Dumm gelaufen, was meint ihr?

Hallo,

man nehme einen PKW und ein Motorrad, lässt die Bleche knirschen und hat einen Unfall… naja… was meint ihr zu Schuld / Nichtschuld in folgender Situation?

Ort: Berlin, Nebennstraße, 30er Zone, Rechts und Links parken erlaubt, Kopfsteinpflaster

PKW parkt rechts parallel zur Straße und will ausparken, er will aber nicht nur einfach losfahren, sondern gleich einen U-Turn machen und sozusagen entgegen zur Stehrichtung zurück. Also blinkt er links, guckt ordnungsgemäß links und rechts und ruckelt langsam aus der Lücke. Von vorne kommt ein anderer PKW, sieht die Bemühungen des ausparkenden und wartet. Nunmehr steht der Ausparker schon fast senkrecht zur Straße, setzt einmal zurück und will schnell raus.

Kraaaawoooommm… ein Motorrad kommt von hinten (aus der Richtung wo der PKW hin will). Es sieht schnell aus, ist aber nicht nachweisbar. Auf jeden Fall hat das Krad kein Licht an, obwohl es ja Pflicht ist. Das Krad muss eigentlich auch den Ausparkvorgang sehen, aber da es scheinbar zu schnell ist (sagen wir statt der 30 war es bei 40-60) und will noch schnell „durch“. Wie gesagt, die Gegenfahrbahn stand ein PKW und wartete für den Ausparker, der Ausparker steht fast senkrecht zur Fahrbahn. Der Ausparker guckt nur schnell links und fährt los, das Krad hammert voll in den linken Kotflügel.

Keine Verletzten, nur Blechschaden. Aber wie ist es mit der Schuldfrage? Als das Krad ankam (auf der Straße) stand der Ausparker schon quer zur Fahrbahn. Er wurde ja bemerkt (vom haltenden PKW) und dennoch raste der Krad-Fahrer rein. Was hätte denn der PKW Fahrer machen können? Sicherlich U-Turn-Ausparken war nicht clever, aber das reicht wohl für maximal geringe Mitschuld, oder?

§ 9 und § 10 StVO hilft hier nicht groß weiter…

Was meint ihr?

fragt der

showbee

Hallo,

da meine ich, der Pkw-Fahrer hat jetzt ein mächtiges Problem.

Wer ausparkt muss vergewissern das wirklich frei ist, und das war hier eben nicht der Fall. Auch die Behauptung, Als das Krad ankam (auf der Straße) stand der Ausparker schon quer zur Fahrbahn, würde ich da einfach mal nicht so ohne weiteres glauben. Welcher Moppedfahrer fährt auf ein stehendes Hindernis. Zudem hat der Pkw-Fahrer nicht das Recht die Vorfahrt des Moppeds zu behindern.

Solange jemand ausparkt, haben die anderen Vorfahrt, so einfach ist das. Die Hauptschuld liegt eindeudig beim Pkw-Fahrer.

Alternativ wäre es auch noch als Linksabbiegen zu werten, aber auch da würde der Pkw-Fahrer den schwarzen Peter bekommen.

Gruß

hartmut

Jepp, mein ich …

Was meint ihr?
fragt der
showbee

Der Ratlose sagt :
Hallo,
da meine ich, der Moped-Fahrer hat jetzt ein mächtiges Problem.

In diesem Rechtsbrett werden ja nur theoretische Überlegungen
diskutiert und Urteile nicht gefällt . Deshalb möchte ich ganz
bescheiden meine Meinung dazu kundtun.

Das „Ausparkmanöver“ ist ja bereits lange vor dem crash beendet
worden. Hier wendet jemand sein Fahrzeug in durchaus erlaubter
Manier.
Ich entnehme der Fallschilderung jedenfalls kein „unvorsichtiges
rücksichtsloses“ herausfahren aus einer Parklücke.
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den nun eingeengten Verkehrsraum
oder die Rangierbewegung des Wendenden falsch einschätzt und
einen Unfall verursacht, liegt die Schuld beim Mopedfahrer.
Man stelle sich einfach vor, der PKW-Fahrer ist vor 30 min wegen
Motordefekt in dieser Position liegen geblieben. Dann sollte man
lapidar fragen „Wieso fahren Sie unvorsichtigerweise auf ein
stehendes Hindernis?“ Unangepasste Geschwindigkeit? Unfähigkeit beim
Überblicken einer Verkehrssituation?
Wie sieht das aus, wenn anstelle eines PKWs eine Oma mit Enkel im
Kinderwagen schnell noch über die Strasse will? Argumentiert der
Mopedfahrer dann auch so?
Fragt mit ratlosem Gruß
R.

Hi,

Alternativ wäre es auch noch als Linksabbiegen zu werten, aber
auch da würde der Pkw-Fahrer den schwarzen Peter bekommen.

