Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Guten Tag,
Es gibt doch dieses neue Urteil zum Thema das Eheähnliche Lebensgemeinschaft bei
Arbeitslosengeldanrechnung erst ab 3 Jahren gilt.
Person X und Person Y leben erst seid ca. 9 Monaten zusammen, trotzdem wurde der
Einspruch abgelehnt, der geschrieben wurde, da im Antrag Eheähnliche
Lebensgemeinschaft angekreutzt wurde und zudem das Urteil nicht allgemeingültig
sondern Fallabhängig sei.
Stimmt das?
Viele Grüße Nicole

Anwalt und sozialgericht!!!

Grundsätzlich gilt einfach, alle Einsprüche 3 monate zu bearbeiten und danach abzulehnen…!

LG
Udo
PS: Anwalt bezahlt die staatskasse bei zu geringem verdienst!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Es gibt doch dieses neue Urteil zum Thema das Eheähnliche
Lebensgemeinschaft bei
Arbeitslosengeldanrechnung erst ab 3 Jahren gilt.

…vom Landessozialgericht NRW ? Demnach gelten eheähnliche LG’en
erst ab 3 Jahren Zusammensein.
Oder das vom Sozialgericht Dortmund (Az.: S 29 AS 211/05 vom 14. Juli 2005) ?

Person X und Person Y leben erst seid ca. 9 Monaten zusammen,
trotzdem wurde der
Einspruch abgelehnt, der geschrieben wurde, da im Antrag
Eheähnliche
Lebensgemeinschaft angekreutzt wurde und zudem das Urteil
nicht allgemeingültig
sondern Fallabhängig sei.
Stimmt das?

Letzteres ist wohl anzunehmen, wenn nicht gerade das BSG selbst ein
Machtwort gesprochen hat: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
(B 7 AL 96/00 R von 2002)

Soviel erstmal zum Thema :wink:
mfg M.L.

Na zumindest haben Sie nach 1 Monat geantwortet :smile:
Vielen Dank das wollte ich wissen.
Bin im Rechtsschutz, wollte nur horchen ob es sich lohnt oder nicht, mal einen
Anwalt einzuschalten.

LG Nicole

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube es war das Sozialgericht, da ich den Einspruch (da steht die
entsprechende Nummer drin) heute aber nicht hier auf der Arbeit hab, könnt ich
dir das morgen mal sagen :smile: dann schaue ich heute abend mal nach. Ich meine aber
mich zu erinnern das es direkt vom Sozialgericht eines war, habe allerdings im
Kopf das es aus dem November stammt?! Ach ich schaue einfach mal, welches wir
dort angegeben hatten :smile:

LG Nicole

Hallo.

Es gibt doch dieses neue Urteil zum Thema das Eheähnliche
Lebensgemeinschaft bei
Arbeitslosengeldanrechnung erst ab 3 Jahren gilt.

…vom Landessozialgericht NRW ? Demnach gelten eheähnliche
LG’en
erst ab 3 Jahren Zusammensein.
Oder das vom Sozialgericht Dortmund (Az.: S 29 AS 211/05 vom
14. Juli 2005) ?

Person X und Person Y leben erst seid ca. 9 Monaten zusammen,
trotzdem wurde der
Einspruch abgelehnt, der geschrieben wurde, da im Antrag
Eheähnliche
Lebensgemeinschaft angekreutzt wurde und zudem das Urteil
nicht allgemeingültig
sondern Fallabhängig sei.
Stimmt das?

Letzteres ist wohl anzunehmen, wenn nicht gerade das BSG
selbst ein
Machtwort gesprochen hat:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

sg&Art=en&sid=3446d21bfb151c8aacadfe78a3c91557&nr=7654&pos=0&anz=1

(B 7 AL 96/00 R von 2002)

Soviel erstmal zum Thema :wink:
mfg M.L.

Hallo!

zudem das Urteil
nicht allgemeingültig
sondern Fallabhängig sei.
Stimmt das?

