüßle
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 Like

Ich habe ein www-Mitglied zur Kündigung getrieben *heul*!!

Werde ich jetzt ausgeschlossen, gesperrt, virtuell
gevierteilt?

ohh…:smiley:…darf ich da persönlich Hand anlegen???

Gruß Maid :wink:

Hallo Maid!

ohh…:smiley:…darf ich da persönlich Hand anlegen???

Ja, gerne!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

„Hast Du überhaupt Einfluß oder liegt der Schlüssel bei Deiner Frau?“

Tschö, das ist wohl der Knackpunkt:

So wie ich mich widersetzen würde, wenn meine Frau meinen Sohn „zu hart angeht“, würde sie es nicht zulassen, dass ich ihre Tochter „zu hart angehe“.

Michael

Hallo Ingrid,

ICH würde nicht herangezogen, aber meine Frau und der Vater ihrer Tochter.

Die Frage ist halt nur nach dem AUSSERSTANDE:

Wenn das Kind (der Jugendliche / der junge Erwachsene) ohne abgeschlossenen Hauptschule und ohne Ausbildung ist (in unseren Fällen ist das so) - was für einen Job soll der / die dann bekommen?
Und was kriegt er / sie dafür bezahlt?
Sprich - wovon soll der / die sich selbst unterhalten (Wohnung + Essen&Trinken + Kleidung etc.)?

Michael

Hallo Gemeinde,

vielen Dank für Eure aufmunternden Worte und Eure berechtigte Kritik.

Ich werde diesen Thread meiner Frau bei Gelegenheit zeigen, vielleicht kommen wir dann mal zu einem anderen Diskussionsergebnis.

Michael

Hallo Michael,

selbst wenn sie in unqualifizierten Jobs nur wenige verdienen, verdienen sie mehr als mit Gammeln und können ihren Beitrag am Familienhaushalt und an ihrer eigenen Rente leisten.

Richter sehen es im allgemeinen nicht gerne wenn gesunde junge Leute meinen, sie können ihren Eltern auf der Tasche liegen und das ist ihr ganzes Lebensziel.

Damit Ihr nachweisen könnt, dass Ihr alles getan habt, um den Kindern eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz zu verschaffen würde ich sie unter Zeugen auffordern sich jetzt regelmässig zu bewerben.

Ihr könnt ihnen ja behilflich sein. Regelmässig ein Inserat aufgeben, in der Tageszeitung und auf der HP vom „Arbeitsamt“ nach offenen Stellen und Ausbildungsplätzen suchen und bei bekannten Firmen nachfragen.

Die gefundenen Stellen auch in Kopie bei den eigenen Unterlagen lassen. Bewerben sie die Herrschaften nicht, haben sie für die Zukunft schlechte Karten und Ihr als Eltern beim Sozialamt/Gericht den Joker (wenn ihr alles nachvollziehbar dokumentieren und beweisen -Zeugen und schriftliche Belege - könnt).

Dann würde ich mir als Eltern solche Vorgehen, wie die Beiden an den Tag legen auch nicht gefallen lassen. Bei mir käme rigoros ein Riegel rein:

Shampoo/Duschbad - billigste Marke. Klamotten - nicht von mir. Telefon- und Internet - ohne mich, lasst Euch selber einen Anschluss legen und bezahlt ihn auch.
Essen: für mich gibt’s Schnitzel mit Kartoffelsalat - für die Faulheit gibt es nur zwei Eier zum Kartoffelsalat - ach ja und kochen können sie ja selber. Kein Kostgeld abgeliefert? - dann fehlen auch die Eier.
Wäschewaschen, bügeln, Knopf annähen: selber machen ist angesagt, die Beiden haben ja Zeit.
Laute Musik? Einmal bitten es leiser zu machen - danach wird mal die Sicherung umgelegt - soll nicht gut sein für den CD-Spieler.
Duschen: fünf Minuten reichen - Wasser kostet auch Geld. Mal mein Auto benutzen? Nee, geh arbeiten, dann kannst Dir selber eines kaufen.

Der Sohn ist in Amerika verheiratet? Habe ich das richtig in Erinnerung? Nach irgendeinem Paragrafen (ab § 1600 BGB aufwärts suchen) haften erst die Ehegatten vor den Eltern.

Dann habe ich noch das Schläger-Posting in Erinnerung. Volljährige Kinder die gegen die Eltern handgreiflich werden verwirken ihren Unterhalt noch einmal. Hier weiß ich zufällig den Paragrafen: § 1611 BGB.