Wie jetzt? Wenn ich links abbiege und mir kracht jemand hinten drauf, bekomme ich schuld? Wohl eher nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Hallo, meiner Ansicht nach ist das Krad der fliessende Verkehr, der Vorfahrt hat. Die Tatsache , das ein anderer PKW das Ausparken bemerkte und durch halten begünstigte, ändert daran nichts. Die Rechtslage sagt, das jedes Einfahren in den fliessenden Verkehr hohes Gefahrenpotential birgt und somit der Einfahrende besondere Sorgfalt zu walten lassen hat.
Der Kradfahrer muss sich natürlich fragen lassen, ob er den quer zur Fahrbahn stehenden PKW nicht gesehen hat. Ich tippe auf Teilschuld zulasten des PKW Fahrers.

MfG

Goetz

Wie jetzt? Wenn ich links abbiege und mir kracht jemand hinten
drauf, bekomme ich schuld? Wohl eher nicht.

Hallo,

wenn der in das Heck fährt ist es wohl kein Abbiegeunfall, es sei denn, durch ein Ausweichmanöver wird das Heck getroffen.

Fährt er aber in die Seite weil da jemand seine Fahrspur wechselt, dann hat der wo die Fahrspur wechselt ein Problem. Noch muss wer die Fahrspur, Fahrtrichtung wechselt immer noch schauen, ob er nicht gerade überholt wird, bzw. wenn er nach rechts fährt, nicht zufällig ein Radfahrer rechts vorbeifährt.
Mal so als Beispiel gebracht.

Für diese Zwecke sind Spiegel am Fahrzeug, und der Kopf schwenkbar am Körper befestigt.

Gruß

hartmut

Hallo!

Sicherlich
U-Turn-Ausparken war nicht clever, aber das reicht wohl für
maximal geringe Mitschuld, oder?

Schätze ich auch so aus dem Bauch heraus, denn mehr tun konnte der Ausparker ja grundsätzlich nicht. Die Frage, die man sich noch stellen müsste ist, wie übersichtlich diese Stell war, denn dreht der Ausparker an einer unübersichtlichen Stelle um deutet das schon auf ein Mitverschulden hin. Ich kenne da die deutsche StVO zu wenig, nach der österreichischen ist das Umkehren an unübersichtlichen Stellen jedenfalls verboten, aber das ergibt sich denke ich mal auch schon als dem allgemeinen Rücksichtnahmeprinzip wenn es nirgendwo ausdrücklich geregelt sein sollte.

Gruß
Tom

Fährt er aber in die Seite weil da jemand seine Fahrspur
wechselt, dann hat der wo die Fahrspur wechselt ein Problem.
Noch muss wer die Fahrspur, Fahrtrichtung wechselt immer noch
schauen, ob er nicht gerade überholt wird, bzw. wenn er nach
rechts fährt, nicht zufällig ein Radfahrer rechts vorbeifährt.

Hallo,

das ist ja alles richtig, aber dürfte de Fall ein bisschen anders liegen.
-Es ist kein Fahrspurwechsel sondern ein erlaubtes Wendemanöver.
-Wenn der PKW im Moment des Aufpralls schon quer zur Fahrtrichtung stand, kann sich der Kradfahrer mMn nicht darauf berufen, dass der PKW einfach rücksichtslos aus der Lücke geschert ist.

Ich kann hier keine (Mit-)Schuld des PKW-Fahrers erkennen.

Gruß,

Florian
IANAL

Hallo,

ich persönlich plädiere auf Schuld für den Kradfahrer und
geringe Mitschuld für Pkw-Fahrer.

Begründung:
Wenn der andere Pkw bereits wegen dem Manöver wartete, hat der Kradfahrer entweder grad weggeschaut oder die Situation falsch eingeschätzt. Das er zu schnell war und fix dran vorbeiflitzen wollte ist zwar nicht nachweisbar, aber Unvorsichtigkeit muß er sich vorwerfen lassen.
Dem Pkw wäre ein gewisses Maß an Behinderung des Verkehrs anzurechnen, wenn er statt normal auszuparken, in der offenbar recht engen Straße rumrangiert, um entgegen der Fahrtrichtung weiterzufahren.

So weit meine Logik.

Gruß Steffi

Hallo,

dann zerpflücken wir mal das Ganze

Also blinkt er links, guckt ordnungsgemäß links und rechts und ruckelt langsam aus der Lücke.

Links und rechts schauen ist Unsinn, wenn dann nach Hinten und Vorne

Von vorne kommt ein anderer PKW, sieht die Bemühungen des ausparkenden und wartet. Nunmehr steht der Ausparker schon fast senkrecht zur Straße, setzt einmal zurück und will schnell raus.

Er steht, und hat schon den Verkehr von vorne behindert. Und fährt zurück, sieht doch wie einparken aus, wenn jemand rückwärts fährt.

Kraaaawoooommm… ein Motorrad kommt von hinten (aus der Richtung wo der PKW hin will). Es sieht schnell aus, ist aber nicht nachweisbar.

würde ich doch glatt behaupten, es sah nicht schnell aus sondern wurde nicht gesehen. Ist leider typisch das Motorräder nicht wahrgenommen werden.

