eBay = Einkommen?

Hallo zusammen,

würden im Falle des Beantragens von Alg II Zahlungen aus eBay-Verkäufen (nicht gewerblich, unregelmäßig) als Einkommen angerechnet werden?

Danke im Voraus!

Goetz

MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit editiert

Hallo

würden im Falle des Beantragens von Alg II Zahlungen aus
eBay-Verkäufen (nicht gewerblich, unregelmäßig) als Einkommen
angerechnet werden?

Wird es nicht. Es wird so behandelt wie Flohmarktverkäufe.

Die Klamotten werden ja (im Prinzip) dem Vermögen zugerechnet, und wenn man die alten Klamotten verkauft und sich davon neue kauft, wird nur die Form des Vermögens verändert. Man verwandelt Sachvermögen in Geldvermögen.

Das Problem bei der Gewinnermittlung von Flohmarktverkäufen ist ja immer, dass man in der Regel den Wert der Sache nicht so einfach ermitteln kann. (Bei normalen Verkäufen zieht man ja (u.a.) den Einkaufs- vom Verkaufspreis ab und hat dann den Gewinn). Bei Flohmarktverkäufen muss Wert der Sache also geschätzt werden, und der liegt im Zweifel so hoch wie der erzielte Preis, so dass sich immer ein Gewinn von 0,00 € ergiebt. So hat es mir jedenfalls vor kurzem ein Finanzbeamter erklärt.

Ich kann aber nicht ganz ausschließen, dass es hierzu - Alg II betreffend - irgendein neueres Urteil oder eine neuere Beschlussfassung o.ä. gibt.

Viele Grüße Simsy

Hallo Simsy,

bin zwar juristischer Laie, möchte dir aber anyway bzgl. deiner pauschalen Entwarnung ein wenig widersprechen.

Denn unlängst kam mir der Fall einer ebay-Verkäuferin zu Ohren, die ganz gewaltige Probleme mit dem Finanzamt bekommen hatte. Denen fiel es ausnehmend schwer, bei monatlich 1500 Transaktionen von ner reinen Veräußerung ihrer privaten Habseligkeiten auszugehen.

Meine Wenigkeit hatte in letzter Zeit sehr oft das Vergnügen, bei gewonnenen Privatauktionen der recht eindringliche Bitte der Verkäufer gewahr zu werden, doch bitte von einer Bewertung gänzlich abzusehen.

Beim ersten Mal dachte ich zunächst, man meinte eine Negativbewertung, da Artikel und Abwicklung tadelloser Natur waren, gab ich dem VK ne gute. Der, alles andere als begeistert, teilte mir aufgrund meiner irritierten Nachfrage mit, das „Amt“ würde emsig bei den ebayern mitlesen und die Anzahl der Transaktionen sähe man wohl ausschließlich anhand des Bewertungsprofils.

Die nicht bewertungserwünschten Artikel waren übrigens ausnahmslos, obgleich von Privatverkäufern, ganz offensichtlich ungebrauchte Neuware.

So der Ursprungsposter tatsächlich nur von Zeit zu Zeit nen ollen Kochtopf verscherbelt, hättest du natürlich recht. Anderenfalls wäre ich da eher vorsichtig.

Gruß

Awful Annie

Hallo, erst mal danke für die Antworten! Ich meinte genau das, nämlich ab und zu etwas zu verkaufen, die zu klein gewordene Kinderjacke, die kürzlich erneuerte alte Grafikkarte u.s.w… So zwischen null und zehn Transaktionen etwa monatlich.