E-Mail Spam - verstoß gegen Datenschutz

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Person a wird von Firma Z mit unverlangter WerbeMail belästigt. In der Werbemail steht ein „Abmeldelink“ über welchen sich Person A von diesem „Newsletter“ abmeldet.
Daraufhin erhält er eine Besätigungsmail, dass sich diese Person von dem „Newsletter“ abgemeldet hat.

2 Monate später erhält A aber wieder eine WerbeMail von Firma Z

Welcher Verstoß liegt hier vor? Was kann Person A tun? Unterlassungserklärung? Geldstrafen? Anzeige?

ich freue mich auf Antworten

MfG
Stefan

Eine (zunächst aßergerichtliche) strafbewährte Unterlassungserklärung wäre eine theoretisch denkbare Möglichkeit, jedoch wird dies nur dazu führen dass sich die Gegenseite kurz totlacht, vielleicht auch ein paar Wochen die Füsse stillhält und dann wieder die Spammail schickt. Unterzeichnet wird die Erklärung nie. Die gerichtliche Variante wird villeicht dafür sorgen, das A recht bekommt, aber zwischen Recht bekommen und es dann auch zu seiner Zufriedenheit durchsetzen zu können, gibt bekanntlich feine Unterschieden…

Die stressfreiste Variante ist: nicht ärgen, Mails brav löschen, ggf. unter zuhilfenahme immer besser werden Spamfilter und wenn alles nicht hilft mal über eine andere Adresse nachdenken. Vielleicht eine allgemeine und eine die nur guten Bekannten zugänglich sein sollte…

nix für ungut…

hmm
natürlich könnte A das einfach alles so hinnehmen und einen entsprechend SpamFilter einschalten etc. Aber sagen wir mal das A bereits eine Adresse besitzt die für „spam“ gedacht ist und eine „private“ Adresse. Die entsprechenden mails gehen aber an die „private“ adresse. Firma Z besitzt diese, da vorher Geschäftsbeziehungen bestanden. A ist nicht bereit sich jetzt deshalb eine neue „private“ adresse zu beschaffen

Sagen wir mal A verlangt von Firma Z die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und wäre gewillt, sofern Z dies nicht tut, auch gerichtlich gegen Z vorzugehen

Zählt die Bestätigungsmail in einem etwaigen Verfahren auch als Beweismittel?

Liegt hier tatsächlich ein verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor oder könnte sich Z rausreden z.B. mit einem programmierfehler der mittlerweile behoben wurde?

Kann das Gericht Firma Z dazu verdonnern die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder was wären die Konsequenzen mit denen Z (im schlimmsten Fall) zu rechnen hätte?

Wer hätte in einem solchen Fall die Kosten zu tragen?

Eine (zunächst aßergerichtliche) strafbewährte
Unterlassungserklärung wäre eine theoretisch denkbare
Möglichkeit, jedoch wird dies nur dazu führen dass sich die
Gegenseite kurz totlacht, vielleicht auch ein paar Wochen die
Füsse stillhält und dann wieder die Spammail schickt.

Was, wenn die Gegenseite pfändbares Vermögen besitzt? Werden die auch dann einfach so weitermachen?

Meine Erfahrungen sind gänzlich andere, mit Ausnahme eines Unternehmens bzw. eines Rechtsanwalts aus Düsseldorf /t/newsletter-von-online-shops/5246543/2

Gruß