E-Mail Spam - verstoß gegen Datenschutz

Eine (zunächst aßergerichtliche) strafbewährte
Unterlassungserklärung wäre eine theoretisch denkbare
Möglichkeit, jedoch wird dies nur dazu führen dass sich die
Gegenseite kurz totlacht, vielleicht auch ein paar Wochen die
Füsse stillhält und dann wieder die Spammail schickt.

Was, wenn die Gegenseite pfändbares Vermögen besitzt? Werden die auch dann einfach so weitermachen?

Meine Erfahrungen sind gänzlich andere, mit Ausnahme eines Unternehmens bzw. eines Rechtsanwalts aus Düsseldorf /t/newsletter-von-online-shops/5246543/2

Gruß