Hallo Michael,
selbst wenn sie in unqualifizierten Jobs nur wenige verdienen, verdienen sie mehr als mit Gammeln und können ihren Beitrag am Familienhaushalt und an ihrer eigenen Rente leisten.
Richter sehen es im allgemeinen nicht gerne wenn gesunde junge Leute meinen, sie können ihren Eltern auf der Tasche liegen und das ist ihr ganzes Lebensziel.
Damit Ihr nachweisen könnt, dass Ihr alles getan habt, um den Kindern eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz zu verschaffen würde ich sie unter Zeugen auffordern sich jetzt regelmässig zu bewerben.
Ihr könnt ihnen ja behilflich sein. Regelmässig ein Inserat aufgeben, in der Tageszeitung und auf der HP vom „Arbeitsamt“ nach offenen Stellen und Ausbildungsplätzen suchen und bei bekannten Firmen nachfragen.
Die gefundenen Stellen auch in Kopie bei den eigenen Unterlagen lassen. Bewerben sie die Herrschaften nicht, haben sie für die Zukunft schlechte Karten und Ihr als Eltern beim Sozialamt/Gericht den Joker (wenn ihr alles nachvollziehbar dokumentieren und beweisen -Zeugen und schriftliche Belege - könnt).
Dann würde ich mir als Eltern solche Vorgehen, wie die Beiden an den Tag legen auch nicht gefallen lassen. Bei mir käme rigoros ein Riegel rein:
Shampoo/Duschbad - billigste Marke. Klamotten - nicht von mir. Telefon- und Internet - ohne mich, lasst Euch selber einen Anschluss legen und bezahlt ihn auch.
Essen: für mich gibt’s Schnitzel mit Kartoffelsalat - für die Faulheit gibt es nur zwei Eier zum Kartoffelsalat - ach ja und kochen können sie ja selber. Kein Kostgeld abgeliefert? - dann fehlen auch die Eier.
Wäschewaschen, bügeln, Knopf annähen: selber machen ist angesagt, die Beiden haben ja Zeit.
Laute Musik? Einmal bitten es leiser zu machen - danach wird mal die Sicherung umgelegt - soll nicht gut sein für den CD-Spieler.
Duschen: fünf Minuten reichen - Wasser kostet auch Geld. Mal mein Auto benutzen? Nee, geh arbeiten, dann kannst Dir selber eines kaufen.
Der Sohn ist in Amerika verheiratet? Habe ich das richtig in Erinnerung? Nach irgendeinem Paragrafen (ab § 1600 BGB aufwärts suchen) haften erst die Ehegatten vor den Eltern.
Dann habe ich noch das Schläger-Posting in Erinnerung. Volljährige Kinder die gegen die Eltern handgreiflich werden verwirken ihren Unterhalt noch einmal. Hier weiß ich zufällig den Paragrafen: § 1611 BGB.
Dann können die Faulpelze auch zu Hause erst mal die Arbeit machen, die auch für die Eltern wichtig ist: z. B. Fensterputzen für die Familie, Hausordnung, Rasen mähen, Essen kochen usw.
Das will sogar der Gesetzgeber: § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Ein Sozialamt kann nur auf jemanden zurückgreifen der Unterhaltspflichtig ist.
Hier ein tatsächliches Beispiel: ich habe einen Bruder der ist 50 Jahre und Voll(st)alki. Als ehemals selbständiger Elektromeister hat er natürlich keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Er lebt bei unserer Mutter.
Vor über zwei Jahren bekam ich mit, dass sie ihn nicht nur durchfüttert, sondern auch von ihrer nicht sehr großen Witwenrente die Krankenversicherung bezahlt.
Als er mal seine ansprechbaren fünf Minuten hatte, bin ich dort vorbeigefahren und habe ihn ins Auto geladen und zum Sozialamt verfrachtet.
Die wollten als erstes wissen, was seine vor zwanzig Jahren geschiedene Ehefrau verdient - da ist nix zu holen. Dann wollten sie wissen was unsere Mutter für Einkommen und welches Vermögen sie hat.
Die Mutter hat von unserem Vater (wir Kinder haben auf das Erbe verzichtet) ein recht wertvolles Haus geerbt. Dann weiß ich nicht, ob sie nicht doch das eine oder andere Sparbuch hat - interessiert mich auch nicht, da es ihre Sache ist.
Ich habe mich dann bei einem Anwalt erkundigt. Er gab uns den Rat, dass sie einfach die Auskunft verweigern und einen Unterhaltsanspruch bestreiten soll. Sie hat dem Sohn schon eine Ausbildung ermöglicht und er ist für seine Situation ja selbst verantwortlich, da ihn niemand gezwungen hat Alkoholiker zu werden und weil er jede Behandlung verweigert. Was anderes wäre es gewesen, wenn er eine unverschuldete Krankheit (Krebs, MS, Parkinson usw.) hätte.
Das hat sie so gemacht - seit zwei Jahren hören wir nichts mehr in dieser Richtung vom Sozialamt. Mein Bruder bekommt seither Sozialhilfe, die Krankenkasse bezahlt, ab und zu die Psychiatrie bezahlt (wird von seiner Krankenkasse nämlich nicht übernommen) aber kein Wohngeld, da er kostenlos bei der Mutter wohnt.
Mal genau bei einem Anwalt in diese Richtungen erkundigen.
Gruß
Ingrid
§ 1608
Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.
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