Du sollst nicht töten!

Komischerweise muß für den Erwerb eines Hundes ein
Befähigungsnachweis erbracht werden. Aber jeder
minderbemittelte (du sprichst ja schliesslich von finanziellen
Dingen) darf Kinder zeugen. Würde ähnliches auch für Frauen
oder Eltern gelten, gäbe es dieses Thema (Abtreibung)
garnicht.

wie wärs mit zwangssterilisation von „minderbemittelten“ (was nichts anders bedeutet als geistig zurückgeblieben = geistig behindert)? du merkst gar nicht, daß du dich immer tiefer in widersprüche verwickelst.

dataf0x

Mit der gleichen Legitimität kann man nun fragen, wie man mit
Senioren oder Behinderte ab einer gewissen Pflegestufe umgeht?

ja, das kann man sicherlich aus einer religiösen sicht, aber nicht „mit der gleichen legitimität“. wirf bitte einen blick in das BGB § 1.

gruß
dataf0x

Hallo datafox,

diesmal stehst du wirklich auf dem Schlauch.

es ist also „schlimmer“, wenn ein behindertes embryo
abgetrieben wird, weil die mutter existenzängste hat, als wenn
ein völlig gesundes abgetrieben wird, nur weil der mutter ein
„unfall“ unbequem ist?

???
Es geht bei dieser Diskussion darum, ob es eine ethische Pflicht gibt ein behindertes Kind abzutreiben oder ob es legitim ist, wenn die Frau sich dafür entscheidet, ihr Kind trotzdem auszutragen.

Gruß
Carlos

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Komischerweise muß für den Erwerb eines Hundes ein
Befähigungsnachweis erbracht werden. Aber jeder
minderbemittelte (du sprichst ja schliesslich von finanziellen
Dingen) darf Kinder zeugen. Würde ähnliches auch für Frauen
oder Eltern gelten, gäbe es dieses Thema (Abtreibung)
garnicht.

wie wärs mit zwangssterilisation von „minderbemittelten“ (was
nichts anders bedeutet als geistig zurückgeblieben = geistig
behindert)? du merkst gar nicht, daß du dich immer tiefer in
widersprüche verwickelst.

lese den Satz in Klammern, versuche zu verstehen, einmal nur, man wäre schon zufrieden. Bei minderbemittelt gehe ich von sozial schwachen aus, steht ja auch da, nicht wahr?
Mir geht es auch nicht um zwangssterilisation, sondern nur darum herauszufinden, ob eine Frau oder Eltern die Reife besitzen, ein Kind zu zeugen und auch im nicht ganz optimalen Fall dazu zu stehen.

Wenn ich deine Postings lese, wäre es dringend angebracht. Hast du eigentlich Kinder?

Du musst nicht darauf antworten, ehrlich gesagt interessiert es mich garnicht.

Gruß
roland

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Guten Abend!

Dir ist einer der menschenverachtendsten Beiträge gelungen, die je dieses Forum verschmutzten!

Angewidert
Wolfgang

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Kotz!
Hallo,

aber es ist die realität, über die man diskutieren können
MUSS, ohne daß nazivergleiche fallen.

DAS mußte ja mal wieder kommen, und zwar so sicher wie das Amen in der Kirche. DU hast die Diskussion mal wieder auf die Nazischiene gezogen, und niemand sonst.

Marion hat lediglich geschrieben, daß sie ein Problem darin sieht, daß manche Leute sich ein Urteil darüber anmaßen, ob das behinderte Kind ein glückliches Leben führen wird. Sie hat ausgeführt, daß das Lebensglück von anderen Faktoren abhängen kann als von einer Behinderung. Und nur weil sie das Wort „lebenswert“ benutzt hat, schreist Du mal wieder „Nazi“, ohne sich ihre m. E. hervorragende Argumentation zu betrachten. Ehrlich gesagt kotzt mich das an, wie Du ständig andere mit dieser Masche mundtot machen willst.

