nehmen wir an, Person A lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Partner, der Partner ist seit einigen Jahren arbeitslos - erhält somit ALG II. Person A ist aber berufstätig (bereits einige Jahre beim gleichen Arbeitgeber unbefristet beschäftig, mindetstens 1500 Stunden im Jahr, Verdienst ist so la la).
Person A ist ja dazu gezwungen auch über die ARGE zu laufen, da sie mit ihrem antragstellenden Partner in Bedarfsgemeinschaft lebt.
Das Einkommen von Person A reicht also nicht aus, um den monatlichen Bedarf der beiden zu decken. ARGE zahlt monatl. ca. 500 - 550 € an Antragsteller, je nach dem wie hoch der Verdienst von Person A im Vormonat war.
Nun bekommt Person A, die wie gesagt einen Arbeitsplatz hat, von der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung zugesadt, die sie unterzeichnen soll - Ziel: Verminderung der Bedürftigkeit. Mit anderen Worten: such dir einen anderen Job oder nimm einen Nebenjob an. Das schon allein ist ja wohl ein Witz.
Zudem ist auch der Absatz in der EGV enthalten, dass Person A Ortsabwesenheit vorher bei der ARGE anmelden muss. Ist das überhaupt rechtens. Immerhin wird Person A der Urlaub vom Arbeitgeber gewährt nicht von der ARGE und in diesem Urlaub kann man ja wohl tun und lassen was man will - oder? (bei der ARGE gibt es außerdem nur 21 Urlaubstage, Arbeitgeber gewährt aber 27 Tage - wie soll das gehen?)
Dazu kommt, dass in der Abteilung, in der Person A arbeitet von Mo bis So gearbeitet wird, d.h. es gibt Schichtsystem mit 5- und 6-Tage-Woche, Arbeitszeitfenster: 7:00 bis 23:00 Uhr). Person A hat daher auch oft z.B. Do und Fr und nicht am Wochenende frei. Wenn Person A sich nun kurzfristig dazu entscheidet an diesen freien Tagen (die ja so gesehen das Wochenende darstellen) wegzufahren, ist Person A doch nicht dazu verpflichtet die ARGE um Erlaubnis zu bitten?
Kann man zumindest diese Passage in der EGV streichen als Berufstätiger?
Muss Person A gleich mit Sanktionen der ARGE rechnen, wenn sie Passagen aus der EGV streicht und diese dann so „bearbeitet“, unterschrieben an die ARGE zurücksendet oder muss die ARGE bevor sie Sanktionen verhängt vorher mit der Person noch einmal Kontakt aufnehmen?
Hallo
Nun bekommt Person A, die wie gesagt einen Arbeitsplatz hat, von der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung zugesadt, die sie unterzeichnen soll - Ziel: Verminderung der Bedürftigkeit. Mit anderen Worten: such dir einen anderen Job oder nimm einen Nebenjob an. Das schon allein ist ja wohl ein Witz.
Ich habe dazu nichts ergoogeln können, aber das kann meiner Meinung nach nicht sein. Person A erhält ja nicht wirklich Geld von der Arge, und es ist ja wohl vorrangig, dass diese Person ihre Arbeit behält, anstatt dass sie von der Arge da ein bisschen rumgeschupst wird.
Ich würde keine EGV unterschreiben, sondern mir das Gesetz und den Paragraphen nennen lassen, nach welchem der berufstätige Partner eines Alg-2-Empfängers dazu verpflichtet werden kann, eine EGV zu unterschreiben. Ich denke, dass man darauf nie eine Antwort erhalten wird.
Wenn ja, dann kann das ja noch mal hier oder woanders diskutiert werden.
Dieser Partner ist übrigens nicht wirklich unterhaltspflichtig für den Alg-2-empfangenden Partner.
Es ist aber wichtig, dass es nachgewiesen werden kann, dass diese Frage gestellt wurde, am einfachsten durch einen unabhängigen Zeugen, der bei dem Gespräch mitgeht.
Viele Grüße
Hallo,
Person A erhält ja nicht wirklich
Geld von der Arge,
Rechnerisch bekommt Person A sehr wohl Leistungen. Person A kann sich beispielsweise auch den eigenen Anteil auf das eigene Konto überweisen lassen! Dieser Anteil kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden. Wie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Aufteilung untereinander regeln, bleibt dahingestellt.
