… Ende Mai 2013 habe ich ordnungsgemäß zum 31.August meine 7-Zimmer- Wohnung gekündigt, die ich bisher mit meinen fünf jugendlichen und teils erwachsenen Kindern bewohnte. Jetzt meldete sich ein Makler, der die Wohnung zum Zweck der Weitervermietung besichtigen will, bei diesem Termin möchte er die Wohnung fotografieren um sie dann auf dem Wohnungsmarkt anzubieten. Meines Wissens nach, darf er nur in meiner Wohnung (derzeit ist sie das noch Wohnung) fotografieren, wenn ich einverstanden bin. Allerdings will ich nicht, dass er Fotos von unserem Wohnraum, der unsere Privatsphäre ist, macht und schon gar nicht, dass er diese Fotos veröffentlicht. Das teilte ich dem Makler mit, da schäumte sofort in ihm etwas hoch und er drohte mir mit Schadensersatzansprüchen meiner Vermieterin, wenn ich die Weitervermietung behindern würde. Doch tue ich das, oder stellt er unrechtmäßige Ansprüche an mich? Weiterhin kündigte er schon telefonisch an, dass er bis Mietende mit seinen Kunden hier in die Wohnung möchte um zu besichtigen und zwar nach seinem Bedarf. Auch damit bin ich nicht einverstanden und möchte ihm maximal 3-4 mal monatlich für jeweils höchstens eine Stunde hier rein lassen um seine Kunden herum zu führen und das zu einem festen Termin. Es ist meiner Meinung nach seine Sache, die Termine zu bündeln und zu koordinieren. Mehr Besichtigungszeiten möchte ich nicht erdulden müssen. Der Makler sagte zu mir: "…dann werden wir (meine Vermieterin und er) Schadensersatz von ihnen fordern und sie müssen dann länger Miete zahlen und dazu könne man die Kaution haranziehen und wenn ich sie ausbezahlt haben wollte solle ich halt klagen.
Weiterhin sagte ich ihm unmissverständlich, dass meine Wohn ung unantastbar ist (schon als deutsches Grundrecht verankert) und ich ihn nur in die Wohnung lasse, wenn er nicht fotografiert und ohne Fotoapparat (obwohl die heutigen Handys auch vollausgestattete Fotoapparate sind)kommt. Dann sagte er „…das werden wir ja sehen.“ Mehrfach äußerte er „…das werden wir ja sehen“.
Ich fühle mich wirklich bedroht durch die Aufdringlichkeit und Unverschämtheit dieses Maklers. Durch diese Äußerungen sehe ich mich veranlasst vorsorglich eine Buch Besichtigungsprotokolle zu führen und alles schriftlich festzuhalten was diesbezüglich geschieht. Ich sollte mir Unterschriften bei jeder Besichtigung von den Beteiligten geben zu lassen, dass sie sich alle an die Weisung nicht zu fotografieren halten und dies schriftlich bestätigen mit Verweis auf Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. da ich bei diesem Makler damit rechnen muss, dass er einfach Fotos macht, auch wenn ich es nicht will. Normalerweise würde ich diesen Menschen nicht in meine Eohnung lassen, der ist nicht vertrauensvoll …der bedroht mich und akzeptiert nicht die Grenzen, die mir zustehen. Darf ich den eigentlich ablehnen?
