Eigene Kündigung: wie krankenversichert?

Hallo.
Frage zu einem Fall:

Eine Frau ist in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Dieses möchte sie aus bestimmten Gründen selber kündigen (psychisch sehr sehr oft Kopfschmerzen); dann droht eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur.

Wenn dann kein Geld mehr aufs Konto geht, wer bezahlt dann die Abgaben, insbesondere die Krankenversicherung (ohne die es ja nicht geht)?

Zu erwähnen ist noch, dass die Frau verheiratet ist.
Muss sie sich dann beim Mann mitversichern (Familienversicherung)?

Vielen Dank für eine Antwort.

GlG Isabella

Hi!

Eine Frau ist in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Dieses möchte sie aus bestimmten Gründen selber kündigen (psychisch sehr sehr oft Kopfschmerzen); dann droht eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur.

Richtig: droht. Wie eine Sperrzeit bei einer Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen verhindert werden kann, kannst Du hier nachlesen:
/t/krank-aufhebungsvertrag-kg-alg-i-sperrfrist/63690…
/t/aufloesungsvertrag-wg-existenzgruendung-gz/4947942/4

(Sollte eine Sperrzeit abgewendet werden können (und natürlich überhaupt ein Alg-I-Anspruch bestehen (das kann mit den vorhandenen Infos nicht gesagt werden)), ist man ja ab dem 1. Anspruchstag über das Alg I kranken-, pflege- und rentenversichert. Ich denke, das ist bekannt.)

Aber das war ja eigentlich nicht Deine Frage. Zu Deinen Fragen Folgendes:

Wenn dann kein Geld mehr aufs Konto geht, wer bezahlt dann die Abgaben, insbesondere die Krankenversicherung (ohne die es ja nicht geht)?

KV-/PV-Beiträge zahlt im 1. Sperrzeitmonat niemand, weil nicht nötig (Näheres dazu s. u. ! ), und ab dem 2. Sperrzeitmonat die Arbeitsagentur (AA) aufgrund von § 5 (1) Nr. 2 SGB V.

RV-Beiträge werden während einer Sperrzeit von niemand anderem übernommen – man kann die Beiträge für diese Zeit aus eigener Tasche bezahlen (Näheres dazu, z. B. die Beitragshöhe oder ob sich das überhaupt lohnt, erfragt man am besten direkt bei der DRV!), muss dies aber nicht –; die Sperrzeit wird von der AA jedoch an die DRV als Rentenanwartschaftszeit gemeldet.

Zu erwähnen ist noch, dass die Frau verheiratet ist.
Muss sie sich dann beim Mann mitversichern (Familienversicherung)?

Ja (für den 1. Sperrzeitmonat; s. o.), sofern
der Mann gesetzlich(!) versichert – also bei einer gesetzlichen Krankenkasse (nicht bei einer privaten Krankenversicherung) – ist und
die Frau (also die Arbeitslose) in der Zeit kein nennenswertes anderes Einkommen* hat (vgl. § 10 (1) [Nr. 5*] + (6) SGB V).
*) Zumindest ist das die hier unbedingt zu nennende relevante Voraussetzung. Ich gehe einfach mal davon aus, dass alle anderen Nummern erfüllt sind.

Sollte eine Familienversicherung (warum auch immer) nicht möglich sein, wäre das jedoch auch kein Drama, da dann die sog. gesetzliche „Nachversicherungspflicht“ gem. § 19 (2) S. 1 SGB V „einspringen“ würde, die die (eigene, nicht die des Mannes (falls das zwei verschiedene sind)) KK dazu verpflichtet, bis einen Monat (der sich in aller Regel mit dem 1. Sperrzeitmonat deckt) nach Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses – hier: der letzten sv-pflichtigen Beschäftigung – derselben Leistungspflicht nachzukommen, als wäre man nach wie vor gegen Entgelt dort versichert!

Und ab dem 2. Sperrzeitmonat übernimmt, wie oben bereits geschrieben, die AA die Zahlung der KV-/PV-Beiträge. (Ab Sperrzeitende auch die RV-Beiträge.)

Fazit: Man muss sich also um die Sozialabgaben während einer eventuell eintretenden Sperrzeit nicht sorgen!

Abschließender Hinweis in meiner Eigenschaft als [MOD]: Bitte alle eventuellen weiterführenden* Fragen zum Thema Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung im Brett „Versicherungen stellen! Vielen Dank.
*) also solche, die prinzipiell unabhängig von einem Alg-Bezug bzw. dem Eintritt einer Sperrzeit bestehen

LG
Jadzia

Hallo. Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Somit sind meine Fragen zu 100 Prozent beantwortet. Vielen vielen Dank und gglg. Isabella