EBAY-Betrug und gerichtl. Manbescheid

Nötigung? Wegen der Androhung rechtlicher Schritte? mh?

Tröndle/Fischer 50., 1396. Rn. 50

Wie gesagt: Es könnte…

Ich wäre mit so etwas immer sehr vorsichtig und würde zumindest bei der Wortwahl aufpassen. Die in dem Posting verwendete Formulierung halte ich für mehr als grenzwertig.

Gruß

S.J.