Eigenanteil PKW höher als Kosten in EÜR

Schönen guten Tag,

ich habe ein Problem bei meiner Steuererklärung, was ich bis dato noch nie hatte.
Da ich im vergangenen Jahr nicht so viel gefahren bin, ist nun der Eigenanteil des PKW nach der 1% Regelung höher als die angefallenen Kosten (Tanken + Reparaturen).
Da der Wagen aber noch nicht vollständig abgeschrieben ist, weiß ich nicht, ob ich die Kosten nun in der Anlage EÜR eintragen muss/kann.
Fragen sind also daher:

  1. Wenn ich den Privatanteil und die Kosten nicht in die Anlage EÜR aufnehme, also komplett weg lasse, kann ich dann trotzdem die AfA für den Wagen angeben?
  2. Oder soll ich die Daten Privatanteil und Kosten eintragen, obwohl der Privatanteil höher ist?

Wäre über eine hilfreiche Antwort sehr Dankbar!!!

LG, Jes

Hallo,
bei EÜ-Rechnern ist der PKW dann Betriebsvermögen, wenn dieser mehr als 50% im Durchschnitt betrieblich genutzt wird. Dann ist die AfA und auch alle einzelnen Kosten anzusetzen. Unter 50% kann nur in einer Nebenrechnung ermittelt werden, wie hoch die Kosten pro gefahrenem KM sind und per Einzelaufstellung der betrieblich gefahrenen KM auf diese Weise KM mal km-Kosten abgerechnet werden.Ansonsten wären 30 ct pro km anzusetzen, was aber in der Regel viel zu niedrig wäre. Ist der PKW erst einmal Betriebsvermögen, bleibt es es bis er ausscheidet, auch wenn die Fahrt-KM-leistung sinkt.

Aus der Zeit von Fin-Minister Waigel stammt die Anweisung, dass dann, wenn der PKW Betriebsvermögen ist (also alle Kosten angesetzt werden müssen.)und die anteiligen Privatfahrten per 1%-Regelung einen höheren Betrag ergäben, der Betrag der Privatnutzung nur bis zur Höhe der tatsächlichen Gesamtkosten (einschl. AfA) angesetzt werden muss. Kostendeckelung nannte er das.
Sehr gütig, nicht wahr?

Viele Grüße

Wolfgang

Hallo,
da muss ich leider passen…

Gruß
Björn

Hallo,

leider kann ich hier nicht helfen, da ich mich nicht mit Gewerblicher Steuer auskenne.
Mfg.

Hallo Wolfgang,

ich bin definitiv mehr als 50% geschäftlich gefahren, daher greift bei mir schon die 1% Regelung.

Ich bin nur leider ein wenig Begriffsstutzig.

In der Anlage EÜR werden diese 1% als Privatanteil auf das Einkommen gerechnet.
Der Einfachheit halber sage ich mal es sind 2500 Euro.

Als Betriebsausgaben werden die Kosten OHNE AfA angegeben, diese betragen (Beispiel) nur 2000 Euro, sind somit niedriger als die priv. Nutzung.

Die AfA wird ja separat aufgeschrieben und abgezogen.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass die private Nutzung (1% Regelung) nicht höher sein darf, als die abziehbaren Kosten ohne AfA…dies wäre ja in meinem Fall so.

Also darf/muss ich dieses mal gar keine KFZ-Nutzung angeben?
Aber da der Wagen schon seit ein paar Jahren im Betriebsvermögen drin ist, muss er ja auch noch drin bleiben, bis er abgeschrieben, oder veräußert ist.
Also kann ich die AfA dann trotzdem aufnehmen?

Ich bin schon ganz verwirrt.

Hallo, was hälst Du davon, ehrlich und direkt beim Finanzamt anzurufen und dort aus erster und sicherer Quelle zu erfahren ob und wie Du es machen kannst?
Die haben einen Servicecenter und sind sogar verpflichtet Dir da weiterzuhelfen.

lg

hamsterbaumi

Hallo,
da ich derzeit im Urlaub bin, kann ich die Eintragungsmöglichkeiten nicht prüfen. Ich bin ein praktisch veranlagter Mensch und würde mich die Daten entweder so stricken, dass es passt. Oder ich würde mit Deine eigenen Begründung einfach keine EÜR formularmäßig abgeben sondern eine logische und selbstgestrickte. Denn da geht alles. Excel sein Dank!
Und wenn der Fin-Beamte da anderer Meinung ist, dann frag ihn, wie Du das auf seinem Formular richtig umsetzen kannst.

Viel Spaß, in nicht soviel Angst vor den Beamten, das sind nur Menschen!

Wolfgang

Hallo,
da ich derzeit im Urlaub bin, kann ich die Eintragungsmöglichkeiten nicht prüfen. Ich bin ein praktisch veranlagter Mensch und würde mir die Daten entweder so stricken, dass es passt. Oder ich würde mit Deiner eigenen Begründung einfach keine EÜR formularmäßig abgeben sondern eine logische und selbstgestrickte. Denn da geht alles. Excel sein Dank!
Und wenn der Fin-Beamte da anderer Meinung ist, dann frag ihn, wie Du das auf seinem Formular richtig umsetzen kannst.

Viel Spaß, in nicht soviel Angst vor den Beamten, das sind nur Menschen!

Wolfgang

Guten Abend,

leider kann ich Ihnen so auf die Schnelle keine Antwort bieten, die auch rechtssicher ist. Ich werde daher in den nächsten Tagen nochmals auf Sie zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Sack

Lieber Jes, mit so einem Fall wurde ich bisher noch nicht konfrontiert. Müßte mich auch erst schlau machen. Wenn sie die Möglichkeit haben, dann fragen sie bitte einen Fachmann. Ich werde mir auch fachmännischen Rat holen.
Danke für ihr Verständnis.
L.G.

