Ehemann unternimmt alles gegen Scheidung

Seit Juni 2009 sind wir getrennt. Der faule Hund will die Scheidung einfach nicht und lieber erneut Ehegattenunterhalt beantragen. Angeblich ist sein Versorgungsausgleich nicht so einfach ermittelbar wegen vielfacher Insolvenzen seiner früheren Ab-und-Zu-Arbeitgeber.

Kann ich wirklich nicht geschieden werden ohne Versorgungsausgleich und wo kann ich mich nach seinem Versorgungsausgleich erkundigen, da meine Anwältin auch nur Geld scheffeln will und an keinem schnellen Abschluss der Verfahren (Sorgerecht fürs Kind, welches bei mir lebt, Kindesunterhalt…)?

Vielen Dank im Voraus für jegliche nützliche Info.

Hallo und oh weh :frowning:

Du kannst nur Deine eigene Anwältin massiv unter Druck setzten. Gib ihr Termine vor! Immwer wieder - !!! Wenn sie dem nicht nachkommt, drohen. Auf Nichterfüllung Honoraranspruch hinweisen (für das Geld muss sie selbstverständlich auch LEISTUNG erbringen!). Drohen das Mandat komplett zu entziehen. Vielleicht ist es auch sinnvoll direkt einen anderen Anwalt zu beauftragen. Ich glaube, in meinen Erfahrungen habe ich 2 von 1000 Anwälten getroffen, die nicht „die Ruhe weg hatten“ und engagiert arbeiteten :frowning:(((((
Ob ohne Versorgungsausgleich geschieden werden kann, weiß ich nicht. Mein Ex hat auch auf „Schlepper“ gemacht und es bis zur Auskunftsklage kommen lassen (Verzögerungstaktik). In der Auskunftsklage hat der Richter dann Anordnungen getroffen, wonach der Versorgungsausgleich zu berechnen war. Im Mai war diese Verhandlung im Juli dann (nach 2 endlosen Jahren) die Scheidung.

Durchhalten!!!
LG

Hallo
Leider kenn ich mich hier nicht aus…
Blöde Situation…Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg!
Wie wärs mit ner anderen Anwältin…
LG Sandy

Hallo Anke Angela,

als erstes würde ich mir einen neuen Anwalt suchen, einem dem Du vertraust!
Ansonsten kannst Du auch auf den Versorgungsausgleich verzichten und dich scheiden lassen. Wie im einzelnen eine nicht einvenehmliche Scheidung abläuft weiß ich leider nicht.

Viel Glück
Andreas

hallo AnkeAngela,
geschieden werden kannst du natürlich schon, nur bringt dir das nichts solange der Versorgungsausgleich nicht geregelt ist. Ich hab leider keine Ahnung wie das mit dem Ehegattenunterhalt ist, da ich auf einen solchen bei der Trennung verzichtet habe.
Sofern deine Anwältin kein Ergebnis erzielt, kannst du mal bei deinem zuständigen Amtsgericht anfragen, da gibts nämlich auch Stellen, die mit Rechtsreferendaren besetzt sind und die dir in dieser Angelegenheit auch Auskünfte erteilen können. Manche sind ziemlich ehrgeizig und sind gerne bereit dir da behilflich zu sein.
Alles Gute

Hallo Anke Angela
meiner Erfahrung nach benötigen Scheidungsverfahren mit Kindern leider immer recht lange, die Finanzen müssen immer erst geklärt werden, bevor alles rund um das Kind geklärt wird.
Mit Deiner spezifischen Frage kenne ich mich leider nicht aus, dafür benötigst Du rechtlichen Rat, den kann ich Dir als Psychologin nicht geben.
Petra

Hallo und allem voran: vielen Dank für die guten Worte. Aber wie gern würde ich die Anwältin wechseln, doch selbst die Einleitung der Zwangsvollstreckung lässt sich die blöde Kuh nicht aus der Hand nehmen. Und, dass er unsere fast 8-jährigen Tochter zwingt, nackt mit ihm zu duschen, interessierte heute nicht einmal die Zuständigen beim Jugendamt. Was für eine Welt ist das nur?

Trotzdem irgendwann wird’s besser. Auch Dir alles Gute und liebe Grüße.

Danke Sandy, vielen Dank trotzdem und vielleicht melde ich mich noch mal, wenn ich endlich geschieden, was sicher eine Rekordzeit dauern wird. Alles Gute, Anke

Vielen Dank Andreas, leider werde ich von der Anwältin noch festgehalten, denn sie rückt die Daten für eine Zwangsvollstreckung durch andere nicht raus. Aber trotzdem kann es nicht mehr lange mit der jetzigen dauern. Dennoch Dir auch alles Gute.

Hallo Patrizia,

danke für die Antwort. Im April gehe ich einen Wechsel an. Auch wenn ich es gar nicht abwarten kann, jemand neues zu konsultieren, der nicht schlechter sein könnte, aber derzeit noch zu viel Stress drum rum.

