Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Unterhaltspflicht. Folgender Sachverhalt:
Ein Masterstudent, 27 Jahre, bekommt noch etwa 175 Euro Halbwaisenrente, kein BaföG und seine Eltern sind noch unterhaltspflichtig. Er wohnt im Haus seiner Eltern, allerdings unabhängig in einer eigenen Wohnung bzw. in einem eigenen Haushalt (es gibt einen Mietvertrag, da seine Halbwaisenrente als Einkommen zählt).
Die Eltern zahlen ihm entsprechend der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsbetrag:
550,- Euro
abzüglich der Halbwaisenrente von 175 Euro und
einem Pauschalbetrag für die Wohnung von 100 Euro
Es bleibt ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 275 Euro. Von diesem Geld muss alles weitere (Lebenshaltungskosten wie Essen etc.) bestritten werden.
Jetzt verlangen die Eltern diverse kleine Pflichten (Rasen mähen, Staub saugen im Haus, Garten pflegen etc). Er bekommt von seinen Eltern solange keinen Unterhalt, solange er diese monatlichen „kleinen Dienstleistungen“ nicht erledigt hat. Die Eltern mischen sich sehr stark darin ein, was er sich von dem Geld kaufen darf bzw. wie er davon sein Leben organisiert. Sie versagen ihm den Unterhalt auch, wenn er sich etwas kaufen will, was sie für falsch halten.
Als 27-jähriger junger Mann, der fast 2 Jahre unabhängig gewohnt hat und selbst für sich abgekommen ist, stellt sich die Frage, ob das rechtens ist.
Dürfen die Eltern vorschreiben, was mit dem Unterhalt gemacht werden darf bzw. können sie den Unterhalt sofort komplett versagen, wenn man sich nicht rechtzeitig (!) an Hausarbeiten beteiligt?
Das hört sich für mich schon nach ein bisschen Erpressung an.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße
Peter