Es wird ein EBAY-Markenartikel (20€) ersteigert, der sich im Nachhinein als minderwertiges Plagiat herausstellt. Der Käufer setzt sich aufgrund dieses Mangels mit dem Verkäufer in Verbindung. Dieser bittet um Rücksendung des Artikels und bestätigt schriftlich die Erstattung der Kosten. Nachdem das Plagiat fotografiert wird (wegen Beweissicherung) der Artikel, wie gewünscht, zurückgeschickt. Nach wiederholter Aufforderung schickt der Verkäufer das Geld jedoch nicht!! zurück. Es besteht der Verdacht, daß der Verkäufer, mit der Bitte um Rücksendung, nur das Plagiat sicher stellen wollte, damit kein Beweis des Betruges mehr vorliegt.
Die gerichtl. Mahnstelle erteilt die Auskunft, daß letztlich bei einem Prozeß das Amtsgericht des Verkäufers zuständig ist und daß bis 5000€ kein Anwalt benötigt wird. Sollte man hier mit Hilfe eines gerichtl. Mahnbescheides gegen den Verkäufer vorgehen.
Huhu!
Wenn man das Geld wiederhaben will, dann ist so ein Mahnverfahren eine Spitzen-Idee. Ein Anwalt würde sogar noch mitteilen, dass das streitige Verfahren am Gerichtsstand des Käufers durchzuführen wäre.
Hallo „worlwidefab“,
da bin ich nun irritiert, mit der Bemerkung „Rechtsanwalt“. Man braucht doch angeblich gar keinen Anwalt unter 5000€. Ist nun das Amtsgericht des Käufers oder des Verkäufers für einen möglichen Prozeß zuständig?
-Bernst-
Guten Tag auch,
Es besteht der Verdacht, daß der Verkäufer, mit der Bitte um
Rücksendung, nur das Plagiat sicher stellen wollte, damit kein
Beweis des Betruges mehr vorliegt.
Da der clevere Käufer ein Beweisfoto gemacht hat (und vermutlich den Schriftverkehr auch noch aufgehoben hat) sollte er in diesem fiktiven Fall mal dem Verkäufer klar zu verstehen geben, dass dieser sehr kurz vor einem Strafverfahren stehen könnte. Und die 20 Euro Rückerstattung demzufolge bis -gestern eintreffend- erwartet werden
Wenn er dann nicht hört…
Schönes Wochenende noch
Oliver
Hallo Bernst,
natürlich könnte man das Geld von seiner Bank auch einfach rück überweisen lassen. Ich weiß nicht genau, aber ich glaube das kann man inerhalb von sechs Wochen machen. Musst du hier mal Jemanden fragen.
Gruß
Hallo „worlwidefab“,
da bin ich nun irritiert, mit der Bemerkung „Rechtsanwalt“.
Man braucht doch angeblich gar keinen Anwalt unter 5000€.
Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, was aber dann bedeutet, dass man sich um alles selbst kümmern muss.
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben eine Frist für die Rückzahlung des Geldes zzgl. Auslagen (Mahnschreiben, Rücksendung) setzen.
Am Tag nach Fristablauf noch einmal ein Einschreiben, noch einmal eine Nachfrist von wenigen Tagen setzen, auch die Kosten für das Einschreiben hinzuaddieren und ihm schreiben, dass Du die Sacheunmittelbar nach Fristablauf Deinem Anwalt zwecks zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schritte übergeben würdest.
Reagiert er immer noch nicht, gehe zu einem Anwalt. Der Anwalt nimmt soweit ich weis rund 40 Euro für eine Erstberatung, schreibt für ein paar Euro einen Brief an den Verkäufer, wird ihm auch noch einmal drohen, Strafantrag wegen Betrugs zu stellen.
Er wird den Verkäufer auffordern, die Summe zzgl. seiner Auslagen zu zahlen.
Wenn der Verkäufer dann immer noch stur bleibt, wird Dein Anwalt den Mahnbescheid erwirken, bei Widerspruch des Verkäufers dann ggf. in Absprache mit Dir auch Klage erheben.
Risiko bei der Sache: wenn der Verkäufer insolvent ist oder jetzt wird, bleibst Du auf den Kosten für Deinen Anwalt, Auslagen, Mahnbescheid usw. sitzen, auch wenn Du den Prozess gewinnst.