Dir jedenfalls auch alles Gute für die Zukunft und LG, AnkeAngela

Vielen Dank Petra für Deine Antwort, aber als Psychologin machst Du mich doch neugierig, denn obwohl der Kindesvater nicht pädophil ist, zwingt er unsere fast 8-jährige Tochter immer wieder zum gemeinsamen Nacktbaden, was ich bereits der Verfahrensbevollmächtigten meldete und heute auch dem Jugendamt, welches total uninteressiert ist. Kann ich da etwas unternehmen?

Derweil viele Grüße und alles Gute.

Hallo Anke Angela,
in Deiner Anfrage kann man sehr viel Zorn erkennen.
Versuche also alle Deine Überlegungen daraufhin zu überprüfen, ob sie von Zorn und Wut oder anderen negativen Gefühlen geleitet sind.
Du möchtest sicher nicht das Deine Bewertung von jetzigen Situationen Dir in einem Jahr hysterisch, zu emotional und schädlich für Dich oder Deine Tochter vorkommen?!
Ein gutes Mittel zur Überprüfung eigener Gedanken ist eine halbwegs neutrale Person - die ihn und Dich kennt - mit der Du Dinge besprichst und deren Wertung Du dann überprüfst.
Das Du selbst in der akuten Situation zu Wertungen neigst ist Dir sicher klar, dass diese nicht immer „objektiv“ sind auch.
Überlege Dir in dieser speziellen Situation des gemeinsamen Badens - ohne das er pädophil ist - andere Gründe für sein Handeln. Wunsch nach Nähe - Gewohnheit - schöne eigene Kindheitserinnerungen oder Wünsche als Kind…
Deine Tochter ist mit 8 Jahren alt genug sich klar zu äußern, sie dürfte so erzogen sein, dass sie höflich aber direkt sagen kann was sie will und was nicht - ansonsten gibt es gute Bücher für Kinder in dem Alter zu dem Thema der Abgrenzung.
Sie wird ihm also sagen können, Ich will, oder Ich will nicht mit ihm baden. Mache sie dabei stark ohne sie zu beeinflussen.
Hüte Dich innerhalb des Paarkonfliktes davor Deine Gefühle auf sie zu übertragen!
Sie ist die Hälfte von jedem von Euch - sieht das wahrscheinlich auch, wenn sie in den Spiegel schaut. Sie muss!!! sich mit Euch beiden identifizieren können, also Teile von Euch beiden in sich integrieren können die sie ausmachen.
Kann sie das nicht - machst Du ihr den Vater schlecht, also die Hälfte ihres genetischen Materials - machst Du sie schlecht und machst ihr Angst…
Das macht sie krank, nicht jetzt direkt, aber vielleicht später - mit Sicherheit nichts was Du willst, oder?
Halte sie außen vor, erzähle ihr lieber nichts über den Mann der Dich verletzt hat, lass ihr die Kindheit die Du ihr ursprünglich mal gewünscht hast.
So klar wie Du schreibst kannst Du das wenn Du Dir Gedanken machst und nicht nur emotional handelst…
Viel Kraft dabei - es ist sehr schwer und Du wirst oft verführt sie zu benutzen, wehre Dich dagegen!
Petra

Hallo,
wenn Sie schon seit 2009 getrennt leben, können sie in jedem Fall die Scheidung beantragen. Verstehe nicht, weshalb sie dies noch nicht getan haben. Der Versorgungsausgleich lässt sich bestimmt innerhalb der letzten 2 Jahre berechnen - das ist Hinhaltetaktik. Falls ihr Mann Unterhalt von ihnen bekommen sollte, so hält er sie deshalb hin, da Getrenntleben Unterhalt meist höher ist, als der nach der Scheidung. Sollten Sie das Gefühl haben, dass ihre Anwlältin sie hinhält, kann ich nicht verstehen, weshalb sie diese nicht wechseln.
Gruß C. Zeitz.

Hi, grundsätzlich kannst du ohne Einverständnis des Ehepartners erst nach 3 Trennungsjahren geschieden werden.

Unterhaltsansprüche verändern sich allerdings durch die Scheidung nicht, die kann man auch vorher schon auf anwaltlichem Wege klären.
Gruß
Ally

Hallo,

wenn du seit Juni 2009 getrennt bist, dann hast du sicher die Scheidung im Juni 2010 eingereicht. In einem Jahr hat deine Anwältin sicher schon einige Briefe an deinen Ex geschickt, mit der Aufforderung, die nötigen Angaben zu machen. Für Ihn ist es ein Gang zur Rentenkasse - und von dieser ist er sicher schon mehrfach aufgefordert worden, die fehlenden Angaben beizubringen.

Mein Tipp- bleib ruhig und suche dir eine andere Anwältin, zu der du Vertrauen hast und von der du nicht glaubst, dass sie dich nur zur Kasse bitten will. Das ist das Wichtigste in deiner Situation. Dein Rechtsbeistand regelt alles für dich, dafür hast du ihn ja.