Diesen Punkt kann man einfach nicht aus der Diskussion ausklammern, weil für betroffene Eltern das ein wichtiger Grund sein kann, ob sie ihrem Kind je nach Diagnose nicht z. B. ein Leben mit ständigen Schmerzen ersparen sollen. Es gibt schließlich noch andere Krankheiten oder Behinderungen als Siamesische Zwillinge oder beispielsweise Trisomie 21. Aber auch hier gebe ich zu bedenken, daß die beiden Zwillingsschwestern aus dem Iran vor anderthalb Jahren bewußt den Tod bei der OP in Kauf genommen haben, weil sie es nicht mehr ertragen haben, zusammengewachsen zu sein. Sprich: Ob man zufrieden und mit sich im reinen ist, kann nur jeder für sich individuell entscheiden. Von den Eltern eines behinderten Kinds wird nach der pränatalen Diagnose ggfs. erwartet, diese Entscheidung für ihr Kind abzuwägen. Und da sollte jeder andere den Mund halten.

Leider wird dieses Argument aber oft mißbraucht, wenn die Angst (wenn nicht gar Gewißheit) zu groß ist, der Situation nicht gewachsen zu sein. Das liegt aber dann wieder daran, daß sich genug Dritte dann das Maul zerreißen und den Eltern unterstellen, daß sie zu bequem und faul sind, ein behindertes Kind aufzuziehen. Auch hier sollte jeder sich raushalten, wenn er nicht selbst betroffen ist.

Ich zitiere aus einem anderen Beitrag Deinerseits als Antwort auf Roland:

ich sehe schon, die diskussion läuft sich immer wieder auf das
gleiche hinaus: moralische überheblichkeit und das protzen damit, was
man für ein „aufrichtiger mensch“ doch ist. (natürlich am besten von
einem mann, der von natur aus nichtmal schwanger werden kann und
schon gar nicht mit einem möglichweise behinderten.)

Ich finde es sowas von bigott, daß jemand, der einen Embryo als „ausgeschabtes Gewebeteil“ bezeichnet und die Abtreibungsdiskussion hauptsächlich als wirtschaftliches Gesellschaftsproblem sieht, andere wegen einer abweichenden Meinung an den Pranger stellt und ihm das Diskussionsrecht am liebsten abspräche, nur weil er männlichen Geschlechts ist. Wortklaubereien wie das Reduzieren eines Beitrags auf einen Begriff wie „lebenswert“ ohne großes Beachten des Konsens empfinde ich als viel größere moralische Überheblichkeit.

  1. Es bleibt jedem überlassen, einen Embryo noch nicht als Mensch, sondern als vielzellige Vorstufe zu sehen. Man muß aber auch anderen das Recht lassen, ihn schon als Mensch zu sehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eltern sich auf ein Wunschkind freuen und diesen Embryo als IHR Kind sehen und dann mit einem Schock beim Ultraschall konfrontiert werden. Ob die so schnell umschalten können?

Außerdem: Die medizinische Indikation erlaubt die Abtreibung in den von uns diskutierten Fällen bis zur 22. Woche. Es gibt Frühchen, die zu diesem Zeitpunkt geboren wurden und ohne Folgeschäden groß wurden.

  1. Jeder Mann darf eine Meinung zur Abtreibung haben. Auch wenn das letzte Wort per se bei der Frau bleibt (was auch richtig ist), ist der Vater im Bedarfsfall genauso von diesem Problem betroffen. Im übrigen meine ich, daß z. B. ein Vater oder ein Mann mit konkretem Kinderwunsch mindestens genauso viel dazu zu melden hat wie eine Frau, die sich mit dem Thema Kinderkriegen nicht oder noch nicht beschäftigt hat.

Gruß
mowei

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: diesmal stehst du wirklich auf dem Schlauch.

scheint so…

Es geht bei dieser Diskussion darum, ob es eine ethische
Pflicht gibt ein behindertes Kind abzutreiben

allen ernstes? das wäre in meinen augen ein skandal, wenn das „pflicht“ werden würde (vielleicht per gesetz?). um himmels willen. da würden sich tatsächlich einige vergleiche aufdrängen.

: oder ob es
: legitim ist, wenn die Frau sich dafür entscheidet, ihr Kind
: trotzdem auszutragen.

warum sollte das nicht legitim sein? ein schwangerschaftsabbruch gegen den willen der frau ist eine straftat - sogar eine gesonderte neben „schwerer körperverletzung“! da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.

die einzige relevante frage ist: soll die gemeinschaft dazu gezwungen werden für diese entscheidung gradezustehen? oder konkreter: muß ein gesetz her, das einer krankenversicherung verbietet, pränatale diagnostik als klausel einzubringen?

gruß
dataf0x

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DAS mußte ja mal wieder kommen, und zwar so sicher wie das
Amen in der Kirche. DU hast die Diskussion mal wieder auf die
Nazischiene gezogen, und niemand sonst.

es scheint hier analphabeten zu geben? ich kenn lesen.