Du hast dann einen sogenannten Titel, der die nächsten 30 Jahre vollstreckt werden kann. Das Vollstrecken macht der jeweilige Gerichtsvollzieher (GV) am Wohnort des Verkäufers, den Du aber auch wieder erst mal im Voraus bezahlen musst.
Falls Du ene Rechtschutzversicherung (RS) hast, würde die für sowas normalerweise einspringen. Dein Anwalt stellt dort eine Anfrage auf Kostenübernahme. Meist hat man einen Selbstbehalt, den muss man mindestens zahlen. Und letztendlich: die RS zahlt auch nicht alles, wenn z.B. langfristig nichts zu holen ist, kannst Du den GV nicht endlos oft auf Kosten der RS zum Schuldner schicken.
Ist
nun das Amtsgericht des Käufers oder des Verkäufers für einen
möglichen Prozeß zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Käufers. Bei Privatpersonen gilt eine Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandorts nicht.
Meine Meinung: mindestens das mit den Einschreiben durchziehen, evtl. auch den Anwalt einen Brief schreiben lassen.
Ich habe das jetzt 2x hinter mir, hat immer was gebracht: mir mein Geld, dem Anwalt dankbare Arbeit und auch Geld, dem Verkäufer viel Ärger auch mit der Staatsanwaltschaft und zwei Drecksäcke weniger bei Ebay!
Grüße
Holygrail
Hi, das ist Falsch!
Eine Lastschrift kann zurück geordert qwerden aber keine Überweisung.
MfG ramses90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Reagiert er immer noch nicht, gehe zu einem Anwalt. Der Anwalt
nimmt soweit ich weis rund 40 Euro für eine Erstberatung,
Das wäre bei einer Forderung von 20 Euro ganz schön happig. Die Durchführung des Mahnverfahrens - fehlerfrei - kostet beim Anwalt EUR 35,70.
Hallo!
Man braucht doch angeblich gar keinen Anwalt unter 5000€.
Was nicht heißt: Man darf sich keiner anwaltlicher Hilfe bedienen.
Ist
nun das Amtsgericht des Käufers oder des Verkäufers für einen
möglichen Prozeß zuständig?
Das kann man sich aussuchen.
Ich weiß nicht genau, aber ich glaube …
dann lass bitte solche Antworten. Sie sind falsch, verwirren nur den Fragesteller und haben daher in einem Expertenforum nichts zu suchen.
Gruß
S.J.
Immerhin hat sie doch den guten Rat gegeben, hier mal zu fragen…
Nötigung
Hallo,
er in diesem fiktiven Fall mal dem Verkäufer klar zu verstehen
geben, dass dieser sehr kurz vor einem Strafverfahren stehen
könnte. Und die 20 Euro Rückerstattung demzufolge bis -gestern
eintreffend- erwartet werden
autsch. Das könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen, womit sich der Käufer selbst strafbar machen würde. Schlechte Idee…
Gruß
S.J.
Nötigung? Wegen der Androhung rechtlicher Schritte? mh?
Danke für die Antworten!
EBAY ist ja ein idealer Tummelplatz für solche Gauner.
Wenn man im Rollstuhl sitzt, will man doch nicht noch 300 km zum Prozeß fahren. Deshalb war die Frage nach dem zuständigen Amtsgericht, falls es dazu kommen sollte. Ein Rechtsanwalt ist bei dem geringen Streitwert ohnehin ausgeschlossen.
Mir geht es eigentlich in erster Linie darum Gaunern das Handwerk zu legen, damit nicht auch noch Gutgläubige geschädigt werden. Sonst macht man doch wegen 20€ nicht so einen Aufstand, und die Gerichte sind auch nicht besonders „scharf“ auf solche Fälle.
Falls der Unterlegene vor Gericht unterliegt, ist es zwar wie beim Skat: „Wer verliert bezahtl“, aber möglichwerweise hat der Beklagte schon den Offenbarungseid geleistet. Deshalb ist ein RA erst mal außen vor.
Eine Anzeige bei der Polizei sollte jedoch auf alle Fälle separat erfolgen.
Deshalb die Fragen:
- Welches Amtsgericht zuständig ist und
- muß man selbst anwesend sein, wenn kein RA beauftragt ist
Nötigung? Wegen der Androhung rechtlicher Schritte? mh?