Ich würde keine EGV unterschreiben, sondern mir das Gesetz und
den Paragraphen nennen lassen, nach welchem der berufstätige
Partner eines Alg-2-Empfängers dazu verpflichtet werden kann,
eine EGV zu unterschreiben. Ich denke, dass man darauf nie
eine Antwort erhalten wird.
Wenn die EGV nicht unterschrieben wird, wird sie als Verwaltungsakt festgesetzt. Aber warum sollte man es dazu kommen lassen? Einfach mal hingehen und sich alles erläutern lassen! (Ist übrigens nicht mein Part, daher kann ich dazu nichts Konkretes aussagen)
Viele Grüße!
Hallo,
nana so einfach wie die ARGE sich das vorstellt ist das nun nicht…mal eben so eine EGV unterzeichnen zu lassen. Pflicht der ARGE und Grundvoraussetzung des Abschluss einer ARGE ist ersteinmal ein sog. Profiling, welches durchgeführt wird. Viele ARGE`n übersehen bzw. übergehen das gerne.
Wenn so ein Profiling stattgefunden hat, sollte dem „ALG II“ empfänger erstmal Zeit gegeben werden, sich selbständig nach einem neuen Job umzusuchen…nach ca 6 Monaten sollte dann mal eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die ARGE durchaus verlangen, das sich jemand einen anderen „besseren“ Job sucht. Denn das Ziel der ARGE muss es ja sein, das ein Hilfeempfänger über kurz oder lang keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen muss.
Hallo,
Person A erhält ja nicht wirklich Geld von der Arge,
Rechnerisch bekommt Person A sehr wohl Leistungen. Person A kann sich beispielsweise auch den eigenen Anteil auf das eigene Konto überweisen lassen!
Inwiefern das denn? Der Partner von Person A bekommt zwischen 500,- und 550,- Alg 2. Das kann doch nicht auch noch für Person A gedacht sein. Ich habe es auch so verstanden, dass Person A für sich selbst ausreichend Geld hat, nur eben nicht ausreichend für sich selbst und seinen Partner.
Viele Grüße
Inwiefern das denn? Der Partner von Person A bekommt zwischen
500,- und 550,- Alg 2. Das kann doch nicht auch noch für
Person A gedacht sein. Ich habe es auch so verstanden, dass
Person A für sich selbst ausreichend Geld hat, nur eben nicht
ausreichend für sich selbst und seinen Partner.
Person A mag für sich genommen ausreichend Geld verdienen. Da aber eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, steht A mit seinem Geld auch für B ein. Dieses Einkommen wird bei der Anspruchsberechnung auf die Personen der BG aufgeteilt. Somit gibt A zwar rechnerisch einen Teil seines Einkommens an B ab, bekommt dies aber durch das AlgII bis zu der Höhe ausgeglichen, in der der Bedarf ermittelt wurde (also Regelleistung plus Kosten der Unterkunft und etwaige andere Leistungen).
Viele Grüße!
1 „Gefällt mir“
Sanktionen gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, wenn man die EGV nicht unterschreibt! Siehe auch mein Posting weiter unten.
Viele Grüße!
Sanktionen gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, wenn man die
EGV nicht unterschreibt! Siehe auch mein Posting weiter unten.
Ja, ich weiß aber nicht, was es konkret bedeutet, wenn sie ‚als Verwaltungsakt festgesetzt‘ wird. Kann mir nichts drunter vorstellen!
PS: Schade dass das Suppenhuhn das alles wohl gar nicht liest.
Hallo Suppenhuhn: Wenn du noch mitliest, bitte mal ein Lebenszeichen!
Ja, ich weiß aber nicht, was es konkret bedeutet, wenn sie
‚als Verwaltungsakt festgesetzt‘ wird. Kann mir nichts drunter
vorstellen!
Das heißt, dass der Inhalt der EGV einseitig (von der ARGE) festgelegt wird, also als Bescheid.
ich weiß aber nicht, was es konkret bedeutet, wenn sie ‚als Verwaltungsakt festgesetzt‘ wird.
Das heißt, dass der Inhalt der EGV einseitig (von der ARGE) festgelegt wird, also als Bescheid.
Davon hat man doch dann nichts! Machen muss man es doch trotzdem, was in der EGV steht!
ich weiß aber nicht, was es konkret bedeutet, wenn sie ‚als Verwaltungsakt festgesetzt‘ wird.
Das heißt, dass der Inhalt der EGV einseitig (von der ARGE) festgelegt wird, also als Bescheid.
