Hallo Hans-Jürgen
wenn das stimmt, was Du sagst, hätte der Käufer ja ein
unangemessenes Risiko. Diesen Disclaimer findet man
mittlerweile bei fast jeder Auktion.
Exakt. In seinem Bestreben, die Verbraucher vor den bösen Unternehmern zu schützen, ist der Gesetzgeber maßlos übers Ziel hinaus geschossen und hat jeden Kauf von Privat mit ausgeschlossener Gewährleistung zu einem russisch Roullette gemacht.
Deine Philosophie geht ja
dahin, dass der Käufer bei wirksam ausgeschlossener
Gewährleistung auch beim Kauf keine Rechte hat. (Unstrittig
ist, dass er keine Rechte hat, wenn das Ding später
kaputtgeht)
Das hat mit Philosophie nichts zu tun: Die Fristen für die Gewährleistung, bzw. den Ausschluß der selben, beginnen sofort zu laufen und nicht erst in einer nicht näher bestimmten Zukunft („später“).
Aber beim Kauf muss auch ein Privatverkäufer seinen Teil des
Vertrages erfüllen, muss also ein Teil liefern, was der
Beschreibung entspricht. Wenn es nicht als defekt
gekennzeichnet ist, muss es bei Übergabe auch funktionieren.
Das ist eine kaum haltbare Interpretation des Gesetzes.
Gegenbeispiel: Man bestellt bei Quelle einen Videorekorder und bekommt ein defektes Teil geliefert (kann passieren). Ist Quelle jetzt mit allen Konsequenzen vertragsbrüchig geworden? Nein, Quelle hat lediglich mangelhafte Ware geliefert und muß diese nun gemäß BGB auf deren Kosten reparieren bzw. austauschen. Und das ist genau das selbe bei dem Privatverkäufer, mit dem Unterschied, daß dieser sich vorher von der Verpflichtung, für Sachmängel zu haften, freisprechen kann. Die Reparatur trägt also in dem Fall der Käufer.
Ansonsten wäre es ja ein Vabanque-Spiel, überhaupt von einem
Privaten etwas zu kaufen : man muss hoffen, dass das Ding auch
tatsächlich funktioniert.
Ja, genauso ist das. Die meisten Leute sind sich dessen nicht bewußt und bieten fröhlich bei technischen Geräten von Privat mit ausgeschlossener Gewährleistung.
Oder anders : Ich verkaufe einen
supertollen Audi A8 über ebay und liefere einen Schrottwagen
mit der Erklärung, dass ich Privatverköufer bin und der Käufer
rechtlos ist.
Wenn Du im folgenden Rechtsstreit an einen Richter gerätst der das Gesetz streng auslegt, könntest Du mit der Nummer sogar durchkommen.
Ich kann nur dringend davon abraten, bei eBay oder sonst wo Waren von Privat zu ersteigern, bei denen die Gewährleistung komplett ausgeschlossen wurde. Ist die Ware defekt, hat man normalerweise keine Chance, sein Geld wieder zu bekommen.
viele Grüße,
Ralf