ich habe bei Ebay eine Ware versandkostenfrei angeboten. Käufer überwies den Betrag und ich verschickte die Ware per DHL. So weit so gut. Doch die Ware kam zurück, weil unter dem angegebenen Namen oder Adresse nicht zustellbar ist. Käufer meint, er wäre immer Zuhause und erreichbar. Käufer möchte keine Komprimisse eingehen und möchte das Geld in voller Höhe!!! zurück. Wie geht man bei so einem Fall vor?
Mir liegen die Sendungsnummer und das Paket schwarz auf weiß vor!
leider kann ich keinen rechtlichen Rat anbieten, weil ich kein Jurist bin. Ich würde mich an Ebay selbst wenden, um den Konflikt zu lösen; ähnliches muss ja sehr häufig vorkommen.
Eventuell musst du ein „Schlichtungsgespräch“ auf der Ebay-Website führen und eine Weile warten, bevor Ebay selbst schlichtend eingreift; ich hatte das bei ähnlichen Streitereien schon mehrmals. Aber lass dir das gegebenenfalls nochmal von Ebay sagen.
Am besten (finde ich) kontaktierst du einfach direkt die Kundenservice-Hotline von Ebay an und fragst, was du tun sollst. Hier:
bei mir kommen auch immer mal wieder verschickte Sendungen zurück.
Mögliche Ursachen: Fehler des Absenders, Fehler des Empfängers, Fehler der Post / DHL
Stell absolut sicher, dass du die Ware an die Lieferadresse geschickt hast. Käufer können bei ebay Lieferadressen halten, die von der angemeldeten Mitgliedsadresse abweichen.
Käufer Scan oder Foto der Sendung mit gut lesbarem Adressaufkleber und Rücksendeaufkleber schicken und Käufer um Stellungnahme zur falschen Adresse bitten.
Käufer darauf hinweisen, dass er überprüfen muss, welche Adresse/n er in mein ebay, mein Mitgliedskonto, Adressen hinterlegt hat. Die dort angegebene Lieferadresse wird dem Verkäufer als Versandadresse angezeigt.
Falls der Käufer immer noch überzeugt ist, dass die Adresse absolut korrekt ist Beschwerde bei DHL einlegen, in seltenen Fällen passieren auch denen Fehler.
Das zweite Porto für den zweiten Versand muss natürlich derjenige zahlen, der am Problem schuld war.
Falls dem Käufer das hin und her zu fiel ist kann er bei einem gewerblichen Verkäufer den Kauf widerrufen, bei einem Privatverkäufer aber nicht.
Hallo,
bist du privat oder gewerblich ?
Ich vermute privat.
Dann hast du deine Pflicht erfüllt wenn das Paket ordnungsgemäß bei der Post abgegeben wurde. Stellt sich nun die Frage ist es die 1 x Porto wert eine neg Bewertung zu bekommen. ? oder gibst du zu gunsten des Käufers nach und verschickst auf deine Kosten neu. Wobei dann immer noch nicht sicher ist das das Paket ankommt.
Zurück bei privat geht nicht.
Gruß Frank
Leider kann ich Ihnen da auch nicht weiterhelfen. Ich würde diese Frage mal in den Ebay-Hilfeforen stellen, die haben da sicher mehr Erfahrung als ich in diesem Fall.
Hat der Empfänger denn überhaupt ein Namensschild an der Klingel? Eigentlich legt die DHL doch einen Abholschein in den betreffenden Briefkasten, ist der denn vorhanden? Wenn das alles nicht zutrifft, ist es ja eigentlich die Schuld des Käufers, wenn das Paket unzustellbar ist. Aber da es ja so blöd mit dem Bewertungssystem bei Ebay ist, würde ich vielleicht wirklich das Geld zurückschicken…
Bei einem Privatkauf übernimmt der Verkäufer keinerlei Garantie. Viele geben dies extra in der Produktbeschreibung an, jedoch gilt dies für jederlei Verkäufer die keine GbR oder größeres angemeldet haben. Geht also beispielsweise ein Paket verloren, ist man in rechtlicher Hinsicht zu keiner Geldrückgabe verpflichtet. Im oben beschriebenen Fall sieht das genauso aus, mit dem Unterschied, dass der Verkäufer verpflichtet ist, erneut zu versuchen das Paket zuliefern zu lassen. Wenn also aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass es sich nicht um einen Fehler des Verkäufers (falsche Addresse, zu wenig Porto etc.) handelt, muss der Käufer eine Nachsendung in Kauf nehmen, wenn der Verkäufer nicht aus Kulanz zur Geldrückgabe bereit ist.
Aus privater Erfahrung möchte ich allerdings noch anfügen, dass Ebay rechtlich eine ziemlich graue Zone ist, in der vielerlei Probleme Aushandlungssache sind. Wenn also wie in diesem Fall der Kunde absolut keine Einsicht zeigt, sollte man sich überlegen ob der Transaktionsbetrag die schlechte Bewertung und den eventuell folgenden Stress Wert sind.