Natürlich stimmt das. Urteile entfalten Wirkung in der Regel nur zwischen den Beteiligten Personen. Im übrigen kann man daraus, dass bestimmte Gericht nach dreijährigem Zusammenleben eine ehenähnliche Gemeinschaft annehmen, nicht schließen, dass sie in einem anderen Fall nicht schon nach einigen wenigen Monaten eine solche Annehmen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn eine Gemeinschaft von zwei Menschen schon nach wenigen Monaten die Krieterien einer eheähnlichen Gemeinschaft erfüllt (es geht ja hier vor allem um die gemeinsame Bestreitung des Lebensunterhaltes, weshalb auch der Anspruch auf AlG II dann geringer ausfällt, weil der einzelner weniger Kosten zu schultern hat…logisch), dann ist sie eben schon nach wenigen Monaten eine solche.
Man kann aus diesen Urteilen keine allgemeingültige Regel herleiten, wonach eine eheähnliche Gemeinschaft grundsätzlich erst nach dreijährigem Zusammenleben bestehen kann.

Florian.

Hallo,

eine kleine Frage hätte ich dann noch :smile: obwohl mir dein Text schon verständlich
und auch irgendwie logisch ist: warum erscheint so ein Artikel (wenn auch klein)
ohne Erläuterung das es sich um einen Einzelfall handelt in der Tagespresse?

Finde ich ziemlich irreführend und hat den AA´s mit Sicherheit ziemlich viel
Arbeit zugeschaufelt?!

G Nicole

Hallo!

eine kleine Frage hätte ich dann noch :smile: obwohl mir dein Text
schon verständlich
und auch irgendwie logisch ist: warum erscheint so ein Artikel
(wenn auch klein)
ohne Erläuterung das es sich um einen Einzelfall handelt in
der Tagespresse?

Ich kenne natürlich den Artikel nicht, aber ich muss auch ehrlich sagen, dass ich in Tangeszeitungen selten einmal einen Bericht über Gerichtsentscheidungen etc. gelesen habe, der auch nur annähernd ohne größere Patzer auskommt. Ausdrücklich loben kann man da nur die wirklich großen Tageszeitungen (zumindest die beiden, in die ich regelmäßig mal reinsehe), in denen sogar der Fachmann über das ein oder andere Verfahren wirklich brauchbare Berichte findet, die in die Tiefe gehen und absolut stichhaltig und korrekt sind. Aber im Grundsatz gilt doch: Journalisten haben von Natur aus auch nicht mehr Ahnung von der Sache als jeder andere Mensch.
Wenn ich am Samstag in meine (regionale) Tageszeitung schaue, sind da immer Verkehrsrechtsurteile. Vollkommen blöd. Da steht dann etwa sowas: „Wer im Winter zwischen 18 und 18.30 bei Eisglatter Fahrbahn und der Tageszeit entsprechender Sicht den erforderlichen Sicherheitsabstand um mehr als 20 % unterschreitet haftet bei einem Auffahrunfall zu 40 %, selbst wenn der Vordermann unvermittelt stark bremst, hat das Amtsgericht Saalbach-Hinterglemm entschieden“. In dieser Art sind dann ein ganzer Haufen Amtsgerichtlicher Urteile erwähnt, die nicht bedenken, dass das Amtsgericht direkt nebenan alle diese Fragen ganz anders sehen kann und dass das Urteil des einen Amtsgerichts für den Bürger absolut egal ist, wenn er nicht gerade beteiligt ist.
Es mag anders aussehen, sollte das Bundessozialgericht mal zur Frage der eheähnlichen Gemeinschaft etwas sagen, weil dann die Sozialgerichte dieser Rechtsprechung folgen werden und somit auch die zuständigen Behörden sich an die Kriterien der Rechtsprechung halten werden. Aber das Bundessozialgericht wird sicherlich nie sagen „Eine eheähnliche Gemeinschaft kann grundsätzlich erst nach drei Jahren des Zusammenlebens bestehen“.
Man kann natürlich immer versuchen, sich etwa im Widerspruchsverfahren auf etwaige Entscheidungen zu berufen. Es ist aber nicht so, dass das Arbeitsamt Frankfurt am Main sich um ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund auch nur im geringsten kümmern müsste.

