DSL Geschwindigkeit Neues Gesetzt - Telekom sagt mind. Geschwindigkeit

Hallo,

kurze Frage.
Es gibt ja ab Dezember dieses neue Gesetz, dass man eine langsame DSL Leitung monieren kann.

Ich habe eine DSL 50iger Leitung bei der schon fast 2 Jahre nur ca. 35-40 ankommt.

Die ersten Mitarbeiter wollten mir eine Reduzierung anbieten. Das hat aber nie geklappt und ein Techniker wurde rausgeschickt usw. Nun hatte ich einen anderen Mitarbeiter der Telekom am Apparat und der meinte auf meiner Auftragsbestätigung steht, dass Mindestgeschwindigkeit 27.9 steht und normal 47. (was auch stimmt - aber glaub das stand bei der Bestellung wohl eher nicht).
können die sich damit auch nach dem neuen Gesetz rausreden? Ich bezahle ja wie gesagt für 50.

Danke.

Lass dich nicht abwimmeln.
Der Anschluss ist zu langsam, wenn regelmäßig weniger als 90% der genannten Maximalgeschwindigkeit ankommen.

Bevor du unter breitbandmessung.de eine Messkampagne startest, prüfe ob das Problem nicht an von dir zu vertretenden Umständen liegt, etwa Verkabelungsfehlern im Haus oder schlecht geeignete Leitungen.

Hi @nixverstehen,

in diesem Artikel kannst Du die Infos zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz nachlesen: https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/internet-zu-langsam-rechnung-kann-kuenftig-gekuerzt-werden,SoSTC40

Den dort gegebenen Tipp kann ich nur unterstreichen: Am besten mit den im Artikel beschriebenen Messergebnissen zur Verbraucherzentrale gehen und sich beraten lassen, wieviel man von der Rechnungssumme abziehen kann.

Schöne Grüße
Stefanie

Ja aber die sagen einfach, dass sie ja in der auftragsbestätigung nur mind. 27,9 „versprochen“ haben. ist das rechtens?

„Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“

Das ist Prozentrechnung der einfacheren Art, da muss man nicht zur Verbraucherzentrale.
Es sind die anteiligen Kosten des Gesamtvertrages anzusetzen.

Und wenn dir ein Hotliner erzählt, dass der Himmel grün ist, glaubst du das auch?

Hotliner sind angelernte Hilfskräfte mit dem Hang zum Abwimmeln.

nein, ich bin nicht vom meeresgrund geflüchtet. aber es steht wirklich so in meiner auftragsbestätigung. hab das noch mal nachgeschaut. aber denke mal nicht das es bei der bestellung dabei stand. kann es aber nicht mehr sagen. deshalb ist ja die frage, ob man mit 50 werben darf, in die auftragbestätigung nur min. 27,9 schreiben darf und damit durch kommt.
das ist ja die frage…

Welche Maximalgeschwindigkeit steht da?

Es ist absolut egal, was da als „gewöhnlich“ oder „mindestens“ oder „normal“ steht.

Wenn nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden, dann hast du einen Anspruch auf Minderung.

Du lädst dir jetzt hier die passende Desktop-App herunter: https://www.breitbandmessung.de/desktop-app

Du startest dann eine Messkampagne und musst an drei Tagen jeweils 10 Messungen durchführen.

Die Telekom hat meines Wissens noch kein Verfahren etabliert, wie dann weiter vorzugehen ist.
Ich würde daher zuerst eine Online-Störungsmeldung erstellen.

https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen/leitungspruefung

Wenn dir nochmal jemand sagt, es käme auf das an, was dir als „Minimal“ bestätigt wurde, dann lege einfach auf. Man muss nicht freundlich zu Leuten sein, die einen verars**en wollen!

