Drohung vom Ordnungsamt wegen Gedicht

mir ist nicht bekannt, ob dieses hierher gehört, aber ich muss es einfach loswerden:

Nehmen wir mal an man feiert ein Straßenfest. Dieses ist vom Ordnungsamt bis 24.00 Uhr genehmigt.
Über das Straßenfestes wird dann ein Gedicht verfasst und dieses an die Regionalzeitung gesendet. Im Gedicht gibt es ein Passage: „Der Harte Kern hat bis früh 4 Uhr durchgehalten“.
Die Zeitung hat das Gedicht veröffentlicht.

Daraufhin meldet sich das zuständige Ordnungsamt mit einem Schreiben, dass der Veranstalter dazu Stellung nehmen soll, ob das Straßenfest bis 4 Uhr ging, ansonsten würden weitere Rechtsmittel eingelegt.

Kann jemand sagen, ob das normal ist bzw. ob das Ordnungsamt nicht etwas zu weit geht?

Erspare mit die Antwort
Hallo,

da erspare ich mit die Antwort, nachdem gestern die gleiche Frage gekickt wurde. Nur für den Papierkorb arbeitet keiner gerne.

Gruß Woko

hättest Du mal besser…
… denn Dein Beitrag hilft nun wirklich nicht weiter :frowning:

Als Veranstalter würde ich zurückschreiben, dass die Veranstaltung selbstverständlich pünktlich beendet wurde. Allerdings dürfte es sich der Kenntnis des Veranstalters entziehen, wo die Gäste anschliessend ggfs. noch weiter gefeiert haben.

Evtl. gab es aber auch Beschwerden von Leuten, die sich nach Mitternacht gestört gefühlt haben?

Es erscheint jedenfalls seltsam, dass das Ordnungsamt auf ein Gedicht in einer Zeitung reagiert - falls doch - antworte in Gedichtform :smile:

LG Ulli

[MOD] Bitte nicht!
Hallo Woko!

da erspare ich mit die Antwort, nachdem gestern die gleiche Frage gekickt wurde.

Nein, nicht die gleiche, sondern die nicht FAQ:1129-konforme Variante des jetzt eingestellten Artikels! Dank der Umformulierung, die uwe2007 (übrigens aufgrund des dahingehenden Vorschlags in der Löschmail hin) bleibt der Artikelbaum nun stehen.

Nur für den Papierkorb arbeitet keiner gerne.

Das kann ich natürlich gut verstehen (weswegen ich auch nicht müde werde, darauf hinzuweisen, dass es wenig sinnvoll ist, auf nicht FAQ:1129-konforme Artikel zu antworten – wobei ich aber gerne zugebe, dass dieser Ursprungsartikel hier nicht ganz so eindeutig ein FAQ:1129-Verstoß war, wie das so manch anderer Ursprungsartikel ist).

Aber Du kannst Deine Antwort von gestern, die Dir ja ebenfalls per Löschmail zugegangen ist, ja gerne wieder „reaktivieren“! Da sie auch keinerlei Personalisierung enthielt, musst Du sie auch nicht umformulieren, sondern dazu (fast) nur copy&paste benutzen!

LG
MOD Jadzia Dax

P.S.: Bitte nicht sauer sein, wegen so mancher kleinkariert anmutender Löschentscheidung, aber ich mache auch nur meinen Job. (Daran ändert auch nichts – ohne den Kollegen jetzt angreifen zu wollen! –, dass FAQ:1129 in Deinem „Hauptbrett“ Versicherungen sagen wir mal diplomatisch „freier“ interpretiert wird, inbesondere als in anderen Rechts- und Steuer-Brettern!)

Hallo Jadzia,

bitte nicht persönlich nehmen. Ich ging davon aus, dass auch der neue Artikel gekickt würde. Deshalb mein Statement. Im übrigen wird der Fragensteller die Antwort zeitnah (vor der Löschung) per E-Mail erhalten haben.

Gru0 Woko