Marion hat lediglich geschrieben

marion hat ns-vokabular benutzt. „lebenswertes leben“ gehört dazu. haltet mich nicht für SO blöd.

schreist Du mal wieder „Nazi“

im gegenteil. ich habe mich dagegen verwehrt sowas auch nur anzudeuten.

Leider wird dieses Argument aber oft mißbraucht, wenn die
Angst (wenn nicht gar Gewißheit) zu groß ist, der Situation
nicht gewachsen zu sein.

richtig. deshalb fiel es auch exakt 2x in diesem thread: zuerst unterschwellig durch die benutzung der vokalbel „lebenswert“ und dann explizit von jemandem anderen „gab es da nicht jemanden“… blabla. von MIR fiel es jedoch ganz sicher nicht - oder meinst du mir wäre gelegen darin mich selbst als nazi zu bezeichnen.

Ich finde es sowas von bigott, daß jemand, der einen Embryo
als „ausgeschabtes Gewebeteil“ bezeichnet

das tue nicht ich sondern das gesetz. bitte bleib am boden.

  1. Es bleibt jedem überlassen, einen Embryo noch nicht als
    Mensch, sondern als vielzellige Vorstufe zu sehen. Man muß
    aber auch anderen das Recht lassen, ihn schon als Mensch zu
    sehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eltern sich auf ein
    Wunschkind freuen und diesen Embryo als IHR Kind sehen und
    dann mit einem Schock beim Ultraschall konfrontiert werden. Ob
    die so schnell umschalten können?

richtig!! sehe ich absolut auch so!! niemand darf dazu gezwungen werden abzutreiben. das zu erzwingen ist eine straftat! ich sprach lediglich von der (schlimmen) tatsache, daß medizinische kosten eben nicht mehr übernommen werden, sobald pränatale diagnostik zum regelfall wird.

gruß
dataf0x

u2 o.w.T.

DAS mußte ja mal wieder kommen, und zwar so sicher wie das
Amen in der Kirche. DU hast die Diskussion mal wieder auf die
Nazischiene gezogen, und niemand sonst.

es scheint hier analphabeten zu geben? ich kenn lesen.

Bist Du sicher? Langsam hab ich meine Zweifel.

Marion hat lediglich geschrieben

marion hat ns-vokabular benutzt. „lebenswertes leben“ gehört
dazu. haltet mich nicht für SO blöd.

Marion hat ausdrücklich betont, daß sie es für ein Problem hält, wenn Dritte sich anmaßen zu entscheiden, ob ein Leben „lebenswert“ ist und die Konsequenz, daraus eine Abtreibung zu fordern, als kriminell bezeichnet. Damit distanziert sie sich per se von dem, was im Dritten Reich passiert ist. Sie hat das dann noch ausgeführt, daß jeder seine Meßlatte für seine Zufriedenheit anders anlegt und daß es Menschen gibt, die den Tod wählen aus Gründen, in denen andere kein großes Problem sehen.

Ich bestreite nicht, daß der Begriff „lebenswert“ seit dem Dritten Reich in einer Schublade steckt. Marion hat sich strikt gegen eine Etikettierung mit diesem Begriff und einer daraus resultierenden zwangsläufigen Entscheidung verwehrt. Du hast ihr schlechten Stil vorgeworfen und ihr Psychohygiene und Vergangenheitsbewältigung unterstellt. Warum? Weil sie das Tabuwort benutzt hat? Sobald die Diagnose „Behinderung“ bei einer Schwangerschaft fällt, ist das eine Überlegung, die sich aufdrängt. Wie ich schrieb, gibt es Krankheiten, die nicht nur spezieller kosten- und zeitintensiver Pflege bedürfen, sondern auch mit permanenten Schmerzen einhergehen. Wie willst Du dann diesen Faktor ausklammern und die Entscheidung nur auf die finanzielle Ebene schieben? Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem zu tun, was hier vor 70 Jahren passiert.