Dann können die Faulpelze auch zu Hause erst mal die Arbeit machen, die auch für die Eltern wichtig ist: z. B. Fensterputzen für die Familie, Hausordnung, Rasen mähen, Essen kochen usw.

Das will sogar der Gesetzgeber: § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Ein Sozialamt kann nur auf jemanden zurückgreifen der Unterhaltspflichtig ist.

Hier ein tatsächliches Beispiel: ich habe einen Bruder der ist 50 Jahre und Voll(st)alki. Als ehemals selbständiger Elektromeister hat er natürlich keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Er lebt bei unserer Mutter.
Vor über zwei Jahren bekam ich mit, dass sie ihn nicht nur durchfüttert, sondern auch von ihrer nicht sehr großen Witwenrente die Krankenversicherung bezahlt.
Als er mal seine ansprechbaren fünf Minuten hatte, bin ich dort vorbeigefahren und habe ihn ins Auto geladen und zum Sozialamt verfrachtet.
Die wollten als erstes wissen, was seine vor zwanzig Jahren geschiedene Ehefrau verdient - da ist nix zu holen. Dann wollten sie wissen was unsere Mutter für Einkommen und welches Vermögen sie hat.

Die Mutter hat von unserem Vater (wir Kinder haben auf das Erbe verzichtet) ein recht wertvolles Haus geerbt. Dann weiß ich nicht, ob sie nicht doch das eine oder andere Sparbuch hat - interessiert mich auch nicht, da es ihre Sache ist.
Ich habe mich dann bei einem Anwalt erkundigt. Er gab uns den Rat, dass sie einfach die Auskunft verweigern und einen Unterhaltsanspruch bestreiten soll. Sie hat dem Sohn schon eine Ausbildung ermöglicht und er ist für seine Situation ja selbst verantwortlich, da ihn niemand gezwungen hat Alkoholiker zu werden und weil er jede Behandlung verweigert. Was anderes wäre es gewesen, wenn er eine unverschuldete Krankheit (Krebs, MS, Parkinson usw.) hätte.
Das hat sie so gemacht - seit zwei Jahren hören wir nichts mehr in dieser Richtung vom Sozialamt. Mein Bruder bekommt seither Sozialhilfe, die Krankenkasse bezahlt, ab und zu die Psychiatrie bezahlt (wird von seiner Krankenkasse nämlich nicht übernommen) aber kein Wohngeld, da er kostenlos bei der Mutter wohnt.

Mal genau bei einem Anwalt in diese Richtungen erkundigen.

Gruß
Ingrid

§ 1608
Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 Like

Was mein ihr dazu - wie weit haben die Eltern hier ein
„Weisungsrecht“ ihren erwachsenen Kindern gegenüber?

Hallo,

ich meine dazu, dass in der Erziehung einiges schief gelaufen ist, wenn die „Kinder“ mit 19 und 23 Jahren dies alles noch nicht von selber wissen und danach handeln und ebenso nicht in der Lage sind sich eine berufliche Zukunft aufzubauen.

Gruß

Phoebe

Du böser Mensch wirst hoffentlich belobigt. Trolle gibt es genug, da kann sich ruhig mal einer freiwillig verabschieden :wink:

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Trolle gibt es genug, da kann :sich ruhig mal einer :freiwillig verabschieden

Bin mir keineswegs mehr sicher, ob Marlies wirklich ein Troll war/ist. Deshalb war meine Reaktion vermutlich ungeschickt. Mich hätte nämlich interessiert, was in solchem Kopf abläuft, aber um die Konversation zu eröffnen, ist ein Tritt vors Schienbein der falsche Weg.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

nun ja, ich hab sie auch als Troll eingestuft.
Wenn sie es nicht ist, dann muss man aber schon
an ihrer Intelligenz oder mindestens an ihrer sozialen
Faehigkeiten zweifeln, diesen Trotzbrief in diesem
Forum in dieser Art zu posten.

Da sie ganze Saetze zusammenkriegt und auch Recht-
schreibung einigermassen auf der Latte hat, vermute
ich das letztere (auch bestaetigt durch ihre Reaktion
auf dich) und, sagen wir mal, das passt auch sonst
ins Bild.

Vorwuerfe brauchst du dir aber keine zu machen, denke
ich, weil unter diesen Voraussetzungen eine Diskussion
wohl kaum aufkommen kann.

Gruesse
Elke

Hallo Ingrid,

ICH würde nicht herangezogen, aber meine Frau und der Vater
ihrer Tochter.

