Ebay...Anzeige droht

Folgende Problematik…

Herr Kuhn hat bei Ebay ein handy verkauft.Ein zweites hatte er noch, dasselbe Modell mit den gleichen Daten(Alter des HAndys Gebrauchsspuren…)Die beiden handys wurden damals zusammen gekauft.
Herr Kuhn setzte erst eins bei Ebay hinein um zu schauen was dabei rausspringt und wollte dann entscheiden ob er das zweite auch über Ebay verkauft.
Als ihn dann jemand über Ebay anschrieb und dieser ihm einen superpreis machte,nahm Herr Kuhn das Angebot wahr und verkauft das zweite Handy nicht über Ebay sondern "rein privat"per Mail.
Sie vereinbarten einen Kaufpreis von 100€.Der Käufer zahlte ein Portoentgelt von 7€-freiwillig.Machte allerdings keine Äußerungen zur Versandart.Herr Kuhn verschickte die Ware dann zu seinen gunsten als Päckchen.Angeblich kam das Päckchen nie an,was dann für herrn Kuhn das erste Mal gewesen ist und er ist langjähriger Ebaykunde mit über 500 bewertungen.Nun bekam er Kuhn Post vom Rechtsanwalt des Käufers.Dieser fordert die Kaufsumme zurück und drohte mit einer ANzeige wegen betrug,da die Auktion mit Handy Nummer 1 beendet wurde auch abgewickelt.(haben sie beim käufer informiert ob er das Handy erhalten hat-ist ja auch alles kein problem).Die Anwältin unterstellte Herrn Kuhn die Unmöglichkeit im Besitz von zwei Handys zu sein,mit denselben Angaben,Alter ect.pp.
Hinzukommend stellte die Anwältin unberchtigter Weise fest,das der Käufer mit der Überweisung von 7€ den versicherten Versand meinte. Herr Kuhn dem quasi einwilligte indem er das Geld so annahm.
Herr Kuhn fragte die Anwältin dann sehr ironisch ob es denn auch automatisch bedeuten würde,wenn er 30€ Versand verlangen würde,ob das dann hieße das das Päckchen über China verschickt werden würde,weil der Versand so hoch ist.Und Herr Kuhn hat die 7€ nicht einmal verlangt,das hat der Käufer ganz selbst entschieden,was man den Mails auch entnehmen kann.Der Käufer verglich wohl das Porto aus der laufenden Auktion und übernahm diesen preis in diesen Kaufvertrag…
Herrn Kuhn erscheint es so,es sei eventuell eine Masche des Käufers um schnell sein geld zurück zu bekommen.vielleicht betreibt er ja so seine Geschäfte an ebay vorbei zu seinen Gunsten.Herr Kuhn will aber nicht so schnell klein beigeben und auch auf seine Rechte bestehen.Und nun zu den Fragen.
Hat Herr Kuhn denn ein Recht in diesem Falle?
Wie sollte er sich verhalten?
Muss er das Geld zurückerstatten?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Eines vorweg: IANAL
Meines Erachtens nach geht die Gefahr beim Absenden des Päckchens auf den Erwerber über. Punkt. Wem hier was unterstellt wird oder wurde, is zweitrangig. Und in D gilt immernoch das Unschuldsprinzip, soweit ich mich erinnere: Jeder is solange unschuldig, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen is.

Übrigens: Wäre ich Herr Kuhn, hätt ich es per Hermes verschickt. Is ungefähr genauso teuer wie ein DHL-Päckchen, aber versichert u auch rückverfolgbar.

Gruss

Mutschy

Hatte ich auch schon mal.
10 Artickel verkauft an unterscheidliche Käufer.
10 Artickel Versendet.
10 Gute bewertungen bekommen.

2 Monate später auf einmal einer meint er hatte es nicht bekommen, er will gleich sein Geld wieder sonst zeigt er mich an.
Normal wollte ich es erst gleich meiner Rechtschutz geben. Aber wegen der Summe 12 Euro war es mir geal udn habe ihn eifnach das Geld zurück überwiesen.

Wieder 2 Monate später nettes Schriebend er Polizei das ich wegen Anzeige wegen Betrugs als Beschuldigter aussagen soll.

War dabb bei der Polizei, hatte den Zahlschein der Post, die Rückverfolgung das er es angenommen hat, und eine Kontoausug der Rücküberweisung dabei.