Ich halte Dich nicht für blöd. Halte andere dann aber auch bitte nicht für Nazis, wenn ihre Beiträge genau dagegen sprechen.

schreist Du mal wieder „Nazi“

im gegenteil. ich habe mich dagegen verwehrt sowas auch nur
anzudeuten.

Ich muß noch nicht mal Deinen Beitrag „Re: Keulenschwingen“ zitieren, wo das Dritte Reich zum ersten Mal auf die Tapete kam. Bei Marion ging es um die Tatsache, daß Personen die Lebensqualität anderer nach Schablone einordnen. Weiter oben schreibst Du: „Marion hat NS-Vokabular benutzt.“ Das ist mehr als eine Andeutung.

Leider wird dieses Argument aber oft mißbraucht, wenn die
Angst (wenn nicht gar Gewißheit) zu groß ist, der Situation
nicht gewachsen zu sein.

richtig. deshalb fiel es auch exakt 2x in diesem thread:
zuerst unterschwellig durch die benutzung der vokalbel
„lebenswert“ und dann explizit von jemandem anderen „gab es da
nicht jemanden“… blabla. von MIR fiel es jedoch ganz sicher
nicht - oder meinst du mir wäre gelegen darin mich selbst als
nazi zu bezeichnen.

Sag mal, liest Du überhaupt Deine eigenen Beiträge durch?
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Ich bin übrigens auch nicht blöd. Natürlich bezeichnest Du nicht Dich selbst als Nazi, sondern schiebst andere gern und oft in diese Ecke.

Ich finde es sowas von bigott, daß jemand, der einen Embryo
als „ausgeschabtes Gewebeteil“ bezeichnet

das tue nicht ich sondern das gesetz. bitte bleib am boden.

Ich zitiere aus http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..:

doch das ist einer. du hast grade den ns-massenmord an behinderten
menschen mit der ausschabung eines gewebeteiles verglichen.

In sämtlichen mir bekannten Ausgaben des deutschen Strafgesetzbuches heißt der Begriff „Schwangerschaftsabbruch“. Falls es in einem anderen Land so wörtlich übersetzt heißt, bitte ich um die Quelle.

  1. Es bleibt jedem überlassen, einen Embryo noch nicht als
    Mensch, sondern als vielzellige Vorstufe zu sehen. Man muß
    aber auch anderen das Recht lassen, ihn schon als Mensch zu
    sehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eltern sich auf ein
    Wunschkind freuen und diesen Embryo als IHR Kind sehen und
    dann mit einem Schock beim Ultraschall konfrontiert werden. Ob
    die so schnell umschalten können?

richtig!! sehe ich absolut auch so!! niemand darf dazu
gezwungen werden abzutreiben. das zu erzwingen ist eine
straftat! ich sprach lediglich von der (schlimmen) tatsache,
daß medizinische kosten eben nicht mehr übernommen werden,
sobald pränatale diagnostik zum regelfall wird.

Wenn Du eine Abtreibung nur aus diesem Aspekt siehst, bitteschön. Aber gestehe anderen zu, daß sie die Thematik noch etwas vielschichtiger betrachten.

Gruß
mowei

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Hallo Datafox,

die einzige relevante frage ist: soll die gemeinschaft dazu
gezwungen werden für diese entscheidung gradezustehen? oder
konkreter: muß ein gesetz her, das einer krankenversicherung
verbietet, pränatale diagnostik als klausel einzubringen?

Das ist eine gute Frage. Eine Pflicht zur pränatale Diagnostik wird sich gesetzlich derzeit kaum durchsetzen lassen. Dazu gilt zu bedenken, dass die pränatale Diagnostik nicht zuverlässig ist. Es kann eine Erkrankung übersehen werden. Anderseits kann ein gesundes Kind als Krank diagnostiziert werden. Auch das ist vorgekommen und es ist natürlich ein Alptraum für eine Mutter, wenn sie ein gesundes Kind abtreibt, weil sie meinte, es wäre behindert.
Gegebenfalls könnte eine pränatale Diagnostik durch Kostenregelungen gefördert werden, wie du andeutest.

Gruß
Carlos

im 2. Monat

Gespräch heute mit einem frisch gebackenen Vater.

Wegen der techn. Möglichkeiten der Voruntersuchungen.
Er meinte dass die vor kurzem getrennten Siamesischen
Zwillinge schon in der zweiten Schwangerschaftswoche als
solche erkannt wurden.

