Hallo,
ich lese in letzer Zeit des öfteren, im Zusammenhang mit
„Betrugsfällen“, dass verschiedene Versprechungen Anzeige zu
erstatten eine Nötigung darstellen - wie ist das genau?
die Diskussion läuft etwas weiter unten bereits: /t/ebay-betrug-und-gerichtl-manbescheid/5165672/15
In den Kommentaren zum StGB gibt es keine eindeutigen Aussagen. Es kommt, wie immer auf den Einzelfall hin. Liegt eindeutig eine Straftat vor, kann man natürlich erwähnen, dass man den Vorgang strafrechtlich überprüfen lässt. Handelt es sich aber um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, was bei einfachem „nicht liefern“ in der Regel der Fall ist, und man möchte mit einer objektiv unbegründeten Strafanzeige Druck auf den Handelspartner ausüben um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzudrücken, würde ich den Tatbestand der Nötigung bejahen. Insbesondere, wenn ein „wenn Du nicht … dann…“ geäußert wird.
Schönes Beispiel hierzu: http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/5167180…
Bin auf andere Ansichten gespannt…
Gruß
S.J.