Hallo,
man nehme einen PKW und ein Motorrad, lässt die Bleche knirschen und hat einen Unfall… naja… was meint ihr zu Schuld / Nichtschuld in folgender Situation?
Ort: Berlin, Nebennstraße, 30er Zone, Rechts und Links parken erlaubt, Kopfsteinpflaster
PKW parkt rechts parallel zur Straße und will ausparken, er will aber nicht nur einfach losfahren, sondern gleich einen U-Turn machen und sozusagen entgegen zur Stehrichtung zurück. Also blinkt er links, guckt ordnungsgemäß links und rechts und ruckelt langsam aus der Lücke. Von vorne kommt ein anderer PKW, sieht die Bemühungen des ausparkenden und wartet. Nunmehr steht der Ausparker schon fast senkrecht zur Straße, setzt einmal zurück und will schnell raus.
Kraaaawoooommm… ein Motorrad kommt von hinten (aus der Richtung wo der PKW hin will). Es sieht schnell aus, ist aber nicht nachweisbar. Auf jeden Fall hat das Krad kein Licht an, obwohl es ja Pflicht ist. Das Krad muss eigentlich auch den Ausparkvorgang sehen, aber da es scheinbar zu schnell ist (sagen wir statt der 30 war es bei 40-60) und will noch schnell „durch“. Wie gesagt, die Gegenfahrbahn stand ein PKW und wartete für den Ausparker, der Ausparker steht fast senkrecht zur Fahrbahn. Der Ausparker guckt nur schnell links und fährt los, das Krad hammert voll in den linken Kotflügel.
Keine Verletzten, nur Blechschaden. Aber wie ist es mit der Schuldfrage? Als das Krad ankam (auf der Straße) stand der Ausparker schon quer zur Fahrbahn. Er wurde ja bemerkt (vom haltenden PKW) und dennoch raste der Krad-Fahrer rein. Was hätte denn der PKW Fahrer machen können? Sicherlich U-Turn-Ausparken war nicht clever, aber das reicht wohl für maximal geringe Mitschuld, oder?
§ 9 und § 10 StVO hilft hier nicht groß weiter…
Was meint ihr?
fragt der
showbee