Dürfen Eltern den Unterhalt an Bedingungen knüpfn

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Unterhaltspflicht. Folgender Sachverhalt:

Ein Masterstudent, 27 Jahre, bekommt noch etwa 175 Euro Halbwaisenrente, kein BaföG und seine Eltern sind noch unterhaltspflichtig. Er wohnt im Haus seiner Eltern, allerdings unabhängig in einer eigenen Wohnung bzw. in einem eigenen Haushalt (es gibt einen Mietvertrag, da seine Halbwaisenrente als Einkommen zählt).

Die Eltern zahlen ihm entsprechend der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsbetrag:

550,- Euro
abzüglich der Halbwaisenrente von 175 Euro und
einem Pauschalbetrag für die Wohnung von 100 Euro

Es bleibt ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 275 Euro. Von diesem Geld muss alles weitere (Lebenshaltungskosten wie Essen etc.) bestritten werden.

Jetzt verlangen die Eltern diverse kleine Pflichten (Rasen mähen, Staub saugen im Haus, Garten pflegen etc). Er bekommt von seinen Eltern solange keinen Unterhalt, solange er diese monatlichen „kleinen Dienstleistungen“ nicht erledigt hat. Die Eltern mischen sich sehr stark darin ein, was er sich von dem Geld kaufen darf bzw. wie er davon sein Leben organisiert. Sie versagen ihm den Unterhalt auch, wenn er sich etwas kaufen will, was sie für falsch halten.

Als 27-jähriger junger Mann, der fast 2 Jahre unabhängig gewohnt hat und selbst für sich abgekommen ist, stellt sich die Frage, ob das rechtens ist.

Dürfen die Eltern vorschreiben, was mit dem Unterhalt gemacht werden darf bzw. können sie den Unterhalt sofort komplett versagen, wenn man sich nicht rechtzeitig (!) an Hausarbeiten beteiligt?

Das hört sich für mich schon nach ein bisschen Erpressung an.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Grüße
Peter

hallo,

(…) Pauschalbetrag für die Wohnung von 100 Euro

nur 100 euro ???
selbstverständlich dürfen die eltern da bedingungen stellen.
sollte es zur rechtlichen auseinandersetzung kommen, dann wirst du ganz gewaltig den kürzeren ziehen.

das einzige was nicht ok ist: dass du dir dies oder das nicht kaufen darfst. der rest klingt nach intakten familiären verhältnissen.

Hi, wenn der Student sein Studium zügig und mit Erfolg bisher vorangetrieben hat, stehen ihm in 2011 670.-€ Unterhalt zu. Davon werden allerdings seine sonstigen (z.B. Halbwaisenrente) Einkünfte abgezogen. Verbleiben 595.-€ - 100.-€ Wohnung = 495.-€.
Die Eltern zahlen ganz einfach zuwenig Unterhalt!
Dass die Eltern sich derart in das Leben eines erwachsenen Menschen einmischen ist sicherlich nicht o.k. Die Frage ist nur wie will sich der Student ohne, dass die genannten Sanktionen stattfinden, dagegen wehren?
Ausziehen wäre da wohl die einzige Möglichkeit.
MfG ramses90

Hallo,

ich glaube, die Rechnung verkennt, dass die Eltern ihm die Wohnmöglichkeit nicht zu dem Tarif überlassen müssen.

Könnte also sein, dass er sich dann zwar ohne Verpflichtungen und Kontrolle eine neue Bleibe suchen muss, die aber wesentlich teurer ist und er so unter dem Strich entweder weniger hat als vorher oder noch schlimmere Pflichten (WG) oder Wohnumstände.

VG
EK

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pm 1950
Hallo Pm 1950,
warum dürfen denn die Eltern bedingungen an die Auszahlung des Unterhaltes stellen???
Es gibt einen Mietvertrag keinen Sklavenvertrag.
Die Eltern dürfen den Unterhalt nicht zurück halten denn der hat bis zum 3 Werktag des Monats auf dem Konto des Studenten einzu gehen. Desweiteren hat der Student das Geld zur freien Verfügung. Heißt er entscheidet was er davon kauft und nicht die Eltern.
Gruß Sunny

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Hallo Peter,

Ein Masterstudent, 27 Jahre, bekommt noch etwa 175 Euro
Halbwaisenrente, kein BaföG und seine Eltern sind noch
unterhaltspflichtig. Er wohnt im Haus seiner Eltern,
allerdings unabhängig in einer eigenen Wohnung bzw. in einem
eigenen Haushalt (es gibt einen Mietvertrag, da seine
Halbwaisenrente als Einkommen zählt).

