nehmen wir mal an X verkauft bei ebay Bücher (Startpreis 1,- €). Nun darf X bei der Auktion keine Versandkosten angeben, es herrscht also zwangsweise ein „kostenloser Versand“. Darf X in der Auktion auf anfallende Kosten hinweisen und die dem Käufer berechnen?
dies verstößt gegen die ebay-AGB. Rein rechtlich gesehen darf man es soweit ich weiß, wenn es ausdrücklich und gut sichtbar in der Auktionsbeschreibung zu sehen ist.
Lösung: nicht für 1 EUR einstellen, sondern für einen Preis, der die entstehenden Unkosten abdeckt.
Darf X in
der Auktion auf anfallende Kosten hinweisen und die dem Käufer
berechnen?
der Verkäufer kann „Nur Abholung“ als Versandart angeben und dann in der Artikelbeschreibung angeben, dass er für einen Betrag von XY Euro auch versenden würde. Oder er nutzt die Null-Euro-Aktionen und stellt die Bücher dann zu einem höheren Startpreis ein.
Wobei ersteres rein rechtlich zwar -wahrscheinlich- ok, aber trotzdem nicht zu empfehlen ist. Meldet jemand solche Auktionen an Ebay oder merken Sie das selbst wird die Auktion gelöscht und der Benutzer verwarnt. Kommt das öfters vor gibts dann schnell eine Sperre auf „unbestimmte Zeit“. Das kann durchaus schon nach drei Verwarnungen passieren.
Ergo: Startpreis = „Selbstkosten“ oder bei Amazon anbieten, wo allerdings eine sehr heftige Provision beim Verkauf fällig wird, aber keine Einstellgebühren.
P.S.: Ja, ich finde den Zwang zum kostenlosen Versand in einigen Kategorien auch doof, ist aber nun mal so.
Wobei ersteres rein rechtlich zwar -wahrscheinlich- ok, aber
trotzdem nicht zu empfehlen ist. Meldet jemand solche
Auktionen an Ebay oder merken Sie das selbst wird die Auktion
gelöscht und der Benutzer verwarnt. Kommt das öfters vor gibts
dann schnell eine Sperre auf „unbestimmte Zeit“. Das kann
durchaus schon nach drei Verwarnungen passieren.
Ebay schert sich ja nicht mal um die Auktionen, die mit „kostenlosem Versand“ beworben werden und bei denen im Text dann fette Versandkosten verlangt werden.
Laut Ebay Richtlinien muss bei Auktionen in den entsprechenden Kategorien lediglich die erste Versandart kostenlos sein. Es ist also konform zu den Bedingungen, dass „nur Abholung“ als erste und kostenpflichtiger Versand als weitere Möglichkeit angeboten wird.
Das hat lediglich den Nachteil, dass das Angebot für einige potentielle Interessenten nicht lukrativ ist. Inzwischen dürfte sich das aber herumgesprochen haben, denn in diesen Rubriken wird fast nur noch an Selbstabholer angeboten.
Es ist zu hoffen, dass diese schwachsinnige Reglementierung bald wieder abgeschafft wird.
Laut Ebay Richtlinien muss bei Auktionen in den entsprechenden
Kategorien lediglich die erste Versandart kostenlos
sein. Es ist also konform zu den Bedingungen, dass „nur
Abholung“ als erste und kostenpflichtiger Versand als weitere
Möglichkeit angeboten wird.
Zählt denn eigentlich Abholung als Versandart? Das habe ich mich schon mehrmals gefragt. Persönlich würde ich Abholung als eine Übergabemöglichkeit ansehen, aber nicht als Versandart.
Hat mal jemand bei ebay nachgefragt, wie ebay das sieht?
ich habe gerade übrigens mengenweise Bücher die ich bei ebay suchte gefunden unter
* Antiquitäten & Kunst >
* Antiquarische Bücher
Dort gibt es keinen Zwang zu kostenlosem Versand.
Und bei gebrauchten etwas älteren oder vergriffenen Büchern ist die Kategorie ja auch gar nicht falsch.
Nachteil: der Artikel wird nur gefunden, wenn die Käufer unter „alle Kategorien“ suchen. Grenzt ein Käufer die Suche auf „Bücher“ ein fallen die Antiquitäten aus der Suche raus.
Fazit: die Kategorie ist vermutlich ganz gut geeignet für Bücher, die man für 1 Euro plus Versandkosten verkaufen will.
Und bei gebrauchten etwas älteren oder vergriffenen Büchern
ist die Kategorie ja auch gar nicht falsch.
ich habe auch einige Bücher die neuwertig sind, 40,- € ausgegeben, aber nur ein Dutzend mal reingeschaut. Teilweise sind es dann noch die aktuellen Auflagen…
Aber beim wiedereinstellen, denke ich an Deinen Vorschlag.