angenommen, jemand würde auf die Idee kommen, einen Scherz-Drohbrief zu verfassen, der leicht missverständlich auch für einen Echten gehalten werden könnte.
Z.B. „Vorsicht, ich habe bei xy im Mülleimer eine Dihydrogenmonoxidbombe plaziert. Sie kann jederzeit durch kinetische Energie explodieren.“ …
Wenn die verantwortlichen so blöd sind, dass sie daraufhin Evakuierung oder sonstwas einleiten, was Geld kostet, wer zahlt dann dafür? Der Scherzkeks oder die Dummen?
Da wird sich auch nichts daran ändern, wenn Wasser in komplizierten wissenschaftlichen Namen versteckt wird. Welcher Polizist, Feuerwehrmann oder Staatsanwalt ist in der Lage, das unmittelbar zu erkennen? Es ist zunächst eine ganz klare Bomdendrohung mit allen entsprechenden Folgen (Evakuierung, Absperrung usw.) und die Angst von anderen Menschen davor ist gleich, egal ob es sich nachher als Scherz entpuppt oder nicht.
Stelle dir mal vor, man holt dich nachts aus dem Bett und stellt dich an eine Betonwand, vor dir ein dutzend Männer, grimmig guckend und jeder mit einer Schusswaffe bewaffnet, die auf dich gerichtet ist. Auf den Befehl „Feuer“ kommt aus jedem Gewehr ein Fähnchen mit der Aufschrift „Peng“. Toller Scherz, aber du hast dir trotzdem in die Hose gemacht.
Ach, weisst Du, wenn eine Gruppe von Menschen, nennen wir diese mal Chemiker oder wissenschaftliche Mitarbeiter, sich so gern über die „Dummheit“ ihrer Mitmenschen erhebt, kann es immer sein, dass eine andere Gruppe von Menschen, nennen wir diese mal Exekutive Gewalt, dafür gern Begriffe und Vorschriften findet, über die erstere Gruppe dann nicht mehr lachen möchte…
„insider“-Witze sind nur immer lustig für die, die sie verstehen - und das hat mit Dummheit anderer so gar nichts zu tun…
ich wage zu behaupten, dass die Kosten der möglichen Evakuierung das geringste Problem des Scherzkekes wären, denn ein zu Späßchen aufgelegtes Gericht könnte so ein Drohbriefchen schnell unter den Gesichtspunkten des § 126 Abs. 2 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html -> Pkt. 6: § 308 - Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) beurteilen und den Scherzkeks zu einem heiteren, bis zu dreijährigem Aufenthalt im Knast einladen. Dass eine Verurteilung zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Dummen nach sich zieht, muss wohl nicht extra erwähnt werden, gell? Siehe auch: http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/127….
Also irgendwie bin ich jetzt verwirrt.
Der TS meint eine Wasserbombe, sprich einen mit Wasser
gefüllten Luftballon.
Ok, er hat es etwas dämlich formuliert, aber wenn angenommen er würde
schreiben:
Achtung, in dieser Tonne befindet sich eine Wasserbombe.
Und dann holt jemand die Polizei, dann kann er doch nix dafür.
Genauso kann ich auf meine Biotonne schreiben:
Achtung, durch die biologischen Zeretzungsprozesse in diesem
Bioreaktor entstehen gesundheitsschädliche Gase, öffnen kann zu
schweren physischen Symptomen führen.
Ich habe hier ja nur die „Buzzwords“ Reaktor und „gesundheitsschädliche
Gase“ benutzt, aber prinzipiell stimmt es doch, ich muss auch immer die
Luft anhalten (vor allem im Sommer), sonst würd ich wohl in die
Tonne kotzen …
Wo sind die Grenzen?
ich denke es liegt an der Erkennbarkeit. Schreibst Du Wasserbombe ist auch für Laien erkennbar, um was es sich handelt, bei der chemischen Bezeichnung weiß eben nicht jeder was gemeint ist.
Zitat:
„Nicht gestattet ist:
Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen
und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.“
Auch auf Münchner Bahnhöfe habe ich schon entsprechende Aushänge gesehen.
ich habe jetzt tatsächlich keinen wirklichen Fall gefunden,
Ach…
„Nicht gestattet ist:
Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.“
Auch auf Münchner Bahnhöfe habe ich schon entsprechende Aushänge gesehen.
Aber an Baustellen steht auch oft: „Eltern haften für ihre Kinder“… Von daher sagt dieser Aushang m. E. erstmal nichts über die tatsächliche Rechtslage aus, oder?
„Nicht gestattet ist:
Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.“
Auch auf Münchner Bahnhöfe habe ich schon entsprechende Aushänge gesehen.
Aber an Baustellen steht auch oft: "Eltern haften für ihre
Kinder "… Von daher sagt dieser Aushang m. E. erstmal
nichts über die tatsächliche Rechtslage aus, oder?
In dem Fall handelt es sich um AGB und nicht um ein doofes Baustellenschild. Ob die schon gerichtlich überprüft wurden, entzieht sich meiner Kenntnis, aber prinzipiell würde ich von der Gültigkeit ausgehen.
Und wenn jemand ein Schild mit „Vorsicht, Tretminen“ an seinem
Gründstück anbringt macht er sich auch strafbar?
Dort ist die Assoziation mit Sprengkörpern m.E. erheblich größer
als bei „Wasserbomben“.
Ist das ernstgemeint? Gab es da wirklich schon Präzedenzfälle?
Ja, und mehr als einer. Es ist eine gefahrenabwehrende Tätigkeit und nach Polizeirecht erlaubt. Allerdings wird nicht sofort jeder Koffer in die Luft gesprengt, weitere Verdachtsmomente sollten schon vorliegen. Meist wird dann der Koffer mit einer Wasserkanone zerschossen (gibt keine Funken, die irgendwas entzünden könnten).
Guckst du auch hier:
Wenn Dummheit nicht strafbar ist, wieso dann Vergesslichkeit?
Es ist doch keine Strafe, es ist nur der Verlust des Koffers.
Aber hier ging es ja nicht um einen evtl. Verlust des Koffers, sondern um die Zahlung des Polizeieinsatzes, wenn man seinen Koffer vergisst und die rücken dann an!