hmm
natürlich könnte A das einfach alles so hinnehmen und einen entsprechend SpamFilter einschalten etc. Aber sagen wir mal das A bereits eine Adresse besitzt die für „spam“ gedacht ist und eine „private“ Adresse. Die entsprechenden mails gehen aber an die „private“ adresse. Firma Z besitzt diese, da vorher Geschäftsbeziehungen bestanden. A ist nicht bereit sich jetzt deshalb eine neue „private“ adresse zu beschaffen
Sagen wir mal A verlangt von Firma Z die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und wäre gewillt, sofern Z dies nicht tut, auch gerichtlich gegen Z vorzugehen
Zählt die Bestätigungsmail in einem etwaigen Verfahren auch als Beweismittel?
Liegt hier tatsächlich ein verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor oder könnte sich Z rausreden z.B. mit einem programmierfehler der mittlerweile behoben wurde?
Kann das Gericht Firma Z dazu verdonnern die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder was wären die Konsequenzen mit denen Z (im schlimmsten Fall) zu rechnen hätte?
Wer hätte in einem solchen Fall die Kosten zu tragen?