Verstehe ich i-wie nicht. Lebt bei den Eltern und bekommt Halbwaisenrente???

Die Eltern zahlen ihm entsprechend der Düsseldorfer Tabelle
einen Unterhaltsbetrag:

550,- Euro
abzüglich der Halbwaisenrente von 175 Euro und
einem Pauschalbetrag für die Wohnung von 100 Euro

Pauschalbetrag von 100 Euro ist ja nun wirklich ein Schnäppchen.

Es bleibt ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 275 Euro. Von
diesem Geld muss alles weitere (Lebenshaltungskosten wie Essen
etc.) bestritten werden.

Jetzt verlangen die Eltern diverse kleine Pflichten (Rasen
mähen, Staub saugen im Haus, Garten pflegen etc). Er bekommt
von seinen Eltern solange keinen Unterhalt, solange er diese
monatlichen „kleinen Dienstleistungen“ nicht erledigt hat.

Ich finde, dass es selbstverständlich sein sollte, den Eltern freiwillig und ohne Aufforderung zu helfen, zumal sie nur so wenig Miete verlangen. Die unfreiwillige Hilfe der Mitarbeit passt eigentlich eher zu einem pubertierenden Teenager, als zu einem 27Jährigen Mann…
Die Hilfe allerdings mit Erpressung einzufordern ist dem Familienfrieden bestimmt nicht zuträglich.

Eltern mischen sich sehr stark darin ein, was er sich von dem
Geld kaufen darf bzw. wie er davon sein Leben organisiert. Sie
versagen ihm den Unterhalt auch, wenn er sich etwas kaufen
will, was sie für falsch halten.

Das ist nicht akzeptabel, was die Eltern da machen

Als 27-jähriger junger Mann, der fast 2 Jahre unabhängig
gewohnt hat und selbst für sich abgekommen ist, stellt sich
die Frage, ob das rechtens ist.

Dürfen die Eltern vorschreiben, was mit dem Unterhalt gemacht
werden darf bzw. können sie den Unterhalt sofort komplett
versagen, wenn man sich nicht rechtzeitig (!) an Hausarbeiten
beteiligt?

rechtlich kann ich dazu nichts sagen, menschlich finde ich es nicht i.O., wie beide Seiten sich verhalten.
Entweder man arrangiert sich mit den berechtigten Forderung der Eltern in Sachen Hilfe im Haushalt oder man zieht aus in eine wesentlich teurere Bleibe. Was da wohl das geringere Übel ist?

Gruß
Harleybiene

LG
H.

Hallo,

bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, wobei wir jetzt nicht das Elterneinkommen kennen.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Jedenfalls hat der Sohn keinen Anspruch, bei den Eltern zu wohnen, die seinen Mietvertrag kündigen und ihn vor die Tür setzen können, um fortan nur noch Barunterhalt zu leisten.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR (vorausgesetzt, die Eltern sind leistungsfähig, was wir mal unterstellen). Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. In Abzug zu bringen sind außerdem die 175 Euro Halbwaisenrente.

Macht also einen maximalen Baranspruch von 495 Euro, von dem der Student die Miete für seine neue Bleibe und alle weiteren Lebenshaltungskosten bezahlen muss.

Wenn der Student also eine Behausung mit sehr günstigen 5 Euro Kaltmiete pro qm finden sollte, bei 1/3 Betriebskosten, die so schön ist wie das, was er gegenwärtig hat, dann sollte er ausziehen. Für ein Miniappartment von 30qm inkl. Bad und Küche blieben dann noch 295 Euro zum Leben.

Ich vermute aber, dass sich der Student sowohl von der Wohnlage als auch von der Größe der Wohnung entscheidend verschlechtern wird. Da ist es dann eine persönliche Entscheidung, kleine Hausarbeiten in Kauf zu nehmen, dafür aber vielleicht den Morgen noch ausgeruht zu überleben.

VG
EK

Hallo,

ein 400,00 € Job sollte hier alle Probleme, Spekulationen, Vermutungen und Verwicklungen lösen.

Ist auch neben einem Studium zu schaffen.