Tröndle/Fischer 50., 1396. Rn. 50
Wie gesagt: Es könnte…
Ich wäre mit so etwas immer sehr vorsichtig und würde zumindest bei der Wortwahl aufpassen. Die in dem Posting verwendete Formulierung halte ich für mehr als grenzwertig.
Gruß
S.J.
Hallo
Danke für diese Ausführung. Bin grade selber dabei möglicherweise so ein Verfahren in die Wege zu leiten. Aber noch gebe ich dem Verkäufer etwas Zeit.
Dafür gibt’s ein Sternchen*
Gruß
Ein Rechtsanwalt ist
bei dem geringen Streitwert ohnehin ausgeschlossen.
Warum?
Sonst macht man doch wegen 20€ nicht so
einen Aufstand, und die Gerichte sind auch nicht besonders
„scharf“ auf solche Fälle.
Wenn mir jemand Geld schuldet, hole ich mir das. Und Richter werden nicht nach Streitwert bezahlt, die sind im Gegenteil froh, wenn er niedrig ist, um so schneller ist das Urteil verfasst.
Falls der Unterlegene vor Gericht unterliegt, ist es zwar wie
beim Skat: „Wer verliert bezahtl“, aber möglichwerweise hat
der Beklagte schon den Offenbarungseid geleistet. Deshalb ist
ein RA erst mal außen vor.
Da höre ich doch wieder das Märchen vom teuren Anwalt raus. Also los, sag mir, was Du schätzt, wie teuer so ein Anwalt ist, und ich sage Dir, wie weit Du daneben liegst.
Eine Anzeige bei der Polizei sollte jedoch auf alle Fälle
separat erfolgen.
Warum „auf alle Fälle separat“? Was spricht gegen ein Adhäsionsverfahren?
- Welches Amtsgericht zuständig ist und
Habe ich bereits beantwortet
- muß man selbst anwesend sein, wenn kein RA beauftragt ist
Irgendjemand muss in einer möglichen mündlichen Verhandlung anwesend sein, sonst wird die Klage mit Versäumnisurteil abgewiesen.
Hallo,
ich würde dem Käufer in diesem fiktiven Fall raten Ebay einzuschalten. die haben auch ein grosses´Interesse daran, dass ihre Plattform nicht für Betrug missbraucht wird.
Das mit dem MB geht natürlich, allerdings: es graft sich ob sich der Aufwand lohnt. Zwar zahlt die Kosten der Schuldner, falls ein anschliessender Vollstreckungsbescheid ergeht (wenn der Gläubiger keinen Widerspruch einlegt).
Je nachdem wie es mit dem Schuldner aussieht kann aber nicht vollstreckt werden, falls der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat (ca 900-1000EUR/MOnat) . Wenn er im Ausland lebt gestaltet sich die Vollstreckung noch schwieriger.
Wenn der Gläubiger Widerspruch gegen den MB einlegt muss der Käufer erstmal einen Vorschuss an die Gerichtskasse leisten, damit überhaupt das streitige Verfahren eröffnet wird. Obsiegt der Käufer dann im Prozess kann er aus dem Urteil vollstrecken, wie oben beim Vollstreckungsbescheid. Mit den selben Risiken
bon WE
Huhu,
Hi, das ist Falsch!
Eine Lastschrift kann zurück geordert qwerden aber keine
Überweisung.
Naja, die 6 Woche sind falsch, bei ein paar Minuten geht es noch.
Sollte man allerdings nicht zur Gewohnheit werden lassen. Die Dt. Bank hat mir dafür 10 EUR berechnet 
Hallo,
ich würde dem Käufer in diesem fiktiven Fall raten Ebay
einzuschalten. die haben auch ein grosses´Interesse daran,
dass ihre Plattform nicht für Betrug missbraucht wird.
Ich kenne auch eine Person A, welche auch einen Betrugsfall an ebay gemeldet hat … es hat ebay einen feuchten Kehricht interessiert, erst als der Brief vom Anwalt im Briefkasten war kroch Person B wieder aus seinem Loch …
Das Risiko ist eben da - es kann sein, dass man das Geld wiedersieht wenn man rechtliche Schritte einleitet - oder aber auch auf den Kosten sitzenbleiben, das ist eine Gewissensfrage.
Grüße