Ebay und seine Tücken

Folgendes Geschehen:
Habe über ebay einen Artikel zu verkaufen versucht.Handy,Samsung sgh e700!
Nach nur wenigen stunden schrieb mich ein mitgleid an,ob ich die ware nicht so kaufen könne.Ich war damit einverstanden, denn so erspar ich mir die Verkausfsgebühr.Er überwies 160€ inklusive Versand.
Ich habe das Handy als Päckchen versendet, um geld zu sparen.Nun behauptet der Typ, das Handy ist nicht angekommen.Er will mich anzeigen.Ich find edas total ungerecht!Es kann doch nicht sein, das meine Ware weg ist, er sie vielleicht sogar hat und ihm das geld zurückzahlen muss.Das Handy wurde samt kaufbeleg verschickt,als Garanti, ich habe keinerlei nachweise, außer zeugen, das es das handy wirklich gab.Ich habe das Handy zusammen mit einer Freundin versendet.Die könne das bestätigen.Aber wer glaubt das schon.
Ich fühle mich total übers Ohr gehauen, warscheinlich war das noch ein abgekartetes Spiel.Wie kann ich mcih dagegen wehren?

Auszüge des Email-Kontakts:

Ihre Frage war:
„„Hallo! Für wieviel würden Sie mir das Handy sofort verkaufen?
Gruß
dude041981 Hinweis: Es geht mir bei der Anfrage um einen
„„Sofort Kauf““
im Sinne der gleichnamigen Ebayoption. Gerade aus dem Grund des
Käuferschutzes will und darf ich Sie zu einem eventuellen
Verkauf außerhalb von Ebay nicht ermutigen. Es liegt mir also
fern Sie aufzufordern Ihre Auktion abzubrechen.
Sollten wir über einen Festpreis einig werden, bekommen wir
das bestimmt geregelt.““

ANTWORT:
Hallo, das Handy ist ohne Branding und ich würde es zum
Sofortkauf von 170?anbieten. Liebe Grüße

SEINE Antwort:

Hallo,

das ist mir leider zu viel!

Wie wäre es mit 160 EUR inkl. Versand als Paket?!
Gruß Jürgen

MEINE ANTWORT:
Hallo,

ja damit wäre ich auch einverstanden.Wie wollen wir das

machen?Ich beende das Angebot vorzeitig und sie übrweisen?

SEINE ANTWORT:

ja genau

MEINE ANTWORT:
Hallo,
ok habe das Angebot beendet, nach Geldeingang geht die Ware sofort
raus.
Hier meine Bankdaten.
Aileen S.+++++
Sparkasse +++++
BLZ:81++++
Kto:563++++

SEINE ANTWORT:

Okay… Das handy ist ja auch wirklich nagelneu? Kein Austauschgerät?

Ich hätte da nur noch ein Anliegen,

die Ware würde betrieblich gekauft und auch genutzt werden.
Deswegen benötigen wir für solche Geschäfte eine Bestätigung der
Kosten um diese am Jahresende gegen rechnen zu können (wegen
Steuer etc, natürlich keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst, da es
ja ein
Privatverkauf ist).
Deswegen würde ich Sie bitten eine von mir vorbereitete Quittung
zu unterschreiben und mit zu schicken, wenn das für Sie in Ordnung
ist.
Ich benötige nur noch Ihre Adresse (Vorname, Nachname und
Anschrift) etc…
dann bereit ich den Beleg vor und maile diesen Ihnen zu.
Dann wird das Geld überwiesen und Sie schicken bei Erhalt des
Geldes, Handy mit Quittung raus, ok?!

Sollten Sie Wert darauf legen, dass wir uns noch gegenseitig
bewerten, dann müsste man das Handy halt als Sofort Kauf
einstellen bzw wiedereinstellen.
Darüber hinaus müssten wir einen Termin vereinbaren, so dass mir
das Handy keiner wegschnappt! :smile:

Gruß Jürgen

MEINE ANTWORT:

Ja das Handy ist superneu, mit Displayfolie und alle Zubehhöre sind
eingeschweißt.