Letztendlich zögert sich ein Scheidungstermin nur heraus, wenn dein Ex nicht mitarbeitet. Verhindern kann er ihn auf Dauer nicht. Es reicht, wenn eine Partei geschieden werden möchte.

Viel Glück wünscht dir :
Ralle

Seit Juni 2009 sind wir getrennt. Der faule Hund will die
Scheidung einfach nicht und lieber erneut Ehegattenunterhalt
beantragen.

NA JA; ES WIRD JA SOWIESO VORWEG GEPRÜFT WARUM ER UNTERHALT HABEN MÖCHTE.

Angeblich ist sein Versorgungsausgleich nicht so

einfach ermittelbar wegen vielfacher Insolvenzen seiner
früheren Ab-und-Zu-Arbeitgeber.

Kann ich wirklich nicht geschieden werden ohne
Versorgungsausgleich und wo kann ich mich nach seinem
Versorgungsausgleich erkundigen, da meine Anwältin auch nur
Geld scheffeln will und an keinem schnellen Abschluss der
Verfahren (Sorgerecht fürs Kind, welches bei mir lebt,
Kindesunterhalt…)?

Vielen Dank im Voraus für jegliche nützliche Info.

ES BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT TRENNUNG DES VERSORGUNGSAUSGLEICHSVERFAHRENS ZU BEANTRAGEN. DIES MUSS DEINE ANWÄLTIN MACHEN, DANN MUSST DU VIELLEICHT ETWAS AUF DIE KA… BEI IHR DRÜCKEN. DIE ANWÄLTIN KRIEGT JA EH IMMER NUR EINMAL DIE GEBÜHREN; EGAL WIE LANGE SIE ES IN DIE LÄNGE ZIEHT.

Hallo Anke
Meines Erachtens wird der Versorgungsausgleich von der Renten Stelle erstellt,aber ich kann nicht genau sagen was noch alles mit rein gerechnet wird.
Aber das kann Dir ein Anwalt sagen .
Wenn Du der Meinung bis das du nicht richtig von Deiner Anwältin vertreten wirst,solltest Du Ihr das Mandat Entziehen u. es einen anderen Anwalt übergeben,ansonsten wirst Du bereuen.Ich habe!!
(vorher richtig erkundigen)
Wenn Ihr schon seit 2009 getrennt von einander lebt, sollte einer Scheidung nichts im Wege stehen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß Seppel42

Hallo,
zuerst mal bitte ich die späte Antwort zu entschuldigen.
Wenn die Trennung im Juni 2009 erfolgte, ist das Trennungsjahr erfolgreich vollbracht. Du beantragst beim Amtsgericht die Scheidung. Du klammerst den Versorgungsausgleich aus. Gleichzeitig beantragst du das Versorgungsrecht für das Kind. Nach vollzogener Scheidung beantragst du beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe und klärst die Sache mit dem Versorgungsausgleich.
Beachte: Enge Verbindung mit dem Jugendamt wegen dem Kind. Am Amtsgericht sind sogenannte Rechtsberater eingerichtet, mit dem Ziel, langwierige Prozesse zu vermeiden und eine gütliche Einigung zu erzielen. Da kann man sich eine kostenlose Rechtsberatung holen.
Ich hoffe, damit ein wenig geholfen zu haben und stehe auch gerne per e-mail unter [email protected] zur Verfügung.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd

Hallo Bernd,

vielen Dank für die Antwort und es macht gar nichts, erst jetzt etwas gehört zu haben. Aber meine bisherige Anwältin, super geldinteressiert, meinte immerzu, es wäre sehr problematisch, Prozesskostenhilfe zu erhalten, obwohl ich nur Teilzeit arbeite. Ich habe schon viel unternommen, ein anderer Anwalt sagte mir vor knapp einem Jahr ins Gesicht, „an Ihnen verdiene ich nicht genug, ist ja alles schon eingereicht.“ Es ist einfach eine Wahnsinnsgeschichte und eventuell wende ich mich noch an die Zeitung oder das Fernsehen, denn rein gar nichts hilft. Derzeitiger Stand, falls es Dich interessiert: er und die 7,5-jährige Tochter duschen nackt zusammen und er erklärte der Verfahrensbevollmächtigte überzeugend, das Kind selbst wolle es so. Haarsträubend, zumal sie mir selbst sagt: er zwingt mich dazu. Montag gibt es einen Termin beider Elternteile und danach beantrage ich vmtl. ein ganz neues Gutachten bei einer anderen Anwältin.

Dennoch vielen Dank für die Anteilnahme und auch Dir alles Gute,
Anke

Vielen Dank für Deine Antwort, aber in dieser verbissenen Situation hilft nur noch ein Wunder. Nächsten Montag gibt es ein Treffen beider Eltern und dann wird die ganze Sache inkl. neuem Gutachten ggf. neu aufgerollt.

Trotzdem auch Dir alles Gute,
Anke