Florian.

1 „Gefällt mir“

Hallo

Bin im Rechtsschutz, wollte nur horchen ob es sich lohnt oder
nicht, mal einen
Anwalt einzuschalten.

Ich würde auch schätzen, dass es sich lohnt.

Viele Grüße
Thea

PS: Aber warum war im Antrag „eheähnliche Gemeinschaft“ angekreuzt?

Hallo,

es gab da nicht wirklich viele Möglichkeiten, wenn man sich ein SChlafzimmer teilt kann man ja schlecht WG oder ähnliches ankreuzen.
Sind ja nu mal ehrliche Menschen. Und eheähnliche Gemeinschaft kam dem unseren halt am nächsten :frowning:

LG Nicole

So da habe ich es :smile:
Gemäß dem Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 3. März d. J. (AZ: L 19 B 85/05 AS ER)
OH war tatsächlich sogar noch später und garnicht Ende Letzten Jahres

Hallo Nicole

es gab da nicht wirklich viele Möglichkeiten, wenn man sich
ein SChlafzimmer teilt kann man ja schlecht WG oder ähnliches
ankreuzen.
Sind ja nu mal ehrliche Menschen. Und eheähnliche Gemeinschaft
kam dem unseren halt am nächsten :frowning:

Weißt du, dass es nur deshalb, dass man sich das Schlafzimmer teilt, noch lange keine eheähnliche Gemeinschaft sein muss? - Na ja, wahrscheinlich, sonst würdest du ja nicht dagegen angehen.

Ich habe hier noch einen sehr interessanten Link für dich:
http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmateri…
Das Thema eheähnliche Gemeinschaft kommt da nicht ganz am Anfang , aber es kommt.

Viele Grüße
Thea

Mal was grundsätzliches
Hallo!

Sind ja nu mal ehrliche Menschen. Und eheähnliche Gemeinschaft
kam dem unseren halt am nächsten :frowning:

Weißt du, dass es nur deshalb, dass man sich das Schlafzimmer
teilt, noch lange keine eheähnliche Gemeinschaft sein muss? -

Das schönste an der Frage nach der eheähnlichen Gemeinschaft ist die Tatsache, dass die Frage nicht von Menschen auftaucht, die ungerechtfertigt als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft werden, sondern dass die Frage immer von Menschen kommt, die offensichtlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, sich aber fragen, wie sie das beim Amt anders aussehen lassen können. Und wenn ich sowas wittere packt mich tatsächlich die Wut. Dann versuchen nämlich Menschen schlicht und einfach, Tatsachen zu verdrehen, zu entstellen und zu manipulieren, damit sie nicht als Bedarfsgemeinschaft veranschlagt werden, obwohl das vollkommen gerechtfertigt wäre.
Ich habe noch nie gelesen „Mein Bekannter soll nach Ansicht des Amtes mein Lebensgefährte sein, dabei wohnen wir nur zusammen“. Immer kommen Fragen, die im Klartext lauten „Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder habe vor eine solche zu begründen. Wie kann ich dem Amt vorspiegeln, ich würde nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben?“.

Florian.

2 „Gefällt mir“

Hallo Florian,

wenn diese Meta-Ebene hier eine Rolle spielt: Ich bin nicht sicher, ob das den Kern der Dinge trifft. Es mag Leute geben, die sowas ähnliches wie eine Ehe führen, ohne verheiratet zu sein. An dieser Stelle greift die „Bedarfsgemeinschaft“ an. Es gibt aber eine große Zahl von Menschen, die sich bewußt gegen eine Ehe entschieden haben - ich gehöre dazu, und deshalb ärgert mich auch die zunehmende Gleichsetzung mit dem Institut der Ehe - weil sie die Vermischung von Finanzen und Sexualität eher eklig finden.