Hatte mir überlegt ob ich den Kerl nun anzeige. Aber dann hätte ich nur noch emrh Arbeit und Ärger mit dem Trottel gehabt.

Dann hatte ich noch 2 ähnliche Sachen, wo ich nachwiesen konnte das Verschickt etc., Gut wars das eines ein Bekannter für mich verpackt udn versendet hat udn der vereigter BEamter beim Staat ist, also absolut gleubwürdig. Frag mich da selbst langsam was da so vorgeht. Verkaufen rue ich bei Ebay nichts mehr.

Jeder der meint bei Ebay heutzutage ein tolles Geschäft machen zu können ist entweder Blöd oder Naiv.

Verdienen tud ansich nur Ebay und die Post.

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Hi

Nichts rechtlich relevantes, aber wenn Herr Kuhn so dämlich ist, obwohl er ausreichend Porto für versicherten Versand erhalten hat, unversichert versendet, dann finde ich dass er sich mit seiner Gier wegen 2,2 EU selbst ein Bein gestellt hat. als Paket hätte er einen Nachweis über Auslieferung. Als Päckchen gar nix.
Ich hätt sogar versichert versandt wenn ich draufzahlen hätt müssen, denn wenn schon an ebay vorbei dann doch mit nem Minimum an Sicherheiten.

HH

passiert nix
passiert nix

sobald das packet zur post gegangen ist, trägt die post die verantwortung über das paket. man muss nur beweissen das man das paket zur post gebracht hat, das kann aber rückverfolgt werden ( von der post )

somit kann einem nix passieren.

hatte so einen fall auch mal bei ebay. hab das dann dem käufer so geschrieben, danach hat er sich nicht mehr gemeldet.

ist so ein billiger versuch ware umsonst zu bekommen

gruss

Hat Herr Kuhn denn ein Recht in diesem Falle?

Ja!

Wie sollte er sich verhalten?

Geld zurückerstatten!

Muss er das Geld zurückerstatten?

Nein!

Das weiß Herr Kuhn alles…es geht um sein Recht?!Hat das jetzt konsequenzen für ihnßWie sollte er sich verhalten.?

Liebe Grüße

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Danke für die konkrete Antwort!

Sollte Herr Kuhn sich einen Anwalt nehmen?Zurückerstatten?NEIN,dann wäre seine Ware weg und der kriegt sein geld auch wieder.Ist denn herr kuhn nun schuld wegen dem Päckchen,wer trägt das Risiko bei nicht Vereinbarung?

Liebe Grüße

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Wie sollte er sich verhalten?

Geld zurückerstatten!

Vorher aber erst bei der Post das Päckchen zurückverfolgen lassen. Die kann feststellen, wo es ist.

  1. Die Post hat das Päckchen noch, dann sollte es ausgeliefert werden.
  2. Es ist beim Empfänger angekommen. Dann kann man es dem Empfänger mitteilen und um Aufklärung bitten.
  3. Das Päckchen ist verlorgen gegangen - dann hat man leider Pech, weil es ja nicht versichert ist.

Vielleicht hat man aber auch nicht Pech - wenn es sich um eine Schickschuld gehandelt hat. Das lässt sich anhand der E-Mail Korrespondenz zwischen den Parteien feststellen.

Also nehm ich meine vorangegange Nachricht insoweit zurück!

Die Sache ist ganz eindeutig: Das Versandrisiko trägt der Käufer. Vgl. § 447 BGB.

Die Gegenseite scheint ja zu glauben, dass das Paket gar nicht abgeschickt wurde. Dass in Wahrheit aber zwei Geräte verfügbar waren, wird sich ja leicht aufklären lassen.

Also kein Grund zur Panik.

Levay

Das Problem an der Sache ist, das der ORIGINAL Kassenbon in dem Päckchen war,was „angeblich“ nicht angekommen ist.Dort standen beide Handys drauf.Das andere Handy über Ebay wurde ohne diesen beleg verkauft
verschickt.HERR KUHN IST SOOOOO BLÖD!
Aber die partnerin von Hernn Kuhn kann bezeugen das sie sich beide zusammen dasselbe Handy kauften und auch besassen und auch sie kann bezeugen das HERR KUHN das HAndy zweimal verschickt hat.Er hat Betrug einfach nicht nötig.

verzweifelte Grüße

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@Andreas Mann
Hallöchen,

hab den mailablauf von Herrn Kuhn per Mail mal geschickt…

Hallo,

hätte er doch besser noch mehr gespart und einen Mitbewerber der Post genommen, der billiger ist und versichert versendet.