Also meine Anschrift für die Quittung ist:
Aileen S.
+++++++Str ++++
39+++ Magdeburg

Telefonnummer:0391-+++++++

Auf die Bewertung verzichte ich und spare mir die Einstell- und
Verkaufsgebühr.:wink:

SEINE ANTWORT:

Hallo! Das Geld ist auf Ihr Konto unterwegs (siehe Überweisungsbestätigung
im Anhang)!

Bitte auf jeden Fall folgenden Lieferadresse verwenden:

Adrian M.
++++++
69++++ Neckargemünd

Bitte mailen Sie uns nach Versand die Paketnummer umgehend zu. Danke

Und vergessen Sie bitte die Quittung nicht!!!

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Metzger

Hinweis:

Ich weiße Sie hiermit darauf hin, dass Sie einen rechtsverbindlichen
Kaufvertrag eingegangen sind. Dieser besteht aus Angebot, Annahme, Bezahlung
und Lieferung. Sollte letzteres nicht erfolgen, folgt zweifelsohne eine
Anzeige. Sollten auch Telefonnummer, sowie Adresse inkorrekt sein, haben wir
immer noch die Bankverbindung. Die restlichen Daten zu ermitteln, ist ein
Kinderspiel.

Dieser Zusatz ist nicht persönlich zu nehmen, aber aufgrund schlechter
Erfahrungen der letzten Zeit, muss dies erwähnt werden, damit potentielle
Verkäufer, die mit dem Gedanken spielen, gewarnt sind. Des weiteren gehe ich
davon aus, dass Sie Ware in diesem Werterahmen versichert als Paket schicken
und sich nicht die 2,60 EUR sparen wollen und es als Päckchen versenden. Sie
allein sind für den ordnungsgemäßen Versand verantwortlich, sollte die Ware
bei der Post verschwinden, tragen Sie laut Gesetz den vollen Verlust.

Ich bin tatsächlich hintergangen.Dieser typ hat aufgestellt, das dies ein rechtlicher kaufvertrag ist, habe ich nicht eingewilligt.Habe ich somit eine Chance auf Recht.

Bitte helft mir.

Liebe Grüße

hi,

irgendwie hast du ein problem in diesem
fiktiven fall.

der typ hat das geld mit der prämisse
ein paket zu schicken bezahlt.

du wolltest 3 euro sparen und hast ein
päckchen geschickt. das päckchen ist
verloren, damit müßtest du das geld
zurückzahlen, wenn nicht freiwillig,
dann gezwungenermaßen.

aber gut das der fall fiktiv ist, da du
sonst 160Euro los bist. lehrgeld.

cu
alex

Hallo Aileen,

als Privatmann haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht für Versäumnisse der Post. Der Käufer hätte also Pech gehabt. (=gut für Verkäöufer)

Aber: Der Verkäufer hat die recht teure Ware als Päckchen verschickt, während der Käufer vor Versand noch darum bat eine Paketnummer zu nennen.
Die Frage die sich dem mikroskopioschen Juristen in mir gleich stellt, ist ob hier überhaupt eine einvernehmliche Vereinbarung existiert.
Was steht bei ebay als Versand?
Steht dort Paket, stellt sich die Frage ob der Verkäufer den Vertrag überhaupt erfüllt hat. (=schlecht für den Verkäufer)
Steht dort Päckchen stellt sich die die Frage ob überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist (=schlecht für den Verkäufer) oder ob das Ansinnen des Käufers nach Paketnummer nicht irrelevant ist (=gut für Verkäufer).
Oder steht dort gar nichts? (Vermutlich auch schlecht für Verkäufer).