Wenn du an drei Tagen gemessen hast und du nicht an mindestens zwei Tagen wenigstens einmal 45 Mbit/s erreicht hast, dann ist das zu langsam und ein Minderungsgrund.
Das hat die BNetzA am 08.12.21 so festgelegt, lies selber nach:

Beachte:
Liegt die Minderleistung daran, dass dein Router defekt ist oder dass du eine ungeeignete oder gestörte Verkabelung im Haus hast, dann ist das natürlich nicht dein Problem.

Ich kenne derzeit nur einen Anbieter, der dir vor Vertragsabschluss eine Bandbreitengarantie gibt und bei dem du unter Angabe deiner Adresse prüfen kannst, wie schnell dein Anschluss auf Grund der Leitungslänge im Telefonnetz tatsächlich sein wird.
Der gibt z.B. bei einer Testadresse an „wir garantieren 8 Mbit/s“, während bei der Telekom gesagt wird „bis zu 16 Mbit/s“.
Teste mal hier deine Adresse:

Wenn dort 50 Mbit/s garantiert würden, dann sollte das bei dir auch tatsächlich gehen und du hast nicht das nicht abzuändernde Problem, zu weit weg vom Verteiler zu wohnen. Es muss dann die Störung gefunden werden.

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okay danke.
es ist eindeutig das bei mir nur ca. 35 ankommen. war sogar schon ein Techniker da und auch die telekom hat das schon mehrfach gemessen. sie haben das ach schon mehrfach vermerkt und meinten ich muss dieses messung gar nicht vornehmen, da sie selbst sehen das nur max. nur ca. 35 vorliegen.

nur kam halt der letzte mitarbeiter auf die idee mir die geschichte mit der Mindestgeschwindigkeit zu erzählen.

bei deinem link werden allerdings auch mind. 50 versprochen.

Du musst die E-Mail anfordern, dann wird dir die technisch zu erwartende Geschwindigkeit angegeben. Habe ich gerade noch einmal durchgespielt, da wurde aus „bis 16 Mbit/s“ dann in der E-Mail dieser garantierte Wert:
Unbenannt

Ist es ein Mehrfamilienhaus?

Schau einmal unter die Abdeckung der TAE-Dose (simpel mit dem Schraubendreher die Abdeckung lösen, da ist keine gefährliche Spannung und du kannst auch nichts kaputt machen).
Welche Farben haben die Adern (Foto?)?
Welchen Router hast du?
Kann der dir DSL-Daten anzeigen (bei FritzBox „DSL Spektrum und DSL Statistik“)? Was steht da? (Foto / Screenshot?)

Im Einfamilienhaus kann man probeweise mal den Router direkt an den Hausanschluss klemmen.
Dass ein Telekom-Techniker sagt „Tja, hier geht halt nicht mehr“ muss nicht viel heißen.
Das kann auch bedeuten „Ja, wenn ich jetzt im Keller messe und dort geht auf einmal mehr, dann muss ich wieder die Treppen hoch, den Fehler suchen, eine Dose oder die Leitung ersetzen - ne, ne, da sag ich besser, dass nicht mehr möglich ist.“

Wenn bei dir dauerhaft maximal 35 MBit/s ankommen, dann hast du einen Anspruch auf 30% Minderung, von den 40€ im Monat also 12€.

meine FB zeigt auch immer nur ca. 35 an.
ich brauch auch nicht unbedingt mehr. will nur dann nicht voll bezahlen.

Die ersten zwei Tage der Messungen hast du ja schon gemacht. Also hast du heute Abend dein fertiges Messprotokoll.
Das ist die Voraussetzung zur Durchsetzung der Minderung.
Falls du mit der Messreihe immer noch nicht begonnen hast, zweifele ich an der Ernsthaftigkeit deines Begehrens.

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vielleicht hast du mich ja auch nicht verstanden.
die telekom hat mir schon mehrmals bestätigt, dass nicht mehr ankommt und das ich auch kein protokoll anfertigen muss.
das hat die technik an der hotline gesagt, der Techniker vor ort. die rechnungsabteilung usw.

es geht also nicht darum, dass die telekom einsieht, dass mein anschluss zu langsam ist. sondern das sie mich beim letzten gespräch abgewimmelt haben.