Hallo Hamsterbaumi,

das habe ich schon mal bei zwei anderen Fällen gemacht, wo ich selber nicht weiter wußte. Habe schön eine Nummer gezogen und gewartet um mir dann sagen zu lassen, dass die davon keine Ahnung haben und ich dafür zu einem Steuerberater gehen soll.

Denke das ist vergebene Liebesmühe. Entweder haben die keine Lust einem zu helfen, oder wissen es wirklich nicht.

Hallo Jes-77,

du hat bei einem Dienstwagen immer die Möglichkeit von der 1%-Regelung auf die Tatsächlichen Kosten umzusteigen. Hierzu musst du die Geschäftlich gefahren km und die privat gefahrenen km an Hand eines Fahrtenbuches nachweisen und hieraus dann aus den Gesamtkosten den Anteil der Privatkosten (prozentuale Aufteilung) herausrechnen.

Dies ist dann der geldwerte Vorteil des PKW, den du an Stelle der 1 % nehmen musst.
Viele Grüße
Mirko

Guten Abend, ist das Auto bisher als notweniges BV für das Unternehmen (betriebliche Nutzung mehr als 50%)eingestuft worden? Wenn ja, müssen alle Kosten erklärt werden, auch die Afa. Ist die Berechnung nach der 1% Regelung höher als die tatsächlichen Kosten,kann man die private Nutzung auf die tatsächlichen Kosten =Einnahme beschränken. Bei einer Nutzung unter 50% für das Unternehmen darf man gar nicht mit der 1%Regelung die private Nutzung versteuern, sondern muss eine Schätzung vornehmen nach den Verhältnissen private/betriebliche Nutzung.
Bei weniger als 10%betriebliche Nutzung ist der PKW zu entnehmen und man keine Kosten ansetzen. Die dann gefahren betrieblichen KM kann man aber wieder mit 0,30€ kostenmäßig erfassen.
Ich hoffe, es einigermaßen verständlich gemacht zu haben und verbleibe mit freudlichen Grüßen
P.D.

Guten Abend, ist das Auto bisher als notweniges BV für das
Unternehmen (betriebliche Nutzung mehr als 50%)eingestuft
worden?

  • Ja, ist es.

Wenn ja, müssen alle Kosten erklärt werden, auch die

Afa. Ist die Berechnung nach der 1% Regelung höher als die
tatsächlichen Kosten,kann man die private Nutzung auf die
tatsächlichen Kosten =Einnahme beschränken.

  • Aha, vielen Dank. Das wusste ich nicht. Nun habe ich die private Nutzung einfach so angegeben, wie sie ist, also nach der 1% Regelung berechnet, wobei die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
    Ich werde gleich ein Schreiben aufsetzen, indem ich es meiner Sachbearbeiterin erkläre und noch zum Finanzamt bringen. Kürzen können sie dort ja immer noch.

Die Nutzung lag definitiv über 50%, habe extra meine Termine noch einmal nachgeschaut und ausgerechnet, wie viele Kilometer es waren.
Ich habe leider kein Fahrtenbuch geführt, kann es also nicht schwarz auf weiß Kilometergenau angeben. Doch es waren ca. 60-65% geschäftlich.

Ich hoffe, es einigermaßen verständlich gemacht zu haben und
verbleibe mit freudlichen Grüßen
P.D.

Vielen Dank, ich glaube nun habe ich es verstanden.

Liebe Grüße,
Jes

Du kannst du Kosten und den Privatanteil weg lassen und die AfA geltend machen.
Aber 1. wird es das Finanzamt merken und 2. nennt man so was leichtfertige Steuerverkürzung. (vllt sogar Hinterziehung)

Die 1% Regel ist eine Vereinfachungsregel, damit nicht jeder ein Fahrtenbuch führen muss (Das múss eine bestimmte Form haben und auf bestimmte weise geführt werden)

Sowohl die Kosten inkl. der AfA als auch die 1% Regel eintragen

Sowohl die Kosten inkl. der AfA als auch die 1% Regel
eintragen

Habe ich gemacht :smile:

Ich danke allen für Eure Antworten.
Alle Angaben machen erscheint mir immer besser, als etwas weg zu lassen. Wegstreichen und kürzen können sie beim Amt immer noch, aber ich habe meine Schuldigkeit der Wahrheit getan :smile:

Ein dickes Dankeschön noch mal,

Gruß
Jes

Hallo,

die Kosten des PKW sind die laufenden zzgl. der AFA.
Die werden alle gebucht!
Ist dann der EV immer noch höher, erfolgt die sogenannte Kostendeckelung: der Eigenverbrauch ist höchstens so hoch wie die gesamten Kosten, dann den ggf. geringeren Betrag in der EÜR ausweisen.
MfG
M(ich)a

Hallo,
Sie können die Afa immer ansetzen, wenn das Auto im Betriebsvermögen ist und noch nicht abgeschrieben.
Natürlich müssen Sie Eintragungen in EÜR vornehmen. Unter Umständen beim Finanzamt nachfragen, wenn die Kostendeckelung greift, wie Sie beschrieben haben. Die Kosten der Privatnutzung sind beschränkt auf die tatsächlichen PKW-Kosten.
MfG
Sven Duwe

So, war in Urlaub, Die Kosten eintragen zu 100% Den Eigenverbrauch ebenfalls eintragen aber nur in Höhe der Kosten. Es findet hier eine Deckelung statt.

Deine KFZ Kosten wirken sich also in diesem Jahr nicht aus.
Das ist natürlich der Gau.

Wenn du möchtest, rufe mich mal an, hier gibts Lösungen 0172 2515027 Gruß Udo

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