Davon hat man doch dann nichts! Machen muss man es doch
trotzdem, was in der EGV steht!
Darum gehts ja auch bei der EGV - beide Seiten verpflichten sich, bestimmte Zielsetzungen und Vereinbarungen einzuhalten! Oder hab ich das Problem verkannt?
1 „Gefällt mir“
Ich danke euch erstmal, dass Ihr so vielzählig mitdiskutiert, obwohl ja die Ansichten recht zwiegespalten sind.
Kann sich nochmal jemand darauf beziehen, ob es sinnvoll wäre, die Passagen mit Anmeldung über Orstabwesenheit u.s.w. erstmal aus der EGV raus zu streichen und dann so unterschrieben an die ARGE zurück zu senden? Die können doch nicht sofort die Leistungen streichen, oder?
Dazu muss ich noch sagen, es fand nie ein sogenanntes Profiling statt -wobei ich davon ausgehe, das dabei zumindest ein persönliches Gespräch zwischen der Person u. dem Bearbeiter stattfinden muss - sehe ich doch richtig? Das ist nämlich nicht der Fall gewesen.
Hallo,
das Problem ist wohl, dass eine Seite letztendlich keine Wahl hat - stimmt der ‚Kunde‘ nicht freiwillig der EGV zu, so wird sie ihm per Verwaltungsakt auferlegt.
Beste Grüße
=^…^=
Hallo,
das Problem ist wohl, dass eine Seite letztendlich keine Wahl
hat - stimmt der ‚Kunde‘ nicht freiwillig der EGV zu, so wird
sie ihm per Verwaltungsakt auferlegt.
Da sehe ich immer noch kein Problem! Ich muss wieder einmal anbringen, dass niemand zum AlgII-Bezug gezwungen wird. Wem die dadurch erforderlichen Umstände nicht recht sind, kann sich auch wieder ,abmelden". In der EGV stehen keine unmenschlichen Vorgaben - es geht um bestimmte Rahmenpunkte, die es einzuhalten gilt - nichts weiter! Und wenn von den standardisierten Punkten etwas irrtümlich aufgenommen worden ist, was wirklich nicht zum Sachverhalt passt, dann kann man mit dem persönlichen Ansprechpartner reden und es nachkorrigieren lassen.
Viele Grüße!
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Kann sich nochmal jemand darauf beziehen, ob es sinnvoll wäre,
die Passagen mit Anmeldung über Orstabwesenheit u.s.w. erstmal
aus der EGV raus zu streichen und dann so unterschrieben an
die ARGE zurück zu senden?
Ich halte es nicht für sinnvoll, die Passagen, die einem nicht gefallen, einfach so rauszustreichen. Dies entspräche nicht dem Sinn der EGV und wäre wohl kaum gültig! Mein Ratschlag: Hingehen und persönlich klären!
Die können doch nicht sofort die
Leistungen streichen, oder?
Nein, wie ich schon geschrieben habe, wird die EGV notfalls einseitig festgelegt. Wenn man dann die Festlegungen nicht einhält, könnte es zu Sanktionierungen kommen.
Viele Grüße!
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Ich muss wieder einmal
anbringen, dass niemand zum AlgII-Bezug gezwungen wird.
Wem
die dadurch erforderlichen Umstände nicht recht sind, kann
sich auch wieder ,abmelden".
Diese Einstellung kann ich nicht nachvollziehen! Klingt irgendwie verächtlich. heute kann es jeden ganz schnell treffen, ohne Job da zu stehen und nach 1 Jahr auf Alg 2 angewieden zu sein.
Du hast mal erwähnt, du arbeitest bei der BA oder einem Amt. Als Beamter kann man natürlich solche hämischen Sprüche bringen.
Sollen die sich einen Job backen? Wovon bitte sollen die Leute leben?
In der EGV stehen keine
unmenschlichen Vorgaben - es geht um bestimmte Rahmenpunkte,
die es einzuhalten gilt - nichts weiter!
Ja, die BA schickt nie Bewerbungsangbote!, und die EGV ist quasi standardisiert. BA verpflichtet sich Bwerbungskosten zu zahlen und Stellenangebote zu schicken, sofern welche verfügbar!! Im Gegenzug werden die Leute verpflichtet 5-10 pro Monat zu schreiben (obwohl ja keine da sind, denn sonst müsste die BA ja auch welche schicken)
Und wenn von den
standardisierten Punkten etwas irrtümlich aufgenommen worden
ist, was wirklich nicht zum Sachverhalt passt, dann kann man
mit dem persönlichen Ansprechpartner reden und es
nachkorrigieren lassen.