Liebe Grüße,

Max

Hi,

dieser Fall erinnert mich ein wenig an einen befreundeten Rechtsanwalt, der die Strafverteidigung eines ziemlich üblen Betrügers übernommen hatte und sich ex post darüber beklagte, dass dieser ihn wohl um sein Honorar geprellt habe …

Welchen Grund sollte ein Käufer haben, das Geschäft an ebay vorbei zu machen, wenn nicht jenen???

Verbuche es unter Lehrgeld!

LG, sine

Hallo ihr drei,

was meint Ihr mit Lehrgeld?Ich bin absolut nicht vom Fach und frage ja auch deshalb nach meinen Rechten.
Eigentlich warnt Ebay vor solchen transaktionen, weil sie dann den Käuferschutz verlieren,soweit bin ich nun schon.
Ich will mir meine weiße Weste nicht von desem Typen einsauen lassen.Ich sehe aber auch nicht ein 160€ zurückzuzahlen und meine Ware ist weg.

Liebe Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@ Max
Hallo,

die ganze Transaktion verlief an Ebay vorbei.Er wollte das mitvorbehalt(siehe email) so, was nützt der vorbehalt, wenn sein ziel ein einziges ist.Die transaktion ohne Ebay durchzuführen.Ich habe nichts von alledem angeboten(versichert,unversichert…), er hat es verlangt, bin aber nicht darauf eingegangen, weil ich bis jetzt noch nie probleme hatte und das nach über 200 Transaktionen-alle positiv bewertet.
Ich bin etwas verunsichert.Ich hoffe Du kannst mir mit Fachwissen weiterhelfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

daß das ganze an ebay vorbei lief habe ich schon mitbekommen. Das ändert imho aber an eurem Rechtsverhältnis zunächst nichts.
Und zunächst sitzt Du ja auf der angenehmeren Seite. Schließlich hast Du ja das Geld bekommen, bist also in der Lage zu entscheiden wie Du vorgehst.
Der Käufer hat hingegen nichts. Weder Geld noch Handy.

Zur Sache nochmal. Ich hatte eben anscheinend Dein posting nicht genau gelesen.
Da steht:

SEINE ANTWORT

Wie wäre es mit 160 EUR inkl. Versand als Paket?!

MEINE ANTWORT:

ja damit wäre ich auch einverstanden.Wie wollen wir das

als unvoreingenommener Dritter würde ich jetzt annehmen, daß Versand als Paket Vertragsbestandteil ist.
Warum hat der Verkäufer dann ein Päckchen geschickt?
Sieht schlecht für den Verkäufer aus.

Liebe Grüße,

Max

P.S. Rechtsberatung ist in Deutschland ANwälten vorbehalten. Deshalb dürfen solche Fragen niemals persöhnlich gestellt oder beantwortet werden. Zudem passt das ganze besser ins Rechtsbrett.

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Hallo,

im Prinzip haftet bei einem Privatverkauf der Verkäufer nicht für den Transport.

Allerdings gibt es bei diesem fiktiven Fall folgendes Problem, ich habe mal die wichtigen Stellen zitiert:

Du schreibst:

Ich habe das Handy als Päckchen versendet, um geld zu
sparen.

Der Käufer hat aber mit Dir vereinbart:

Wie wäre es mit 160 EUR inkl. Versand als Paket?!
Bitte mailen Sie uns nach Versand die Paketnummer umgehend zu.

Damit hast Du Dich nicht an die Vereinbarung gehalten. Ein Paket wäre versichert gewesen und könnte nachverfolgt werden. Auf dieser Grundlage hat der Käufer dem Kauf zugestimmt. Da Du auch noch die Ebay-Gebühren sparen wolltest, hat der Käufer nun auch keinen ebay-Käuferschutz (aber das ist ja sein Problem).

Anhand der Mailkorrespondenz habe ich nicht den Eindruck, dass er das so geplant hat, eher im Gegenteil hat er auffallend alles richtig gemacht. Ich denke, er wollte das Handy einfach möglichst schnell haben ohne auf Auktionsende zu warten.