Ich lebe mit Adelheid seit über zehn Jahren zusammen, und es sieht so aus, als kämen da noch einige. Aber es gibt nichts, gar nichts, was uns materiell verbinden würde. Es gibt keine gemeinsame Kasse, kein gemeinsames Konto, keine gegenseitige finanzielle Unterstützung. Kurz: Keine „Bedarfsgemeinschaft“, obwohl wir vom Gesetzgeber zweifellos als eine solche definiert werden.

Der bezeichnende Unterschied ist aber: Adelheid lässt sich nicht dafür bezahlen, daß sie mit mir vögelt. Sie ist halt keine Ehefrau.

Kurzer Sinn: Die von Dir inkriminierten Anfragen haben vielleicht auch noch einen anderen Sinn - es mag sein, daß Leute selbst in Partnerschaften nicht bloß eine schlechte Karikatur auf eine Ehe leben wollen, sondern etwas Besseres? Diese Partnerschaften genießen dann selbstverständlich nicht den besonderen Schutz der Ehe, aber warum sollten sie von Gesetzes wegen mit finanziellen Belangen vermengt und belastet werden, wenn diese bei den Beteiligten sonst keine Rolle spielen?

Schöne Grüße

MM

2 „Gefällt mir“

Hallo MM,

ein Sternchen dafür!!

Ich sehe das ganz ähnlich. Wenn ein Paar genau diese finanzielle Abhängigkeit vermeiden möchte, bleibt ihm doch nichts übrig, als auf eine Hochzeit zu verzichten.

Wenn dann der Staat hingeht und sie quasi als Ehepaar erklärt, ist das doch ein grober Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Viele Leute haben doch in ihrem eigenen Elternhaus erlebt, wie ein Partner den anderen durch die finanzielle Abhängigkeit in der Ehe unter Druck setzten konnte. Um genau diese Situation im eigenen Leben zu vermeiden, wird dann eben auf die Ehe verzichtet.

Aber nun wird durch die Hintertür „eheähnliche Gemeinschaft“ dieses vorsintflutliche Ehemodell aus vorigen Jahrhunderten wieder eingeführt. Stattdessen sollte die Eigenständigkeit erwachsener Personen (auch verheirateter) gefördert werden um die Verbindung von einer (Liebes-)Beziehung und den Finanzen endlich aufhören zu lassen.

Auf der einen Seite wird beim Unterhaltsrecht langsam in diese Richtung gesteuert, auf der anderen Seite wird beim ALGII genau das Gegenteil wieder gefordert.

Anstatt gemischtgeschlechtlichen 2er-WGs hinterherzuspionieren, sollte man sich lieber mal Gedanken machen, welche Auswirkungen solch eine Gesetzgebung auf das Glück der betroffenden Personen haben kann. Da sollen normalverdienende Leute plötzlich eine zweite Person (oder auch noch mehr Personen) mitunterhalten, sobald sie mit ihnen zusammenziehen. Ja, warum denn eigentlich??

Bei solchen Bestimmungen muss doch ein ALGII-Empfänger damit rechnen, dass er nicht nur keinen vernünftigen Job hat, sondern auch keinen neuen Partner mehr finden bzw. nie eine Familie gründen kann.

Tolle Zukunftsaussichten!

Viele Grüße

Anne

Hallo,

Ich lebe mit Adelheid seit über zehn Jahren zusammen, und es
sieht so aus, als kämen da noch einige. Aber es gibt nichts,
gar nichts, was uns materiell verbinden würde. Es gibt keine
gemeinsame Kasse, kein gemeinsames Konto, keine gegenseitige
finanzielle Unterstützung. Kurz: Keine „Bedarfsgemeinschaft“,
obwohl wir vom Gesetzgeber zweifellos als eine solche
definiert werden.