Auf jeden Fall hat das Krad kein Licht an, obwohl es ja Pflicht ist. Das Krad muss eigentlich auch den Ausparkvorgang sehen, aber da es scheinbar zu schnell ist (sagen wir statt der 30 war es bei 40-60) und will noch schnell „durch“.

Warum soll der Motorradfahrer da nicht durchfahren, er hat ja Vorfahrt. Und die Behauptung 40-60 auch wenn sie stimmen würde, würde es höchstens bei einer Teilschuld eine Rolle spielen. Mal abgesehen auf einem Kopfsteinpflaster das möglicherweise noch nass ist, fahre ich keine 60 mit dem Motorrad.

Wie gesagt, die Gegenfahrbahn stand ein PKW und wartete für den Ausparker, der Ausparker steht fast senkrecht zur Fahrbahn.

Schön, er steht also noch.

_ Der Ausparker guckt nur schnell links und fährt los, das Krad hammert voll in den linken Kotflügel._

Und jetzt ist der Unfall da. Der Motorradfahrer fährt auf seine Vorfahrt vertrauend, und der Autofahrer der wartepflichtig ist fährt los anstatt zum warten. Er hätte nicht fahren dürfen. Das ist die Unfallursache.

Und wenn jetzt die Behauptung kommt, der Autofahrer hat den Motorradfahrer gesehen, dann wäre da Vorsatz anzunehmen, er wollte Moppedfahrer von seinem Mopped zu schupsen, oder zumindest die Vorfahrt erzwingen.

Als das Krad ankam (auf der Straße) stand der Ausparker schon quer zur Fahrbahn.

Erstand, ist nicht gefahren, und wäre er stehen geblieben, dann wäre es zu keinem Unfall gekommen.

Er wurde ja bemerkt (vom haltenden PKW) und dennoch raste der Krad-Fahrer rein.

Der Motorradfahrer hat sicher auch das stehende Auto bemerkt, und ist davon ausgegangen der bleibt stehen. Würde ich auch.

Was hätte denn der PKW Fahrer machen können?

Stehen bleiben. Nicht nur können, sondern müssen.

Sicherlich U-Turn-Ausparken war nicht clever, aber das reicht wohl für maximal geringe Mitschuld, oder?

Der U-Turn ist ja auch nicht schuldig, sondern dabei die notwendige Sorgfalt nicht walten lassen.

Gruß

hartmut

Hallo Hartmut,

danke für deine Bemühungen, aber Sachverhaltsquetsche wollte ich eigentlich
keine. Deine ersten Gedanken habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen, auch
gerade im Kontext mit den anderen Beiträgen. Es wird wohl mehr oder weniger auf
einen Streit über die %-Sätze hinauslaufen.

Du musst hier aber keine einzelnen Sätze eines recht komplexen
Geschehensablaufes auseinanderklamüsern. Das lassen wir mal den Betroffenen.
Klar ist das sich das ganze natürlich innerhalb von 3-10 Sekunden zugetragen
hat und somit keine tatsächliche „Stehzeit“ vorlag. Mit „stand“ meinte ich den
Wechsel vom Rückwärts in den Vorwärtsgang. Der Krad-Fahrer kam von hinten und
wollte sich zwischen Ausparker und gegenüber Haltenden schnell
„durchschlängeln“. Zeugen plädierten spontan auch auf hohe Mitschuld des Krad
(zu schnell, kein Licht).

Insoweit belassen wir es mit:

Der U-Turn ist ja auch nicht schuldig, sondern dabei die
notwendige Sorgfalt nicht walten lassen.

Die nötige Sorgfalt haben beide nicht walten lassen, mE der Krad-Fahrer aber um
weiten mehr als der PKW Fahrer.

danke sagt

showbee

p.s. um keine Diskussionen aufkommen zu lassen, ich war keiner der
Beteiligten!!!

Hallo,

sieht doch wie folgt aus:

Wir haben zwei Kraftfahrzeuge, welche sich jeweils eine Betriebsgefahr zurechnen lassen müssen. Die alles entscheidende Frage lautet also, ob es einen Umstand gibt, der eine Betriebsgefahr in den Hintergrund drängt. Dies könnte z.B. ein schwerer Verkehrsverstoss sein.

Der Pkw hat, wenn ich das richtig verstehe, im Prinzip ordnungsgemäß gewendet (wenden in drei Zügen ist ja grundsätzlich zulässig).

Es könnte also eine Geschwindigkeitsübertretung seitens des Motorradfahrers eine alleinige Schuld begründen. Bei 60 kmh statt 30 hat man da denke ich gute Chancen.

Der Rest ist allerdings eine Beweisfrage, die wohl mit Zeugen und einem Unfallanalytischem Gutachten erbracht werden geklärt werden kann.

Gruss akkon