An Deiner Stelle würde ich mir ganz schnell einen Zeugen für die Aufgabe des Päckchens suchen, ansonsten gibt es Ärger.

Gruß,

Myriam

Hallo Max,

mit der aussage:"damit bin ich einverstanden"habe ich mich auf das Geld bezogen,da ich vorerst 170€ vorschlug und er dann 160€.
Ist es jetzt meine Schuld, das ich nicht geschrieben habe,versende es unversichert um geld zu sparen?

liebe Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mit der aussage:"damit bin ich einverstanden"habe ich mich auf
das Geld bezogen,da ich vorerst 170€ vorschlug und er dann
160€.

Hallo,

ist klar daß Du das so verstanden hast.
Die Frage ist ja, was im Ernstfall passiert.
Der Käufer wird eine gerichtliche Mahnung schicken, der widersprichst Du, es kommt zum Prozess.
Da sitzt dann ein Richter und entscheidet.
Und dann stellt sich die Frage, ob er aus den mails entnimmt, daß Paketversand vereinbart war oder nicht.
Entnimmt er das, wird es womöglich sehr teuer für Dich, weil Du dann auch noch Gerichts und Anwaltkosten (mindestens der Gegenseite) am Bein hast.
Ist er der Ansicht, Paketversand sei konkret nicht vereinbart, der Päckchenversand daher in Ordnung, hat der Käufer den schwarzen Peter.
Womöglich ist diese Frag eaber gar nicht relevant, ich irre mich und Du musst sowieso nicht zahlen.
Das weiss man vorher nicht, und deshalb vergleichen sich die meisten vor einem Gerichtsverfahren. Dann hat jeder Geld verloren, aber keiner viel zuviel.

Um all diese Risiken zu vermeiden, würde ich an Deiner Stelle womöglich dem Käufer schreiben, ihm mitteilen daß es Dir sehr leid täte, daß du nicht davon ausgegangens seist daß PAketversand vereinbart war und ihm anbieten sich den Schaden mit ihm zu teilen. Ihm also 80,-€ zurückzuzahlen.
Geht er darauf ein ist’s gut. Wenn nicht musst Du halt dehen ob Du das RIsiko eingehen willst vor Geriicht zu velrieren.
Diese Frage wird sich der Käufer ja auch stellen und sich womöglich auf den Vergleich einlassen.
Einen wirklich genauen Rat kann Dir aber nur ein Anwalt geben!
Möglichst einer, der sich ein bischen mit Internethandel auskennt!
Du musst wissen, ob Du Dich auf Ratschläge eines Dir völlig unbekannten aus dem Internet verlässt!
Andererseits kostet ein Anwalt natürlich Geld, daß unter Umständen (wenn der Fall eindeutig ist) umsonst ausgegeben ist.

Liebe Grüße,

Max

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Weiße Weste?
Entschuldigung, wenn ich so deutlich werde, aber welche um welche „weiße Weste“ geht es Dir eigentlich hier? Alleine schon die Tatsache, dass Du hier vollkommen ungeniert unter Verwendung von ebay- und Realnamen des Käufers die komplette Korrespondenz der Öffentlichkeit zugänglich machst, ist eine Unverschämtheit, die ich als Käufer auf keinen Fall ungeschoren durchgehen lassen würde.

Weiter: was fabulierst Du rum, der andere wolle Dir einen Kaufvertrag aufdrängen, Du habest aber nicht eingeschlagen, also kein Vertrag? Mit Deiner Einverständniserklärung auf das Angebot „EUR 160 inkl. Versand als Paket“ ist der Vertrag sowas von bombenfest. So und jetzt lies nochmal: „Eur 160 inkl. Versand als Paket“. Glaubst Du, der Käufer habe Versand als Paket gewünscht, weil Handies bekanntlich sehr sperrig sind und nicht als Brief bzw. Päckchen verschickt werden können? Nein, er hat Versand als Paket gewünscht, weil er das Teil haben wollte und Paketversand nunmal ein relativ sicherer Versand ist! Du hast Dich nicht an den Vertrag gehalten! Wenn Du etwas kaufen würdest und würdest „EUR 160 inkl. Versand als Paket“ anbieten, käme es Dir da auch nur eine Sekunde lang in den Sinn, zu denken „Ach ja, der Verkäufer wird es wahrscheinlich nur als Päckchen verschicken, ist ja auch billiger“? Nein, würdest Du nicht! Du würdest glauben, dass alles so läuft wie es vereinbart worden ist.