Zusammenfassend: Rechtlich gesehen wird das Paket erneut gesendet und damit hat sich die Sache. Ob dies in der Praxis immer der zufriedenstellendste Weg ist, ist situationsabhängig.
Zunächst gehe ich davon aus, dass der Verkauf privat gelaufen ist und nicht gewerblich.
Des Weiteren gehe ich von aus, dass die Lieferadresse richtig war. Manchmal weicht die Lieferadresse von der Rechnungsadresse ab. Das wäre im Vorfeld zu prüfen.
Hier kommen dann zwei Vorgehensweisen in Betracht:
Der Käufer will ja vom Kaufvertrag zurücktreten. Dem könntest du zustimmen und das Geld zurück überweisen. Der Abzug der Versandkosten ist hier nicht möglich, da die Ware versandkostenfrei angeboten wurde.
Du einigst dich mit dem Käufer, die Sendung erneut zuzusenden und lässt dir die Lieferadresse erneut bestätigen. Eventuell Zusätze auf das Paket notieren. Zudem empfielst du den Käufer, dass der Name an der Klingel der Haustür vorhanden sein muss. Erneut Versandkosten verlangen geht hier nicht, da die Ware versandkostenfrei angeboten wurde.
Bei weiterem E-Mail-Verkehr würde ich Nachweise über die Nicht-Zustellung sichern und diese dem Kunden als Anhang mitliefern, damit er sehen kann, dass die Nicht-Zustellung der Ware nicht dein Verschulden ist. Foto/Scan von der Notiz des Zustellers, Screenshot vom Online-Tracking der Sendungsnummer. Sollte es zu einem erneuten Versand kommen, dann maile dem Kunden direkt nach Versand die Sendungsnummer, so dass der Kunde selbst die Möglichkeit hat, sich an den Zusteller zu wenden. Des Weiteren solltest du dieses selbst im Auge behalten, um den Zusteller vor der erneuten Retoure weitere Instruktionen geben zu können.
Diese unverbindlichen Informationen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes dar, sondern entspricht meinen beruflichen Erfahrungen. Verbindliche rechtliche Beratung ist nur bei einem Rechtsanwalt zulässig.
Hast Du die Versandadresse überprüft? Google machts möglich. Der Käufer ist verpflichtet Dir eine zustellbare Versandadresse mitzuteilen. Tut er das mache einen zweiten Versuch mit DHL. Kommt das Paket wieder zurück bist Du aus dem Schneider. Wie hoch war denn eigentlich der Kaufpreis? Lohnt sich denn der ganze Zirkus überhaupt?
Dank DHL wird sich die Sache schnell klärt. Ein Anruf bei genügt. Die schicken jemand raus um zu prüfen ob die Adresse gibt. Wenn ja bekommen ich den Versand erstattet. Wenn nicht bekomme ich nichts. KP 120 Euro. Versand 27,50 Euro.
wenn der Käufer die Korrektheit der Adressdaten per Mail bestätigt hat dann würde ich mich an DHL zur Prüfung wenden mit dem Hinweis das die Adresse lt. Kunde stimmt. Ich selbst habe in letzter Zeit auch so einen Fall gehabt - beim 2. Mal ( nach der Reklamation bei DHL ) klappte alles. Wenn die Adresse stimmt, liegt der Fehler eindeutig beim Zusteller - der Käufer sollte dir diese 2. Chance geben.
Übermittle die Sendungsnummer auch an den Käufer - dann kann er bei DHL selbst nachschauen wie das abgelaufen ist.
Wenn der Käufer aber trotz allem vom Kauf zurücktritt kannst du eigentlich nichts machen, dann mußt du zurückerstatten - DHL wird dir die Ebaygebühren / Zustellkosten wahrscheinlich nicht erstatten, aber trotzdem würde ich mit DHL Kontakt aufnehmen und eine Rückerstattung fordern.
Ist ärgerlich - passiert in letzter Zeit viel zu oft, da hilft nur hartnäckiges Nachfragen. Der Zusteller, der das Paket zurückgeschickt hat ist ja namentlich bekannt , ich würde in jedem Fall nachhaken und eine Stellungnahme von DHL anfordern.
Hallo,
ich bin da kein Fachmann und auch kein Profi, aber ich glaube, dein Käufer darf das (leider). Ist aber auch im Sinne eines ordentlichen Verkäuferverhaltens, deinem Käufer das Geld zurück zu geben. Sowas ist bei Unternehmen oder gewerblichen Verkäufern guter Kundendienst Bei dir wars vielleicht sein Fehler, den der nich zugeben will. Nutzt dir nur nix. Wenn der das öfter macht und seine Sachen nie ankommen, wird ders schon merken. Hilft dir nur nich mehr.
Wirst leider nich drumrum kommen und dem sein Geld zurückgeben müssen. Sorry, aber besser weiß ichs nich…
Alles Gute, mouseberg