Wenn er sich nicht stur stellt 
TM
Hallo,
Ich muss wieder einmal
anbringen, dass niemand zum AlgII-Bezug gezwungen wird.
Wem
die dadurch erforderlichen Umstände nicht recht sind, kann
sich auch wieder ,abmelden".
Diese Einstellung kann ich nicht nachvollziehen! Klingt
irgendwie verächtlich. heute kann es jeden ganz schnell
treffen, ohne Job da zu stehen und nach 1 Jahr auf Alg 2
angewieden zu sein.
Meine Aussage klingt wohl kaum verächtlich. Es geht ja bei meiner Aussage nicht darum, dass jemand AlgII bekommt. Es geht darum, dass sich niemand beschweren braucht, wenn das geschenkte Geld an ein paar Bedingungen geknüpft ist.
Viele Grüße!
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Da sehe ich immer noch kein Problem! Ich muss wieder einmal
anbringen, dass niemand zum AlgII-Bezug gezwungen wird.
ich bitte Dich - wenn die Alternative ist, auf der Straße zu landen und zu betteln (oder wahlweise zu verhungern - denn wenn es möglich wäre, Arbeitsplätze herbeizuzaubern, dann wäre das wohl schon lange geschehen), dann ist das schon eine bestimmte Form von Zwang.
In der EGV stehen keine unmenschlichen Vorgaben - es geht um
bestimmte Rahmenpunkte, die es einzuhalten gilt - nichts weiter!
Aber mitunter völlig unsinnige - angefangen über die einzuhaltende Anzahl von Bewerbungen (bei nicht vorhandenen Stellen) über lustige Bewerbungstrainings (z.B. zur Erstellung von Online-Bewerbungen - in einem Kurs ohne auch nur einen Computer) bis hin zur Zwangsverpflichtung zu einem €1-Job in einem Ort, der durch öffentliche Nahverkehrsmittel nicht zu erreichen ist, sondern nur durch einen einstündigen Fußmarsch auf unbeleuchteten und des Winters ungeräumten Wegen).
Ganz abgesehen davon, dass die Argen dabei u.U. weitaus laxer sind in Sachen Einhaltung ihrer Rahmenpunkte (z.B. Vermittlung von Stellen), als sie von ihren Kunden einfordern.
Und wenn von den
standardisierten Punkten etwas irrtümlich aufgenommen worden
ist, was wirklich nicht zum Sachverhalt passt, dann kann man
mit dem persönlichen Ansprechpartner reden und es
nachkorrigieren lassen.
Und wenn der persönliche Ansprechpartner nicht mit sich reden lässt, hat der Kunde eben Pech gehabt …
Gruß
=^…^=
2 „Gefällt mir“
Hallo,
Ich muss wieder einmal
anbringen, dass niemand zum AlgII-Bezug gezwungen wird.
Wem
die dadurch erforderlichen Umstände nicht recht sind, kann
sich auch wieder ,abmelden".
Meine Aussage klingt wohl kaum verächtlich. Es geht ja bei
meiner Aussage nicht darum, dass jemand AlgII bekommt. Es geht
darum, dass sich niemand beschweren braucht, wenn das
geschenkte Geld an ein paar Bedingungen geknüpft ist.
Zwischen „sich nicht beschweren dürfen“, bzw. „wenn das
geschenkte Geld an ein paar Bedingungen geknüpft ist“
und
"wenn es ihm nicht passt, kann er ja auf die staatliche Hile
verzichten (und verhungern) liegt ja wohl ein großer Unterschied.
Und zum Thema geschenktes Geld. Wenn jemand 20-25 Jahre
einbezahlt hat und dann nur wenige Jahre (1 Jahr?) ungeschenktes
Geld erhält (1 Jahr ALG1 Versicherungsleistung für 20 Jahre
einzahlen), dann hat der Staat sich aber das Geld der restlichen
20 jahre geschenkt genommen.
Sei mir nicht böse, aber Leuten die so reden, würde ich manchmal
wünschen, dass sie ihren Job verlieren und dann mal ne weile
gezwungen sind, in die Schuhe der anderen zu schlüpfen. Das
bewegt vielleicht zum umdenken und fördert das Vorstellungs- und
Einfühlungsvermögen.
TM