Jetzt sollte er erst mal bei der Post das Päckchen als verloren melden. Vielleicht findet es sich ja wieder. Du hast doch sicher eine Quittung bekommen. Und der Postler kann sich ja vielleicht auch an dich erinnern. Vor allem, wenn das in einem Paketshop war. Da ist der Andrang nicht so groß und man kann sich eher an einen Kunden erinnern.

Und er sollte belegen können, dass er tatsächlich zwei Handys hatte. Das kann den schlechten Geruch des Betruges sicher relativieren.

Da Versand ja auch die Verpackungskosten, Sprit und Abnutzung bis zur Post umfasst, kann man sicher nicht so einfach darauf schließen, dass dadurch ein versicherter Versand ausgemacht war.

Dann kommt unter Umständen noch dazu, ob er wirklich noch Privatverkäufer ist, oder ob er das gewerblich betreibt.

Was mich stutzig machen würde ist, dass der Kunde UNMITTELBAR über einem Anwalt reagiert. Schließlich kann er doch gar nicht wissen, ob du das Handy überhaupt schon verschickt hast oder ob es als Paket immer noch unterwegs ist. Wie lange hat es denn gedauert? Gab es eine Korrespondenz?

Gruß

Peter

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Es gibt wirklich keinen Grund zur Verzweifelung. Mit einem Zeugen wird die Sache ja noch einfacher. Und materiell-rechtlich ist „Herr Kuhn“ sowieso im Recht.

Levay

Paket vs Päckchen

sobald das packet zur post gegangen ist, trägt die post die
verantwortung über das paket. man muss nur beweissen das man
das paket zur post gebracht hat, das kann aber rückverfolgt
werden ( von der post )

Hi,

du kennst aber schon den Unterschied zwischen Paket und Päckchen? Als letzteres wurde es nämlich verschickt.

Gruß
Sticky

Hallo!

verzweifelte Grüße

Kein Grund zur Verzweiflung. Diese Ebay-Geschichten beschäftigen zwar in letzter Zeit die Gerichte am laufenden Band, aber selbst wenn es mal zu einer Betrugsanzeige kommt und man dann noch das Pech hat, das ein übereifriger Amtsanwalt Anklage erhebt und dann noch, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, muss immer noch dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden. Und das ist, selbst wenn man annehmen wollte, da habe jemand jemanden betrogen, so gut wie unmöglich. Denn: Es ist nicht wirklich ungewöhnlich, dass bei der Post Sendungen verloren gehen (auch wenn’s mir noch nie passiert ist).

Neulich erlebt:
Angeklagter hatte ein Handy verkauft, auf Wunsch des Käufers unversichert verschickt, Handy kam nicht an.
Anklage, Hauptverhandlung, Problem: Wie will man beweisen, dass der Verkäufer das Handy nicht abgeschickt hat? Bei einem normalen Päckchen bekommt man keinen Einliefeurngsbelegt wie beim Paket, das ist nunmal so. Wie soll denn nun das Gericht davon überzeugt werden, dass die Einlassung, man habe das Ding unversichert als Päckchen verschickt, nicht stimmt? Da bleibt selbst der Staatsanwaltschaft nicht viel mehr übrig, als einen Freispruch zu beantragen.
Ein Handy an zwei Personen zu verkaufen, das könnte natürlich den Verdacht des Betruges nähren. Aber wenn jemand bezeugen kann, dass man eben zwei baugleiche Geräte zum Verkauf hatte, dann würde ich mir auch da keine Sorgen machen.
Also, alles halb so wild. Was die zivilrechtliche Seite angeht hat Levay ja schon gesagt, was Sache ist.

Gruß,

Florian.

Anwaltsschreiben
ich stelle hier mal das Anwaltsschreiben rein und Herrn Kuhn seine Antwort:

Sehr geehrte Frau ----------------,

namens und in Auftrag unseres Mandanten Herrn --------, fordern wir Sie hiermit auf die erhaltenen Kaufpreissumme des Samsung SGH 500 Handys ihm zurück zu erstatten und die anfallenden Kosten zu tragen.

