Ehemaliger Ausbildungsberuf - ungelernt f. AA?

Guten Morgen liebe Wissende,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen…

Es gibt (Ausbildungs-)Berufe, die es heute nicht mehr gibt - z. B. den Radio- und Fernsehtechniker. Dieses Berufsbild heisst seit 1999: Informationselektroniker f. Geräte- und Systemtechnik.

Nun habe ich folgende Frage: Angeblich sollen Radio- und Fernsehtechniker (Gesellen und auch Meister) für das Arbeitsamt auch bei Bewerbungen auf das o. g. (Nachfolge-)Berufsbild nur noch als „ungelernt“ vermittelbar sein (also quasi gar nicht). Stimmt das?

Gelten diese Ausbildungen heute nicht mehr? Ist man tatsächlich „ungelernt“? Darf der Radio- und Fernsehtechnikermeister dann niemanden mehr ausbilden? Sein Geschäft führen (bei Selbstständigkeit)?

Oder wäre meine Frage im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben? Dann bitte ich um Verschiebung. Wobei mich aber insbesondere die Lesart des Arbeitsamts bei Arbeitsvermittlung interessiert.

Lieben Gruß

Trillian

Hi!

Es gibt (Ausbildungs-)Berufe, die es heute nicht mehr gibt – z. B. den Radio- und Fernsehtechniker. Dieses Berufsbild heißt seit 1999: Informationselektroniker f. Geräte- und Systemtechnik.

Oder IE für Bürosystemtechnik. (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…)

Nun habe ich folgende Frage: Angeblich sollen Radio- und Fernsehtechniker (Gesellen und auch Meister) für das Arbeitsamt auch bei Bewerbungen auf das o. g. (Nachfolge-)Berufsbild nur noch als „ungelernt“ vermittelbar sein (also quasi gar nicht). Stimmt das?

NEIN.

Gelten diese Ausbildungen heute nicht mehr? Ist man tatsächlich „ungelernt“?

Nein. Wer als ungelernt gilt, definiert einzig und allein § 77 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__77.html).
Danach gilt als
1. wieder ungelernt , wer statt seines erlernten Berufes mehr als vier * Jahre einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgegangen ist und dadurch seinen erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr wird ausüben können,
und als
2. ungelernt , wer nicht über einen Berufsabschluss verfügt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
(Nicht vom Kontext des Paragraphen (Weiterbildung) irritieren lassen! Absatz 2 wird in der AA als grundsätzliche Definition von „(wieder) ungelernt“ angewandt.)

Auf den Fall des Radio- und Fernsehtechniker übertragen: Es ist unerheblich, wie das Berufsbild früher mal hieß und wie es heute heißt; wichtig ist nur, dass dieser Beruf über die Jahre auch tatsächlich ausgeübt wurde (mit max. 4 Jahren Unterbrechung zwischendrin)!

Darf der Radio- und Fernsehtechnikermeister dann niemanden mehr ausbilden?

Ob der ausbilden darf oder nicht, bestimmt ja nicht die AA (der es, wie wir gerade gesehen haben, auf die Tätigkeit/Ausbildung ankommt und nicht auf die aktuelle Berufsbezeichnung), sondern, glaub’ ich, die IHK(?).
Das dürften somit zwei unterschiedliche Paar Schuhe sein.

Sein Geschäft führen (bei Selbstständigkeit)?

Wie gesagt: Hat die AA nix mit zu schaffen.

Oder wäre meine Frage im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben? Dann bitte ich um Verschiebung.

Is hier schon richtig. :smile:
Lediglich die Genehmigungssachen, sollten sie vertieft werden wollen, bitte ich, in einem anderen Brett zu erörtern (wobei ich selbst durchaus unschlüssig bin, ob das in „Handel“, „Job & Karriere“ oder „Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben ist; naja, kann ja ggf. verschoben werden).

LG
Liza

*)Ich glaube, als ich in 2000 gelernt habe, waren es noch 8 Jahre bis zum Wieder-ungelernt-Sein…

Guten Morgen Liza,

noch fix vor der Arbeit… :smile:

Vielen Dank für Deine Antwort, sie war sehr hilfreich und bestätigte, was ich schon dachte, aber nicht wusste. Wahrscheinlich trafen auf den diskutierten Fall dann nämlich Deine Ausführungen zu „wieder ungelernt“ zu und derjenige hatte den Beruf einfach zu lange nicht ausgeübt.

Der Rest ist nicht so wichtig, da mir diese Fragen so spontan beim Schreiben in die Finger schossen :wink: und ich es ebenfalls für nicht möglich halte, dass die „alten“ Fernsehmeister „neue“ Informationstechnikermeister einstellen müssen, um ihre Ausbildungsbetriebe auf recht zu erhalten. Vielleicht werde ich aber mal bei der Handwerkskammer nachfragen.

Lieben Gruß

Trillian