Hi @nixverstehen,

ich versuche mal zusammenzufassen, was ich bisher verstanden habe:

  • Dein DSL-Anschluss ist zu langsam
  • Das wurde Dir auch mehrfach mündlich von verschiedenen Seiten so bestätigt
  • Du möchtest deshalb weniger bezahlen
  • Am Telefon wirst Du abgewimmelt, wenn Du mündlich eine Verringerung Deiner Rechnung verlangst

Mein Rat dazu: Wenn die Telekom also offensichtlich auf freundliche Hinweise von Dir am Telefon nicht daran denkt, den Betrag Deiner Rechnung angemessen zu reduzieren (Dich stattdessen abwimmelt mit blöden Ausreden), dann befolge doch einfach das Prozedere in dem von mir weiter oben verlinkten Artikel bzw. die Anweisungen, die Du hier im Forum erhalten hast.
Du sammelst schriftlich Beweise, dass Deine DSL-Leitung zu langsam ist (durch Messungen an drei Tagen hintereinander), gehst zu einer Verbraucherzentrale und verfasst mit deren Hilfe ein Schreiben, in dem Du die Telekom auf das neue Gesetz hinweist und kündigst an, demnächst deshalb weniger zu bezahlen. Andernfalls wirst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Entweder zahlst Du dann in Zukunft weniger oder Du kündigts und suchst Dir einen anderen Anbieter.

Zur Erinnerung:

Wenn nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden, dann hast du einen Anspruch auf Minderung.

Das bedeutet: Die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit beträgt 50 Mbits/s. Wenn Deine Messungen an drei Tagen hintereinander weniger als 45 Mbits/s ergeben, hast Du also einen Anspruch auf Minderung der Rechnung.

Ganz egal, was die Mitarbeiter am Telefon sagen! Dass die Telekom-Mitarbeiter am Telefon versuchen, Dich zu verwirren, damit Du von Deinen Rechten nach der Gesetzesänderung nicht Gebrauch machst, ist doch klar. Schließlich verliert die Telekom sonst ja Geld.
Lass Dich davon nicht beeindrucken.
Aber um etwas zu ändern, musst Du etwas Schriftliches in der Hand haben, dass Deine Leitung zu langsam ist. Da Dir die Telekom das wohl von sich aus nicht schriftlich bestätigen wird, musst Du halt selbst tätig werden. Und das ganze auch schriftlich an die Telekom schicken - und Konsequenzen ankündigen!
Wie Du siehst, kommst Du ja mündlich ganz offensichtlich nicht weiter.

Viel Erfolg
Stefanie

Ist die Nachweisbarkeit dieser Aussage gegeben?

Hallo nixverstehen,

wie hat sich denn Dein Streit mit der Telekom seit Januar weiterentwickelt? Hast Du Deinen Vertrag gekündigt? Oder zahlst Du jetzt weniger?

Ich hoffe, Du konntest das inzwischen klären. Aber für alle, die ein ähnlich gelagertes Problem haben, gibt es hier eine gute Unterstützung, bei der sogar ein Musterbrief mit den Ansprüchen generiert wird:

Schöne Grüße
Stefanie

gekündigt ja. leider hatte ich noch ein guthaben und so konnte ich selbst den betrag kaum noch kürzen. am ende hab ich jetzt 10 euro nicht bezahlt und ne mahnung von der telekom erhalten, die ich aber natürlich nicht bezahlt habe.

habe jetzt nach paar monaten noch mal angerufen (20igste anruf jetzt mit warteschleife usw.). hat wieder mit warteschleife usw. ne stunde gedauert. angeblich wollen die mich nun mit 5 € pro monat abspeisen und würden die gleich gutgeschrieben. ob ich das damit auf sich beruhen lassen soll… mir wurden glaub auch schon mal ca. das doppelte angeboten…

Oh je, Du musst Dich also immer noch mit denen rumärgern. Das tut mir leid …
Was sagt denn der Onlinerechner der Verbraucherzentrale NRW, wieviel Minderung Dir tatsächlich zustehen würde? Dann hättest Du zumindest schon mal ne Hausnummer, an der Du Dich orientieren könntest.

