Eigenbedarf

Hallo,

wir beabsichtigen ein Haus mit 3 Wohneinheiten zu kaufen. 2 Wohnungen (oben und unten) sind derzeit vermietet, die mittlere ist noch frei.

Wir möchten jedoch die mittlere und die obere Wohnung zusammen als eine Wohnung nutzen und müssten daher der Mieterin oben kündigen. Der Mietvertrag liegt mir noch nicht vor. Laut derzeitigem Besitzer bestehen beide Mietverhältnisse jedoch erst 2-4 Jahre.

Was muss ich beachten, wenn ich auf Eigenbedarf kündigen will?
Welche Kündigungsfrist gilt? 3 Monate?
Wie kann ich eine solche Kündigung am besten formulieren?

Vielen Dank im voraus!

Habeebee

Auch hallo.

…das passt wohl besser ins Brett ‚Mietrecht‘. Egal…

wir beabsichtigen ein Haus mit 3 Wohneinheiten zu kaufen. 2
Wohnungen (oben und unten) sind derzeit vermietet, die
mittlere ist noch frei.

Wir möchten jedoch die mittlere und die obere Wohnung zusammen
als eine Wohnung nutzen und müssten daher der Mieterin oben
kündigen. Der Mietvertrag liegt mir noch nicht vor. Laut
derzeitigem Besitzer bestehen beide Mietverhältnisse jedoch
erst 2-4 Jahre.

Was muss ich beachten, wenn ich auf Eigenbedarf kündigen will?

Gründe müssten eigentlich nicht genannt werden. Aber was so alles passieren kann zeigen die Urteile des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(bundesgerichtshof.de -> suche nach ‚eigenbedarf AND Grund AND vermieter‘)

Welche Kündigungsfrist gilt? 3 Monate?

FAQ:887 …

Wie kann ich eine solche Kündigung am besten formulieren?

…und unter Beachtung der FAQ ein Text wie ‚Hiermit kündige ich Ihnen zum Ende des Monats X‘. Aber siehe /t/kuendigungsfrist-mieter/3018883
/t/kuendigung–29/2992318

HTH
mfg M.L.

Hallo nochmal.

Diesen link habe ich eben erst entdeckt: http://finanzen.focus.msn.de/D/DJ/DJ44/dj44.htm

Möge er auch nützen
mfg M.L.

Hallo,

ja, hatte auch erst in Mietrecht geschaut. Hatte aber hier in Immobilien eine ähnliche Frage gepostet und es deshalb hier reingesetzt.

In jedem Fall erst mal vielen dank, werde da mal genauer lesen!!!

LG
Habeebee

Auch nochmal Hallo,

habe jetzt mal unter dem angegebenen Link nach berechtigten und unberrechtigten Gründen für eine Eigenbedarfskündigung geschaut.

Bei unberechtigt steht unter anderem:
-Der Vermieter möchte in den eigenen vier Wänden leben.

Heisst das, dass ich den o.g. Grund nicht als Begründung angeben darf?

Sollte ich dann besser folgenden Grund angeben?

  • Der Vermieter will im eigenen Haus wohnen, um die Heizung zu warten und das Haus zu verwalten (BGH AZ RE VIII ARZ 4/87).

Ansonsten kann ich mir gleich die Kugel geben, wenn wir das Haus jetzt kaufen, dann aber im Endeffekt auch nicht mehr Platz haben als jetzt. Das möchte ich vorher in jedem Fall abgeklärt haben.

LG
Habeebee