Sorry, aber manche Anfragen hier sind echt nur noch absurd.

16 Like

Bin zwar nicht Max, aber

Ist es jetzt meine Schuld, das ich nicht geschrieben
habe,versende es unversichert um geld zu sparen?

Natürlich ist das Deine Schuld. Ich glaube auch nicht, dass Dein Käufer sich darauf eingelassen hätte. Und jetzt hast Du den Ärger, nur wegen der Differenz von EUR 4,20 zu EUR 6,90. Du hast dem Käufer versicherten und nachverfolgbaren Versand zugesagt und Dich dann nicht daran gehalten.

Gruß,

Myriam

2 Like

Hallo Aileen,

erstens: Ebay warnt nicht umsonst vor solchen Transaktionen.

zweitens: Über die Bewertungen kann er Dir nichts auf die „weiße Weste“ schmeißen - es ging ja an Ebay vorbei. Falls Dir Ebay nicht „ans Bein“ geht… Du hast schließlich die Auktion abgebrochen und Ebay um die Gebühren gebracht - wenn ein Artikel nicht verkauft wird, ist das nach Auktionsende etwas anderes.

drittens: Du hättest auch keine „weiße Weste“, weil Du definitiv anders versandt hast, als vereinbart. Also!

Unter Lehrgeld ist zu verstehen: Zahl das Geld an den Käufer zurück!
Verbuche es unter: Erfahrungen - nie unversichert schicken, es sei denn, der Käufer übernimmt ausdrücklich das Risiko. Und sieh es mal so: Vielleicht hat er das Handy ja wirklich nicht gekriegt und Du hast es unversichert verschickt, also bist Du die Versicherung! Und „ich sehe nicht ein 160 € zu zahlen“ kommt hier gar nicht gut. Du hattest auch nicht eingesehen, ein versichertes Paket zu verschicken, obwohl verlangt!

Keiner von uns Privatverkäufern ist vom Fach - aber jeder hat im Laufe der Verkäufe seine Erfahrungen gemacht. Es wird bei Dir genauso sein: Ware weg - Geld weg - und ein deutliches Plus im Erfahrungsbereich.

Und den Namen Deines Käufers hier zu posten finde ich wirklich nicht o.k.

Aber vielleicht hast Du Glück und das Packerl kommt doch noch bei ihm an und er meldet sich bei Dir… -und/oder Du stellst einen Nachforschungsantrag bei der Post - das geht, soviel ich weiß, für jede Sendungsart - also auch Päckchen, dauert allerdings mehrere Monate, wenn’s dumm läuft!

Viel Glück

Uschi

Hallo ihr drei,

was meint Ihr mit Lehrgeld?Ich bin absolut nicht vom Fach und
frage ja auch deshalb nach meinen Rechten.
Eigentlich warnt Ebay vor solchen transaktionen, weil sie dann
den Käuferschutz verlieren,soweit bin ich nun schon.
Ich will mir meine weiße Weste nicht von desem Typen einsauen
lassen.Ich sehe aber auch nicht ein 160€ zurückzuzahlen und
meine Ware ist weg.

Liebe Grüße

hi,

irgendwie hast du ein problem in diesem
fiktiven fall.

der typ hat das geld mit der prämisse
ein paket zu schicken bezahlt.

du wolltest 3 euro sparen und hast ein
päckchen geschickt. das päckchen ist
verloren, damit müßtest du das geld
zurückzahlen, wenn nicht freiwillig,
dann gezwungenermaßen.

aber gut das der fall fiktiv ist, da du
sonst 160Euro los bist. lehrgeld.

cu
alex

4 Like

Lehrbuchfall für Vertragsabschluss
Hallo!