Die Frage ist halt nur nach dem AUSSERSTANDE:

Wenn das Kind (der Jugendliche / der junge Erwachsene) ohne
abgeschlossenen Hauptschule und ohne Ausbildung ist (in
unseren Fällen ist das so) - was für einen Job soll der / die
dann bekommen?
Und was kriegt er / sie dafür bezahlt?
Sprich - wovon soll der / die sich selbst unterhalten (Wohnung

  • Essen&Trinken + Kleidung etc.)?

Hi Michael,

darf ich dich so verstehen, dass ihr den Rest eures Lebens, bis ins hohe Alter für die beiden aufkommen wollt, nur weil du meinst sie könnten sich mit einem Hilfsarbeiterjob nicht das eigene Leben finanzieren?

Phoebe

Michael

1 Like

Hallo Elke,
hallo Wolfgang,

bitte helft mir: WAS IST EIN TROLL (in diesem Forum bzw. in Foren allgemein, oder überhaupt)?

Ich kenne diese Spezies nur aus Sagen und Märchen: kleinwüchsige, mit Hautdeformationen geschlagene Wesen, die den Menschen ähneln, ohne solche zu sein?!

Michael

Hallo Michael,

Nike hat das mal beschrieben, so gut, dass ihr Posting
in „Sonstige Fragen“ fuer immer und ewig festgehalten ist
(dort ganz nach unten scrollen).
Oder das hier anklicken:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Besser erklaeren kann ich es nicht.

Gruesse
Elke

Hi,

hier gilt das gleiche:
Kapier ich nicht!
Bin ich zu blöde?
Läuft da was hinter meinem Rücken?

möglich, dass dir nur einfach der Begriff „Troll“ nicht geläufig ist? Elke hat lediglich darauf hingewiesen, dass sie Marlies oder wie auch immer trollig findet.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

LG,
Cess

Hallo Michael,

ich stell mal mein Posting hier rein und erklär es:

hier gilt das gleiche:
Kapier ich nicht!

Ich versuch die Erklärung. :smile:

tritratrollalla!

Elke hat unterstellt, dass die Anwort von Marlies trollverdächtig klingt. Was ein Troll ist, hat Dir Cess (mit dem Link zu Nikes sehr empfehlenswerter Troll-Erklärung) erläutert.

ich bin jetzt stark in Versuchung die Sternchenvergabe-
richtlinien zu brechen und Dir ein „ja, das denk ich auch“
-Sternchen zu geben. Ob ich das darf?

Sternchen („Den Artikel finde ich hilfreich“) sollten nur dann vergeben werden, wenn Artikel für mich hilfreich sind. Daran halten sich aber wenige, ohne das offenzulegen.

Ich habe Elke ein Sternchen gegeben, weil ich ihrer Meinung bin. Weil ich das offen machen wollte, habe ich das - für Elke - erklärende Posting reingestellt. „totally ot“ steht im Titel oben, weil mein Artikel nichts mit dem Ursprungsartikel zu tun hat („ot“ heißt „off topic“).

Hey Götter und MODs, schauts mal kurz weg!

Die „Götter“ sind die Herrn, die über uns wachen. Nein, warn Scherz! Die „Götter“ findest Du im ALK(= Anregung, Lob, Kritik)-Brett. Über „BRETTBESCHREIBUNG“ steht „Moderiert von … (unterstrichene Namen in Blau)“. Der Begriff „MODs“ ist Dir vielleicht geläufig, wenn nicht, das sind die Moderatoren im jeweiligen Brett.

Und nachdem die über die Rechtmäigkeit und die Regeleinhaltung wachen, hab ich sie ob der zweckentfremdeten Sternchenvergabe gebeten, kurz das geneigte Haupt zur Seite zu drehen.

Danke, duck und weg

„duck und weg“ falls Götter und MODs doch zu früh ihr geschätztes Haupt wieder retourwendeten. :smile:

Bin ich zu blöde?

Nein, aber mein Äußerung richtete sich an Elke und sie hats sicher verstanden, andere unter Umständen nicht.

Läuft da was hinter meinem Rücken?

Nein, deswegen erklär ich es auch hier.

Verwirrt und verzweifelt

Die Erklärung müsste ausreichend sein. Wenn nicht, schick mir ein Mail!

abendlichen Gruß

Michael

Klaus

Wow, Wolkie,
so kann man jedes Zwinkern totreden. Boah!
Aber Michael wusste es bestimmt zu schaetzen.
Trotzdem: *schuettel* (ueberall, vor allem am Kopf)

Gruesse,
humorlose*

Elke

*‚Humor ausgetriebene‘ waere richtiger gewesen,
aber als ich das gemerkt hatte, war das Posting
schon abgeschickt

PS: dieses Posting enthaelt ein PW