Eidesstattliche Versicherung / kein eigenes Konto

Was passiert eigentlich wenn man eine Eidesstattliche Versicherung abgeben soll und es liegt kein eigenes Konto vor. Erfährt dann z.B. die Bank meines Mannes davon.

Vielen Dank

Nein eigentlich nicht.

Hallo Andrea Alexandra,

um es besser darstellen zu können, nehme ich Dich als Person: Verheiratet, Kinder unter 18, welche eine EV abgeben soll. Der Grund ist dabei völlig unerheblich.

Falls Du KEIN eigenes Konto hast, so wie hier beschrieben, dann erfährt die Bank Deines Mannes davon, und er somit auch, beim nächsten Besuch beim Bänker, wenn Du für das Konto Deines Mannes verfügungsberechtigt bist. Das bedeutet: Du darfst über sein Konto mitverfügen.

Falls Du Dir jetzt nicht sicher bist - Du hast damals bei der Kontoeröffnung, oder später, auf jeden Fall für das Konto Deines Mannes, eine Unterschrift leisten müssen (Schriftprobe), damit die Bank nachvollziehen kann, dass Du auch Andrea Alexandra bist.

Liegt dieser Sachverhalt vor, dann erfährt die Bank, bzw. Dein Mann davon, so wie ich es eben beschrieben habe.

Ich hoffe ich konnte Dir mit dieser Antwort weiter helfen.

LG - Manfred

Nun, nicht immer.
Ich gehe davon aus, dass Sie keine Konto haben, auch keine gemeinsames Konto, dann wird die Bank vermutlich es nicht erfahren.
Es könnte jedoch sein, dass wenn Sie eine Vollmacht besitzten, eine automatische Schufa abrage durchgeführt wird, bzw. die Schufa es von sich aus melden, eine sog. Änderungsmeldung und somit ist es dann gespeichert. Die Bank interessiert sich jedoch auch nicht dafür, wenn Sie kein Konto haben, jedoch wird vermutlich das Rating von Ihrem Mann heruntergestuft.
Was auch noch wichtig ist, wenn Sie mit Ihrem Mann zusammen Veranlagt sind (ist meistens so), dann hat der Gläubiger auch Zugriff auf Ihren Mann. Vorsicht auch, in den nächsten 30 Jahren dürfen Sie kein Geld haben.

Hallo!

Die Bank erfährt von der EV aus der Schufa.
Sofern Deinerseits keine Einwilligung zur Schufa erteilt wurde, wird dies auch nicht an die Bank gemeldet.

Auf die Bonität Deines Mannes dürfte das keinen Einfluss haben. Es sei denn, Ihr habt gemeinsame Girokonten oder Darlehen.

Viele Grüße
Stephan

eine eidesstattliche versicherung schlägt sich ja auch in der schufa nieder… also wird dies bei jeder abfrage schon klar.

Hallo,
Es erfahren alle davon, bei denen aktive Verträge bestehen, die der Schufa gemeldet sind. Das können auch Handyverträge zum Beispiel sein. Bei Eheleuten ist es ja oft so, dass Darlehensverträge auf beide Ehegatten laufen, dann erfährt die Bank das natürlich auch.

Aber wenn wirklich keine Verträge auf eigenen Namen bestehen, hat die Bank ja auch nichts an die Schufa gemeldet, also bekommt sie dann auch keine Info. Den Vertragspartnern der Eheleute wird nichts gemeldet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG Johanna

Hallo AndreaAlexandra,

eine Meldung an das Kreditinsitut des Ehepartners erfolgt nicht. Jeder Ehepartner kann jeder für sich Verpflichtungen eingehen, ohne damit den anderen Partner zu tangieren.

Demnach kann auch ein Ehepartner eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, ohne damit zwangsläufig die Bonität des anderen Ehepartners zu beeinträchtigen. Für Verbindlichkeiten z.B. aus einem Girokonto haftet bzw. haften der/die Kontoinhaber. Wenn der Ehemann alleiniger Kontoinhaber ist und auch sonst keine Haftungsverbünde bestehen erfolgt keine Mitteilung an das Kreditinstitut.

Hallo Anfragende,

mit der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung leisten Sie einen Offenbahrungseid. Sie eröffnen allen Ihren Gläubigern, dass Sie (im Rahmen ihres Existenzminimums) sie die fälligen Zahlungen nicht begleichen können.
Da sie verheiratet sind und somit zusammen veranlagt, wird entsprechent auch die Bank ihres Mannes früher oder später hiervon erfahren. Des Weiteren wird es einen Eintrag bei der Schufa geben.

Freundliche Grüße

Hallo Andrea,

deine Frage verstehe ich nicht. Für was möchtest Du ein Eidesstattliche Erklärung abgegeben?
Hinweis:
Gibt jemand also eine eidesstattliche Versicherung ab und sagt dabei die Unwahrheit, so macht er sich strafbar.

Viele Grüße

Martin

Eine pauschale Aussage ist hier schwierig. Haben Sie mit Ihrem Mann ein Konto zusammen? Wenn das der Fall ist, dann erfährt Ihr Mann auf jeden Fall davon. Wenn Sie gar kein Konto haben, dann dürfte Ihr Mann auch nichts davon erfahren, unter der Annahme, dass sie nicht zusammen wohnen.

hallo,
eidesstattliche Versicherungen sind öffentlich zugänglich für alle, welche in begründetes interesse nachweisen können (zb. banken-schufa…)
lg
eisi

Hi,

solange das Konto nicht auf euch beide läuft oder ihr nicht zusammen einen Kredit beantragt erfährt die Bank deines Mannes nicht davon.

Gruß Knobi

Denke ich nicht.

Entschuldigung für die verspätete Antwort - ich hab Ihre Anfrage erst jetzt entdeckt. Aber das Problem ist für mich nicht zu beantworten - da bin ich leider kein Experte! sorry
Gruß
Lernförderer