Hab mich verschrieben: im 2. Monat!

Hallo Raimund,

Wo ist die Grenze?

In der Einzelsituation und nur die betroffene schwangere Frau
kann (und sollte) dies entscheiden.

Es steht niemandem auf der Welt zu, einer schwangeren Frau zum
Austragen ihres Kindes zu raten oder eben abzuraten. Nur sie
allein kann diese Entscheidung treffen. Ihre Beweggründe sind
so unterschiedlich wie die einzelnen Situationen und die
individuellen Frauen. Uns, allen anderen, bleibt es nur sie zu
unterstützen denn sie hat ein Recht auf diese unsere
Unterstützung - wie immer ihre Entscheidung ausfällt.

Warum soll man(n) der Frau diese Bürde alleine tragen lassen?
Man kann doch in Fragen um Leben und Tod nicht den einzelnen Menschen entscheiden lassen!?

Dieses Antwortposting wird Dir, mit einer vorgefassten
Meinung, nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiss. Bedauerlich.

Ich finde Deine und jede Meinung lesenswert!

Freundliche Grüsse
Anonym

Gruß,
celo

Hallo Eli,

ist schon mehrmals vorgekommen dass eine Behinderung vorrausgesagt wurde, die Frau sich dafür entschieden hatte und das Kind dann gesund geboren wurde!
Welche Ängste und Gewissensplagen müssen solche Eltern während einer Schwangerschaft ertragen?!
Doch die Ärzte sind mehr als vorsichtig, seit sie auf Schadensersatz verklagt werden können wenn sie eine mögliche Behinderung übersehen.

Gruß,
celo

mal wieder nur Unsachliches von datafox

man kriegt sterne, wenn man gegen dataf0x unsachlich schreibt,
nicht wahr? toll marion sei stolz.

  1. Ich bin anerkanntes Mitglied der Bielefeld-Gutmenschenverschwörung.
  2. Du bist anderen Leuten viel unwichtiger als du hoffst.
  3. Just becauce you’re paranoid, doesn’t mean, they aren’t after you.

Ein Gruß an den MOD: Sollte dieses Postings gelöscht oder verändert werden, erwarte ich entsprechendes ebenfalls hinsichtlich der persönlichen Anmerkungen im Posting, auf das ich hier antworte.

M

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Eine Pflicht zur pränatale Diagnostik
wird sich gesetzlich derzeit kaum durchsetzen lassen.

du hast mich schlecht verstanden. es geht nicht darum, daß der staat sowas gesetzlich festlegt, sondern daß versicherungsunternehmen dieses einfach ihren kunden anbieten werden - dadurch würden die kosten sinken und die beiträge attraktiver werden. „wer sich der diagnostik unterzieht, zahlt dann weniger beiträge“.

Dazu
gilt zu bedenken, dass die pränatale Diagnostik nicht
zuverlässig ist. Es kann eine Erkrankung übersehen werden.

es geht um diesen fall: diagnostik wird angesetzt, eine behinderung mit einer bestimmten wahrscheinlichkeit festgestellt, und die klausel tritt in kraft: „wenn das kind ausgetragen wird und erkrankt, hat es keinen versicherungsschutz.“ ganz analog zu: „wenn man nach afrika ohne impfung fährt und man kriegt eine krankheit, hat man keinen versicherungsschutz.“

Anderseits kann ein gesundes Kind als Krank diagnostiziert
werden.

Gegebenfalls könnte eine pränatale Diagnostik durch
Kostenregelungen gefördert werden, wie du andeutest.

darum geht es eigentlich!

