E 301

Hallo

Angenommen Jemand reicht der Arbeitsagentur ein E301 Formular seines Arbeitgebers ein. Der Arbeitgeber macht falsche Angaben. Wird das überhaupt anderweitig überprüft seitens der Behörden. Das Formular legt dann derjenige in einem anderen EU-Land vor, weil er dort arbeitslos geworden ist.

Beste Grüsse
Jade

Hallo,

wenn die Angaben falsch sind, versteht es sich doch wohl von selbst, dass der Arbeitgeber diese berichtigt. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen.

Grüße
Florian

Hallo,

Hallo.

wenn die Angaben falsch sind, versteht es sich doch wohl von
selbst, dass der Arbeitgeber diese berichtigt.

Ja, aber die Frage hatte ich so verstanden, dass der Fragesteller wissen wollte, ob die Behörde nach nochmal anderweitig kontrolliert, vlt. über die Sozialversicherungsbehörden, sozusagen Länderübergreifend innerhalb der EU, als Datenaustausch.
Denn wenn der Fehler zunächst unbemerkt bleibt, dürften doch später großere Schwierigkeiten auftreten, dies korrigigiert zu bekommen, so könnte z.B. der ehem. AG nicht mehr existieren.
MfG

Servus,

wenn die Arbeitslosigkeit vor Ort im Ausland eintritt, braucht man eigentlich nichts weiter zu kontrollieren, um festzustellen, daß keine Entsendung vorgelegen hat? Wo liegt mein Fehler?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Angenommen Jemand reicht der Arbeitsagentur ein E301 Formular
seines Arbeitgebers ein.

Ein Arbeitgeber stellt keine E 301 aus. Zitat: Die Bescheinigung E 301 wird vom zuständigen Träger der Arbeitslosenversicherung in dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dem man vorher gearbeitet hat. Sollte diese fehlerhaft sein, wendet man sich an diesen. Mehr guckt http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformula…. Vordruck guck http://www.eu-info.de/static/common/files/view/3146/…
Somit ist das Gefasel der Nichtwissenden hier nicht sachdienlich.

Gruß
Otto

Ja, richtig. Ich meinte ob das Arbeitsamt überprüft ob wirklich Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung) gezahlt wurde.

Hi!

Ja, richtig. Ich meinte, ob die Arbeitsagentur überprüft, ob wirklich Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung) gezahlt wurde.

Grundsätzlich nein. Wir verlassen uns erstmal immer auf die Bescheinigung.

LG
Jadzia