Eine uns legitimierende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sie haben über ebay das oben genannte Handy angeboten.

Am 19.09.2006 einigten Sie sich per E-Mail auf ein Kaufpreis von 100,00 €.

Unser Mandant überwies Ihnen 107,00 €. Die Summe setzte sich zusammen aus 100,00 € Kaufpreis und 7,00 € für den versicherten Versand.

Am 20.09.2006 schrieben Sie per E-Mail, das Sie das Angebot bei ebay nicht mehr beenden konnten, da es schon 12 vor Angebotsende war. Sie sicherten unseren Mandanten jedoch zu, dass der Kauf trotzdem 100 % zustande komme und gaben Ihre korrigierte Bankleitzahl durch.

Rückblickend ist es fragwürdig – wie sie 2 Käufern ein Handy 2x verkaufen und übereignen wollten.

Sie haben offenbar 2 Kaufverträge abgeschlossen. Einmal durch die Einigung per E-Mail mit unseren Mandanten und 1x durch den Zuschlag bei der Ebay Auktion.

Erfolgreiches Gebot:

EUR 131,00

Endet:

20.09.06 20:58:03 MESZ

Versandkosten:

EUR 7,00
Versicherter Versand
Service nach: Deutschland

Versand nach:

Deutschland

Artikelstandort:

Magdeburg, Deutschland

Übersicht:

18 Gebote

Käufer:


Am 20.09.2006 erhielt der Käufer „+++++++“ über Ablauf der ebay-Auktion den Zuschlag des Handys für einen Kaufpreis von 130,00 €.

Nachdem das Handy nicht geliefert wurde, fragte unser Mandant bei dem oben aufgeführten Käufer nach.

Frage von +++++++++++++++++

hallo,
ich habe eine Frage, Sie habe ein Handy Samsung D-500 mit ArtikelNr. 1200++++++2 gekauft. Haben Sie das vom Verkäufer bekommen oder nicht? weil er hat mir dasselbe Handy mit selbe Eigenschaft als Sofortkaufen verkauft hat. Und er meint, dass er mir das Handy als unversicht geschickt hat.Obwohl das versichert sein muss. und seit ein Monat habe ich gar nichts bekommen. Wenn Sie das handy das bekommen oder nichts bitte sagen Sie mir Bescheid.
Ich wäre IHnnen sehr Dankbar, wenn Sie schnell wie möglich auf meine Frage antworten könnten, das ist dringen!
mfg.

Vielen Dank,
eBay

Frage eines eBay-Mitglieds - Jetzt antworten

Diese Nachricht wurde von eBay im Namen eines eBay-Mitglieds über die Funktion „Meine Nachrichten“ zugestellt. Rückantworten per E-Mail können nicht an das eBay-Mitglied weitergeleitet werden.

Frage von ++++

Aktivität von ++++ (letzte 90 Tage):

? Ich habe auf 0 Artikel von ++++++ geboten.

+++++( 49)

Positive Bewertungen:

94,5%

Mitglied seit:

07.12.02

Ort:

Deutschland

Angemeldet bei:

www.ebay.de

Ja, habe ich


Offenbar hat der Käufer, der über die Auktion das Handy ersteigert hat, dieses auch erhalten. Da es sich um ein gebrauchtes Handy mit haargenau der gleichen Beschreibung (vorherige Verwendung, Funktionen, Garantie, Zubehör) handelt ist offensichtlich unmöglich – das Sie dieses Handy nicht ein zweites mal versenden bzw. übereignen konnten.

Am 27.09.2006 sendeten Sie unseren Mandanten eine E-Mail, das sie das Geld erhalten haben und das Handy an dem Tag auch verschickt hätten.

Der Bitte unseres Mandanten Ihre Adresse zu nennen sind sie nicht nachgekommen. Sie verwiesen nur auf das angeblich versendete Päckchen, auf der Ihre Adresse als Absender zu finden sei. Da er das Päckchen bis heute nicht erhalten hat - fordern wir Sie hiermit ausdrücklich zur Nennung Ihrer Adresse auf.

Unser Mandant hat 7,00 € zuzüglich für den versicherten Versand bezahlt. Es ist offensichtlich, das das – wie oben in der kopierten ebay-Anzeige aufgeführt, die Summe für einen versicherten Versand.

Am 06.10.2006 versprachen Sie eine Nachforschung, wenn das Paket in einer Woche nicht angekommen sein würde.