Grüße
miamei

Hallo,

darf ich denn die Rückfrage stellen, ob neben der Wohnung auch andere Leistungen von „Hotel Mama“ in Anspruch genommen werden?

Beispielsweise:

  • Wäscheservice
  • Reinigungsdienstleistungen für Boden, Bad und Fenster
  • Regelmäßige warme Mahlzeiten
  • Selbstnachfüllender Kühlschrank

Falls ja: Entweder akzeptieren, dass man wie ein Kind behandelt wird oder einen Nebenjob suchen und ausziehen.

Zur Förderung der persönlichen Entwicklung empfehle ich letzteres. Wenn die Eltern Geld zuschießen ist es gut, ansonsten halt mal ein paar Stunden mehr arbeiten.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,
da könnte man prüfen, ob wirklich ein eigener Hausstand besteht (Stichwort: Staub saugen im Haus) oder doch der §1619 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html anzuwenden ist.
Ob der Unterschied zu einer realistischen Miete (100 Euro sind doch eher die etwas aufgerundeten Nebenkosten) für die Räume auch noch als Unterhalt anzurechnen ist oder nicht, ist noch eine andere Frage.
Ach ja, im Mietvertrag kann man natürlich auch regeln, daß der Mieter einen Teil der Pflege des gemeinsam genutzten (?) Gartens übernimmt. Das ist gar nicht mal so ungewöhnlich.

Cu Rene

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Nochmal als Anmerkung:

_1. Der Student hat seinen eigenen Haustand (Dachgeschosswohnung) im Haus der Eltern (Mutter und Stiefvater), d. h. er lebt und organisiert sein Leben selbstständig (ohne „Wäscheservice“, „Selbstnachfüllender Kühlschrank“ etc.). Die Wohnungstür ist abschließbar, der Mietvertrag über 100 Euro ist in der Tat nur ein Entgegenkommen der Eltern und soll nur die Nebenkosten in etwa abdecken.

  1. Die Pflicht „kleine Dienstleistungen“ im Haus zu übernehmen, wird durch den Studenten akzeptiert. Es geht aber vor allem darum, ob die Eltern das Recht haben, den Unterhalt als Druckmittel vollständig zurückzuhalten, falls die „kleinen Dienstleistungen“ mal nicht so erledigt werden, wie gewünscht bzw. ob die Eltern sich bei der Verwendung des Unterhaltes einmischen dürfen. Der Student hat ja laufende Kosten._

Ich schließe aber aus den vorherigen Beiträgen, dass die Beteiligung am Haus und Garten losgelöst vom Unterhalt betrachtet werden muss, ist das richtig?
Die Eltern sind rechtlich nicht dazu berechtigt, den den Unterhalt an die „kleinen Dienstleistungen“ zu knüpfen und sich in die Verwendung des Unterhaltes einzumischen. Der Student hat also ein Recht auf eine pünktliche Unterhaltszahlung und kann eigenverantworlich darüber verfügen, ja?

Insofern die Eltern nicht zufrieden mit den Diensten bzw. der Hilfe im Haus sind, müssen sie ihr Recht auf anderem Weg durchsetzen, korrekt? (z. B. mit einem „Rauswurf“ drohen?)
Das Wohnen im Studentenwohnheim würde jedenfalls die Wohnsituation tatsächlich verschlechtern, aber finanziell nur etwa 50 Euro mehr kosten. Die Option wird vom Student zumindest in Erwägung gezogen, da er wohl auf diesem Weg im Zweifelsfall ohne Vorbehalte auf sein Recht des pünktlichen Unterhalts bestehen kann, richtig?

Hallo,

für mich stellt sich die Frage, warum die Eltern überhaupt noch Unterhalt bezahlen?

Der junge Mann ist 27 Jahre alt. In dem Alter hat man normalerweise das Studium beendet.

Gab es bisher Bummelstudium oder gab es schon mal eine Erstausbildung oder „Leerlauf“ oder (diverse) abgebrochene und gewechselte Ausbildungen? Wenn das der Fall ist, müssten sie überhaupt keinen Unterhalt bezahlen. Wäre er nämlich in der Regelstudienzeit fertig geworden, könnten sie das Kindergeld an ihn weiterleiten.

Für mich ist die „Erpressung“ ein vager Hinweis, dass sie mit ihm schon nicht so gute Erfahrungen gemacht haben, sonst müssten sie ihn ja nicht zu Arbeiten, Geldzusammenhalten usw. anleiten.