gruß
dataf0x

Heiho,
ich glaube, alle Beteiligten sollten sich beruhigen:wink:
Liebe datafox, auch ich glaube Dich erst wirklich verstanden zu haben, als Du mir auf mein letztes posting geantwortet hast.
Deine Position ist (glaube ich): Du hast Dich gegen die Vorstellung gewandt, daß die, die (behinderte) Kinder (Embryos/Zellklumpen, was auch immer) abtreiben, dies aus einer Nazi-Geisteshaltung heraus, weil sie das Leben eines solchen Kindes für „lebensunwert“ hielten. Stattdessen siehst Du „handfestere“ Motive, z.B. daß eine mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz dazu führen könnte, die finanzielle Existenz zu verlieren. Kann es sein, daß Dein ursprünglich recht energischer Widerspruch gegen Marion daher begründet war, weil du es für falsch hälst, Menschen, die abtreiben, den Nazi-Vorwurf zu machen?
Marion (so glaube ich weiterhin) ging es darum, daß sie einen gesellschaftlichen Grundkonsenz bevorzugt, der nicht von einem reinen Nützlichkeitzsdenken geprägt ist.
Beides widerspricht sich glaube ich grundsätzlich erst einmal nicht. Andererseits hat datafox ihre Ablehnung gegen „Nazivokabular“ doch etwas mißverständlich formuliert, jedenfalls habe ich ihre Argumentation so verstanden, daß sie Marion vorgeworfen hätte, daß wiederum diese Datafox ein solches Vokabular und Denken unterstellt hätte… Verwirrung komplett:wink:

Ich denke, soweit ich es richtig verstanden habe, haben beide recht. Eine Abtreibung wird vielleicht nicht nur aus individuellen moralischen Überlegungen, sondern zukünftig eventuell immer mehr dadurch motiviert sein, daß die gesellschaftliche Akzeptanz dafür fehlt, „kostenintensive“ (wenn auch nur vielleicht) Kinder in die Welt zu setzen. Da Marion nachgefragt hat: Man schaue sich die Praxis(privater) Krankenkassen bei Vorerkrankungen an und Neuversicherten: Wenn jemand Rheuma hat, werden auch Folgeerkrankungen ausgeschlossen, und da haben die wahrhaft Phantasie!
Ich denke außerdem, daß es eine Frage des gesellschaftlichen Diskurses ist. Hier, Datafox, ist es auch legitim, aus der Vergangenheit zu lernen. Es geht dabei nicht um Psychohygiene oder Vergangenheitsbewältigung auf KOsten anderer. Mein persönliches Fachgebiet ist die Rhetorik von Ideologien, wir lernen viel über Werteverschiebungen (ob wir sie heute gut oder schlecht finden), wenn wir uns die Veränderungen von Sprache und Sprachgebrauch anschauen. Sich anzuschauen, wie die Nazis Zwagssterilsationen und „Euthanasie“ legitimierten, kann uns viel darüber beibringen, in welcher Welt wir leben wollen oder nicht.

Grüße,
Taju

Hallo datafox,

es geht nicht darum, daß der
staat sowas gesetzlich festlegt, sondern daß
versicherungsunternehmen dieses einfach ihren kunden anbieten
werden

da in unserem Lande die Versicherung verstaatlicht ist, braucht es dazu wohl ein Gesetz :wink:

es geht um diesen fall: diagnostik wird angesetzt, eine
behinderung mit einer bestimmten wahrscheinlichkeit
festgestellt, und die klausel tritt in kraft: „wenn das kind
ausgetragen wird und erkrankt, hat es keinen
versicherungsschutz.“

soweit Deine Theorie, das kann man auch wirtschaftlich nachvollziehen.

Aber hier ein aktueller Fall aus der Praxis:

Eine junge Mutter entscheidet sich für eine Abtreibung, weil ihr Ärzte sagen, dass ihr Kind keine Überlebenschance hat.
Das Ungeborene hatte keine Nieren. Es wäre zwei bis drei Tage nach der Geburt durch eine Harnvergiftung gestorben.
Laut zuständiger Krankenversicherung ist eine Schwangerschaft keine Krankheit und für die Frau habe auch keine Lebensgefahr bestanden. Laut Richtlinien sei man deshalb nicht für die Kosten verantwortlich. Die Kosten der Entbindung, die Behandlungen des Babys bis zum Tod und eine etwaige psychische Betreuung der Mutter wären übernommen worden, so die juridische Regelung.
http://www.nachrichten.at/lokal/328231
http://www.nachrichten.at/lokal/328202

Du siehst, unsere Gesetze haben nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun.

Gruss Harald

Du siehst, unsere Gesetze haben nichts mit Wirtschaftlichkeit
zu tun.

in ein paar jahren werden sie das auch in österreich, weil irgendwann das system „staatliche krankenkasse“ wegen totalpleite eingehen wird. und dann wird auch für österreich meine argumentation relevant sein.

gruß
dataf0x