Am 12.10.2006 haben Se plötzlich gesagt, das sie keinen Beleg hätten, da unser Mandant angeblich keinen versicherten Versand gewünscht und auch nicht bezahlt haben soll.

Der ursprüngliche Kaufvertrag beruhte auf den Bedingungen der ebay Auktion, bei der der versicherte Verkauf für 7,00 € mit angeboten wurde.

Da unser Mandant um Versendung gebeten hat und Ihnen dafür zusätzlich 7,00 € überwiesen hat- wurde damit auch ein versicherter Verkauf vereinbart.

Wir fordern Sie nunmehr auf die überwiesene Summe von 107,00 € zuzüglich notwendig gewordener Anwaltskosten auf unser unten stehendes Konto zu überweisen.

Liqidation:

+++++++++++++++

Der von Ihnen zu zahlende Gesamt-Betrag beläuft sich somit auf 152,24 €.

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

06.11.2006 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto.

Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werden wir die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Im Übrigen werden wir das ebay Auktionshaus, ggf. neben Herausverlangen Ihrer Adresse, über den gesamten Vorgang unterrichten.

Des Weiteren werden wir unseren Mandanten anraten Strafanzeige wegen Betruges gegen Sie zu stellen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Antwort von herrn Kuhn
Sehr geehrte Frau ,

in der unten bezeichneten Angelegenheit muss ich Ihnen leider mitteilen,das Sie mir zu unrecht Betrug vorwerfen.
Ich habe das Handy zwei Mal besessen,sonst hätt ich dies unmölich zwei Mal verkauft.
Ihr Mandant teilte mir lediglich den Kaufpreis mit aber keine Versandart.7€ bedeuten nicht gleich versicherter Versand.Ich könnte auch 30€ verlangen, heißt das dann automatisch das ich es über China verschicke weil der Versand so hoch ist?NEIN.Der Käufer hat mir keine Versandart angegeben und ich habe zu meinen Gunsten eine gewählt.Ich habe es als Päckchen verschickt,das Risiko lag in dem Falle dann beim Käufer, da er wie gesagt kein versicherten Versand gewünscht hat.
Ich habe sogar einen Zeugen der den Versand mitverfolgte und auch bezeugen kann das zwei Handys existierten.Ich wollte zunächst erst ein Handy verkaufen um zu schauen welchen Preis ich dafür erhalte und hätte danach entschieden ob ich das zweite auch über Ebay verkaufe.Als ihr Mandant mich dann -eigentlich auch noch zu unrecht,laut den AGBs von Ebay-anschrieb und mir das Angebot machte,war ich über diese Summe sehr erfreut und nahm das Angebot an.
Ich werde mir jetzt ebenfalls einen Anwalt nehmen um die genaue Rechtslage zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Die Anwältin
unterstellte Herrn Kuhn die Unmöglichkeit im Besitz von zwei
Handys zu sein,mit denselben Angaben,Alter ect.pp.

Wer behauptet muss beweisen. Unterstellen kann die Anwältin viel.

Hinzukommend stellte die Anwältin unberchtigter Weise fest,das
der Käufer mit der Überweisung von 7€ den versicherten Versand
meinte. Herr Kuhn dem quasi einwilligte indem er das Geld so
annahm.

Das ist keine Feststellung. Wenn nichts anderes vereinbart war hat der Verkäufer freie Wahl der Versandart.
Wie schon treffend bemerkt wurde geht die Gefahr beim Versand auf den Käufer über.
Ich würde nichts zurückzahlen. Herr Kuhn kann bei der Post versuchen herauszubekommen wo das Päckchen geblieben ist, mehr nicht.
Herr Kuhn kann daraus lernen das es vielleicht sinnvoller gewesen wäre wenn er einen anderen Paketdienstleister gewählt hätte. Dort hätte er für weniger Geld einen versicherten Versand erhalten. Weiterhin könnte Herr Kuhn daraus lernen das man die Versandart dann besser im Vorwege mit dem Käufer abstimmt.

Gruss Sebastian

du kennst aber schon den Unterschied zwischen Paket und
Päckchen? Als letzteres wurde es nämlich verschickt.

das ist EGAL. sobald die post den auftrag angenommen hat ( egal ob packet, päkchen, brief ) muss sie für die zustellung sorgen, oder dafür haften

gruss