Habt ihr wirklich zwei getrennte Stromzähler? Zwei Kühlschränke? Ihr kocht Euch getrennt das Essen? Auf zwei verschiedenen Herden? In jeweils eigenen Töpfen? Die Ihr aus zwei verschiedenen Wasserhähnen füllt? Ihr schaut in getrennten Räumen mit getrennter Beleuchtung in zwei Geräten mit zweimal bezahlter GEZ fern?
Selbstverständlich lebt Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft und selbstverständlich spart das Kosten. Und genau deshalb wird das bei Hartz IV auch so gerechnet.

Der bezeichnende Unterschied ist aber: Adelheid lässt sich
nicht dafür bezahlen, daß sie mit mir vögelt. Sie ist
halt keine Ehefrau.

Das empfinde ich als ziemliche Beleidigung aller Ehefrauen. Weshalb ich auch die Diskussion mit Dir nach diesem Post nicht fortsetzen werde.

Kurzer Sinn: Die von Dir inkriminierten Anfragen haben
vielleicht auch noch einen anderen Sinn - es mag sein, daß
Leute selbst in Partnerschaften nicht bloß eine schlechte
Karikatur auf eine Ehe leben wollen, sondern etwas Besseres?
Diese Partnerschaften genießen dann selbstverständlich nicht
den besonderen Schutz der Ehe, aber warum sollten sie von
Gesetzes wegen mit finanziellen Belangen vermengt und belastet
werden, wenn diese bei den Beteiligten sonst keine Rolle
spielen?

Vielleicht, weil sie es nur anders sehen, es aber in Wirklichkeit gar nicht anders ist?

Gruß
loderunner

3 „Gefällt mir“

Guten Tag,

yep dem kann ich mich nur anschliessen, mehr oder weniger. Ich will auch nicht
zwingend heiraten und vor allen Dingen nicht direkt nach 1 Jahr Zweisamkeit. Wenn
man sich dann aber entschliesst zusammen zu ziehen, werden einem solche Brocken
in den Weg gelegt. Ich meine man wird gleichgesetzt mit einer Ehe hat aber nur
Pflichten keine Rechte (wie z.B. eine andere Steuerklasse, die ja doch einiges
bewirkt).
Ich weiss es auch nicht, da soll sich keiner wundern das es super viele Singles
gibt, alleine lebt es sich einfach besser, zumindest wenn es nach dem Amt geht :wink:

LG Nicole

Guten Tag,

war ein kleiner Artikel in der NRZ (die fand ich eigentlich immer ganz äh seriös
für eine Tageszeitung:smile:)
Da stand halt dass das Landessozialgericht in NRW das und das beschlossen hätte,
und dann die Fallnummer. Haben dann auch tatsächlich im Internet geforscht auf
der Seite mit den Urteilen und haben dort auch den entsprechenden Vermerk
gefunden und auch da habe ich nichts deartiges lesen können das es Fallabhängig
sei und das ein bestimmter Fall gemeint sei.
Und also so Gesetzestext versteh ich im großen und ganze schon, dank meiner
Ausbildung zur Werbekauffrau, wo man sich mit dem schönen Werberecht rumschlagen
darf :smile:

Na ja, vllt. ist es aber für den Laien einfach nicht so einfach und man bekommt
nur die Teile gezeigt die sich toll anhören, aber nicht was sich dahinter
verbirgt.

Vielen Dank jedenfalls für deine Anworten (und welche Zeitung liest du denn da
so? Gibt es die auch Online?)

Gruß Nicole

Hallo Thea,

Nein wusste ich nicht wie du schon sagst :smile:
War für mich aber naheliegend :smile:
Les mir aber auch gleich mal deinen Link durch, hab ich noch nicht geschafft.

LG Nicole

Hmm, der Artikel war echt aufschlussreich, schade das man sowas immer erst spät
erfährt und auch nicht von den Leuten die einen eigentlich durch Beratung
unterstützen sollten :frowning:

Vielen Dank nochmal LG Nicole