Ebay & ALG II --- Privat oder gewerblich ?

Hallo und guten Abend,

Tante Emma hat folgendes Problem:
Sie bezieht als alleinerziehende Mutter Alg II und veranstaltet bei Ebay im Monat ca. 5 Auktionen mit Kinder-/Erw.bekleidung/Spiele/Bücher, deren Wert nie über als 30€/Mon. liegt – das hat sie dem Jobcenter (JC) auch nicht angegeben, da diese Einnahmen unregelmäßig sind.

ABER:
Da Tante Emma sich neben der Jobsuche geistig beschäftigen möchte, verkauft sie auf ihrem Ebaykonto noch weitere Sachen – nämlich die von Nachbarin Lotte, Freundin Gerda und Kumpel Heinz, die berufstätig sind und für Ebay keine Zeit und keinen Nerv haben … somit laufen im Monat max. 25 Auktionen (inkl. der eigenen) auf ihren Ebaynamen. Das gesamte Geld der beendeten Auktionen geht zunächst auf Tante Emmas Konto; sie packt dann alles für den Versand zusammen und bringt es zur Post … das Geld rechnet sie auseinander, wer wie viel bekommt, und zahlt es Lotte Gerda und Heinz dann exakt aus bzw. überweist es – natürlich gegen Beleg/Quittung und Unterschrift!

Nun bekommt Tante Emma Post vom JC, welches behauptet, sie kaufe Artikel an, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Sie solle die letzten 4 Monate mal aufzeigen…

Fazit: Auf dem Ebaykonto findet nicht ein einziger Ankauf statt – nur Verkäufe.
Pro Monat also max. 25 Verkäufe mit max. 100€ Umsatz, davon max. 30€ als eigene Einnahme – der Rest gehört ja den Freunden.

  1. Kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen?

  2. Sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich gewerblich?
    Kann das Finanzamt nun auch anklopfen?

  3. Fallen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung Schonvermögen oder so ähnlich?
    (Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue* gebrauchte Kleidung.)

Tante Emma bedankt sich schon mal im Voraus für die Antworten und wünscht entspannte Osterfeiertage

[MOD] Frage, die nicht hier ins Brett bzw. ins Brett „Steuern“ gehören, durchgestrichen; für Details siehe meinen /t/ebay-alg-ii-privat-oder-gewerblich/7191059/4

Hallo

Nun bekommt Tante Emma Post vom Jobcenter, welches behauptet, sie kaufe Artikel an um sie gewinnbringend zu vekaufen. Sie solle die letzten 4 Monate mal aufzeigen…

Da muss sie dann ihre Kontoauszüge aufzeigen, aber auch diese Berechnungen und Belege mit Quittung und Unterschrift, und da am besten eine sehr übersichtliche, gut lesbare Aufstellung von allem machen und die Belege durchnumerieren und ordentlich sortieren. - So ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass es gelesen wird. - Und vielleicht noch eine Erklärung jeweils von Lotte, Gerda und Heinz.

  1. kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen ?

Das JC kann jedenfalls sehr hartnäckig Schwierigkeiten bereiten und auf dem einmal eingenommenen Standpunkt beharren und einfach nichts verstehen. U. u. muss geklagt werden. - Aber vielleicht auch nicht.

  1. sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich gewerblich ?
    Kann das Finanzamt nun auch anklopfen ?

Wenn sie den Freunden komplett den bereinigten Erlös weitergibt, was sie ja anscheinend belegen kann, ist das nicht gewerblich. Wenn sie aber auch nur einen Euro damit verdient, dann ja.

  1. Zählen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung Schonvermögen oder so ähnlich ?

Doch.

(Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue* gebrauchte Kleidung)

Was? Ich denke, auf dem Ebaykonto findet nicht ein einziger Ankauf statt - nur verkäufe? - Es spielt aber keine Rolle, wo genau sie neue Kleidung kauft.

Angeben musste sie es meiner Meinung nach nicht, weil man nur leistungsrelevante Fakten angeben muss.

Viele Grüße

vielen Dank für die rasche Antwort !

(auf dem besagten Ebaykonto werden NUR Verkäufe getätigt)

na mal gucken was draus wird.

lieben gruss und schöne ostern

[MOD] Teilweise falsches Brett → Hinweis!
Hallo@all,

folgende Frage:

  1. Sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich?
    Kann das Finanzamt nun auch anklopfen?

passt nicht ins AA-Brett, sondern gehört stattdessen ins Brett „Steuern“.

@UP kleeblatt2013: Bitte stelle obige Frage daher noch einmal separat im Brett „Existenzgründung“! * Vielen Dank.

@potentielle Antworter: Bitte obige Frage hier im Brett außer Acht lassen und ggf. später im Steuerbrett antworten! Vielen Dank.

MfG
MOD Jadzia

*) Aus technischen Gründen ist die Verschiebung bzw. Aufsplittung eines Artikels in zwei (oder mehr) verschiedene Bretter nicht möglich.
→ Bitte versuche zukünftig, von Beginn an das passende Brett/die passenden Bretter zu wählen!
Die Brettbeschreibungen sollten Dir meist dabei helfen.