Schöne Grüße
Stefanie

Puh, schwierig. Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber ganz massiv geschlampt, als er den § 75 TKG verfasst hat.

Fehler 1:
Man überlässt den Sitzmöbelbegasern der BNetzA die Definition, was eine erhebliche Abweichung sei.

Fehler 2:
Man bezieht sich auf eine EU Verordnung, laut der dem Verbraucher ACHT Geschwindigkeiten zu benennen sind (maximal, normal, minimal, beworben, jeweils getrennt für Up- und Download) und schreibt direkt danach „angegebenen Leistung“ (im Singular), bei der Ermittlung der Minderung wird dann geschrieben „in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“.
Nun, tatsächlich haben wir ACHT vertraglich vereinbarte Leistungen. Wenn nun EINER dieser Werte nicht erreicht wird, wird dann nur dieser eine Wert herangezogen? Wenn nur der Download 20% zu langsam ist, der Upload aber voll erreicht wird: Soll dann um 20% gemindert werden?

Fehler 3:
Es wird von einem „zertifizierten Überwachungsmechanismus“ gesprochen, mit dem man eine Leistung „ermitteln“ soll. Das ist technisch zwar möglich, aber erfordert weit mehr als ein Programm, welches auf einem Rechner läuft. Mit dem Messtool der BNetzA ist rein gar nichts beweis- oder ermittelbar.

Fehler 4:
Man hat eine Automatik eingeführt: Sogenannter „Nachweis“ der Minderleistung = unverzüglicher Minderungsanspruch. Keine Widerrede, kein Gegenbeweis, keine Nachbesserungsfrist.

Fehler 5:
Man hat beim ganzen Konzept vergessen, dass auch Anbieter nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich kündigen können.

Fehler 6:
Man hat beim Minderungsanspruch nicht bedacht, dass die Minderung höher sein kann als der Abstand zum nächstniedrigeren Vertrag.

Ein Beispiel:
100 / 40 Mbit/s Vertrag für 44,95€.

Leistung entsprechend der EU-Verordung nach Produktdatenblatt:
Beworben: 100 / 40 Mbit/s.
Minimal: 54 / 20 Mbit/s
Normal: 83,8 / 33,4 Mbit/s
Maximal: 100 / 40 Mbit/s.

Tatsächlich liegen dauerhaft 85 / 35 Mbit/s an.

Daraus ergeben sich folgende Verhältnisse bei den Leistungen:
Minimal 157% / 175%
Normal 101% / 105%
Maximal: 85% / 87,5%

Der Kunde sieht den schlechtesten Wert und will nun die 45€ um 15% mindern, also 38,21€ bezahlen.
Das wären dann 1,74€ weniger als ein Kunde mit einem 50 / 10 Mbit/s Vertrag, ein Mehrfaches der Leistung für weniger Geld.

DAS hält der Gesetzgeber also für „gerecht“?

Tja, und dann kommt die Telekom halt auf die Idee und sagt: Ach weischt, Kalle, dann kündigen wir dir halt. Kannst ja 50 /10 buchen und mehr bezahlen.

Es soll wohl Angebote gegeben haben, dass man dem Kunden die 5€ Differenz zum nächstnidriegeren Vertrag erlässt und ihm dennoch bei der alten, dafür zu hohen Geschwindigkeit lässt.

Das grundsätzliche Problem ist, dass man diese Neudefinition der deutschen Sprache (wer stets mehr als das Normale bekommt, aber regelmäßig weniger als 90% vom Maximum erhält, bei dem liegt eine erhebliche Minderleistung vor) auch für Altverträge anwenden lässt.

Sondern? Sondern?