Also allgemein gesagt sind Verträge per e-mail gültig.

Angebot: Kaufe Handy X, Versand als Paket zu insgesamt 160,-€
Annahme: Ja ist OK.

Das ist ein Lehrbuchfall für einen Vertragsabschluss - Angebot und Annahme.

Versendet jetzt der Verkäufer vertragswidrig als Päckchen haftet er selbstverständlich für Nachteile des Käufers. Es ist eigentlich ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der rechtswidrig (und dazu gehört nunmal auch vertragswidrig) handelt, für die daraus entstehenden negativen Konsequenzen einstehen muss. Ich denke, dass sollte doch auch einem Nichtjuristen relativ leicht einsichtig sein.

Aus Sicht des Käufers besteht natürlich auch Betrugsverdacht, was dem Verkäufer hier einiges an Ärger einbringen kann, auch wenn in dem von dir geschilderten Ausgangsfall kein Vorsatz gegeben ist (alleine die Tatsache, dass man sich aber in der Praxis rechtfertigen muss, ist schon unangenehm genug).

In der überwiegenden Zahl derart gelagerter Fälle wird es daher am besten sein, sich mit dem Käufer dahingehend zu vergleichen, dass der Kaufpreis zurückgezahlt wird und die Sache damit bereinigt ist.

Gruß
Tom

3 Like

Hi

Das sind nicht die Tücken von eBay, sondern deine eigenen …

Ich habe das Handy als Päckchen versendet, um geld zu
sparen.
genau hier liegt das Häschen im Chilli…

Dazu aber deine Zusage das Handy als Paket zu verschicken (was versichert gewesen wäre UND Trackbar.

Hallo,
das ist mir leider zu viel!
Wie wäre es mit 160 EUR inkl. Versand als Paket?!
Gruß Jürgen

MEINE ANTWORT:
Hallo,
ja damit wäre ich auch einverstanden.Wie wollen wir das
machen?Ich beende das Angebot vorzeitig und sie übrweisen?

Hier hast du dich zum Versand als Paket und dem Angebot einverstanden erklärt.
Warum versendest du dann als Päckchen? in dem Moment handelst du nicht nach der Abmachung und verlierst ausserdem noch die Möglichkeit dem Käufer den Emfang nachzuweisen.

Ich würde sagen selber Schuld, Lehrgeld. wenn das Päckchen wirklich verloren sein sollte. Wenn er es bekommen hat, hast du auch ziemlich sicher die A****karte, denn du kannnst ihm nahezu unmöglich was nachweisen. Du hast diverse Fehler gemacht… unmd das sogar noch obwohl der Typ dich deutlich gewarnt hat

Bitte mailen Sie uns nach Versand die Paketnummer umgehend zu.
Danke

konntest du nicht, weil du Geldsparen woltest.

Des
weiteren gehe ich
davon aus, dass Sie Ware in diesem Werterahmen versichert als
Paket schicken
und sich nicht die 2,60 EUR sparen wollen und es als Päckchen
versenden.

Und du hast genau für diese 2,60 alles versiebt…
Der hat dir vorausgesagt was passiert wenn du dich nicht an eure Abmachung hältst - und was machst du? Oh, Frau…

überweis ihm die Kohle und benutze in ukunft deinen Kopf und halte dich an zusagen. Ein paket ist nicht irgend ne Schachtel, sonder eine eindeutiger, klarer Unterschied zu einem Päckchen.

Gruss
HH

Hi

Ist es jetzt meine Schuld, das ich nicht geschrieben
habe,versende es unversichert um geld zu sparen?

genau das ist der Punkt. Du bist schuld, weil du Geld sparen wolltest. Einmal die Provision an eBay, und dann 2,60 am Porto. und dies, obwohl der Käufer dich eindeutig genau davor warnte und ausdrücklich versicherten Versand verlangte, mit dem du dich einverstanden erklärtest.

