Hallo,
Aber hier ging es ja nicht um einen evtl. Verlust des Koffers,
sondern um die Zahlung des Polizeieinsatzes, wenn man seinen
Koffer vergisst und die rücken dann an!
das ist immer eine Einzelfallprüfung. Die Kosten für solcherart Einsätze werden durch Leistungsbescheid beigetrieben. Darin werden alle für die Geltendmachung erforderlichen Fakten aufgeführt (z.B. dass auch nach mehreren Aufrufen der Kofferbesitzer nicht erschien…). Dagegen kann man natürlich Widerspruch einlegen der dann dazu führen wird, dass es eine gerichtliche Entscheidung gibt.
Gruss
Iru