Hallo und guten Abend,
Tante Emma hat folgendes Problem:
Sie bezieht als alleinerziehende Mutter Alg II und veranstaltet bei Ebay im Monat ca. 5 Auktionen mit Kinder-/Erw.bekleidung/Spiele/Bücher, deren Wert nie über als 30€/Mon. liegt – das hat sie dem Jobcenter (JC) auch nicht angegeben, da diese Einnahmen unregelmäßig sind.
ABER:
Da Tante Emma sich neben der Jobsuche geistig beschäftigen möchte, verkauft sie auf ihrem Ebaykonto noch weitere Sachen – nämlich die von Nachbarin Lotte, Freundin Gerda und Kumpel Heinz, die berufstätig sind und für Ebay keine Zeit und keinen Nerv haben … somit laufen im Monat max. 25 Auktionen (inkl. der eigenen) auf ihren Ebaynamen. Das gesamte Geld der beendeten Auktionen geht zunächst auf Tante Emmas Konto; sie packt dann alles für den Versand zusammen und bringt es zur Post … das Geld rechnet sie auseinander, wer wie viel bekommt, und zahlt es Lotte Gerda und Heinz dann exakt aus bzw. überweist es – natürlich gegen Beleg/Quittung und Unterschrift!
Nun bekommt Tante Emma Post vom JC, welches behauptet, sie kaufe Artikel an, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Sie solle die letzten 4 Monate mal aufzeigen…
Fazit: Auf dem Ebaykonto findet nicht ein einziger Ankauf statt – nur Verkäufe.
Pro Monat also max. 25 Verkäufe mit max. 100€ Umsatz, davon max. 30€ als eigene Einnahme – der Rest gehört ja den Freunden.
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Kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen?
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Sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich gewerblich?
Kann das Finanzamt nun auch anklopfen? -
Fallen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung Schonvermögen oder so ähnlich?
(Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue* gebrauchte Kleidung.)
Tante Emma bedankt sich schon mal im Voraus für die Antworten und wünscht entspannte Osterfeiertage
[MOD] Frage, die nicht hier ins Brett bzw. ins Brett „Steuern“ gehören, durchgestrichen; für Details siehe meinen /t/ebay-alg-ii-privat-oder-gewerblich/7191059/4