HH

Folgendes Geschehen:
Habe über ebay einen Artikel zu verkaufen
versucht.Handy,Samsung sgh e700!
Nach nur wenigen stunden schrieb mich ein mitgleid an,ob ich
die ware nicht so kaufen könne.Ich war damit einverstanden,

Ich habe nur bis hierhin gelesen. Du bist selber schuld, dass du auf so ein Geschäft - an Ebay vorbei - eingehst. Dadurch verzichtest du auf Sicherheiten, die das System von Ebay bietet. Was hat das bitte mit Ebay und seinen Tücken zu tun? Es war deine eigene Entscheidung an ebay vorbei zu verkaufen, ebay kann dafür nichts.

Phoebe

Hallo Maximilian,
aus eigener Erfahrung - Käuferseite - ähnlich gelagert kann ich
(allerdings als Nichtjurist) nur sagen

Und zunächst sitzt Du ja auf der angenehmeren Seite.
Schließlich hast Du ja das Geld bekommen, bist also in der
Lage zu entscheiden wie Du vorgehst.
Der Käufer hat hingegen nichts. Weder Geld noch Handy.

das es so nicht funktioniert.
Der Käufer hat einen Überweisungsbeleg. Der Verkäufer ausser einer
fragwürdigen Zeugin nichts.
Ich habe es also so gemacht :
-Mahnbescheid, inclusive netter Zusatzkosten. Widerspricht die
Verkäuferin jetzt, sieht man sich vor Gericht. Nach obiger Beweislage
dürfen wir alle mal raten, wie ein Richter entscheidet.
Widerspricht die Verkäuferin innerhalb von 14 Tagen nicht, ist der
Bescheid rechtskräftig und ein vollstreckbarer Titel wird
ausgestellt. Wiederum 14 Tage nach Zustellung an die Verkäuferin ist
der Titel dann Vollstreckbar und dann wird knallhart das Konto
gepfändet.
Wirkt ungemein…

Was lernt man daraus?
Zur eigenen Sicherheit selbst 5,- € Dinge NUR als Paket versenden.
Und als Ersteigerer NUR Geld an namensgleiche Verkäufer /
Kontoinhaber überweisen. Nicht von Hans ersteigern und an Grete
überweisen, das Konto ist dann nämlich nicht pfändbar.

Liebe Grüße,
TeeBird

noch ein Sternchen… owt
owt heißt
Ohne Weiteren Text
shit, passiert mir aber auch immer wieder…
Gruß
TeeBird

Hallo Aileen,

es ist ein Kaufvertrag gem. §433 BGB zustande gekommen.
Er hat seine Willenserklärung abgegeben das er das Teil für Euro 160 kauft und als Paket geschickt bekommen möchte.
Du hast dem zugestimmt.
Mehr braucht es nicht um einen Vertrag zu schließen.

Dann hast du dich nicht an den Vertrag gehalten und den Versand eigenmächtig anders gestaltet, was bei solchen Beträgen nicht dümmer zu handhaben wäre, da es bei einem Päckchen keinen Versandnachweis gibt.

Ich das einzige was dich wütend machen sollte, ist deine eigene Dummheit.

Sollte das Päckchen wirklich nicht angekommen sein - und davon gehe ich mal aus - wird jemand anders genauso sauer sein, mit dir überhaupt ein Geschäft gemacht zu haben, da er jetzt das ganze Gestreite hat.

Da du aber den Versand nicht beweisen kannst, wird er ziemlich sicher sein Geld wieder bekommen und es ist nur noch eine Frage seiner Kosten, die du zusätzlich zu zahlen hast. Je nach dem wie du dich anstellst, wird es eben noch teuerer.

Tut mir leid dur keine erfreulichern Nachrichten zu haben.

Gruß Ivo