ich lese in letzer Zeit des öfteren, im Zusammenhang mit „Betrugsfällen“, dass verschiedene Versprechungen Anzeige zu erstatten eine Nötigung darstellen - wie ist das genau?
Nehmen wir mal an, dass K etwas bei VK kauft, dieser aber nicht liefert. K tritt vom Kaufvertrag zurück und will ebenso sein Geld wiederhaben. Es kommt nichts und K will einen erbosten Brief schreiben, in dem er eine letzmalige Frist setzt und sonst Strafanzeige stellt.
Wie ist sowas zu formulieren, dass K klar macht was er vorhat (denn dieses „Versprechen“ ist doch ab und zu recht wirksam), jedoch ohne dass er Angst haben muss selbst angezeigt zu werden? Gibt es da eine halbwegs klare Grenze?
ich lese in letzer Zeit des öfteren, im Zusammenhang mit
„Betrugsfällen“, dass verschiedene Versprechungen Anzeige zu
erstatten eine Nötigung darstellen - wie ist das genau?
In den Kommentaren zum StGB gibt es keine eindeutigen Aussagen. Es kommt, wie immer auf den Einzelfall hin. Liegt eindeutig eine Straftat vor, kann man natürlich erwähnen, dass man den Vorgang strafrechtlich überprüfen lässt. Handelt es sich aber um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, was bei einfachem „nicht liefern“ in der Regel der Fall ist, und man möchte mit einer objektiv unbegründeten Strafanzeige Druck auf den Handelspartner ausüben um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzudrücken, würde ich den Tatbestand der Nötigung bejahen. Insbesondere, wenn ein „wenn Du nicht … dann…“ geäußert wird.