Wenn ich also keine Fotos erlaube und lediglich in den nächsten Wochen maximal 1xwöchentlich bzw. am liebsten nur 3-4xmonatlich die Besichtigung für jeweils 1Stunde dulde, behindere oder ermögliche ich dadurch die Weitervermietung und kann man dann einfach die Kaution einbehalten, wenn man so eine rießige Wohnung nicht gleich für einen ziemlich höhen Mietpreis wieder vermietet bekommt? Dazu muss ich noch sagen, dass im vergangen Jahr ein Rechtsstreit mit den Vermietern war, sie wollten, dass ich ausziehe. Das Jobcenter hatte meinen Antrag auf HartzIV erst nach 4Monaten bearbeitet und ich konnte die Miete nicht vollständig zahlen. Inzwischen sind die Mietschulden bezahlt, ich bekomme derzeit kein ALG II. Der Räumungstitel besteht allerdings weiterhin und zwar würde er in dem Moment wirksam werden, wenn ich die Miete nicht mehr bezahlen könnte. Seit damals hatte der untere Mieter offensichtlich freien Raum mir allerlei Schikanen anzutun, er feiert öfter die ganze Nacht hindurch zumindest die letzten Stunden wenn sie aus der Gaststätte kommen so ab halb drei bis morgens gegen acht. Er vermietete meinen Stellplatz an einen anderen Nachbar, parkte meinen Außenbereich mit einem abgemeldeten Fahrzeug zu. Das alles interessierte die Vermieterin nicht. Ich konnte keine Mietminderung machen, da ich sonst auf die Straße gesetzt worden wäre. Man hat also systematisch entmietet. Darum suchte ich mir jetzt etwas günstigeres und kündigte ordnungsgemäß. War das richtig? Ich hoffe auf fachkundige Ratschläge …lieben Gruß
hallo.
Ich hoffe auf fachkundige Ratschläge
zwei dinge verhindern dies:
- verstoß gegen FAQ:1129
- ellenlange artikel ohne absatz sind sehr schwer zu lesen und finden deshalb deutlich weniger beachtung.
gruß
michael
Hi,
ohne hier einen rechtlichen Rat zu geben, würde ich einmal in den fiktiven Mietvertrag sehen.
Bei mir - Standardvertrag - steht z. B.
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Verkauf des Grundstücks ist es dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten gestattet, die Mieträume zusammen mit Mietinteressenten bzw. Kaufinteressenten zweimal wöchentlich werktags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr nach rechtzeitiger Ankündigung zu betreten. Der Mieter verpflichtet sich, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Mieträume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.“
Viele Grüße
Karin
Hallo,
Bei mir - Standardvertrag - steht z. B.
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Verkauf des Grundstücks ist es dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten gestattet, die Mieträume zusammen mit Mietinteressenten bzw. Kaufinteressenten zweimal wöchentlich werktags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr nach rechtzeitiger Ankündigung zu betreten. Der Mieter verpflichtet sich, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Mieträume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.“
Und welche Bedeutung hat das? Hilfreich wäre sicher ein Hinweis auf die Wirksamkeit solcher Klauseln. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen solche Klauseln in Standardverträgen keinen rechtlichen Bestand hatten.
Gerade das mit der Abwesenheit erscheint mir dann doch sehr weit zu gehen, wenn ich mir überlege, welch hohen Schutz die Wohnung in Deutschland genießt.
Und wenn es dann Bestand hätte, dürften dann auch Bilder veröffentlicht werden?
Grüße
hallo.
Ich hoffe auf fachkundige Ratschläge
zwei dinge verhindern dies:
- verstoß gegen FAQ:1129
- ellenlange artikel ohne absatz sind sehr schwer zu lesen
und finden deshalb deutlich weniger beachtung.
Und nicht nur das, die finden überhaupt keine Beachtung, weil man sich das nicht antut sowas zu lesen!
MfG ramses90
gruß
michael
Ein paar Links
Hi,
nur ein paar Links, die ich im Internet so gefunden habe.
Da due die FAQ:1169 nicht beachtet hast und der geschilderte Fall ganz offensichtlich nicht hypothetisch ist, darf Dir ja hier leider niemand selbst etwas dazu sagen…
Fotos:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1343758/…
http://www.focus.de/immobilien/mieten/recht-gekuendi…
http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/vermieter-wi…
Besichtigungstermine:
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d…
(Achtung: Runterscollen und die Seite ganz lesen…)
Ausweis zeigen lassen:
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien…
Viele Grüße
Stefanie