Bei mir wäre mit einem „Kind“ von 27 Jahren schon längst „Schicht im Schacht“ für’s Unterhaltzahlen. Übrigens je nach „Vorleben“ auch bei den allermeisten Gerichten.

Gruß
Ingrid

Nach dem OP haben ich gesehen, daß der Studi keinen Unterhaltsanspruch hat. Schließlich ist dieser Im Masterstudium und somit einen Berufsabschluß. Deshalb darf er auch für sich selbst arbeiten.

Hoi.

§1601 BGB ist aber schon bekannt, oder? Bleiben wir doch erstmal beim rein rechtlichen.

Das moralische ist halt eine andere Sache(sollten die Eltern „erpressen“, kann der Filius nicht einen Job, egal ob 400 Euro, Ferienjob etc. annehmen).

Ciao
Garrett

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Hallo,

kann man so pauschal nicht sagen. Hängen Ausbildungen zusammen, kann auch das Studium nach der Lehre oder dem Bachelor unterhaltspflichtig sein.

VG
EK

Hallo,

In
Abzug zu bringen sind außerdem die 175 Euro Halbwaisenrente.

Macht also einen maximalen Baranspruch von 495 Euro, von dem
der Student die Miete für seine neue Bleibe und alle weiteren
Lebenshaltungskosten bezahlen muss.

Ich hätte da ein Verständnisfrage.

Diese Halbwaisenente mindert ja nur den Unterhalt der Eltern.
Bekommt er die Halbwaisenrente nicht noch zusätzlich zum Unterhalt, damit er insgesamt dann doch wieder beim Mindestbedarf ist? Oder wer bekommt diese Rente?
Sonst wäre er ja benachteiligt.

Für mich wäre logisch, dass das Einkommen durch diese Rente nur die Höhe des Unterhaltes mindert. Ohne Rene müssten die Eltern ja diese 670 € zahlen.

http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesu…

VG
EK

Hallo,

der Anspruch auf Barunterhalt kann eingeschränkt sein.

http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesu…

Ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, wissen wir auh noch nicht.Dazu muss noch geklärt werden, wieso der Student mit 27 noch studiert.

VG
EK

Das beantwortet aber nicht meine Frage.

Er muss sich die Halbwaisenrente anrechnen lassen.
Ok,aber bekommen dann die Eltern, wenn er - wie in deiner Rechnung - auszieht diese Rente oder bekommt er die?
Er ist doch eigentlich Anspruchsberechtigter und nicht die Eltern.

Dass etwas leistungsmindernd angerechnet wird bedeutet ja nicht, dass die Eltern dann zusätzlich zur Anrechnung diese Rente dann auch ausgezahlt bekommen.

Das wäre ja unlogisch.

Also kommen bei deinem Rechenbeispiel zu dem durch die Waisenrente geminderten Barunterhalt in Höhe von 495 € diese 175 € noch dazu und ihm bleiben dann doch diese 670 €?

Und da wäre ja noch das Kindergeld. Das ist ja in der Düsseldorfer Tabelle normal auch eingerechnet.
In deinem Link steht, dass die Eltern ihm dieses dan belassen müssen.

Dann sähe die finanzielle Situation nänmlich ganz anders aus

495 + 175 + 184(?) KiG = 854 €.

Zur weiteren Klarstellung der aufgekommenen Fragen:

Ob der Student unterhaltspflicht ist, kann nicht genau gesagt werden. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf normales BaföG oder für elternunabhängiges BaföG, wodurch zunächst eine Unterhaltspflicht in Frage kommt.

Das Bachelorstudium wurde in der Regelstudienzeit absolviert, das Masterstudium unmittelbar danach begonnen. Das Masterstudium ist ein konsekutiver Studiengang, der auf dem Bachelor aufbaut und fachlich vertieft. Er ist ohne den entsprechenden Bachelor nicht studierbar.

Sonst gibt es bei dem Student keine Leerläufe, keine vorherigen Berufsausbildungen (auch keine abgebrochenen). Das Alter erklärt sich durch eine 3 Jahre längere Schulausbildung bis zur Hochschulreife. Hinzu kommen Zivildienst etc.´

Der Student hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die Halbwaisenrente wird noch bis zum nächsten Frühjahr gezahlt, im Anschluss sollte sich (insofern die Eltern tatsächlich unterhaltspflichtig sind) der Unterhaltsbetrag entsprechend erhöhen.